Wohngeld und Mietschulden
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringem, aber vorhandenem Einkommen, kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
- Zuständig ist die Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde, nicht das Jobcenter.
- Ab einem Rückstand von zwei Monatsmieten darf dein Vermieter fristlos kündigen.
- Selbst nach einer Kündigung kannst du eine bereits zugestellte Räumungsklage stoppen, wenn du den kompletten Rückstand innerhalb von zwei Monaten zahlst.
- Jobcenter oder Sozialamt können deine Mietschulden als Darlehen übernehmen, wenn dir sonst der Verlust der Wohnung droht.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld haben Menschen mit einem geringen, aber vorhandenen Einkommen, die zur Miete wohnen oder eine selbst genutzte Immobilie abbezahlen. Mieterinnen und Mieter bekommen den sogenannten Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer den Lastenzuschuss für Zins- und Tilgungskosten. Dazwischen liegen viele Lebenslagen: Beschäftigte mit niedrigem Lohn, Rentnerinnen und Rentner, Studierende ohne BAföG-Anspruch und Menschen in Kurzarbeit können alle Wohngeld beantragen, sofern ihr Einkommen die individuell berechnete Grenze nicht übersteigt.
Eine feste Einkommensschwelle gibt es dabei nicht, weil die Berechnung mehrere Werte zusammenführt: die Zahl der Personen im Haushalt, deren gemeinsames Einkommen, die Höhe der Miete und das regionale Preisniveau am Wohnort. Zwei Gruppen sind ausgeschlossen: Wer bereits Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe oder BAföG mit Wohnkostenanteil erhält, bekommt kein zusätzliches Wohngeld, weil diese Leistungen die Unterkunftskosten schon abdecken. Das macht Wohngeld zur vorrangigen Leistung: Wer nur wegen der Miete knapp ist, aber sonst genug zum Leben hat, ist mit Wohngeld oft besser bedient als mit einem Antrag beim Jobcenter.
Wie hoch dein Wohngeld ausfällt, hängt außerdem von der sogenannten Mietstufe deiner Gemeinde ab. Das Wohngeldgesetz teilt jede Stadt und jede Gemeinde in eine von sieben Mietstufen ein, je höher das örtliche Mietniveau, desto höher die Stufe und desto mehr Miete wird bei der Berechnung überhaupt berücksichtigt. München liegt beispielsweise in einer der obersten Stufen, eine kleine Gemeinde auf dem Land oft in der untersten. Das erklärt, warum zwei Haushalte mit identischem Einkommen und identischer Miete unterschiedlich viel Wohngeld bekommen können, allein weil sie in verschiedenen Orten wohnen.
Wie viel Wohngeld gibt es, und wie wird es beantragt?
Wie viel Wohngeld du bekommst, hängt von deinem Haushalt, deiner Miete und deinem Wohnort ab, es gibt keinen einheitlichen Pauschalbetrag. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag der durchschnittliche Wohngeldanspruch Ende 2024 bei rund 287 Euro im Monat je Haushalt, gut 1,24 Millionen Haushalte bezogen zu diesem Zeitpunkt Wohngeld. Eine erste Orientierung gibt der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, ein verbindlicher Bescheid kommt aber erst nach dem Antrag.
Beantragt wird Wohngeld bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde, viele Kommunen bieten dafür inzwischen einen Online-Antrag an. Du brauchst dafür deinen Mietvertrag, eine aktuelle Verdienstbescheinigung und deinen Personalausweis. Für 2026 gilt eine sogenannte Nullrunde, das Wohngeld wird gegenüber 2025 nicht angehoben. Ab dem 1. Januar 2027 soll eine Wohngeldnovelle die Berechnung neu ordnen, das entsprechende Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
Ein bewilligter Wohngeldbescheid gilt nicht für immer, meist läuft er zwölf bis achtzehn Monate und muss danach neu beantragt werden. Ändert sich dein Einkommen oder deine Miete deutlich, solltest du das der Wohngeldstelle von dir aus melden, auch innerhalb der laufenden Bewilligung. Lehnt die Wohngeldstelle deinen Antrag ab oder bewilligt sie weniger, als du erwartet hast, kannst du innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Lass dir dafür im Zweifel bei einer Verbraucherzentrale oder einer Sozialberatungsstelle helfen, gerade die Berechnung über die Mietstufe ist fehleranfällig.
Ab wann darf der Vermieter wegen Mietschulden kündigen?
