Helfer in der Krise

Der psychiatrische Notfall und der Krisendienst

Geprüft von der Redaktion

Der psychiatrische Notfall und der Krisendienst
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein psychiatrischer Notfall liegt vor, wenn akute Selbst- oder Fremdgefährdung, ein Realitätsverlust oder eine starke Erregung dazukommen, die sofortige fachärztliche Hilfe erfordern.
  • Bei akuter Gefahr wählst du sofort die 112. Sie bringt dich oder die betroffene Person zur nächsten psychiatrischen Notaufnahme.
  • Ein regionaler Krisendienst berät telefonisch, schätzt die Gefährdung ein und schickt bei Bedarf ein mobiles Team vor Ort vorbei.
  • Eine Unterbringung gegen den eigenen Willen ist gesetzlich das letzte Mittel. Die weit überwiegende Mehrheit der Aufnahmen erfolgt freiwillig.
  • Angehörige helfen am meisten, wenn sie ruhig bleiben, zuhören und parallel professionelle Hilfe holen, statt die Situation allein zu lösen.

Was ein psychiatrischer Notfall ist

Ein psychiatrischer Notfall ist eine akute psychische Krisensituation, die sofortige fachärztliche Aufmerksamkeit und Intervention erfordert, weil eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Er unterscheidet sich von einer allgemeinen seelischen Krise dadurch, dass ein Gespräch oder Ruhe allein nicht mehr ausreichen. Die betroffene Person kann sich selbst oder andere in diesem Moment nicht ausreichend schützen, und die Situation kann sich innerhalb von Minuten weiter zuspitzen.

Häufige Auslöser sind eine unbehandelte oder sich verschlechternde psychische Erkrankung, eine akute Suizidalität, eine Psychose mit Wahnvorstellungen oder Halluzinationen, eine schwere Substanzintoxikation oder ein Entzug, sowie extreme Erschöpfung nach lang anhaltender Belastung. In vielen Fällen kündigt sich ein psychiatrischer Notfall an, etwa durch zunehmende Unruhe, sozialen Rückzug oder ungewöhnliche Äußerungen. In anderen Fällen entsteht er sehr plötzlich, etwa bei einer akuten Psychose oder einer plötzlichen Verzweiflungstat.

Woran du einen psychiatrischen Notfall erkennst

Du erkennst einen psychiatrischen Notfall an sechs Warnsignalen: akute Suizidgefahr, Realitätsverlust, schwere Verwirrung, Selbst- oder Fremdgefährdung, starke Erregung und Kontrollverlust. Schon ein einzelnes dieser Anzeichen in ausgeprägter Form rechtfertigt den Notruf, mehrere davon gemeinsam sind ein eindeutiges Signal.

Akute Suizidgefahr zeigt sich in konkreten Plänen, Abschiedsworten oder dem Weggeben persönlicher Gegenstände. Ein Realitätsverlust äußert sich darin, dass jemand Dinge sieht, hört oder glaubt, die andere nicht wahrnehmen oder teilen. Schwere Verwirrung bedeutet, dass eine Person sich zeitlich, örtlich oder zur eigenen Situation nicht mehr orientieren kann. Selbst- oder Fremdgefährdung reicht von Verletzungen an sich selbst bis zu aggressivem Verhalten gegenüber anderen. Starke Erregung zeigt sich in Rastlosigkeit, lautem Sprechen oder abrupten Bewegungen, während Kontrollverlust bedeutet, dass die Person ihr eigenes Handeln nicht mehr steuern kann, selbst wenn sie es wollte.

NotfallAkute SuizidgefahrRealitätsverlustSchwere VerwirrungSelbst- oderFremdgefährdungStarke ErregungKontrollverlust
Anzeichen eines psychiatrischen Notfalls. Bild: KI generiert.

Was in einem psychiatrischen Notfall zu tun ist

In einem psychiatrischen Notfall wählst du sofort die 112, wenn akute Lebensgefahr besteht oder du die Situation allein nicht mehr einschätzen kannst. Der Rettungsdienst ist auf solche Einsätze vorbereitet und bringt die betroffene Person in eine psychiatrische Notaufnahme oder Klinik, wo sie sofort fachärztlich gesehen wird.

Wenn noch etwas Zeit bleibt und die Gefahr nicht unmittelbar ist, ist der regionale Krisendienst oder Sozialpsychiatrische Dienst die richtige erste Anlaufstelle. Er nimmt die Situation am Telefon auf, schätzt gemeinsam mit dir die Dringlichkeit ein und vermittelt weiter, etwa an eine psychiatrische Ambulanz oder Akutstation. Bleibt die betroffene Person ansprechbar und ist niemand akut gefährdet, kann auch die Fahrt in die nächste psychiatrische Notaufnahme sinnvoll sein, insbesondere wenn die Person das selbst so möchte.

