Helfer in der Krise

Hausnotruf und Hilfsmittel im Alltag

Geprüft von der Redaktion

Hausnotruf und Hilfsmittel im Alltag
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Hausnotruf ist ein kleiner Sender am Handgelenk oder als Kette, mit dem du auf Knopfdruck rund um die Uhr Hilfe rufen kannst. Er gibt Sicherheit, wenn du allein lebst.
  • Die Pflegekasse bezuschusst den Hausnotruf ab Pflegegrad 1 mit 27 Euro im Monat, dazu kommt eine einmalige Pauschale von 10,49 Euro für den Anschluss.
  • Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, gibt es ab Pflegegrad 1 bis zu 42 Euro im Monat.
  • Größere Hilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Rollator oder ein Rollstuhl werden separat bezahlt, meist von der Krankenkasse.
  • Alle Zuschüsse musst du vorher beantragen. Ein Anruf bei der Pflege- oder Krankenkasse ist der erste Schritt.

Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er?

Ein Hausnotruf ist ein Notrufsystem für zu Hause, das aus einem kleinen Sender und einer Basisstation besteht. Den Sender trägst du als Armband oder als Kette um den Hals. Wenn du stürzt, dir schlecht wird oder du dich unsicher fühlst, druckst du einfach den Knopf. Über die Basisstation, die mit dem Telefon oder Internet verbunden ist, stellt sich sofort eine Notrufzentrale her, die rund um die Uhr besetzt ist. Ein Mitarbeiter spricht mit dir, verschafft sich einen Überblick und organisiert die passende Hilfe, vom Anruf bei einem Angehörigen bis zum Rettungsdienst.

Für viele ältere Menschen, die allein leben, ist das ein Stück Freiheit. Die Angst vor dem Sturz, bei dem niemand kommt, ist eine der größten Sorgen im Alter, und sie hält Menschen davon ab, allein zu bleiben. Ein Hausnotruf nimmt diese Angst. Du kannst in deinem Zuhause bleiben und weißt, dass im Ernstfall in Sekunden jemand erreichbar ist. Auch die Angehörigen schlafen ruhiger.

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So läuft ein Hausnotruf im Ernstfall ab, an jedem Tag und zu jeder Stunde. Bild: KI generiert.

Was zahlt die Pflegekasse für den Hausnotruf?

Die Pflegekasse zahlt für ein anerkanntes Hausnotrufsystem einen monatlichen Zuschuss von 27 Euro, und das bereits ab Pflegegrad 1. Dazu kommt eine einmalige Pauschale von 10,49 Euro für den Anschluss und die Einweisung. Der Hausnotruf ist damit eine der wenigen Leistungen, die schon mit dem niedrigsten Pflegegrad voll greifen, während Pflegegrad 1 sonst bei vielen Leistungen außen vor bleibt.

Voraussetzung ist, dass du weitgehend allein lebst oder aus anderen Gründen einen erhöhten Sicherheitsbedarf hast, etwa wegen Sturzgefahr oder einer Herzerkrankung. Wichtig ist die Reihenfolge: Den Zuschuss musst du vor dem Vertragsabschluss bei der Pflegekasse beantragen. Erst nach der Bewilligung fließt das Geld. Die monatlichen Kosten der Anbieter liegen oft über dem Zuschuss, vor allem bei Zusatzleistungen wie einem Schlüsseldienst oder einem Sturzsensor. Vergleiche daher die Angebote der Anbieter wie Johanniter, Malteser, DRK und Caritas, bevor du unterschreibst.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der Pflege gebraucht und dann weggeworfen werden. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge. Für diese Artikel bekommst du seit 2025 einen Zuschuss von bis zu 42 Euro im Monat, ebenfalls schon ab Pflegegrad 1, wenn du zu Hause gepflegt wirst oder dich selbst versorgst.

Das Praktische daran: Du musst nicht in Vorleistung gehen und keine Kassenzettel sammeln. Viele Anbieter und Apotheken liefern die Produkte in einer monatlichen Box direkt nach Hause und rechnen den Betrag ohne dein Zutun mit der Pflegekasse ab. Du füllst einmal einen Antrag aus, wählst die Produkte aus, die du brauchst, und bekommst sie regelmäßig geliefert. Was du nicht brauchst, lässt du einfach weg. Wichtig ist nur, dass die 42 Euro für diese Einmalprodukte gelten. Größere, dauerhafte Hilfsmittel fallen nicht darunter.

