Opferentschaedigung nach dem SGB XIV
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Wer durch eine Gewalttat einen Gesundheitsschaden erleidet, kann Soziale Entschädigung nach dem SGB XIV bekommen. Es gilt seit dem 1. Januar 2024 und hat das alte Opferentschädigungsgesetz abgelöst.
- Neu erfasst sind auch psychische Gewalt wie Stalking und digitale Gewalt sowie traumatisierte Zeugen, Ersthelfer und Angehörige.
- Die Traumaambulanz bietet schnelle psychotherapeutische Hilfe ohne bürokratische Hürden, für Erwachsene bis zu 15 Sitzungen, für Kinder und Jugendliche bis zu 18.
- Den Antrag stellst du bei der Landesversorgungsbehörde, meist dem Versorgungsamt. Eine Verurteilung der Täterseite ist nicht nötig.
- Stell den Antrag früh: Innerhalb eines Jahres nach der Tat können Leistungen ab dem Schädigungsdatum gewährt werden.
Was ist Opferentschädigung nach dem SGB XIV?
Opferentschädigung nach dem SGB XIV ist eine staatliche Leistung für Menschen, die durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Seit dem 1. Januar 2024 regelt das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch die Soziale Entschädigung und hat damit das frühere Opferentschädigungsgesetz vollständig abgelöst. Der Grundgedanke: Wenn der Staat eine Gewalttat nicht verhindern konnte, steht er den Betroffenen bei den Folgen bei, mit Behandlung, Therapie und finanziellen Leistungen.
Das neue Recht ist deutlich weiter gefasst als das alte. Anspruch haben nicht mehr nur Opfer körperlicher Angriffe, sondern auch Betroffene psychischer Gewalt wie Stalking oder digitaler Gewalt. Auch schwer vernachlässigte Kinder, Betroffene von Missbrauchsdarstellungen sowie traumatisierte Zeugen, Ersthelfer und Angehörige können Leistungen erhalten, wenn sie durch das Ereignis gesundheitlich geschädigt wurden. Die Tat muss grundsätzlich in Deutschland geschehen sein.
Welche Leistungen gibt es?
Die Leistungen reichen von schneller psychotherapeutischer Hilfe direkt nach der Tat bis zu dauerhaften Zahlungen bei bleibenden Schäden. Sie sollen die Folgen der Tat abmildern, nicht das Unrecht aufwiegen. Welche Leistung für dich passt, hängt von deiner Situation ab.
| Leistung | Was sie umfasst |
|---|---|
| Traumaambulanz | Schnelle psychotherapeutische Hilfe ohne lange Wartezeit, bis zu 15 Sitzungen, für Kinder und Jugendliche bis zu 18. |
| Fallmanagement | Persönliche Begleitung, die dich durch die Angebote führt und Hilfen koordiniert. |
| Krankenbehandlung | Behandlung der gesundheitlichen Folgen der Tat, auch längerfristig. |
| Monatliche Entschädigung | Laufende Zahlungen bei anhaltenden Schädigungsfolgen, je nach Schweregrad. |
| Leistungen für Hinterbliebene | Unterstützung für Angehörige, wenn ein Mensch durch eine Gewalttat gestorben ist. |
Besonders wichtig ist die Traumaambulanz, weil sie schnell greift. Du bekommst dort psychotherapeutische Unterstützung, ohne monatelang auf einen Therapieplatz zu warten. Zugang hast du in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach der Tat oder nachdem du von ihr erfahren hast. Bei länger zurückliegenden Taten, die eine akute Krise auslösen, zählt der Beginn dieser Krise.
Wie beantrage ich Soziale Entschädigung?
Der Weg ist einfacher als viele befürchten, gerade bei der schnellen Hilfe in der Traumaambulanz. Du kannst mit der Behandlung beginnen und den kurzen Antrag dort mit Unterstützung ausfüllen. Die folgende Reihenfolge hilft dir, nichts zu versäumen.
- Nimm bei Bedarf schnell die Traumaambulanz in Anspruch. Du musst dafür nicht warten, bis der große Antrag bearbeitet ist.
- Stelle den Antrag auf Soziale Entschädigung bei der Landesversorgungsbehörde, meist dem Versorgungsamt oder Amt für Versorgung und Soziales in deinem Bundesland.
- Bei der Traumaambulanz gilt: Reiche den kurzen Antrag spätestens nach der zweiten Sitzung ein. Für diese schnelle Hilfe gilt eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von zwei Wochen.
- Erstatte möglichst zeitnah Anzeige, wenn die Ermittlungen nicht ohnehin laufen. Eine Verurteilung ist nicht nötig, aber deine Mitwirkung wird erwartet.
