Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfuegung
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für dich handeln darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst. Ohne sie kann ein Gericht eine rechtliche Betreuung anordnen.
- Drei Dokumente greifen ineinander: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Sie regeln unterschiedliche Dinge.
- Auch der Ehepartner darf nicht automatisch alles entscheiden. Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nur in Gesundheitsfragen und nur für bis zu sechs Monate.
- Die Vollmacht sollte schriftlich sein und ist besonders belastbar, wenn die Unterschrift beglaubigt ist. Für Immobilien und Bankgeschäfte ist teils ein Notar nötig.
- Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kannst du die Vollmacht für wenige Euro hinterlegen, damit Gerichte sie finden.
- Wähle als Bevollmächtigten nur einen Menschen, dem du wirklich vertraust. Die Vollmacht ist ein großes Stück Verantwortung.
Was ist eine Vorsorgevollmacht, und warum braucht man sie?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem du eine Person deines Vertrauens bevollmächtigst, in deinem Namen zu handeln, falls du deine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kannst. Das kann nach einem Schlaganfall, einem schweren Unfall oder bei fortgeschrittener Demenz der Fall sein. Ohne eine solche Vollmacht darf niemand einfach für dich entscheiden, auch der eigene Ehepartner oder die erwachsenen Kinder nicht.
Fehlt die Vollmacht, muss das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Es bestellt dann einen Betreuer, der deine Angelegenheiten führt. Das kann ein Angehöriger sein, aber auch ein fremder Berufsbetreuer, den du nie gewählt hast. Genau das lässt sich mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden, denn eine wirksame Vollmacht hat Vorrang und macht die gerichtliche Betreuung überflüssig. Ein einziges vorbereitetes Blatt Papier erspart dir und deiner Familie viel.
Welche Vorsorgedokumente gibt es, und was regeln sie?
Es gibt drei Vorsorgedokumente, die unterschiedliche Fragen beantworten. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für dich handelt. Die Betreuungsverfügung bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls doch eine Betreuung nötig wird. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinische Behandlung du willst und welche nicht. Am besten wirken sie zusammen.
| Dokument | Was es regelt | Gesetz |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | wer in deinem Namen handeln darf, ohne Gericht | Paragraf 1820 BGB |
| Betreuungsverfügung | wen das Gericht als Betreuer bestellen soll | Paragraf 1816 Absatz 2 BGB |
| Patientenverfügung | welche medizinische Behandlung du willst | Paragraf 1827 BGB |
Der entscheidende Unterschied liegt in der Bindungswirkung. Eine Vorsorgevollmacht ist bindend: Der Bevollmächtigte handelt sofort und ohne Gericht, und das Gericht kann keine andere Person einsetzen. Eine Betreuungsverfügung ist dagegen nur ein Wunsch an das Gericht, an den es sich in aller Regel hält, aber halten muss. Deshalb ist die Vollmacht das stärkere Instrument für alle, die eine Vertrauensperson haben.
Darf der Ehepartner nicht ohnehin entscheiden?
Der Ehepartner darf nicht automatisch alle Angelegenheiten regeln, sondern nur eingeschränkt und befristet. Seit 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht nach Paragraf 1358 BGB. Es erlaubt Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern, sich in einem medizinischen Notfall gegenseitig in Gesundheitsfragen zu vertreten, zum Beispiel um in eine Behandlung einzuwilligen. Aber es gilt nur für Gesundheitsfragen und nur für bis zu sechs Monate.
Für alles andere, etwa Bankgeschäfte, Verträge, den Umgang mit Behörden oder die Entscheidung über den Wohnort, reicht dieses Notvertretungsrecht nicht. Und unverheiratete Paare sowie Kinder sind davon ganz ausgenommen. Wer wirklich abgesichert sein will, verlässt sich deshalb nicht auf diese Notlösung, sondern erstellt eine echte Vorsorgevollmacht, die alle Bereiche abdeckt.
Was sollte in einer Vorsorgevollmacht stehen?