Welche technischen Hilfsmittel gibt es und wer zahlt sie?

Technische Hilfsmittel sind langlebige Gegenstände, die den Alltag oder die Pflege erleichtern, zum Beispiel ein Pflegebett, ein Rollator, ein Rollstuhl, ein Hausnotruf, ein Badewannenlift oder ein Toilettenstuhl. Sie werden nicht aus der 42-Euro-Pauschale bezahlt, sondern getrennt. Hier ist die entscheidende Frage, ob das Hilfsmittel wegen einer Krankheit oder Behinderung nötig ist oder ob es die Pflege erleichtern soll.

Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen oder eine Behandlung sichern, etwa einen Rollator, ein Hörgerät oder einen Rollstuhl. Die Pflegekasse zahlt Pflegehilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen, etwa ein Pflegebett oder einen Hausnotruf. In der Praxis überschneidet sich das oft, und die Kassen klären die Zuständigkeit untereinander. Für dich heißt das: Stelle den Antrag einfach bei einer der beiden Kassen, sie leitet ihn bei Bedarf weiter. Viele technische Hilfsmittel werden außerdem leihweise gestellt, sodass gar keine Kosten für dich entstehen.

HilfsmittelBeispieleWer zahlt
HausnotrufSender, Basisstation, NotrufzentralePflegekasse, 27 Euro im Monat
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchHandschuhe, Desinfektion, BettschutzPflegekasse, bis 42 Euro im Monat
Technische PflegehilfsmittelPflegebett, Hausnotruf, ToilettenstuhlPflegekasse, oft leihweise
Hilfsmittel bei KrankheitRollator, Rollstuhl, HörgerätKrankenkasse

Welche digitalen Helfer erleichtern den Alltag?

Neben den klassischen Hilfsmitteln gibt es immer mehr technische Helfer, die im Alltag Sicherheit und Selbstständigkeit schenken. Ein mobiler Notruf mit GPS funktioniert nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs, etwa beim Spaziergang oder beim Einkaufen. Automatische Medikamentenspender erinnern an die Einnahme und geben die richtige Dosis frei, was gerade bei vielen verschiedenen Tabletten hilft. Sturzsensoren erkennen einen Sturz selbstständig und lösen den Notruf aus, auch wenn der Knopf nicht mehr gedrückt werden kann.

Auch einfache Dinge machen viel aus. Ein Telefon mit großen Tasten und Bildwahltasten, ein Bewegungsmelder für den nächtlichen Gang zur Toilette, sprechende Uhren oder eine Sprachassistentin, die auf Zuruf die Familie anruft. Vieles davon ist günstig und ohne Antrag zu haben. Wenn du unsicher bist, was zu deiner Situation passt, hilft eine Wohnberatung oder eine Hilfsmittelberatung der Krankenkasse weiter. Sie schaut sich deinen Alltag an und empfiehlt, was wirklich einen Unterschied macht, statt was am meisten kostet.

Ein Wort zur Vorsicht bei der Technik. So hilfreich digitale Helfer sind, so wenig ersetzen sie den menschlichen Kontakt. Ein Sturzsensor merkt, wenn du fällst, aber er merkt nicht, wenn du dich einsam fühlst. Achte darauf, dass die Technik dir das Leben leichter macht und dich nicht zusätzlich verunsichert. Fang mit einem Gerät an, das ein konkretes Problem löst, und überfordere dich nicht mit einem ganzen vernetzten Haushalt auf einmal. Und lass dir jedes neue Gerät in Ruhe erklären. Ein gutes Hilfsmittel ist eines, das du auch im Stress sicher bedienen kannst.

Wie beantragst du Hausnotruf und Hilfsmittel?

Der Weg zu den Zuschüssen ist einfach, wenn du die Reihenfolge einhältst. Der wichtigste Grundsatz lautet: erst beantragen, dann kaufen oder abschließen. Wer zuerst unterschreibt und dann den Antrag stellt, riskiert, dass die Kasse nicht zahlt.