Dein Vermieter darf fristlos kündigen, sobald du mit mindestens zwei vollen Monatsmieten im Rückstand bist, oder wenn sich über mehrere Monate ein Rückstand ansammelt, der zusammengerechnet mehr als zwei Monatsmieten ergibt. Diese Kündigung trifft dich oft überraschend hart, weil sie ohne vorherige Abmahnung wirksam wird. Trotzdem bist du nicht sofort auf der Straße: Der Gesetzgeber gibt dir mit der sogenannten Schonfristzahlung eine zweite Chance, die folgende Übersicht zeigt, wie die einzelnen Schritte zusammenhängen.
Bis es tatsächlich so weit kommt, gibt es meist mehrere Warnzeichen, die sich lange vorher zeigen. Die Miete gerät zum ersten Mal in Rückstand, dann folgt eine erste Mahnung, und irgendwann steht eine Kündigung im Raum oder sogar schon eine Räumungsklage im Briefkasten. Parallel dazu häufen sich oft Mahnungen für die Nebenkosten, weil beides aus demselben knappen Budget bezahlt wird. Ein besonders deutliches Warnzeichen ist, wenn der Kontakt zum Vermieter abreißt, sei es aus Scham oder weil du Briefe gar nicht mehr öffnest. Genau diese Untätigkeit ist das größte Risiko, denn jede der Fristen aus der Tabelle unten läuft weiter, ob du reagierst oder nicht.
| Situation | Frist | Was jetzt hilft |
|---|---|---|
| Erste Mahnung des Vermieters | keine gesetzliche Frist, aber sofort reagieren | Ratenzahlung anbieten, bevor eine Kündigung droht |
| Fristlose Kündigung erhalten | Rückstand ab zwei Monatsmieten | Rückstand vollständig zahlen heilt die Kündigung, das geht aber nur einmal in zwei Jahren |
| Räumungsklage zugestellt | zwei Monate ab Zustellung | Schonfristzahlung: die komplette Summe zahlen stoppt die Räumung |
| Räumungsurteil ergangen | Räumungstermin steht bereits fest | sofort Sozialamt, Jobcenter und die Fachstelle für Wohnungsnotfälle einschalten |
Die Schonfristzahlung nach Paragraf 569 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wirkt nur gegen die fristlose Kündigung, nicht gegen eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist. Und sie zählt nur, wenn du wirklich den kompletten Rückstand begleichst, eine Teilzahlung reicht nicht. Hattest du innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits eine Kündigung durch Schonfristzahlung abgewendet, steht dir dieser Weg ein zweites Mal nicht mehr offen.
Wie übernehmen Jobcenter oder Sozialamt Mietschulden?
Beziehst du Grundsicherungsgeld, kann das Jobcenter deine Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 Sozialgesetzbuch Zweites Buch als Darlehen übernehmen, wenn das nötig ist, um deine Wohnung zu sichern. Arbeitest du und beziehst keine Jobcenter-Leistungen, ist stattdessen das Sozialamt zuständig. In beiden Fällen ist die Entscheidung zwar grundsätzlich Ermessenssache, dieses Ermessen ist aber gebunden, sobald ohne die Übernahme Wohnungslosigkeit droht. Nach der Rechtsprechung reicht dafür schon, dass dein Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt wäre, die Kündigung muss noch nicht einmal ausgesprochen sein.
Wichtig zu wissen: Es handelt sich um ein Darlehen, kein geschenktes Geld. Du zahlst es in der Regel in kleinen monatlichen Raten aus deinem laufenden Regelsatz zurück. Trotzdem lohnt sich der Antrag fast immer, denn eine Räumung kostet dich weit mehr als die Rückzahlungsraten, von der Suche nach einer neuen Wohnung bis zu den Kosten für einen Umzug unter Zeitdruck. Wende dich frühzeitig an die zuständige Fachstelle, nicht erst, wenn der Räumungstermin bereits feststeht.
Für Menschen, die arbeiten und keine Jobcenter-Leistungen beziehen, gilt die vergleichbare Regel nach Paragraf 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch beim Sozialamt. Auch hier prüft die Behörde, ob ohne die Übernahme der Verlust der Wohnung droht, die Kriterien sind denen des Jobcenters sehr ähnlich. Manche Kommunen haben eigene Fachstellen für Wohnungsnotfälle, die genau auf solche Fälle spezialisiert sind und schneller reagieren können als eine allgemeine Sachbearbeitung. Ruf dort lieber einmal zu oft an als einmal zu wenig, gerade weil die Bearbeitung von Eilanträgen bei drohendem Wohnungsverlust in der Regel Vorrang vor anderen Anträgen hat.
