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Grundsicherung im Alter beantragen

Geprüft von der Redaktion

Grundsicherung im Alter beantragen
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsicherung im Alter stockt dein Einkommen bis zum Existenzminimum auf, wenn Rente und Vermögen nicht reichen.
  • Der Regelsatz liegt 2025 und 2026 bei 563 Euro für Alleinstehende, dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
  • Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und bedürftig ist.
  • Ein Vermögen bis 10.000 Euro pro Person bleibt geschützt, ebenso ein angemessenes selbst bewohntes Haus oder eine Wohnung.
  • Kinder werden nur ab 100.000 Euro Bruttojahreseinkommen herangezogen. Für die meisten Familien spielt das keine Rolle.
  • Den Antrag stellst du beim Sozialamt oder Grundsicherungsamt deiner Gemeinde. Er wirkt ab dem Ersten des Antragsmonats.

Was ist die Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung, die dein Einkommen bis zum Existenzminimum aufstockt, wenn deine Rente und dein Vermögen zum Leben nicht ausreichen. Sie ist im vierten Kapitel des zwölften Sozialgesetzbuchs geregelt und heißt vollständig Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Anders als früher die Sozialhilfe ist sie ausdrücklich für Menschen gedacht, die nicht mehr arbeiten können, und sie ist ein gesetzlicher Anspruch, kein Almosen.

Wichtig ist der Unterschied zum Bürgergeld. Das Bürgergeld ist für erwerbsfähige Menschen im arbeitsfähigen Alter. Die Grundsicherung im Alter ist für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte. Wer im Ruhestand mit einer kleinen Rente nicht auskommt, ist hier richtig, nicht beim Jobcenter.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und bedürftig ist. Bedürftig heißt, dass Einkommen und Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre, je nach Geburtsjahr.

Auch wer nur eine kleine Rente bezieht, kann Anspruch haben, denn die Grundsicherung füllt die Lücke zwischen Einkommen und Bedarf. Ein voll Erwerbsgeminderter kann sie schon vor dem Rentenalter erhalten, wenn die Erwerbsminderung auf Dauer besteht. Ob es im Einzelfall reicht oder nicht, lässt sich nur durch eine Berechnung klären, und die macht das Amt oder eine Beratungsstelle kostenlos.

Was ist in der Grundsicherung enthalten?

Die Grundsicherung besteht aus dem Regelsatz für den täglichen Bedarf, den Kosten für Unterkunft und Heizung und möglichen Mehrbedarfen. Der Regelsatz deckt Essen, Kleidung, Strom, Körperpflege, Mobilität und kleine Anschaffungen. Miete und Heizung werden in angemessener Höhe zusätzlich übernommen.

BestandteilHöhe 2025 und 2026Anmerkung
Regelsatz Alleinstehende563 Euro im MonatRegelbedarfsstufe 1
Regelsatz je Partner506 Euro im MonatRegelbedarfsstufe 2 bei Paaren
Unterkunft und Heizungin angemessener Höhetatsächliche Kosten, sofern angemessen
Mehrbedarf GehbehinderungZuschlag zum Regelsatzbei Merkzeichen G im Ausweis
Kranken- und PflegeversicherungBeiträge werden übernommensoweit erforderlich

Der Regelsatz von 563 Euro gilt seit 2024 unverändert. Für 2026 hätte die Berechnungsformel einen niedrigeren Wert ergeben, doch ein einmal erreichter Satz darf nicht gesenkt werden. Deshalb bleibt es bei 563 Euro. Mehrbedarfe gibt es zum Beispiel bei einer Gehbehinderung oder bei einer aus medizinischen Gründen teureren Ernährung.

Wie viel Einkommen und Vermögen darf man haben?

Einkommen wird grundsätzlich angerechnet, aber es gibt Freibeträge. Wer eine Grundrente bezieht, dem bleibt davon ein Freibetrag von bis zu rund 251 Euro im Monat anrechnungsfrei. Ein ähnlicher Freibetrag gilt für eine zusätzliche Altersvorsorge wie eine Betriebs- oder Riesterrente. Das lohnt sich also und wird nicht voll gegengerechnet.