Eine gute Vorsorgevollmacht deckt alle wichtigen Lebensbereiche ab, damit später keine Lücke bleibt. Dazu gehören die Gesundheitssorge, die Entscheidung über den Aufenthalt und einen möglichen Heimeinzug, die Vermögens- und Bankangelegenheiten, der Umgang mit Behörden und Gerichten sowie die Entgegennahme und das Öffnen der Post.
Einige Entscheidungen müssen ausdrücklich genannt sein, sonst darf der Bevollmächtigte sie nicht treffen. Das gilt für besonders riskante ärztliche Maßnahmen, für freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter oder das Verschließen von Türen und für die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Solche Punkte gehören klar formuliert in die Vollmacht. Musterformulare der Betreuungsbehörden und des Bundesjustizministeriums enthalten diese Klauseln bereits, sie sind eine gute Grundlage.
Wie erstellt man eine wirksame Vollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich schon formlos gültig, aber schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift ist sie beweiskräftig und wird von Banken und Ärzten eher akzeptiert. Noch belastbarer wird sie, wenn die Unterschrift öffentlich beglaubigt ist. Das erledigt die Betreuungsbehörde deiner Gemeinde für eine geringe Gebühr von rund zehn Euro.
- Eine Vertrauensperson auswählen und mit ihr offen sprechen, ob sie die Aufgabe übernehmen will.
- Ein Musterformular der Betreuungsbehörde oder des Bundesjustizministeriums nutzen und alle Bereiche ankreuzen, die abgedeckt sein sollen.
- Die Vollmacht datieren und eigenhändig unterschreiben, möglichst mit beglaubigter Unterschrift.
- Bei Immobilien oder umfangreichen Bankgeschäften einen Notar hinzuziehen, denn dafür ist die notarielle Form nötig.
- Die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen und der Vertrauensperson sagen, wo das Original liegt.
Für bestimmte Geschäfte reicht die einfache Schriftform nicht. Soll der Bevollmächtigte eine Immobilie verkaufen, das Grundbuch ändern oder ein Darlehen aufnehmen, muss die Vollmacht notariell beurkundet oder zumindest notariell beglaubigt sein. Auch manche Banken verlangen eigene Formulare. Kläre das vorher, damit die Vollmacht im Ernstfall wirklich funktioniert.
Wo bewahrt man die Vollmacht auf?
Die Vollmacht muss im Ernstfall schnell auffindbar sein, sonst nützt sie nichts. Bewahre das Original an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf und sag deiner Vertrauensperson, wo es liegt. Ein Dokument im Bankschließfach, auf das im Notfall niemand zugreifen kann, verfehlt seinen Zweck.
Zusätzlich kannst du die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Das kostet einmalig nur wenige Euro. Die Betreuungsgerichte fragen dieses Register ab, bevor sie eine Betreuung anordnen. Ist deine Vollmacht dort vermerkt, erfährt das Gericht sofort, dass bereits jemand bevollmächtigt ist, und ordnet keine unnötige Betreuung an. Trage in dein Portemonnaie eine kleine Karte mit dem Hinweis, dass eine Vollmacht existiert und wo sie zu finden ist.
Kümmere dich früh darum, solange du klar im Kopf bist. Eine Vorsorgevollmacht ist nur gültig, wenn du sie bei vollem Verstand erstellt hast. Wer bis zur ersten Erkrankung wartet, riskiert, dass es zu spät ist. Viele Menschen regeln diese Dinge schon mit 60, und danach ist der Kopf spürbar freier. Es ist ein Akt der Fürsorge, gerade auch gegenüber der Familie, die sonst im Ernstfall vor dem Gericht steht.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht selbst zu erstellen kostet nichts, denn die Musterformulare der Betreuungsbehörden und des Bundesjustizministeriums sind kostenlos. Willst du die Unterschrift beglaubigen lassen, um die Vollmacht beweiskräftiger zu machen, erledigt das die Betreuungsbehörde deiner Gemeinde für eine geringe Gebühr von rund zehn Euro. Der Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kostet einmalig nur wenige Euro.
