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Identitätsdiebstahl im Netz

Geprüft von der Redaktion

Identitätsdiebstahl im Netz
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Identitätsdiebstahl nutzen Kriminelle deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Anschrift, um in deinem Namen zu bestellen oder Verträge abzuschließen.
  • Die meisten merken es erst durch Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Schreiben für etwas, das sie nie bestellt haben.
  • Für Verträge, die du nicht geschlossen hast, haftest du nicht. Bestreite jede Forderung schriftlich und fristgerecht.
  • Erstatte Anzeige, informiere deine Bank, sperre Karten über 116 116 und lass bei der Schufa einen Sperrvermerk eintragen.
  • Ob deine Daten schon im Umlauf sind, prüfst du kostenlos beim Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts.

Was ist Identitätsdiebstahl im Netz?

Identitätsdiebstahl bedeutet, dass Kriminelle deine persönlichen Daten benutzen, um sich als du auszugeben. Mit Name, Geburtsdatum, Anschrift und manchmal Konto- oder Kartennummer melden sie sich bei Online-Diensten an, schließen Abos ab oder bestellen Ware, die dann du bezahlen sollst. Das Tückische daran: Du bekommst davon oft lange nichts mit. Die meisten Betroffenen erfahren erst von dem Missbrauch, wenn eine Rechnung, eine Mahnung oder ein Inkasso-Schreiben im Briefkasten liegt oder eine fremde Abbuchung auf dem Konto auftaucht. Wichtig zu wissen: Das ist kein Zeichen von Leichtsinn. Die Daten stammen fast immer aus großen Datenlecks bei Unternehmen, für die du nichts kannst.

So läuft Identitätsdiebstahl ab

Der Missbrauch folgt einem festen Muster, das sich wiederholt, solange niemand es unterbricht. Wer den Ablauf kennt, versteht auch, an welcher Stelle er sich stoppen lässt.

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Der Kreislauf des Identitätsmissbrauchs, den ein Sperrvermerk und schriftlicher Widerspruch durchbrechen Bild: KI generiert.

Am Anfang steht ein Datenleck, aus dem Name, Adresse und weitere Angaben abfließen. Diese Datensätze werden weiterverkauft und tauchen in Foren wieder auf. Damit legen Kriminelle Konten an oder bestellen Ware auf deinen Namen. Die Rechnung geht an dich, und wenn du nicht reagierst, folgen Mahnung und Inkasso. Der Kreislauf endet erst, wenn du widersprichst und den Missbrauch bei den Auskunfteien meldest.

Die ersten Schritte bei Verdacht

Sobald du eine unerklärliche Rechnung, Mahnung oder Abbuchung siehst, handle in dieser Reihenfolge. Warte nicht ab, ob sich das von selbst klärt.

  1. Beweise sammeln. Bewahre alle Schreiben, Kontoauszüge, Rechnungen und Verträge auf und mach Screenshots von fremden Konten oder Bestellungen.
  2. Anzeige erstatten. Melde den Fall der Polizei, persönlich oder über die Onlinewache deines Bundeslandes. Das Aktenzeichen brauchst du für jeden weiteren Schritt.
  3. Bank informieren. Sag deiner Bank Bescheid und sperre betroffene Karten und Konten über den Sperr-Notruf 116 116, rund um die Uhr.
  4. Sperrvermerk eintragen lassen. Melde den Identitätsdiebstahl bei der Schufa und anderen Auskunfteien. Ein Sperrvermerk erschwert es, weiter in deinem Namen zu bestellen.
  5. Passwörter ändern. Vergib für betroffene Konten neue, starke Passwörter und schalte den Zwei-Faktor-Schutz ein.
  6. Forderungen bestreiten. Widersprich jeder unberechtigten Rechnung schriftlich und fristgerecht, mit Verweis auf deine Anzeige.

