Helfer in der Krise

Bilder von dir aus dem Netz löschen lassen

Geprüft von der Redaktion

Bilder von dir aus dem Netz löschen lassen
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du hast ein Recht am eigenen Bild. Fotos von dir dürfen ohne deine Einwilligung meist nicht veröffentlicht werden.
  • Unterscheide zwei Wege: das Bild von der Seite selbst löschen lassen und es aus den Suchergebnissen entfernen. Beides musst du getrennt beantragen.
  • Sichere zuerst Beweise mit der genauen Adresse (URL) und einem Screenshot, bevor du eine Löschung verlangst.
  • Bei harmlosen Fotos reicht oft eine höfliche Bitte oder der Melde-Button der Plattform.
  • Bei intimen Bildern ohne deine Einwilligung hilft StopNCII.org besonders schnell, und die Verbreitung ist strafbar.
  • Reagiert niemand, kannst du dich auf Artikel 17 DSGVO berufen und rechtliche Hilfe holen.

Ein Bild von dir soll aus dem Netz: so gehst du vor

Wenn ein Foto oder Video von dir ohne deine Zustimmung im Netz steht, kannst du seine Löschung verlangen, denn du hast ein Recht am eigenen Bild. Dieses Recht steht im Kunsturhebergesetz: Nach Paragraf 22 dürfen Bilder, auf denen du erkennbar bist, grundsätzlich nur mit deiner Einwilligung verbreitet werden. Zusätzlich gelten Fotos als personenbezogene Daten und fallen unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Beide Regeln geben dir einen Hebel, ein Bild wieder aus dem Netz zu bekommen.

Ein Punkt ist entscheidend und wird oft übersehen: Es gibt zwei verschiedene Orte, an denen ein Bild sichtbar ist. Der eine ist die Webseite oder das Profil, auf der es liegt. Der andere ist die Trefferliste von Suchmaschinen wie Google oder Bing. Ein Bild aus der Google-Suche zu entfernen bedeutet nicht, dass es von der Ursprungsseite verschwindet, und umgekehrt. Für ein sauberes Ergebnis musst du beide Wege gehen.

Zuerst Beweise sichern

Bevor du irgendetwas meldest, sichere den Fund. Mach einen Screenshot, auf dem das Bild und die vollständige Internetadresse zu sehen sind, und kopiere die Adresse (URL) in eine Textdatei. Notiere Datum und Uhrzeit. Das klingt unnötig, wenn das Bild ohnehin bald gelöscht werden soll, aber du brauchst diese Nachweise, falls sich der Betreiber weigert oder das Bild später erneut auftaucht.

Speichere die Beweise an einem Ort, an dem du sie wiederfindest. Erst danach beginnst du mit der Löschung, denn sobald du meldest, kann der Inhalt verschwinden, und dann fehlt dir der Nachweis.

Nicht jeder Fall läuft gleich

Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, wer das Bild hochgeladen hat und worum es sich handelt. Ein Schnappschuss von einer Party, den ein Bekannter geteilt hat, verlangt eine andere Reaktion als ein intimes Bild, das ohne deine Einwilligung verbreitet wird.

SituationErster WegWenn das nicht hilft
Harmloses Foto, hochgeladen von einer Person, die du kennstHöflich um Löschung bittenMelde-Button der Plattform nutzen
Foto auf einer fremden WebseiteBetreiber im Impressum anschreiben, Löschung verlangenBerufung auf Artikel 17 DSGVO, Suchmaschinen-Formular
Intimes Bild ohne deine EinwilligungStopNCII.org und das Google-Formular für intime InhalteAnzeige bei der Polizei erstatten
Bild eines Kindes oder JugendlichenPlattform melden, StopNCII beziehungsweise Take It DownBeratung holen, Anzeige erstatten

Deine Schritte, Stufe für Stufe

Fang mit dem einfachsten Weg an und steigere dich nur, wenn nötig. Oft ist der Fall schon nach der ersten Stufe erledigt.