Was ein Krisendienst leistet

Ein psychiatrischer Krisendienst leistet telefonische Beratung, eine fachliche Einschätzung der Gefährdung und bei Bedarf einen mobilen Einsatz vor Ort, ohne dass dafür eine Überweisung oder ein Termin nötig ist. Der Krisendienst Bayern etwa ist unter der kostenfreien Nummer 0800 655 3000 an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar, auch für Angehörige und Fachkreise, und berät in über 120 Sprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache.

Reicht das Telefongespräch nicht aus, vermittelt das Fachpersonal in die passende Versorgung vor Ort, etwa an eine psychiatrische Praxis, den Sozialpsychiatrischen Dienst oder direkt an eine Akutstation. In besonders dringenden Fällen fährt ein mobiles Team zu der betroffenen Person, um die Situation vor Ort zu deeskalieren und die weitere Behandlung einzuleiten. Nicht jedes Bundesland hat einen flächendeckenden Krisendienst wie Bayern. Wo kein eigener Krisendienst existiert, übernimmt der Sozialpsychiatrische Dienst der Stadt oder des Landkreises diese Aufgabe, ergänzt durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Notaufnahme.

Wie eine Aufnahme in eine psychiatrische Klinik abläuft

Eine Aufnahme in eine psychiatrische Klinik erfolgt in der überwiegenden Mehrheit der Fälle freiwillig, meist auf Empfehlung des Hausarztes, eines niedergelassenen Psychiaters oder nach einem Gespräch in der Notaufnahme. Bei einer freiwilligen Aufnahme bleibt die betroffene Person auf einer offenen Station, kann sich frei bewegen und die Klinik grundsätzlich jederzeit wieder verlassen. Vor der Aufnahme wird die Station gezeigt und das Behandlungskonzept erklärt, und Angehörige können bis zur Station begleiten, wenn die betroffene Person das möchte.

Eine Unterbringung gegen den eigenen Willen ist demgegenüber ein eigenständiger rechtlicher Vorgang und in jedem Bundesland im jeweiligen Unterbringungsgesetz oder Psychisch-Kranken-Gesetz geregelt. Die folgende Tabelle stellt beide Wege gegenüber.

MerkmalFreiwillige AufnahmeUnterbringung gegen den Willen
HäufigkeitRegelfallAusnahme, letztes Mittel
VoraussetzungEigener Wunsch nach HilfeAkute, erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung durch eine psychische Erkrankung
StationOffen, jederzeit verlassbarGeschlossen, zeitlich befristet
RechtsgrundlageBehandlungsvertragLandesrechtliches Unterbringungsgesetz, richterliche Entscheidung
BeendigungJederzeit auf eigenen WunschEndet, sobald die akute Gefahr abgewendet ist

Welche Rechte Betroffene bei einer Unterbringung haben

Betroffene behalten auch in einem psychiatrischen Notfall das Recht, zunächst freiwillig behandelt zu werden, denn eine Unterbringung gegen den eigenen Willen ist gesetzlich das letzte Mittel und nur zulässig, wenn alle freiwilligen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehören das ernsthafte Bemühen um ein klärendes Gespräch, das Angebot ambulanter oder freiwilliger stationärer Hilfe und eine Abwägung, welcher Schaden durch eine Zwangsmaßnahme selbst entstehen würde.

Kommt es dennoch zu einer Unterbringung, entscheidet in aller Regel ein Gericht über die Maßnahme, und die Unterbringung ist von vornherein zeitlich befristet. Betroffene haben das Recht auf eine anwaltliche Vertretung, auf Widerspruch gegen die Entscheidung und auf eine regelmäßige Überprüfung, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Sobald die akute Gefahr abgewendet ist, endet die Unterbringung, und eine weitere Behandlung ist wieder eine freiwillige Entscheidung der betroffenen Person.

Wie Angehörige in einem psychiatrischen Notfall ruhig handeln

Angehörige handeln in einem psychiatrischen Notfall am ruhigsten, wenn sie selbst gelassen bleiben, der betroffenen Person zuhören und parallel professionelle Hilfe holen, statt die Situation allein lösen zu wollen. Ein ruhiges Auftreten gibt Sicherheit und wirkt der Anspannung der betroffenen Person entgegen, selbst wenn innerlich große Sorge herrscht.

Konkret hilft es, offen zu fragen, wie es der Person geht, ernst zu nehmen, was sie sagt, und Reize zu senken, etwa durch weniger Menschen im Raum, weniger Lärm und weniger Licht. Gute Ratschläge, Überredungsversuche oder Diskussionen über die Richtigkeit der Wahrnehmung der Person helfen in diesem Moment nicht und können die Erregung sogar steigern. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung zögere nicht, die 112 oder die Polizei unter 110 zu rufen, auch wenn sich das für einen Moment wie ein Vertrauensbruch gegenüber der betroffenen Person anfühlt. Die Sicherheit aller Beteiligten geht in diesem Moment vor.