Häufigste Auslöser für Mietschulden sind ein plötzlicher Jobverlust, eine Trennung, bei der auf einen Schlag nur noch ein Einkommen die Miete tragen muss, oder eine hohe Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung. In all diesen Fällen hilft es, so früh wie möglich zu rechnen: Was kommt an Einkommen und Leistungen tatsächlich rein, was geht an Fixkosten raus, und wo genau entsteht die Lücke. Diese Übersicht brauchst du ohnehin für jeden Antrag bei Wohngeldstelle, Jobcenter oder Sozialamt, und sie zeigt dir selbst am schnellsten, welche der hier beschriebenen Leistungen wirklich zu deiner Situation passt.
Die ersten Schritte bei Mietschulden
- Prüfe sofort mit dem Wohngeldrechner, ob dir Wohngeld zusteht, das deinen Rückstand künftig verhindert.
- Sprich deinen Vermieter aktiv an und biete eine Ratenzahlung für die offene Summe zusätzlich zur laufenden Miete an.
- Stelle beim Jobcenter oder Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden als Darlehen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
- Hast du bereits eine Kündigung oder Räumungsklage erhalten, sichere dir sofort schriftliche Bestätigungen über deine Zahlungen und die Fristen.
- Wende dich an eine Schuldnerberatungsstelle oder die Fachstelle für Wohnungsnotfälle deiner Kommune, wenn du allein nicht mehr weiterkommst.
Geldsorgen können schwer auf die Seele drücken. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112. Bei Schulden berät dich eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kostenlos.
Häufige Fragen
Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?
Nein, Wohngeld und Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld schließen sich gegenseitig aus, weil Letzteres deine Wohnkosten bereits vollständig abdeckt. Reicht dein Einkommen für den Lebensunterhalt, aber nicht für die Miete, ist Wohngeld die richtige Leistung.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der jeweiligen Wohngeldstelle ab und kann mehrere Wochen bis wenige Monate betragen. Reiche deinen Antrag deshalb ein, sobald du merkst, dass die Miete knapp wird, und nicht erst, wenn bereits ein Rückstand entstanden ist.
Darf mein Vermieter mir sofort kündigen, wenn ich einmal die Miete vergesse?
Nein, eine einmalige verspätete Zahlung reicht für eine fristlose Kündigung nicht aus. Erst ein Rückstand von mindestens zwei vollen Monatsmieten oder ein über mehrere Monate aufgelaufener Betrag in dieser Höhe berechtigt deinen Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Was passiert, wenn ich die Schonfristzahlung schon einmal genutzt habe?
Hast du innerhalb der letzten zwei Jahre bereits eine fristlose Kündigung durch vollständige Zahlung des Rückstands abgewendet, steht dir dieser Weg ein zweites Mal nicht mehr zu. Dann bleibt dir nur die direkte Einigung mit deinem Vermieter oder schnelle Hilfe über Jobcenter oder Sozialamt.
Übernimmt das Sozialamt auch Mietschulden, wenn ich arbeite und kein Bürgergeld bekomme?
Ja, beziehst du keine Jobcenter-Leistungen, ist für die Übernahme von Mietschulden das Sozialamt zuständig. Die Voraussetzung ist dieselbe wie beim Jobcenter: Ohne das Darlehen würde dir der Verlust deiner Wohnung drohen.
Quellen
- Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informiert über Wohngeld, den Wohngeldrechner und die geplante Wohngeldnovelle. bmwsb.bund.de
- Die Verbraucherzentrale erklärt, wer Wohngeld bekommt und wie der Antrag bei der Wohngeldstelle abläuft. verbraucherzentrale.de
- Die Caritas erklärt, welche Schritte bei Mietschulden drohen und wie Jobcenter oder Sozialamt helfen können. caritas.de
Verwandte Ratgeber aus Geld
Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.
- Akute Geldnot überbrücken
- Bürgschaft und Mithaftung
- Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- Die Finanzen nach dem Jobverlust ordnen
- Die Privatinsolvenz verstehen
- Die SCHUFA und der Umgang mit Einträgen
- Eine Pfändung verstehen
- Eine Strom- oder Gassperre verhindern
- Geldsorgen und Schulden bewältigen
- Grundsicherungsgeld beantragen (früher Bürgergeld)
- Mahnungen und Inkasso richtig behandeln
- Mit einem Haushaltsbuch den Überblick gewinnen
- Schulden systematisch abbauen
- Schuldnerberatung finden
- Überschuldung erkennen