Beim Vermögen bleibt ein Schonbetrag von 10.000 Euro pro Person unangetastet. Auch ein angemessenes selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung, ein angemessenes Auto und Hausrat zählen nicht dazu. Erst was darüber hinausgeht, muss zuerst eingesetzt werden. Man muss also nicht mittellos sein, um Grundsicherung zu bekommen. Ein bescheidenes Polster und das eigene Zuhause bleiben geschützt.

1Antrag beim Amt stellen2Prüfung von Einkommen und Vermögen3Bescheid abwarten4Auszahlung ab dem Ersten des Monats
So läuft der Antrag auf Grundsicherung. Der Anspruch beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Bild: KI generiert.

Wie stellt man den Antrag?

Den Antrag auf Grundsicherung stellst du beim Sozialamt oder beim Grundsicherungsamt deiner Stadt oder deines Landkreises, in vielen Orten auch bei der Gemeindeverwaltung. Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er eingeht, also lohnt sich kein Aufschub. Die Deutsche Rentenversicherung nimmt den Antrag auf Wunsch ebenfalls entgegen und leitet ihn weiter.

  1. Beim Sozialamt oder Grundsicherungsamt nach dem Antragsformular fragen, telefonisch, persönlich oder online.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag, Nachweise über Vermögen und Versicherungen.
  3. Das Formular ausfüllen, bei Bedarf mit Hilfe eines Wohlfahrtsverbands, und mit den Nachweisen einreichen.
  4. Auf den Bescheid warten. Das Amt prüft Einkommen, Vermögen und Bedarf und berechnet den Anspruch.
  5. Bei einem ablehnenden oder zu niedrigen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Hab keine Scheu vor dem Papierkram. Wenn dir die Formulare zu viel sind, helfen die Beratungsstellen der Caritas, der Diakonie, der AWO und des Sozialverbands VdK oder SoVD kostenlos oder gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag. Sie kennen die Anträge und wissen, worauf es ankommt.

Was ist mit dem Unterhalt der Kinder?

Die Kinder von Grundsicherungsempfängern müssen in aller Regel nichts zahlen. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 greift das Amt nur dann auf den Unterhalt der Kinder zurück, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Diese Grenze gilt pro Kind, und das Einkommen der Schwiegerkinder bleibt außen vor.

Das Amt geht sogar davon aus, dass die Kinder unter dieser Grenze liegen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für ein höheres Einkommen bestehen. Es fordert also normalerweise keine umfassende Offenlegung der Verhältnisse der Kinder. Diese Regel hat vielen älteren Menschen die Scheu vor dem Antrag genommen, denn die Angst, den eigenen Kindern zur Last zu fallen, war oft der eigentliche Hinderungsgrund.

Rechne nicht selbst gegen dich. Viele verzichten auf den Antrag, weil sie glauben, ihre Rente sei zu hoch. Ob es wirklich reicht, hängt aber auch von den Wohnkosten, möglichen Mehrbedarfen und den Freibeträgen ab. Lass eine Beratungsstelle oder das Amt einmal nachrechnen, bevor du auf Geld verzichtest, das dir zusteht. Schon eine Rente knapp über dem Regelsatz kann Anspruch begründen, sobald hohe Wohnkosten oder ein Mehrbedarf hinzukommen. Die Berechnung ist kostenlos und unverbindlich, und sie schafft in jedem Fall Klarheit.

Welche Mehrbedarfe gibt es zusätzlich?

Über den Regelsatz hinaus gibt es Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen, die viele nicht kennen und deshalb nicht geltend machen. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzt, also gehbehindert ist, erhält einen Zuschlag von 17 Prozent des Regelsatzes. Für eine aus medizinischen Gründen teurere Ernährung, etwa bei bestimmten Erkrankungen, gibt es einen weiteren Mehrbedarf gegen ärztlichen Nachweis.