- Sammle Unterlagen: ärztliche Befunde, das Aktenzeichen der Polizei und alles, was den Zusammenhang zwischen Tat und Schaden belegt.
- Hol dir Unterstützung. Der Weisse Ring, Beratungsstellen und das Fallmanagement helfen beim Ausfüllen und begleiten dich durch das Verfahren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für den Antrag auf Soziale Entschädigung gibt es keine feste Ausschlussfrist, aber der Zeitpunkt entscheidet über den Beginn der Leistungen. Grundsätzlich werden Leistungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Stellst du den Antrag jedoch innerhalb eines Jahres nach der Tat, können die Leistungen bis zum Datum der Schädigung zurückreichen, sofern von da an alle Voraussetzungen vorliegen. Ein früher Antrag kann sich also finanziell deutlich auswirken.
Für die Traumaambulanz gelten eigene, kurze Zeiträume: Zugang in der Regel innerhalb von zwölf Monaten und der schriftliche Antrag spätestens nach der zweiten Sitzung. Wenn du unsicher bist, ob deine Situation die Voraussetzungen erfüllt, stell den Antrag trotzdem. Die Prüfung übernimmt die Behörde, und eine Beratungsstelle hilft dir, den Antrag richtig zu stellen.
Bei akuter Gefahr wähle sofort die 110. Die Entschädigung regelt die Folgen einer Tat, sie ersetzt keinen Schutz in einer laufenden Gefahr. Beratung zu deinen Rechten und zum Antrag bekommst du beim Weissen Ring unter 116 006, beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 und beim Hilfetelefon Gewalt an Männern unter 0800 123 9900. Wenn dich die Belastung überfordert, ist die TelefonSeelsorge rund um die Uhr unter 116 123 erreichbar.
Du musst die Täterseite nicht kennen oder benennen können, um Soziale Entschädigung zu bekommen. Auch bei einer unbekannten Täterperson oder einem eingestellten Verfahren kann ein Anspruch bestehen. Entscheidend ist, dass eine Gewalttat vorlag und du dadurch gesundheitlich geschädigt wurdest. Lass dich von einem eingestellten Strafverfahren nicht abhalten, den Antrag zu stellen.
Welche Gesundheitsschäden zählen als Folge einer Gewalttat?
Als Folge einer Gewalttat zählen körperliche und seelische Gesundheitsschäden gleichermaßen. Dazu gehören bleibende körperliche Schäden nach einem Angriff, aber auch seelische Erkrankungen wie eine posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen oder Angststörungen. Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen der Tat und dem Schaden. Diesen Zusammenhang prüft die Behörde, oft mit Hilfe ärztlicher Gutachten, weshalb eine gute Dokumentation von Anfang an wichtig ist.
Das neue Recht hat hier bewusst eine Schwelle gesenkt. Unter dem alten Opferentschädigungsgesetz fielen viele Betroffene psychischer Gewalt durch das Raster, weil ein tätlicher Angriff verlangt wurde. Das SGB XIV erkennt seit 2024 an, dass auch Taten ohne körperliche Verletzung schwer krank machen können. Wenn du unsicher bist, ob dein Fall die Voraussetzungen erfüllt, lass dich beim Weissen Ring unter 116 006 oder bei einer Beratungsstelle beraten, bevor du den Antrag stellst. Die Prüfung selbst kostet dich nichts.
Was leistet das Fallmanagement?
Das Fallmanagement ist eine persönliche Begleitung durch das SGB XIV, die dir hilft, den Überblick zu behalten. Nach einer Gewalttat stehen oft viele Fragen gleichzeitig im Raum: die Behandlung, der Antrag, das Strafverfahren, Geld und Alltag. Eine feste Ansprechperson koordiniert die passenden Hilfen, erklärt dir die Schritte und vermittelt zwischen den Stellen, damit du nicht von einer Behörde zur nächsten geschickt wirst.
Das Fallmanagement gehört wie die Traumaambulanz zu den schnellen Hilfen und soll früh greifen, nicht erst nach Monaten. Du musst nicht warten, bis über deinen großen Antrag entschieden ist. Frag bei der Landesversorgungsbehörde oder bei einer Beratungsstelle danach, wenn du dich mit den vielen Schritten allein überfordert fühlst. Genau dafür ist diese Begleitung da.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Opferentschädigung nach dem SGB XIV?
