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Der Schwerbehindertenausweis und seine Vorteile

Geprüft von der Redaktion

Der Schwerbehindertenausweis und seine Vorteile
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 vergeben und beschreibt, wie stark eine Erkrankung oder Beeinträchtigung das Leben einschränkt.
  • Ab einem GdB von 50 gilt jemand nach Paragraf 2 SGB IX als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
  • Mehrere Erkrankungen werden bei der Feststellung nicht addiert, sondern zu einem Gesamt-GdB zusammengeführt, der die tatsächliche Belastung im Alltag abbildet.
  • Der Ausweis bringt konkrete Nachteilsausgleiche wie besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, einen gestaffelten Steuerpauschbetrag und Vorteile bei der Kfz-Steuer.
  • Ein Schwerbehindertenausweis ist kein Makel, sondern ein Nachweis, mit dem gesetzlich zustehende Rechte überhaupt erst genutzt werden können.

Was bedeutet der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, ist eine Zahl zwischen 20 und 100, mit der das Versorgungsamt in Zehnerschritten misst, wie stark eine Erkrankung oder Beeinträchtigung die Teilhabe am Leben einschränkt. Ein GdB von 20 steht für eine leichte, ein GdB von 100 für eine sehr schwere Beeinträchtigung. Grundlage der Bewertung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung des Bundes, die für hunderte Krankheitsbilder feste Wertebereiche vorgibt. Bewertet wird dabei nicht die Diagnose an sich, sondern die tatsächliche Auswirkung im Alltag, weshalb zwei Menschen mit derselben Krankheit unterschiedliche Werte erhalten können.

Ab einem GdB von 20 gilt eine Behinderung im Sinne des Gesetzes bereits als anerkannt, auch wenn daraus noch kein Schwerbehindertenausweis folgt. Dieser Wert ist trotzdem nicht bedeutungslos: Er ist die Grundlage für einen steuerlichen Pauschbetrag und für eine spätere Höherstufung, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.

Wie wird der Gesamt-GdB gebildet, wenn mehrere Erkrankungen vorliegen?

Liegen mehrere Erkrankungen gleichzeitig vor, bildet das Versorgungsamt einen Gesamt-GdB, indem es die Wechselwirkungen aller Beeinträchtigungen als Ganzes betrachtet, und addiert die einzelnen Werte ausdrücklich nicht. Die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt klar, dass reine Rechenmethoden wie Addieren oder Mitteln für die Bildung des Gesamt-GdB ungeeignet sind, und das Bundessozialgericht hat das wiederholt bestätigt. Maßgeblich ist nach Paragraf 152 Absatz 3 SGB IX, wie sich die Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken, überschneiden oder auch unabhängig nebeneinanderstehen.

In der Praxis heißt das: Wer etwa einen Einzel-GdB von 40 für eine Wirbelsäulenerkrankung und einen von 20 für eine Depression hat, bekommt in aller Regel keinen Gesamt-GdB von 60, sondern häufig einen niedrigeren Wert, wenn sich beide Beeinträchtigungen im Alltag kaum gegenseitig verstärken. Ausgangspunkt ist immer der höchste Einzel-GdB, von dem aus geprüft wird, ob und wie stark die weiteren Beeinträchtigungen das Gesamtbild verschlimmern. Deshalb lohnt es sich, im Antrag alle Erkrankungen mit ihren jeweiligen Auswirkungen auf den Alltag konkret zu beschreiben, statt nur Diagnosen aufzulisten.

Wie beantrage ich den Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt?

Der Schwerbehindertenausweis wird mit einem Antrag auf Feststellung einer Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt beantragt, das in einigen Bundesländern auch Amt für Soziale Angelegenheiten oder Sozialamt heißt. Viele Ämter bieten den Antrag inzwischen auch online an. Im Formular werden Angaben zur Person sowie zu Erkrankungen, ärztlichen Behandlungen und Reha-Aufenthalten gemacht, ergänzt durch Berichte der behandelnden Ärzte. Der Antrag selbst ist kostenlos.

