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Altersarmut: Hilfen und Ansprueche

Geprüft von der Redaktion

Altersarmut: Hilfen und Ansprueche
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Etwa 19,5 Prozent der über 65-Jährigen in Deutschland gelten als armutsgefährdet. Bei Frauen sind es 21,6 Prozent, bei Männern 17,1 Prozent.
  • Als armutsgefährdet gilt, wer als Alleinlebende über weniger als rund 1.445 Euro netto im Monat verfügt.
  • Es gibt konkrete Ansprüche: Grundrente, Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Befreiung vom Rundfunkbeitrag und die Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse.
  • Viele nehmen die Grundsicherung aus Scham nicht in Anspruch. Sie ist ein gesetzlicher Anspruch, kein Almosen.
  • Kinder werden für die Grundsicherung ihrer Eltern nur ab 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen herangezogen.
  • Die kostenlose Beratung bei Rentenversicherung, Sozialamt und Wohlfahrtsverbänden zeigt, was dir zusteht.

Was bedeutet Altersarmut, und wen trifft sie?

Altersarmut bedeutet, dass das Einkommen im Alter nicht ausreicht, um am gewohnten Leben teilzuhaben, und sie trifft in Deutschland immer mehr Menschen. Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts galten zuletzt rund 19,5 Prozent der Menschen ab 65 Jahren als armutsgefährdet, ein neuer Höchststand. Als armutsgefährdet zählt, wer als Alleinlebende über weniger als etwa 1.445 Euro netto im Monat verfügt.

Besonders betroffen sind Frauen. Bei ihnen liegt die Quote bei 21,6 Prozent, bei Männern bei 17,1 Prozent. Der Grund liegt in den Lebensläufen: Wer Kinder großgezogen, Teilzeit gearbeitet, Angehörige gepflegt oder viele Jahre wenig verdient hat, sammelt weniger Rentenpunkte. Dazu kommen gebrochene Erwerbsbiografien, lange Arbeitslosigkeit und Selbstständigkeit ohne Vorsorge. Altersarmut ist also selten selbst verschuldet, sondern meist das Ergebnis eines ganzen Arbeitslebens unter schwierigen Bedingungen.

Welche Ansprüche hat man bei kleiner Rente?

Bei kleiner Rente gibt es mehrere Ansprüche nebeneinander, und die meisten müssen beantragt werden. Die wichtigsten sind die Grundrente als Zuschlag zur eigenen Rente, das Wohngeld als Mietzuschuss und die Grundsicherung im Alter, wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Dazu kommen kleinere, aber spürbare Entlastungen.

HilfeWas sie bringtWo beantragen
GrundrenteZuschlag zur Rente bei langer Beitragszeitautomatisch, kein Antrag nötig
WohngeldZuschuss zur Miete oder zu den WohnkostenWohngeldstelle der Gemeinde
Grundsicherung im AlterAufstockung bis zum ExistenzminimumSozialamt oder Grundsicherungsamt
RundfunkbeitragBefreiung bei Bezug von GrundsicherungBeitragsservice
ZuzahlungsbefreiungDeckelung der Kosten bei Medikamenteneigene Krankenkasse

Diese Hilfen schließen sich nicht aus. Wer Grundsicherung bezieht, wird zum Beispiel meist automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit und kann die Zuzahlungsbefreiung nutzen. Es lohnt sich, jede einzelne durchzugehen, denn zusammengenommen machen sie oft mehrere hundert Euro im Monat aus.

Was ist die Grundrente, und wer bekommt sie?

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Sie wird gezahlt, wenn mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten zusammenkommen, also Beitragszeiten, Kindererziehung und Pflege. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren. Ein eigener Antrag ist nicht nötig, die Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch.

Die Grundrente ist einkommensgeprüft. Bis zu einem Freibetrag wird sie voll gezahlt, darüber wird das weitere Einkommen teilweise angerechnet. Wichtig zu wissen: Die Grundrente ist kein Vollzuschuss auf ein auskömmliches Niveau, sondern eine Anerkennung langer Beitragsjahre. Reicht auch mit ihr das Geld nicht, bleibt der Weg über die Grundsicherung.