  1. Die hochladende Person bitten. Kennst du sie, reicht oft eine kurze, sachliche Nachricht mit der Bitte, das Bild zu entfernen. Bleib freundlich, das führt schneller zum Ziel als ein Streit.
  2. Den Melde-Button nutzen. Jede große Plattform hat eine Meldefunktion für Bilder, die deine Rechte verletzen. Gib an, dass es um ein Bild von dir ohne Einwilligung geht.
  3. Den Seitenbetreiber auffordern. Liegt das Bild auf einer Webseite, findest du den Verantwortlichen im Impressum. Verlange schriftlich die Löschung und berufe dich auf dein Recht am eigenen Bild und auf Artikel 17 DSGVO. Setze eine kurze Frist.
  4. Aus der Suche entfernen lassen. Beantrage über die Entfernungsformulare von Google und Bing, dass das Bild aus den Suchergebnissen verschwindet. Das ist das sogenannte Recht auf Vergessenwerden.
  5. Bei intimen Bildern den schnellen Weg gehen. Melde die Inhalte bei StopNCII.org und über das Google-Formular für intime Aufnahmen. Erstatte zusätzlich Anzeige, denn die Verbreitung solcher Bilder ist strafbar.
  6. Rechtliche Hilfe holen. Reagiert niemand oder sitzt der Betreiber im Ausland, unterstützen dich Verbraucherzentrale, eine spezialisierte Beratungsstelle oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
1Beweise mit URL und Screenshot sichern2Uploader oder Plattform um Loeschung bitten3Betreiber schriftlich auffordern (Artikel 17 DSGVO)4aus der Suche entfernen und5wenn nötig6Anzeige
Vom einfachen Hinweis bis zum rechtlichen Schritt: die Loeschung laeuft in Stufen. Bild: KI generiert.

Was das Gesetz dir gibt

Dein stärkstes Argument ist das Recht am eigenen Bild aus Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes. Es besagt, dass Bilder von dir nur mit deiner Einwilligung verbreitet werden dürfen. Es gibt Ausnahmen, geregelt in Paragraf 23: etwa Personen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit ihrer Rolle, Menschen, die nur Beiwerk einer Landschaft sind, oder Aufnahmen von großen Versammlungen. Ein privates Foto von dir fällt in aller Regel nicht unter diese Ausnahmen.

Dazu kommt Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Löschung. Da ein erkennbares Foto ein personenbezogenes Datum ist, kannst du von demjenigen, der es veröffentlicht hat, die Löschung verlangen. Genau darauf berufst du dich im Schreiben an den Betreiber. Für besonders geschützte Situationen, etwa heimliche Aufnahmen aus einer Wohnung oder intime Bilder, greift zusätzlich das Strafrecht: Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs stellt die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe.

Intime Bilder ohne Einwilligung: der schnellste Weg

Wenn intime oder Nacktbilder von dir ohne deine Zustimmung im Umlauf sind, brauchst du keinen langen Schriftwechsel abzuwarten. Der Dienst StopNCII.org wurde genau dafür geschaffen. Er arbeitet mit vielen großen Plattformen zusammen und stoppt die Verbreitung nicht einvernehmlich geteilter intimer Bilder. Das Besondere: Deine Bilder verlassen dabei dein Gerät nicht. Es wird nur ein digitaler Fingerabdruck erzeugt, an dem die Plattformen die Aufnahme erkennen und blockieren können.

Zusätzlich bietet Google ein eigenes Formular, mit dem sich intime persönliche Bilder aus der Suche entfernen lassen. Und weil das Verbreiten solcher Bilder eine Straftat ist, ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. Du hast nichts falsch gemacht. Die Schuld liegt bei der Person, die das Bild verbreitet.

Geht es um intime Bilder oder um eine minderjährige Person, hol dir Unterstützung, du musst das nicht allein regeln. Für Betroffene sexueller Gewalt ist das Hilfetelefon N.I.N.A. unter 0800 22 55 530 erreichbar. Kinder und Jugendliche erreichen die Nummer gegen Kummer unter 116 111. Für unter 18-Jährige gibt es neben StopNCII den Dienst Take It Down.

Wenn das Bild immer wieder auftaucht

Manchmal ist ein Bild gelöscht und erscheint kurz darauf an anderer Stelle erneut. Das ist frustrierend, aber kein Grund aufzugeben. Wiederhole die Meldung für jede neue Fundstelle und nutze bei intimen Bildern den Fingerabdruck von StopNCII, der auch neue Kopien erkennt. Halte deine gesammelten Beweise aktuell.