Das Versorgungsamt fordert anschließend die genannten Arztberichte und Befunde an und bewertet sie nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Erreicht der ermittelte Gesamt-GdB mindestens 50, gilt die Person als schwerbehindert und erhält den Ausweis. Der Ausweis ist in der Regel längstens fünf Jahre gültig und sollte etwa drei Monate vor Ablauf verlängert werden. Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Hilft das Versorgungsamt dem Widerspruch nicht ab, bleibt als letzter Schritt die Klage vor dem Sozialgericht, die für die klagende Person kostenfrei ist.

1Antrag stellen2Grad der Behinderung feststellen3Ausweis erhalten4Nachteilsausgleiche nutzen
Der Weg zum Schwerbehindertenausweis. Bild: KI generiert.

Was bedeuten die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?

Merkzeichen sind Buchstaben im Schwerbehindertenausweis, die eine bestimmte Art der Beeinträchtigung bescheinigen und damit zusätzliche Rechte auslösen, die über den reinen GdB hinausgehen. Sie werden gemeinsam mit dem GdB festgestellt und stehen für sich, unabhängig davon, wie hoch der Gesamtwert ausfällt.

Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Bl bescheinigt Blindheit, TBl Taubblindheit, Gl Gehörlosigkeit und H, dass jemand regelmäßig fremde Hilfe im Alltag braucht. RF berechtigt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, B zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson in Bus und Bahn. Welches Merkzeichen zusteht, hängt allein von der Art der Beeinträchtigung ab, nicht vom GdB-Wert selbst, auch wenn manche Merkzeichen faktisch einen hohen Einzel-GdB voraussetzen.

Welche Nachteilsausgleiche bringt eine Schwerbehinderung im Berufsleben?

Im Berufsleben bringt eine anerkannte Schwerbehinderung vor allem besonderen Kündigungsschutz und einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Der Arbeitgeber darf einem schwerbehinderten Beschäftigten nur ordentlich kündigen, wenn das Integrationsamt vorher zustimmt. Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung unwirksam. Hinzu kommt ein Anspruch auf fünf zusätzliche Arbeitstage bezahlten Urlaub im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.

Schon ab einem GdB von 30 oder 40, also unterhalb der Schwerbehinderung, kann bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragt werden, wenn ohne sie der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Die Gleichstellung bringt denselben Kündigungsschutz, aber keinen Zusatzurlaub. Integrationsämter fördern außerdem den behinderungsgerechten Umbau von Arbeitsplätzen und zahlen Betrieben unter Umständen einen Zuschuss, wenn die Leistungsfähigkeit eines Beschäftigten dauerhaft gemindert ist.

Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer?

Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag, dessen Höhe sich allein nach dem festgestellten GdB richtet und der seit der Steuerreform 2021 ohne weitere Bedingungen ab einem GdB von 20 gewährt wird. Er deckt behinderungsbedingte Mehraufwendungen pauschal ab, ohne dass einzelne Belege eingereicht werden müssen, und wird in voller Höhe für das ganze Steuerjahr gewährt, selbst wenn der GdB erst im Laufe des Jahres festgestellt wurde.

Bei einem GdB von 20 beträgt der Pauschbetrag 384 Euro im Jahr, bei einem GdB von 50 bereits 1.140 Euro, und bei einem GdB von 100 erreicht er 2.840 Euro. Menschen mit dem Merkzeichen H oder Bl oder mit Taubblindheit erhalten unabhängig vom GdB den Höchstbetrag von 7.400 Euro im Jahr. Seit 2026 wird der Pauschbetrag bei einer Neufeststellung in der Regel automatisch über die Steuer-Identifikationsnummer an das Finanzamt übermittelt, ganz ohne gesonderten Nachweis in der Steuererklärung.

Welche Vorteile gibt es bei der Kraftfahrzeugsteuer und im Straßenverkehr?

Bei der Kraftfahrzeugsteuer gibt es für schwerbehinderte Menschen entweder eine vollständige Befreiung oder eine Ermäßigung um 50 Prozent, je nachdem, welches Merkzeichen im Ausweis steht. Wer die Merkzeichen aG, Bl oder H hat, zahlt für ein Fahrzeug gar keine Kraftfahrzeugsteuer. Wer die Merkzeichen G oder Gl hat, zahlt nur die Hälfte. Die Befreiung gilt jeweils nur für ein einziges Fahrzeug je Person und nur, solange es tatsächlich für die Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person genutzt wird.

