Helfer in der Krise

Eine Strom- oder Gassperre verhindern

Geprüft von der Redaktion

Eine Strom- oder Gassperre verhindern
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Strom- oder Gassperre darf erst drohen, wenn dein Rückstand mindestens 100 Euro und zugleich das Doppelte deines monatlichen Abschlags erreicht.
  • Der Versorger muss die Sperre vier Wochen vorher schriftlich androhen und den genauen Termin noch einmal mindestens acht Werktage vorher ankündigen.
  • In der Grundversorgung hast du vor der Sperre Anspruch auf eine zinsfreie Ratenzahlung, die sogenannte Abwendungsvereinbarung.
  • Jobcenter oder Sozialamt können deine Energieschulden als zinsloses Darlehen übernehmen, wenn dir sonst die Versorgung abgestellt wird.
  • Bei Kleinkindern, Pflegebedürftigkeit im Haushalt oder wenn die Heizung von der Sperre betroffen wäre, gilt oft eine Härtefallregel, melde das deinem Versorger sofort.

Wann darf der Energieversorger Strom oder Gas sperren?

Dein Versorger darf die Versorgung nur unterbrechen, wenn dein Zahlungsrückstand mindestens 100 Euro beträgt und zusätzlich mindestens das Doppelte deines monatlichen Abschlags oder deiner Vorauszahlung erreicht. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, ein einzelner kleiner Rückstand reicht also nicht aus. Die Grundlage dafür ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt, konkret in Paragraf 41f für Haushaltskunden in der Grundversorgung. Beruht dein Rückstand nachweislich auf einem offensichtlichen Fehler des Versorgers, etwa einer falschen Abrechnung, darf trotz Rückstand nicht gesperrt werden.

Ob du in der Grundversorgung bist, erkennst du meist daran, dass du selbst nie aktiv einen Tarif ausgewählt hast. Wer in eine neue Wohnung zieht und sich um nichts kümmert, landet automatisch beim örtlichen Grundversorger, meist dem größten Anbieter am Wohnort, zu dessen allgemeinen Bedingungen und Preisen. Das ist rechtlich ausdrücklich so vorgesehen, damit niemand ohne Strom oder Gas dasteht, nur weil kein Vertrag existiert.

Der Unterschied zwischen Grundversorgung und einem Sondervertrag entscheidet darüber, welche Rechte dir zustehen. In der Grundversorgung, also bei deinem örtlichen Standardtarif, gelten die gesetzlichen Fristen und Rechte aus diesem Artikel unmittelbar, weil der Gesetzgeber hier den stärksten Schutz vorsieht. Hast du dagegen einen Sondervertrag bei einem anderen Anbieter, kann dieser strengere Regeln vereinbaren und ist zu einer Ratenzahlung vor der Sperrung nicht in jedem Fall verpflichtet. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in deine Vertragsbedingungen oder ein Anruf bei der Verbraucherzentrale.

Energieschulden entstehen selten durch eine einzelne verpasste Zahlung, meist ist es die Jahresabrechnung, die alles ins Rutschen bringt. Dein monatlicher Abschlag wird aus deinem geschätzten Vorjahresverbrauch berechnet, steigen die Preise oder verbrauchst du mehr als angenommen, kommt am Jahresende eine Nachzahlung, die viele Haushalte kalt erwischt. Wer diese Nachzahlung nicht sofort aufbringen kann und dann auch noch die nächsten Abschläge nicht mehr zahlt, rutscht schnell in den Bereich, ab dem eine Sperre überhaupt erst möglich wird. Ein Blick auf deine letzte Abrechnung und ein rechtzeitiger Antrag auf einen niedrigeren oder höheren Abschlag können diesen Effekt oft von vornherein abfedern.

1Rückstand erkennen2Anbieter kontaktieren3Ratenzahlung oder Hilfe4Sperre abwenden
So verhinderst du eine Energiesperre. Bild: KI generiert.

Welche Fristen muss der Versorger einhalten?

Bevor dir tatsächlich der Strom oder das Gas abgestellt wird, muss dein Versorger mehrere Fristen nacheinander einhalten. Diese Reihenfolge gibt dir Zeit zu reagieren, wenn du sie kennst und nutzt. Die folgende Übersicht zeigt die einzelnen Schritte mit ihren gesetzlichen Fristen.