Realistisch bleibt: Sitzt ein Betreiber im außereuropäischen Ausland und ignoriert jede Aufforderung, ist die Durchsetzung schwer. Der Weg über die Suchmaschinen ist dann oft der wirksamste, denn wer nicht gefunden wird, wird auch kaum gesehen. Für hartnäckige Fälle lohnt sich anwaltliche Hilfe, die auch eine Unterlassung durchsetzen kann.

Gefälschte Bilder und Deepfakes

Immer häufiger geht es nicht um echte Fotos, sondern um gefälschte. Mit künstlicher Intelligenz erzeugte Bilder und Videos, sogenannte Deepfakes, setzen dein Gesicht in Aufnahmen, die es so nie gegeben hat. Das ist besonders bei manipulierten intimen Bildern belastend, aber es ändert nichts an deinen Rechten.

Für die Löschung gelten dieselben Wege wie bei echten Bildern. Dein Recht am eigenen Bild greift auch hier, denn du bist auf der Fälschung erkennbar. Intime Fälschungen behandelst du wie echte intime Aufnahmen: über StopNCII, über die Meldeformulare der Plattformen und über eine Anzeige bei der Polizei. Sichere auch in diesem Fall zuerst Beweise mit URL und Screenshot. Dass ein Bild gefälscht ist, macht es nicht harmloser, und es schwächt deinen Anspruch auf Löschung in keiner Weise.

Häufige Fragen

Habe ich ein Recht darauf, dass Fotos von mir gelöscht werden?

Ja, du hast ein Recht am eigenen Bild nach Paragraf 22 Kunsturhebergesetz. Bilder, auf denen du erkennbar bist, dürfen ohne deine Einwilligung grundsätzlich nicht verbreitet werden. Zusätzlich gibt dir Artikel 17 DSGVO ein Recht auf Löschung, weil ein Foto ein personenbezogenes Datum ist. Ausnahmen gelten nur in wenigen Fällen, etwa bei Personen des öffentlichen Lebens.

Wie lösche ich ein Bild aus der Google-Suche?

Ein Bild aus der Google-Suche entfernst du über das Entfernungsformular von Google, das Recht auf Vergessenwerden. Beachte: Das entfernt das Bild nur aus den Suchergebnissen, nicht von der Webseite selbst. Um es ganz loszuwerden, musst du zusätzlich den Betreiber der Seite zur Löschung auffordern. Beide Wege beantragst du getrennt.

Was tue ich, wenn intime Bilder von mir verbreitet werden?

Wenn intime Bilder von dir ohne Einwilligung verbreitet werden, melde sie bei StopNCII.org und über das Google-Formular für intime Inhalte. StopNCII erzeugt nur einen digitalen Fingerabdruck, deine Bilder bleiben auf deinem Gerät. Erstatte zusätzlich Anzeige, denn die Verbreitung ist strafbar. Unterstützung bekommst du beim Hilfetelefon N.I.N.A. unter 0800 22 55 530.

Muss ich Beweise sichern, bevor ich eine Löschung verlange?

Ja, sichere vor jeder Meldung Beweise. Mach einen Screenshot mit sichtbarer Internetadresse und kopiere die vollständige URL in eine Textdatei, mit Datum und Uhrzeit. Diese Nachweise brauchst du, falls sich der Betreiber weigert, falls du Anzeige erstattest oder falls das Bild später erneut auftaucht.

Der Seitenbetreiber reagiert nicht. Was kann ich tun?

Reagiert der Seitenbetreiber nicht, berufe dich schriftlich auf dein Recht am eigenen Bild und auf Artikel 17 DSGVO und setze eine Frist. Hilft das nicht, lass das Bild parallel aus den Suchergebnissen entfernen und hol dir rechtliche Unterstützung bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin oder einem Anwalt. Sitzt der Betreiber im Ausland, ist der Weg über die Suchmaschinen oft am wirksamsten.

Kann ich Fotos meines Kindes löschen lassen, die andere hochgeladen haben?

Ja, Fotos deines Kindes, die andere ohne Einwilligung hochgeladen haben, kannst du löschen lassen. Als Sorgeberechtigte nimmst du das Recht am eigenen Bild für dein Kind wahr. Nutze den Melde-Button der Plattform und fordere den Betreiber zur Löschung auf. Bei intimen Aufnahmen eines Minderjährigen greifen StopNCII und Take It Down, und du solltest Anzeige erstatten.

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