Auch wer sein Warmwasser dezentral über einen Durchlauferhitzer erzeugt, bekommt einen Zuschlag, weil diese Kosten nicht in der Heizung enthalten sind. Diese Mehrbedarfe werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen im Antrag angegeben und belegt werden. Frag im Zweifel bei der Beratungsstelle nach, welche Mehrbedarfe auf deine Situation zutreffen, denn sie summieren sich.

Wie lange gilt der Bescheid?

Der Bescheid über die Grundsicherung gilt in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Danach musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen, den das Amt dir meist rechtzeitig zuschickt. Ändert sich vorher etwas Wichtiges, etwa die Miete, eine Rentenanpassung oder ein Erbe, musst du das dem Amt umgehend mitteilen, damit die Leistung angepasst werden kann.

Bei den Wohnkosten übernimmt das Amt zunächst die tatsächliche Miete, auch wenn sie über der örtlichen Angemessenheitsgrenze liegt. Ist die Wohnung dauerhaft zu teuer, fordert das Amt in der Regel dazu auf, die Kosten innerhalb einer Frist zu senken. Bei älteren Menschen mit langer Wohndauer wird dabei aber Rücksicht genommen, ein Umzug ist nicht das Erste, was verlangt wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter 2026?

Die Grundsicherung im Alter umfasst 2026 einen Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende, dazu die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung und mögliche Mehrbedarfe. Bei Paaren erhält jeder Partner 506 Euro. Der Regelsatz ist seit 2024 unverändert, weil ein einmal erreichter Wert nicht gesenkt werden darf.

Darf man Vermögen haben und trotzdem Grundsicherung bekommen?

Ja, ein Vermögen bis 10.000 Euro pro Person bleibt bei der Grundsicherung geschützt. Auch ein angemessenes selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung, ein angemessenes Auto und der Hausrat zählen nicht als einzusetzendes Vermögen. Erst was darüber hinausgeht, muss zuerst verbraucht werden, bevor Grundsicherung fließt.

Wird die Rente voll auf die Grundsicherung angerechnet?

Die gesetzliche Rente wird grundsätzlich angerechnet, aber bei der Grundrente bleibt ein Freibetrag von bis zu rund 251 Euro im Monat anrechnungsfrei. Ein ähnlicher Freibetrag gilt für eine zusätzliche Altersvorsorge wie eine Betriebs- oder Riesterrente. Wer lange eingezahlt hat, behält also einen Teil zusätzlich zum Regelsatz.

Wo beantragt man Grundsicherung im Alter?

Grundsicherung im Alter beantragst du beim Sozialamt oder Grundsicherungsamt deiner Stadt oder deines Landkreises, in vielen Orten auch bei der Gemeinde. Die Deutsche Rentenversicherung nimmt den Antrag ebenfalls entgegen und leitet ihn weiter. Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er beim Amt eingeht.

Müssen die Kinder für die Grundsicherung der Eltern zahlen?

Nein, in aller Regel müssen die Kinder nichts zahlen. Das Amt greift seit 2020 nur auf den Unterhalt zurück, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Solange keine Anhaltspunkte für ein so hohes Einkommen bestehen, wird das Einkommen der Kinder gar nicht erst geprüft.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Bürgergeld?

Bürgergeld ist für erwerbsfähige Menschen im arbeitsfähigen Alter und wird vom Jobcenter gezahlt. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist für Menschen ab der Regelaltersgrenze und für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte und läuft über das Sozialamt. Rentner mit zu kleiner Rente sind bei der Grundsicherung richtig, nicht beim Bürgergeld.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung deutsche-rentenversicherung.de
  2. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, viertes Kapitel gesetze-im-internet.de
  3. Verbraucherzentrale, Grundsicherung im Alter beantragen verbraucherzentrale.de

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