Teurer wird es nur beim Notar, und der ist nicht immer nötig. Eine notarielle Beurkundung richtet sich nach dem Vermögen und ist dann sinnvoll oder vorgeschrieben, wenn die Vollmacht Immobiliengeschäfte oder größere Bankangelegenheiten abdecken soll. Für die meisten Menschen genügt die schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift, und die ist erschwinglich.
Kann man mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja, du kannst mehrere Personen bevollmächtigen und dabei genau festlegen, wie sie handeln dürfen. Möglich ist, dass jede allein entscheiden darf, oder dass sie nur gemeinsam handeln können. Du kannst auch verschiedene Bereiche aufteilen, etwa die Gesundheitssorge an eine Person und die Finanzen an eine andere. Sinnvoll ist zudem ein Ersatzbevollmächtigter, falls die erste Person ausfällt.
Eine Vollmacht lässt sich jederzeit widerrufen oder ändern, solange du geistig dazu in der Lage bist. Am besten forderst du das Original zurück und vernichtest es, informierst das Vorsorgeregister und teilst den Widerruf allen mit, die von der Vollmacht wussten. Genau deshalb solltest du nur einem Menschen die Vollmacht geben, dem du wirklich vertraust, denn er kann im Ernstfall weitreichend für dich handeln.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, sofort und ohne Gericht für dich zu handeln, und macht eine gerichtliche Betreuung überflüssig. Eine Betreuungsverfügung ist nur ein Wunsch an das Gericht, wen es als Betreuer einsetzen soll, falls doch eine Betreuung nötig wird. Die Vollmacht ist das stärkere Instrument, die Verfügung die Rückfalloption ohne Vertrauensperson.
Braucht man für eine Vorsorgevollmacht einen Notar?
Für eine Vorsorgevollmacht braucht man nicht zwingend einen Notar, die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt in vielen Fällen. Ein Notar ist aber nötig, wenn die Vollmacht Immobiliengeschäfte, Grundbuchänderungen oder die Aufnahme von Darlehen umfassen soll. Für mehr Beweiskraft kann die Betreuungsbehörde die Unterschrift für rund zehn Euro beglaubigen.
Darf mein Ehepartner ohne Vollmacht für mich entscheiden?
Nur eingeschränkt. Seit 2023 dürfen Ehe- und eingetragene Lebenspartner sich in einem medizinischen Notfall in Gesundheitsfragen vertreten, aber nur für bis zu sechs Monate. Für Bankgeschäfte, Verträge, Behörden oder die Wahl des Wohnorts reicht das nicht. Unverheiratete Paare und Kinder haben dieses Notvertretungsrecht gar nicht. Eine echte Vorsorgevollmacht ist deshalb wichtig.
Was passiert, wenn man keine Vorsorgevollmacht hat?
Ohne Vorsorgevollmacht ordnet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung an, wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das Gericht bestellt einen Betreuer, der ein Angehöriger sein kann, aber auch ein fremder Berufsbetreuer. Mit einer wirksamen Vollmacht lässt sich das vermeiden, weil die Vollmacht Vorrang vor der Betreuung hat.
Wie und wo hinterlegt man die Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht bewahrst du im Original an einem sicheren, aber zugänglichen Ort auf und sagst deiner Vertrauensperson, wo es liegt. Zusätzlich kannst du sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für wenige Euro eintragen lassen. Betreuungsgerichte fragen dieses Register ab und ordnen dann keine unnötige Betreuung an.
Ab welchem Alter sollte man eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Eine Vorsorgevollmacht kann jeder Volljährige erstellen, und sinnvoll ist sie in jedem Erwachsenenalter, denn auch ein Unfall kann jederzeit passieren. Wichtig ist vor allem, dass du sie erstellst, solange du geistig klar bist, denn nur dann ist sie gültig. Viele regeln das rund um das 60. Lebensjahr, spätestens beim Eintritt in den Ruhestand.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bmj.de
- Bürgerliches Gesetzbuch, Betreuungs- und Vorsorgerecht gesetze-im-internet.de
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vorsorgeregister.de
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