SchrittFristWas das für dich bedeutet
Androhung der Sperremindestens vier Wochen vorher, schriftlichZeit, um zu reagieren und eine Ratenzahlung zu vereinbaren
Angebot der Abwendungsvereinbarungspätestens mit der Androhung, auf Wunsch früherAnspruch auf eine zinsfreie Ratenzahlung in der Grundversorgung
Ankündigung des konkreten Sperrterminsmindestens acht Werktage vorher, schriftlichletzte Frist vor der tatsächlichen Unterbrechung
Nach der Sperrungkein gesetzlicher Anspruch mehr auf RatenzahlungVersorgung wird meist erst nach vollständiger Zahlung wieder aufgenommen

Handelst du innerhalb der ersten vier Wochen nach der Androhung, hast du die besten Karten. Meldest du dich erst, nachdem der Versorger den konkreten Sperrtermin angekündigt hat, bleiben dir noch die verbleibenden Werktage bis zur Sperrung, aber der Handlungsspielraum wird enger. Nach einer bereits vollzogenen Sperrung besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf eine Ratenzahlung, dann zählt vor allem, wie schnell du die offene Summe ganz oder in Teilen begleichen kannst.

Kommt es tatsächlich zur Sperrung, bleibt der Vertrag mit deinem Versorger trotzdem bestehen, nur der Zähler wird technisch abgeschaltet oder gesperrt. Für den Wiederanschluss verlangt der Versorger meist zusätzlich zur offenen Summe eine eigene Gebühr für den Techniker-Einsatz, oft im mittleren zweistelligen Bereich. Die Versorgung selbst nimmt der Versorger in der Regel innerhalb weniger Werktage wieder auf, sobald die Zahlung oder eine neue Vereinbarung bei ihm eingegangen ist. Das zeigt, warum es sich fast immer lohnt, vor der Sperrung zu handeln statt danach, denn die Gebühr für den Wiederanschluss kommt zusätzlich zu dem, was du ohnehin schon schuldest.

Was ist eine Abwendungsvereinbarung, und wie bekomme ich sie?

Eine Abwendungsvereinbarung ist eine zinsfreie Ratenzahlung, die dein Grundversorger dir anbieten muss, sobald er dir eine Sperre angedroht hat. Du musst sie nicht extra einfordern, der Versorger ist von sich aus dazu verpflichtet, dir spätestens mit der Ankündigung des Sperrtermins ein Formular für eine solche Vereinbarung zuzuschicken. Verlangst du die Vereinbarung schon früher, muss der Versorger innerhalb einer Woche reagieren.

Seit dem 1. Mai 2025 gilt allerdings eine Einschränkung: Eine einmal geschlossene Abwendungsvereinbarung lässt sich nicht mehr nachträglich aussetzen, wenn du eine vereinbarte Rate nicht zahlen kannst. Frage deinen Versorger deshalb schon bei Abschluss der Vereinbarung nach realistischen, für dich tatsächlich tragbaren Raten, lieber über einen längeren Zeitraum verteilt als knapp kalkuliert. Rechne dabei auch deine übrigen Fixkosten mit ein, eine Rate, die auf dem Papier passt, aber jeden Monat an die Grenze geht, bricht beim nächsten unerwarteten Ausgabeposten schnell wieder zusammen. Außerhalb der Grundversorgung, also bei einem frei gewählten Sondertarif, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine solche Vereinbarung, hier hilft nur das direkte Gespräch mit deinem Anbieter.

Wie helfen Jobcenter und Sozialamt bei Energieschulden?

Beziehst du Grundsicherungsgeld oder andere Sozialleistungen, kann dir das Jobcenter oder das Sozialamt deine Energieschulden als Darlehen gewähren, wenn dir sonst die Versorgung mit Strom oder Gas abgestellt würde. Anders als beim regulären Regelsatz musst du dieses Darlehen zurückzahlen, üblich sind Raten von etwa 10 Prozent deines monatlichen Regelsatzes, bis die Summe beglichen ist. Reiche den Antrag noch in dem Monat ein, in dem die Rechnung fällig wird, denn Leistungen für zurückliegende Monate werden in der Regel nicht mehr nachträglich bewilligt.

Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf die Art deiner Energieschulden. Haushaltsstrom für Kühlschrank, Herd oder Licht ist bereits im Regelbedarf enthalten, das Jobcenter zahlt ihn also nicht laufend zusätzlich. Trotzdem kann es die Rückstände als Darlehen übernehmen, wenn dir deshalb eine Sperre droht, denn ohne Strom ist deine Wohnung faktisch nicht mehr bewohnbar. Bei Heizkosten über Gas oder Fernwärme läuft es anders: Diese trägt das Jobcenter ohnehin laufend mit, ein Rückstand entsteht hier fast immer durch eine hohe Nachzahlung nach der Jahresabrechnung, nicht durch fehlende monatliche Zahlungen.