Wann hilft Wohngeld, und wann Grundsicherung?

Wohngeld hilft, wenn die Rente knapp ist, aber grundsätzlich zum Leben reicht und vor allem die Wohnkosten drücken. Es ist ein Zuschuss zur Miete oder, bei Eigentum, zu den Wohnlasten, und es wird bei der Wohngeldstelle der Gemeinde beantragt. Seit der Reform von 2023 fallen die Beträge deutlich höher aus als früher, und mehr Haushalte haben Anspruch.

Die Grundsicherung im Alter greift dagegen, wenn das gesamte Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Sie stockt bis zum notwendigen Bedarf auf, also bis zum Regelsatz von derzeit 563 Euro für Alleinstehende plus den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Wer Grundsicherung bekommt, braucht meist kein zusätzliches Wohngeld, weil die Wohnkosten bereits enthalten sind. Welcher Weg der richtige ist, klärt am besten die kostenlose Beratung.

1Rente und Grundrente prüfen lassen2Wohngeld beantragen3Grundsicherung beantragen
So gehst du die Ansprüche der Reihe nach durch. Jeder Schritt kann mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Bild: KI generiert.

Warum viele ihre Ansprüche nicht nutzen

Viele ältere Menschen nehmen die Grundsicherung nicht in Anspruch, obwohl sie ihnen zusteht, und der Hauptgrund ist Scham. Nach Schätzungen lässt ein großer Teil der Berechtigten das Geld liegen, weil sie glauben, sie fielen anderen zur Last, oder weil sie den Antrag als Bittstellerei empfinden. Das ist ein Missverständnis. Die Grundsicherung ist ein gesetzlicher Anspruch, den man ein Leben lang mitfinanziert hat.

Ein zweiter Grund ist die Angst, die eigenen Kinder müssten dann zahlen. Auch das ist meist unbegründet, denn seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro herangezogen. Wer aus Scham verzichtet, lebt oft unter dem Existenzminimum, obwohl das nicht sein müsste. Der Gang zum Amt oder zur Beratungsstelle ist der eine unangenehme Schritt, der viele weitere sorgenvolle Monate beenden kann.

Wenn dich Geldsorgen und Einsamkeit im Alter so belasten, dass du keinen Ausweg mehr siehst, sprich mit jemandem darüber. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr kostenlos und anonym unter 0800 111 0 111 oder 116 123 erreichbar. Gegen Einsamkeit im Alter gibt es das Silbernetz unter 0800 4708090, ebenfalls kostenlos und anonym. Finanzielle Not ist kein Grund für Scham, und du musst sie nicht allein tragen.

Welche weiteren Entlastungen gibt es?

Neben den großen Leistungen gibt es viele kleinere Entlastungen, die sich summieren. Wer Grundsicherung bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und spart damit rund 18,50 Euro im Monat. Die Krankenkasse deckelt die Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen auf zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken auf ein Prozent. Wer die Grenze erreicht, zahlt für den Rest des Jahres nichts mehr zu.

Dazu kommen örtliche Angebote: vergünstigte Sozialtarife bei Strom und Nahverkehr, Ermässigungen für Schwimmbad, Bibliothek und Kultur über einen Sozialpass der Gemeinde, sowie Tafeln und Kleiderkammern der Wohlfahrtsverbände. Diese Angebote sind von Ort zu Ort verschieden. Frag beim Sozialamt oder bei der Caritas, der Diakonie oder der AWO nach, was in deiner Stadt möglich ist.

Nutze die kostenlose Beratung, bevor du auf etwas verzichtest. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet deine Rente und die Grundrente, die Wohngeldstelle prüft den Mietzuschuss, und das Sozialamt oder ein Wohlfahrtsverband hilft beim Antrag auf Grundsicherung. Ein einziger Termin bringt oft Klarheit über mehrere hundert Euro im Monat.

Wie findest du heraus, was dir zusteht?

Was dir wirklich zusteht, klärst du am sichersten in einer kostenlosen Beratung, denn kaum jemand überblickt alle Ansprüche allein. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet deine Rente und die Grundrente und bietet dafür persönliche Beratungstermine an, vor Ort und telefonisch. Für das Wohngeld ist die Wohngeldstelle der Gemeinde zuständig, viele Kommunen haben dafür einen Online-Rechner zur ersten Orientierung.