Diese Vergünstigung greift nicht automatisch: Sie muss schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden, das für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig ist. Wer stattdessen die kostenlose oder vergünstigte Fahrt im öffentlichen Nahverkehr wählt, braucht dafür zusätzlich eine Wertmarke, und mit den Merkzeichen aG, Bl oder G gelten außerdem Erleichterungen beim Parken, etwa auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.

Kann ich mit Schwerbehinderung früher in Rente gehen?

Mit einer anerkannten Schwerbehinderung ist ein früherer Renteneintritt möglich, wenn bei Rentenbeginn ein GdB von mindestens 50 vorliegt und mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Unter diesen Voraussetzungen ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bis zu zwei Jahre vor der für den jeweiligen Jahrgang geltenden Regelaltersgrenze ohne Abschlag möglich.

Ein noch früherer Beginn ist möglich, dann allerdings mit Abschlägen: Für jeden Monat, den die Rente vor dem abschlagsfreien Zeitpunkt beginnt, sinkt sie um 0,3 Prozent, insgesamt höchstens 10,8 Prozent bei einem Vorbezug von drei weiteren Jahren. Der GdB muss dabei nur zu Beginn der Rente vorliegen, nicht während der gesamten Erwerbsbiografie. Die Tabelle ordnet die wichtigsten Rechte den jeweiligen GdB-Stufen zu.

GdBStatusPauschbetrag pro JahrWichtigste weitere Rechte
20Behinderung anerkannt384 EuroGrundlage für spätere Höherstufung, noch keine Schwerbehinderung
30 bis 40Behinderung, keine Schwerbehinderung620 bis 860 EuroGleichstellung im Beruf auf Antrag möglich, dadurch Kündigungsschutz
50 bis 90Schwerbehinderung1.140 bis 2.460 EuroAusweis, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, vorgezogene Altersrente
100 oder Merkzeichen H, Bl, TBlSchwerbehinderung, höchste Stufe2.840 Euro, mit H/Bl/TBl 7.400 EuroZusätzlich Kfz-Steuerbefreiung, Parkerleichterungen, Begleitperson

Ist ein Schwerbehindertenausweis ein Stigma?

Ein Schwerbehindertenausweis ist kein Stigma, sondern ein amtlicher Nachweis, ohne den viele gesetzlich zustehende Rechte gar nicht eingefordert werden können. Er verpflichtet zu nichts: Wer ihn hat, muss ihn niemandem zeigen, der ihn nicht sehen muss, und kann selbst entscheiden, ob und wann er ihn beim Arbeitgeber vorlegt. Ohne den Ausweis bleiben Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Steuervorteile ungenutzt, selbst wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung tatsächlich besteht.

Viele zögern den Antrag hinaus, weil sie die Schwerbehinderung als Eingeständnis empfinden, dass es ihnen dauerhaft schlechter geht. Der GdB beschreibt aber nur den aktuellen Zustand und wird bei einer Besserung oder Verschlechterung neu festgestellt. Eine spätere Rücknahme oder Anpassung ist jederzeit möglich, der Ausweis ist also keine endgültige Festlegung.

Welche Irrtümer gibt es häufig rund um den Schwerbehindertenausweis?

Rund um den Schwerbehindertenausweis halten sich mehrere Irrtümer, die viele Betroffene davon abhalten, ihn überhaupt zu beantragen. Der erste ist die Annahme, ein Schwerbehindertenausweis stehe nur Menschen mit sichtbarer körperlicher Behinderung zu. Tatsächlich zählen auch chronische Erkrankungen, Krebs, psychische Erkrankungen und chronische Schmerzen zu den anerkannten Behinderungen, wenn sie den Alltag entsprechend lange und stark einschränken.

Ein zweiter Irrtum ist die Vorstellung, ein einmal festgestellter GdB gelte für immer unverändert. Er wird bei einer wesentlichen Änderung des Gesundheitszustands auf Antrag neu bewertet, nach oben wie nach unten. Drittens denken viele, nennenswerte Vorteile gebe es erst ab einem GdB von 100, dabei greifen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und ein spürbarer Steuerpauschbetrag bereits ab GdB 50, ein Teil der Vorteile sogar schon darunter. Und viertens wird die Gleichstellung ab GdB 30 häufig mit einer echten Schwerbehinderung verwechselt: Sie bringt Kündigungsschutz, aber weder Zusatzurlaub noch die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente.