Zusätzlich zur Übernahme akuter Schulden lohnt sich ein Blick auf die laufenden Kosten. Kostenlose Energieschuldenberatung bieten Caritas, Diakonie und viele Verbraucherzentralen an, oft kombiniert mit einem Stromspar-Check, der deinen Verbrauch senkt und künftige Rückstände von vornherein verhindert. Ein Anbieterwechsel kann zusätzlich helfen, wenn dein aktueller Tarif teurer ist als die Grundversorgung oder ein günstigerer Sondertarif am Markt.

Ein Stromspar-Check läuft in der Regel so ab, dass eine geschulte Beraterin oder ein Berater zu dir nach Hause kommt, deine größten Verbraucher identifiziert und dir direkt vor Ort einfache Sparmaßnahmen zeigt, von der Zeitschaltuhr bis zum Kühlschrankthermostat. Diese Beratung ist für Haushalte mit geringem Einkommen kostenlos, weil sie über die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundes gefördert wird. Wer regelmäßig knapp am Limit seines Abschlags liegt, spart durch solche Maßnahmen oft genug ein, damit erst gar keine Nachzahlung mehr entsteht, die dich in Rückstand bringen könnte.

Die ersten Schritte bei drohender Energiesperre

  1. Öffne die Androhung deines Versorgers sofort und notiere dir das Datum, ab dem die vier Wochen laufen.
  2. Ruf deinen Versorger an und schildere deine Lage, bitte aktiv um die Abwendungsvereinbarung, wenn er sie dir nicht von sich aus anbietet.
  3. Prüfe umgehend, ob Jobcenter oder Sozialamt die Schulden als Darlehen übernehmen können, und stelle den Antrag noch im laufenden Monat.
  4. Meldest du einen Härtefall wie Kleinkinder, Pflegebedürftigkeit oder eine von der Sperre betroffene Heizung, teile das deinem Versorger schriftlich mit.
  5. Lass dich bei einer Schuldnerberatungsstelle oder der Caritas beraten, wenn die Raten allein nicht zu stemmen sind.

Geldsorgen können schwer auf die Seele drücken. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112. Bei Schulden berät dich eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kostenlos.

Häufige Fragen

Wie hoch muss mein Rückstand sein, damit eine Sperre überhaupt droht?

Eine Sperre darf erst drohen, wenn dein Rückstand mindestens 100 Euro beträgt und gleichzeitig das Doppelte deines monatlichen Abschlags oder deiner Vorauszahlung erreicht. Liegst du unter einem dieser beiden Werte, ist eine Sperre gesetzlich noch nicht zulässig.

Muss mein Versorger mir eine Ratenzahlung anbieten?

In der Grundversorgung ja, sobald er dir eine Sperre angedroht hat, muss er dir spätestens mit der Ankündigung des Sperrtermins eine zinsfreie Abwendungsvereinbarung anbieten. Bei einem frei gewählten Sondertarif besteht dieser Anspruch nicht in jedem Fall.

Was passiert, wenn ich eine vereinbarte Rate nicht zahlen kann?

Seit dem 1. Mai 2025 lässt sich eine bereits geschlossene Abwendungsvereinbarung nicht mehr nachträglich aussetzen. Meldest du dich rechtzeitig bei deinem Versorger, bevor eine Rate fällig wird, lässt sich oft trotzdem eine neue Lösung finden, etwa eine angepasste Ratenhöhe.

Kann das Jobcenter meine Stromschulden übernehmen, auch wenn ich schon einmal Hilfe bekommen habe?

Ja, grundsätzlich ist eine erneute Übernahme möglich, wenn dir wieder die Versorgung abgestellt zu werden droht. Das Jobcenter prüft dann erneut, ob ein Darlehen zur Sicherung deiner Versorgung notwendig ist.

Darf mir trotz Rückstand nicht gesperrt werden?

Ja, in Härtefällen ist eine Sperre unzulässig, etwa wenn Kleinkinder oder pflegebedürftige Menschen im Haushalt gefährdet wären oder deine Heizung von der Sperre abhängt und dir dadurch gesundheitliche Schäden drohen. Melde einen solchen Härtefall deinem Versorger schriftlich und möglichst frühzeitig.

Quellen

  1. Die Verbraucherzentrale erklärt Fristen, Schwellenwerte und die Abwendungsvereinbarung bei einer drohenden Strom- oder Gassperre. verbraucherzentrale.de
  2. Der Gesetzestext zu Paragraf 41f des Energiewirtschaftsgesetzes regelt Androhungsfrist, Ankündigungsfrist und Schwellenwerte für die Unterbrechung der Versorgung. gesetze-im-internet.de
  3. Die Caritas gibt praktische Tipps, wie sich eine Stromsperre vermeiden lässt und wie Sozialleistungsträger bei Energieschulden helfen. caritas.de

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