Rechnungen für etwas, das du nie bestellt hast

Für einen Vertrag, den du nicht geschlossen hast, musst du nicht zahlen. Ein Kaufvertrag oder ein Abo kommt nur zustande, wenn du selbst zugestimmt hast. Hat ein anderer in deinem Namen bestellt, bist du daran nicht gebunden. Zahle deshalb nicht aus Angst vor der Mahnung, sondern wehre dich. Schreibe dem Unternehmen, dass du den Vertrag nie geschlossen hast, dass es sich um Identitätsmissbrauch handelt und dass du Anzeige erstattet hast. Nenne das Aktenzeichen und setze eine Frist, die Forderung zurückzunehmen. Die Verbraucherzentralen stellen dafür Musterbriefe bereit, die du nur ausfüllen musst. Reagiert das Unternehmen nicht oder droht mit Inkasso, hol dir Rat bei der Verbraucherzentrale, bevor du irgendetwas unterschreibst oder zahlst.

Der Sperrvermerk bei der Schufa

Ein Sperrvermerk ist dein wirksamstes Werkzeug gegen weiteren Missbrauch. Meldest du der Schufa und anderen Auskunfteien, dass deine Identität gestohlen wurde, hinterlegen sie einen Hinweis. Fragt dann ein Händler oder eine Bank deine Bonität ab, bevor sie einen Vertrag abschließen, sehen sie diesen Hinweis und prüfen genauer nach. So wird es für die Täter deutlich schwerer, in deinem Namen neue Bestellungen oder Kredite durchzubringen. Fordere zusätzlich einmal im Jahr deine kostenlose Datenkopie bei der Schufa an. Daran erkennst du, ob bereits Konten oder Verträge auf deinen Namen laufen, von denen du nichts weißt.

Prüfen, ob deine Daten schon im Umlauf sind

Du musst nicht warten, bis die erste Rechnung kommt. Ob deine Daten bereits in einem Leck aufgetaucht sind, kannst du selbst prüfen.

  1. Öffne den Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts und gib deine E-Mail-Adresse ein. Der Dienst ist kostenlos und läuft seit 2014.
  2. Das Werkzeug gleicht deine Adresse mit Milliarden gestohlener Datensätze ab und schickt dir das Ergebnis per E-Mail.
  3. Im Bericht siehst du, ob neben deiner Adresse auch Name, Passwort, Anschrift, Geburtsdatum oder Kontodaten offen im Netz kursieren.
  4. Schlägt der Check an, ändere die betroffenen Passwörter und beobachte deine Kontoauszüge und deinen Posteingang genauer.

Welche Gesetze dich schützen

Identitätsdiebstahl ist keine Bagatelle, sondern in mehreren Formen strafbar. Wer in deinem Namen bestellt und dabei täuscht, begeht Betrug nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs. Wer deine Daten so einsetzt, dass ein falscher Eindruck über den Aussteller entsteht, kann sich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten nach Paragraf 269 strafbar machen. Und die Datenschutz-Grundverordnung gibt dir das Recht, bei jedem Unternehmen zu erfragen, welche Daten es über dich gespeichert hat und woher sie stammen. Dieses Auskunftsrecht nach Artikel 15 hilft dir, den Weg des Missbrauchs nachzuvollziehen. Du bist also rechtlich in einer stärkeren Position, als es sich im ersten Schreck anfühlt.

Welche Folgen ein Identitätsdiebstahl haben kann

Der Missbrauch reicht weiter, als es die erste Rechnung vermuten lässt. Mit deinen Daten schließen Kriminelle Abos für Streaming- oder Dating-Dienste ab, richten kostenpflichtige Mail- oder Nutzerkonten ein und bestellen Ware über Handelsplattformen. In schwereren Fällen eröffnen sie Konten oder nehmen Kredite in deinem Namen auf. Bleiben die Forderungen unbezahlt, drohen negative Einträge bei Auskunfteien, die später deine eigene Kreditwürdigkeit belasten, etwa bei einer Wohnungssuche oder einem Handyvertrag. Genau deshalb ist es so wichtig, früh zu widersprechen und den Missbrauch zu melden, statt zu hoffen, dass sich die Sache von allein legt.

Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 nutzen

Ein starkes und oft übersehenes Werkzeug ist dein Auskunftsrecht aus der Datenschutz-Grundverordnung. Nach Artikel 15 darfst du bei jedem Unternehmen verlangen, dass es dir mitteilt, welche Daten es über dich gespeichert hat, woher sie stammen und an wen es sie weitergegeben hat. Das Unternehmen muss dir in der Regel innerhalb eines Monats und kostenlos antworten. Bei Identitätsdiebstahl hilft dir das gleich doppelt. Du erfährst, welche angeblichen Verträge auf deinen Namen laufen, und du kannst nachvollziehen, über welchen Weg deine Daten zu dem Unternehmen gelangt sind. Formuliere die Anfrage kurz und schriftlich, nenne deinen Namen und deine Anschrift und bitte um vollständige Auskunft nach Artikel 15. Die Antworten sind ein wichtiger Baustein, um den Missbrauch lückenlos zu belegen.

Falsche Einträge bei der Schufa löschen lassen

Ist durch den Missbrauch bereits ein negativer Eintrag entstanden, hast du das Recht, ihn korrigieren zu lassen. Wende dich mit deiner Anzeige und dem Aktenzeichen an die Auskunftei und lege dar, dass der zugrunde liegende Vertrag nicht von dir stammt. Fordere die Löschung des unrichtigen Eintrags. Parallel schreibst du das Unternehmen an, das den Eintrag veranlasst hat, denn es muss die Meldung an die Auskunftei zurücknehmen, sobald der Identitätsmissbrauch feststeht. Bleibt eine Antwort aus, hilft die Verbraucherzentrale weiter, und du kannst dich an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden. Wichtig ist, jeden Schritt schriftlich zu führen und Kopien aufzubewahren.

Vorbeugen kostet wenig: Nutze für jedes Konto ein eigenes langes Passwort, schalte überall den Zwei-Faktor-Schutz ein und gib persönliche Daten nur dort ein, wo du sie wirklich brauchst. Je weniger deiner Angaben zusammen an einer Stelle liegen, desto weniger können Kriminelle mit einem einzelnen Leck anfangen.

Häufige Fragen

Woran merke ich, dass meine Identität gestohlen wurde?

Dass deine Identität gestohlen wurde, merkst du meist an Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Schreiben für Bestellungen, die du nie gemacht hast, oder an fremden Abbuchungen auf deinem Konto. Auch unbekannte Konten und Verträge auf deinen Namen sind ein Zeichen. Prüfe im Zweifel deine Schufa-Datenkopie.

Muss ich zahlen, wenn jemand in meinem Namen bestellt hat?

Nein, für einen Vertrag, den du nicht geschlossen hast, musst du nicht zahlen. Ein Kaufvertrag kommt nur mit deiner Zustimmung zustande. Bestreite die Forderung schriftlich und fristgerecht, verweise auf deine Anzeige und nutze bei Bedarf einen Musterbrief der Verbraucherzentrale.

Was bringt ein Sperrvermerk bei der Schufa?

Ein Sperrvermerk bei der Schufa bringt, dass Händler und Banken bei einer Bonitätsabfrage einen Hinweis auf den Identitätsmissbrauch sehen und genauer prüfen. Dadurch wird es für Kriminelle schwerer, in deinem Namen weitere Bestellungen oder Kredite durchzubringen. Melde den Diebstahl dafür der Schufa und weiteren Auskunfteien.

Wie finde ich heraus, ob meine Daten in einem Datenleck sind?

Ob deine Daten in einem Datenleck sind, findest du kostenlos über den Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts heraus. Du gibst deine E-Mail-Adresse ein und bekommst das Ergebnis per Mail. Der Bericht zeigt, ob neben der Adresse auch Passwort, Anschrift oder Kontodaten offen im Netz stehen.

Sollte ich bei Identitätsdiebstahl zur Polizei gehen?

Ja, geh bei Identitätsdiebstahl zur Polizei, denn die Tat ist strafbar und du brauchst das Aktenzeichen, um dich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Die Anzeige ist kostenlos und geht auch online über die Onlinewache. Sammle vorher alle Schreiben und Belege als Beweise.

Welche Daten reichen Kriminellen für einen Identitätsdiebstahl?

Für einen Identitätsdiebstahl reichen oft schon Name, Geburtsdatum und Anschrift, ergänzt um eine E-Mail-Adresse. Kommen Konto- oder Kartennummer dazu, wird der Missbrauch leichter. Deshalb solltest du persönliche Daten sparsam angeben und Passwörter nie mehrfach verwenden.

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