Die ersten Schritte zum Schwerbehindertenausweis

  1. Ärztliche Unterlagen zu allen relevanten Erkrankungen zusammentragen: Befunde, Arztbriefe, Reha-Entlassungsberichte.
  2. Den Antrag auf Feststellung einer Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen, viele Bundesländer bieten das online an.
  3. Im Antrag alle Beeinträchtigungen nennen, auch die weniger offensichtlichen, denn nur genannte Erkrankungen fließen in den Gesamt-GdB ein.
  4. Bei jeder Erkrankung konkret beschreiben, wie sie den Alltag einschränkt, nicht nur die Diagnose nennen, weil das die Bildung des Gesamt-GdB erleichtert.
  5. Nach dem Bescheid prüfen, ob GdB und Merkzeichen zur tatsächlichen Beeinträchtigung passen, und bei Zweifeln innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  6. Nach Erhalt des Ausweises die zustehenden Nachteilsausgleiche gezielt nutzen, etwa beim Arbeitgeber, beim Finanzamt, beim Hauptzollamt oder beim Nahverkehrsunternehmen.
  7. Bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands einen Verschlimmerungsantrag stellen, um den GdB neu feststellen zu lassen.

Eine Krankheit kann schwer auf die Seele drücken. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112. Bei medizinischen Fragen hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Häufige Fragen

Ab welchem Grad der Behinderung bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Einen Schwerbehindertenausweis bekommst du ab einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50. Darunter, ab GdB 30, kann im Berufsleben stattdessen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragt werden.

Warum werden mehrere Erkrankungen beim GdB nicht einfach addiert?

Mehrere Erkrankungen werden beim GdB nicht addiert, weil sich Beeinträchtigungen im Alltag unterschiedlich stark gegenseitig verstärken oder auch unabhängig nebeneinanderstehen können. Das Versorgungsamt bildet deshalb einen Gesamt-GdB, der die tatsächliche Gesamtbelastung abbildet, ausgehend vom höchsten Einzelwert.

Wie lange dauert es, bis das Versorgungsamt über meinen Antrag entscheidet?

Wie lange das Versorgungsamt über einen Antrag auf Schwerbehinderung entscheidet, hängt vom Bundesland und von der Zahl der eingereichten Unterlagen ab und kann sich über mehrere Monate ziehen. Vollständige ärztliche Unterlagen von Anfang an beschleunigen das Verfahren spürbar.

Was kostet der Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis selbst ist kostenlos. Nur wer die kostenlose oder vergünstigte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Anspruch nehmen will, muss dafür zusätzlich eine Wertmarke kaufen.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwerbehindert bin?

Du musst deinem Arbeitgeber nicht von dir aus sagen, dass du schwerbehindert bist. Willst du aber den besonderen Kündigungsschutz oder den Zusatzurlaub nutzen, musst du die Schwerbehinderung an der entsprechenden Stelle offenlegen, sonst kann der Arbeitgeber die Rechte nicht berücksichtigen.

Wie viel Steuerfreibetrag bekomme ich mit dem Schwerbehindertenausweis?

Wie viel Steuerfreibetrag du mit dem Schwerbehindertenausweis bekommst, hängt von deinem GdB ab: Bei GdB 50 sind es 1.140 Euro im Jahr, bei GdB 100 sind es 2.840 Euro, und mit dem Merkzeichen H, Bl oder TBl erhältst du unabhängig vom GdB den Höchstbetrag von 7.400 Euro.

Kann sich mein Grad der Behinderung später wieder ändern?

Ja, dein Grad der Behinderung kann sich später wieder ändern, wenn sich dein Gesundheitszustand deutlich bessert oder verschlechtert. Das Versorgungsamt stellt den GdB auf Antrag oder von Amts wegen neu fest, der bestehende Ausweis bleibt bis zu einer neuen Entscheidung gültig.

Quellen

  1. REHADAT: Grad der Behinderung, Antragsverfahren und Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. rehadat.de
  2. betanet: Nachteilsausgleiche, Behinderten-Pauschbetrag und Kraftfahrzeugsteuer bei Behinderung. betanet.de
  3. Sozialverband VdK Deutschland: Antrag, Merkzeichen, Gültigkeit und Renteneintritt bei Schwerbehinderung. vdk.de

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