Anspruch auf Soziale Entschädigung nach dem SGB XIV hat, wer durch eine Gewalttat in Deutschland einen Gesundheitsschaden erlitten hat. Seit 2024 zählen dazu auch Betroffene psychischer Gewalt wie Stalking und digitaler Gewalt sowie traumatisierte Zeugen, Ersthelfer und Angehörige. Auch schwer vernachlässigte Kinder und Betroffene von Missbrauchsdarstellungen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten. Eine Verurteilung der Täterseite ist nicht erforderlich.
Was ist die Traumaambulanz und wer kann sie nutzen?
Die Traumaambulanz bietet Betroffenen einer Gewalttat schnelle psychotherapeutische Hilfe ohne lange Wartezeit und ohne große Bürokratie. Erwachsene erhalten bis zu 15 Sitzungen, Kinder und Jugendliche bis zu 18. Zugang hast du in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach der Tat oder nachdem du von ihr erfahren hast. Den kurzen Antrag füllst du mit Unterstützung direkt dort aus, spätestens nach der zweiten Sitzung.
Muss der Täter verurteilt sein, damit ich Entschädigung bekomme?
Nein, für die Soziale Entschädigung nach dem SGB XIV muss die Täterseite nicht verurteilt sein. Es reicht, dass eine Gewalttat vorlag und du dadurch einen Gesundheitsschaden erlitten hast. Auch bei unbekannter Täterperson oder einem eingestellten Verfahren kann ein Anspruch bestehen. Eine zeitnahe Anzeige ist trotzdem ratsam, und deine Mitwirkung an der Aufklärung wird erwartet.
Wo stelle ich den Antrag auf Soziale Entschädigung?
Den Antrag auf Soziale Entschädigung stellst du bei der für deinen Wohnsitz zuständigen Landesversorgungsbehörde, meist dem Versorgungsamt oder Amt für Versorgung und Soziales deines Bundeslandes. Für die schnelle Hilfe in der Traumaambulanz kannst du den kurzen Antrag direkt in der Ambulanz ausfüllen. Der Weisse Ring und Beratungsstellen helfen dir kostenlos beim Ausfüllen und begleiten dich durch das Verfahren.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Für den Antrag auf Soziale Entschädigung gibt es keine feste Ausschlussfrist, aber der Zeitpunkt bestimmt den Leistungsbeginn. Grundsätzlich gibt es Leistungen ab dem Monat der Antragstellung. Stellst du den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Tat, können die Leistungen bis zum Schädigungsdatum zurückreichen. Ein früher Antrag lohnt sich also. Für die Traumaambulanz gelten kürzere Fristen von in der Regel zwölf Monaten.
Gibt es Entschädigung auch bei psychischer Gewalt?
Ja, seit dem 1. Januar 2024 gibt es Soziale Entschädigung auch bei psychischer Gewalt. Das SGB XIV erfasst ausdrücklich Taten wie Stalking und digitale Gewalt, die nicht mit einem körperlichen Angriff verbunden sein müssen. Voraussetzung ist ein daraus entstandener Gesundheitsschaden, etwa eine Traumafolgestörung. Damit hat das neue Recht eine wichtige Lücke des alten Opferentschädigungsgesetzes geschlossen.
Kann ich auch für eine länger zurückliegende Tat noch einen Antrag stellen?
Ja, du kannst auch für eine länger zurückliegende Tat noch einen Antrag auf Soziale Entschädigung stellen, denn es gibt keine feste Ausschlussfrist. Zu beachten ist aber, dass Leistungen dann grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden und nicht rückwirkend. Für die Traumaambulanz zählt bei einer akuten Krise der Beginn dieser Krise. Lass dich beim Weissen Ring unter 116 006 beraten, was in deinem Fall noch möglich ist.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum SGB XIV bmas.de
- Hilfe-Info des Bundes zur Entschädigung nach dem SGB XIV hilfe-info.de
- Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch, Soziale Entschädigung gesetze-im-internet.de
Verwandte Ratgeber aus Gewalt & Opferhilfe
Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.
- Anzeige erstatten: Ablauf und Rechte
- Digitale Gewalt und Cyberstalking
- Einen Schutzplan bei Gewalt erstellen
- Gewalt dokumentieren und Spuren sichern
- Gewalt erleben: Schutz, Hilfe und erste Schritte
- Gewalt gegen Kinder erkennen und melden
- Gewalt gegen Maenner: Hilfe finden
- Gewaltschutzanordnung und Kontaktverbot
- Ins Frauenhaus: Ablauf und Aufnahme
- Nach sexualisierter Gewalt: erste Hilfe
- Opferhilfe und Anlaufstellen finden
- Psychische Gewalt und Kontrolle erkennen
- Schutz bei haeuslicher Gewalt
- Stalking erkennen und stoppen
- Wohnungsverweisung des Taeters