Die ersten Schritte in einem psychiatrischen Notfall

  1. Schätz die Gefahr ein: Besteht akute Selbst- oder Fremdgefährdung, wähl sofort die 112.
  2. Bleib bei der betroffenen Person, wenn das ohne Risiko für dich möglich ist, und sprich ruhig mit ihr.
  3. Ist die Situation noch nicht akut lebensbedrohlich, ruf den regionalen Krisendienst oder Sozialpsychiatrischen Dienst an.
  4. Entfern gefährliche Gegenstände aus der unmittelbaren Umgebung, wenn möglich gemeinsam mit weiterer Unterstützung.
  5. Begleite die Person zur Notaufnahme oder warte gemeinsam mit ihr auf den Rettungsdienst oder das mobile Krisenteam.

Wenn du in akuter Gefahr bist oder daran denkst, dir das Leben zu nehmen, hol dir jetzt Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, auch per Chat und Mail. In akuter Lebensgefahr wähle sofort die 112. Du musst das nicht allein durchstehen.

Häufige Fragen

Wann ist ein Zustand ein psychiatrischer Notfall und keine gewöhnliche Krise mehr?

Ein Zustand ist ein psychiatrischer Notfall, sobald akute Suizidgefahr, ein Realitätsverlust, schwere Verwirrung, Selbst- oder Fremdgefährdung, starke Erregung oder Kontrollverlust auftreten. Reicht ein Gespräch oder etwas Ruhe nicht mehr aus, um die Situation zu entspannen, handelt es sich nicht mehr um eine gewöhnliche Krise.

Wann muss ich bei einem psychiatrischen Notfall die 112 anrufen?

Du musst bei einem psychiatrischen Notfall die 112 anrufen, sobald akute Lebensgefahr besteht oder du eine Situation mit Selbst- oder Fremdgefährdung nicht mehr allein einschätzen kannst. Der Rettungsdienst bringt die betroffene Person direkt in eine psychiatrische Notaufnahme.

Kann eine Unterbringung in der Psychiatrie gegen meinen Willen erfolgen?

Eine Unterbringung in der Psychiatrie gegen den eigenen Willen ist grundsätzlich nur als letztes Mittel möglich, wenn eine akute und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung durch eine psychische Erkrankung vorliegt und keine freiwillige Maßnahme ausreicht. Über die Unterbringung entscheidet in der Regel ein Gericht, und sie ist von Anfang an zeitlich befristet.

Was leistet ein psychiatrischer Krisendienst genau?

Ein psychiatrischer Krisendienst leistet eine telefonische Einschätzung der Gefährdung, eine Beratung zur aktuellen Situation und bei Bedarf einen mobilen Einsatz vor Ort durch ein geschultes Team. Er vermittelt außerdem in die passende Weiterbehandlung, etwa an eine Klinik oder eine ambulante Praxis.

Wie kann ich als Angehöriger in einem psychiatrischen Notfall helfen, ohne die Situation zu verschlimmern?

Als Angehöriger hilfst du am meisten, wenn du ruhig bleibst, zuhörst und die betroffene Person ernst nimmst, statt sie zu überreden oder ihre Wahrnehmung infrage zu stellen. Hol parallel professionelle Hilfe über den Krisendienst oder die 112, statt zu versuchen, die Situation allein zu lösen.

Was passiert nach einer freiwilligen Aufnahme in eine psychiatrische Klinik?

Nach einer freiwilligen Aufnahme kommt die betroffene Person in der Regel auf eine offene Station, kann sich dort frei bewegen und die Klinik grundsätzlich jederzeit wieder verlassen. Vorher wird die Station gezeigt, und das Behandlungskonzept wird in einem persönlichen Gespräch erklärt.

Was ist der Unterschied zwischen dem Sozialpsychiatrischen Dienst und einem Krisendienst?

Der Sozialpsychiatrische Dienst ist eine kommunale Einrichtung, die Menschen mit psychischen Erkrankungen dauerhaft berät und begleitet, auch außerhalb akuter Situationen. Ein Krisendienst wie der bayerische ist speziell auf akute Notlagen rund um die Uhr ausgerichtet und ergänzt dort, wo der Sozialpsychiatrische Dienst nicht durchgehend erreichbar ist.

Wie lange dauert eine Unterbringung gegen den eigenen Willen?

Eine Unterbringung gegen den eigenen Willen dauert nur so lange, wie die akute Gefahr für die betroffene Person oder andere tatsächlich besteht, und wird gerichtlich befristet angeordnet. Sobald sich der Zustand stabilisiert hat, wird die Unterbringung aufgehoben, und die weitere Behandlung ist wieder freiwillig.

Quellen

  1. Anzeichen und Umgang mit akuter psychischer Krise und akuter Suizidgefahr. neurologen-und-psychiater-im-netz.org
  2. Erreichbarkeit, Aufgaben und Ablauf des Krisendienstes Bayern. krisendienste.bayern
  3. Anlaufstellen bei psychischen Krisen, nationales Gesundheitsportal. gesund.bund.de

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