  1. Pflegegrad klären. Für Hausnotruf und Pflegehilfsmittel reicht Pflegegrad 1. Ist noch keiner da, stelle formlos einen Antrag bei der Pflegekasse.
  2. Bei der Pflege- oder Krankenkasse anrufen und sagen, was du brauchst. Sie schickt dir die passenden Formulare und nennt dir zugelassene Anbieter.
  3. Angebote vergleichen, besonders beim Hausnotruf. Achte auf die monatlichen Kosten über dem Zuschuss und auf Zusatzleistungen wie einen Schlüsseldienst.
  4. Antrag stellen und Bewilligung abwarten, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder Produkte bestellst.
  5. Bei technischen Hilfsmitteln eine ärztliche Verordnung besorgen, wenn die Krankenkasse zuständig ist. Der Hausarzt hilft dabei.

Lass dich bei der Auswahl beraten, bevor du Geld ausgibst. Die Hilfsmittelberatung der Krankenkasse, die Wohnberatungsstellen der Kommunen und die Pflegestützpunkte helfen kostenlos und unabhängig. Sie kennen die Vielzahl der Produkte und sagen dir, was zu deinem Alltag passt. So bekommst du das, was dir wirklich hilft, und zahlst nicht für Technik, die du nie nutzt.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Hausnotruf?

Die Pflegekasse zahlt für einen anerkannten Hausnotruf einen monatlichen Zuschuss von 27 Euro sowie eine einmalige Pauschale von 10,49 Euro für den Anschluss. Der Zuschuss gilt bereits ab Pflegegrad 1. Liegen die Kosten des Anbieters darüber, zahlst du die Differenz selbst. Den Zuschuss musst du vor Vertragsabschluss beantragen.

Bekommt man einen Hausnotruf-Zuschuss schon mit Pflegegrad 1?

Ja, den Hausnotruf-Zuschuss bekommt man bereits mit Pflegegrad 1. Das ist bemerkenswert, weil Pflegegrad 1 bei vielen anderen Leistungen ausgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass du weitgehend allein lebst oder einen erhöhten Sicherheitsbedarf hast, etwa durch Sturzgefahr oder eine Herzerkrankung.

Was gehört zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch für 42 Euro?

Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch für bis zu 42 Euro im Monat gehören Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz und Fingerlinge. Diese Einmalprodukte gibt es ab Pflegegrad 1 für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Viele Anbieter liefern sie in einer monatlichen Box und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Zahlt die Kranken- oder die Pflegekasse den Rollator?

Einen Rollator zahlt in der Regel die Krankenkasse, weil er eine körperliche Einschränkung ausgleicht. Du brauchst dafür eine ärztliche Verordnung. Pflegehilfsmittel, die die Pflege zu Hause erleichtern, etwa ein Pflegebett, zahlt dagegen die Pflegekasse. Wenn du unsicher bist, stelle den Antrag einfach bei einer der Kassen, sie leitet ihn bei Bedarf weiter.

Kann ich einen Hausnotruf auch ohne Pflegegrad bekommen?

Ja, einen Hausnotruf kannst du auch ohne Pflegegrad bekommen, dann trägst du die Kosten allerdings selbst. Der monatliche Zuschuss der Pflegekasse von 27 Euro ist an einen Pflegegrad geknüpft. Ohne Pflegegrad liegen die Kosten je nach Anbieter und Leistungsumfang meist zwischen 25 und 50 Euro im Monat.

Muss ich die Zuschüsse für Hilfsmittel jedes Jahr neu beantragen?

Den Hausnotruf-Zuschuss und die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch musst du in der Regel nur einmal beantragen, danach laufen sie weiter, solange der Pflegegrad besteht. Bei technischen Hilfsmitteln hängt es vom Einzelfall ab. Ändert sich dein Bedarf, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, lohnt sich ein neuer Antrag.

Quellen

  1. GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittel und Pflegeversicherung gkv-spitzenverband.de
  2. Verbraucherzentrale, Hausnotruf und Pflegehilfsmittel verbraucherzentrale.de
  3. Bundesministerium für Gesundheit, Online-Ratgeber Pflege bundesgesundheitsministerium.de

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