Für die Grundsicherung und die vielen kleineren Hilfen sind das Sozialamt und die Wohlfahrtsverbände die richtigen Adressen. Caritas, Diakonie, AWO und die Sozialverbände VdK und SoVD beraten kostenlos oder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag und helfen beim Ausfüllen der Anträge. Nimm zum Termin den Rentenbescheid, Kontoauszüge und den Mietvertrag mit, dann geht es schneller.

Kann man Altersarmut noch vorbeugen?

Vorbeugen lässt sich Altersarmut am besten, solange noch Zeit bis zur Rente bleibt, aber auch kurz davor gibt es Stellschrauben. Der erste Schritt ist die Kontenklärung bei der Rentenversicherung: Dabei wird geprüft, ob alle Beitragszeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten korrekt erfasst sind. Fehlende Zeiten können die Rente spürbar erhöhen, gehen aber oft unbemerkt verloren.

Wer noch einige Jahre hat, kann über freiwillige Beiträge, eine Betriebsrente oder einen etwas späteren Renteneintritt nachdenken. Auch die Prüfung, ob die 33 Jahre für die Grundrente erreicht werden, lohnt sich. Für all das ist die Rentenberatung der richtige Ort, und sie kostet nichts. Je früher du hinschaust, desto mehr lässt sich noch bewegen.

Häufige Fragen

Ab wann gilt man im Alter als armutsgefährdet?

Als armutsgefährdet gilt in Deutschland, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügt. Für eine alleinlebende Person lag diese Schwelle zuletzt bei rund 1.445 Euro netto im Monat. Etwa 19,5 Prozent der über 65-Jährigen liegen darunter, Frauen mit 21,6 Prozent häufiger als Männer mit 17,1 Prozent.

Muss man die Grundrente beantragen?

Nein, die Grundrente muss man nicht beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob der Anspruch besteht, und zahlt den Zuschlag ohne weiteres Zutun aus. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten, also Beitragszeiten, Kindererziehung und Pflege. Der volle Zuschlag wird ab 35 Jahren gezahlt.

Müssen Kinder für die Grundsicherung ihrer Eltern aufkommen?

Kinder müssen für die Grundsicherung ihrer Eltern nur aufkommen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Diese Grenze gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020. Für die große Mehrheit der Familien bedeutet das, dass die Eltern Grundsicherung beziehen können, ohne dass die Kinder herangezogen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Grundsicherung?

Wohngeld ist ein Zuschuss allein zu den Wohnkosten und hilft, wenn die Rente grundsätzlich reicht, aber die Miete drückt. Die Grundsicherung im Alter stockt dagegen das gesamte Einkommen bis zum Existenzminimum auf und schließt die Wohnkosten bereits ein. Wer Grundsicherung bezieht, braucht daneben in der Regel kein Wohngeld.

Kann man sich als Rentner vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja, wer Grundsicherung im Alter oder andere Sozialleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und spart damit rund 18,50 Euro im Monat. Der Antrag läuft über den Beitragsservice, meist genügt der Bescheid über die Sozialleistung als Nachweis. Auch für Menschen mit bestimmten Behinderungen gibt es Ermässigungen.

Lohnt sich der Antrag auf Grundsicherung auch bei kleinen Beträgen?

Ja, der Antrag auf Grundsicherung lohnt sich fast immer, auch wenn nur ein kleiner Betrag herauskommt. Denn mit dem Bezug sind weitere Vorteile verbunden, etwa die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, vergünstigte Sozialtarife und oft ein Sozialpass der Gemeinde. Zusammengenommen ist die Entlastung meist deutlich größer als der reine Aufstockungsbetrag.

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt, Armutsgefährdung älterer Menschen destatis.de
  2. Deutsche Rentenversicherung, Grundrente und Grundsicherung deutsche-rentenversicherung.de
  3. Verbraucherzentrale, Hilfen bei niedriger Rente verbraucherzentrale.de

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