Helfer in der Krise

Digitaler Nachlass und Konten Verstorbener

Geprüft von der Redaktion

Digitaler Nachlass und Konten Verstorbener
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018 wird der digitale Nachlass vererbt wie Briefe und Tagebücher. Erben haben dieselben Rechte wie die verstorbene Person.
  • Für den Zugang zu Konten brauchen Angehörige meist eine Sterbeurkunde und einen Erbnachweis.
  • Das E-Mail-Postfach ist der Generalschlüssel, denn über es lassen sich viele andere Passwörter zurücksetzen.
  • Kümmere dich früh um kostenpflichtige Abos und Verträge, damit keine Kosten weiterlaufen.
  • Als Kontoinhaber kannst du viel erleichtern: eine Liste der Konten, ein Passwort-Manager und eine Vollmacht über den Tod hinaus.
  • Google, Apple und Facebook bieten eigene Nachlasskontakte, mit denen du regelst, wer später Zugriff bekommt.

Was mit den Online-Konten eines Verstorbenen geschieht

Wenn ein Mensch stirbt, gehen seine Online-Konten auf die Erben über, genau wie sein übriges Vermögen. Das hat der Bundesgerichtshof am 12. Juli 2018 grundsätzlich entschieden: Der digitale Nachlass wird vererbt wie Briefe und Tagebücher, und es gibt keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Erben haben deshalb dieselben Ansprüche wie die verstorbene Person selbst, darunter das Recht, sich Zugang zum Konto zu verschaffen, die Daten herauszugeben oder sie löschen zu lassen. In dem Fall ging es um die Eltern eines 15-jährigen Mädchens, die Zugang zum Konto ihrer verstorbenen Tochter verlangten. In einer späteren Entscheidung stellte das Gericht klar, dass die Plattform echten Zugang gewähren muss, nicht nur einen Ausdruck der Inhalte.

Für Angehörige heißt das: Du hast ein Recht auf den Zugang, du musst es aber oft aktiv einfordern und nachweisen. Und für dich selbst heißt es: Wer zu Lebzeiten vorsorgt, erspart den Hinterbliebenen in einer ohnehin schweren Zeit viel Mühe.

Was alles zum digitalen Nachlass gehört

Der digitale Nachlass umfasst mehr, als die meisten denken. Dazu zählen alle Konten, Daten und Verträge mit Online-Bezug, ob sie einen Geldwert haben oder nicht. Das E-Mail-Postfach gehört dazu, die sozialen Netzwerke, der Cloud-Speicher mit den Fotos, Konten bei Onlineshops, Streamingdienste und andere Abos, Bezahldienste wie PayPal und die Daten auf Computer, Tablet und Smartphone.

Eine Sache verdient besondere Aufmerksamkeit: das E-Mail-Postfach. Es ist der Generalschlüssel zum digitalen Leben, denn über die dort ankommenden Mails lassen sich die Passwörter vieler anderer Dienste zurücksetzen. Wer Zugang zum Postfach hat, kommt oft an fast alles Weitere heran. Deshalb steht es bei der Vorsorge wie bei der Abwicklung an erster Stelle.

Deine Rechte als Angehörige

Als Erbe trittst du rechtlich an die Stelle der verstorbenen Person. Um deine Rechte gegenüber den Diensten durchzusetzen, brauchst du in der Regel zwei Nachweise: die Sterbeurkunde und einen Erbnachweis. Der Erbnachweis ist meist ein Erbschein oder ein eröffnetes Testament mit dem zugehörigen Protokoll des Nachlassgerichts.

Mit diesen Unterlagen kannst du von einem Dienst verlangen, dir Zugang zu verschaffen, die Daten herauszugeben oder das Konto zu löschen. Manche Anbieter machen es einfach, andere verlangen viel Geduld. Bleib beharrlich und berufe dich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs, wenn ein Dienst mauert.

Als Angehörige vorgehen

In den ersten Wochen nach einem Todesfall ist Kraft knapp. Diese Reihenfolge hilft, das Wichtigste ohne Hektik zu erledigen.

  1. Überblick verschaffen. Sammle Geräte, Unterlagen und Hinweise auf Konten. Ein Blick ins E-Mail-Postfach zeigt über Rechnungen und Newsletter oft, welche Dienste genutzt wurden.
  2. Nachweise bereitlegen. Halte Sterbeurkunde und Erbnachweis bereit. Viele Dienste haben eigene Formulare für den Todesfall, für die du diese Unterlagen brauchst.
  3. Kostenpflichtige Verträge stoppen. Kündige zuerst laufende Abos und Verträge, etwa Streaming oder Cloud-Speicher, damit keine Kosten weiterlaufen.
  4. Konten sichern oder schließen. Lass Konten löschen oder, bei sozialen Netzwerken, in den Gedenkzustand versetzen. Sichere vorher wichtige Erinnerungen wie Fotos.
  5. Identitätsmissbrauch vorbeugen. Schließe ungenutzte Konten. Ein offenes Konto einer verstorbenen Person kann sonst für Betrug missbraucht werden.
  6. Wichtiges dokumentieren. Notiere, welche Dienste du kontaktiert hast und was vereinbart wurde. Das erspart doppelte Wege.

Selbst vorsorgen: so machst du es deinen Angehörigen leichter

Die beste Zeit, den eigenen digitalen Nachlass zu ordnen, ist jetzt, im Gesunden und in Ruhe. Vier Bausteine reichen aus. Erstens eine Liste aller wichtigen Konten und Verträge. Zweitens ein Passwort-Manager, der die Zugangsdaten sicher speichert, sodass du dir nur ein einziges Hauptpasswort merken musst. Das BSI nennt dafür zum Beispiel das kostenlose Programm KeePass. Drittens eine Vertrauensperson, die du schriftlich bevollmächtigst. Damit sie sich auch um den Nachlass kümmern darf, muss diese Vollmacht über den Tod hinaus gelten. Viertens die Nachlasskontakte, die einige Dienste selbst anbieten.

1Alle Konten und Verträge auflisten2Passwort-Manager mit Hauptpasswort einrichten3Vertrauensperson und Vollmacht ueber den Tod hinaus bestimmen4Nachlasskontakte bei den Plattformen hinterlegen
Vier Schritte, mit denen du deinen Angehoerigen viel Muehe ersparst. Bild: KI generiert.

Die großen Plattformen haben eigene Werkzeuge, mit denen du zu Lebzeiten festlegst, was mit deinem Konto geschehen soll. Es lohnt sich, sie einmal einzurichten, denn dann muss niemand später um Zugang kämpfen.

DienstWerkzeug zur VorsorgeWas es bewirkt
GoogleKontoinaktivität-ManagerLegt fest, wer nach längerer Inaktivität Zugriff erhält, bis zu 10 Personen
AppleNachlasskontaktEine Vertrauensperson erhält einen Zugriffsschlüssel auf die Daten im Apple-Konto
Facebook und InstagramNachlasskontakt und GedenkzustandBestimmt, ob das Profil gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt wird

Schreibe deine Passwörter nicht ins Testament. Ein Testament wird nach dem Tod verlesen und geht durch mehrere Hände, damit wären die Zugangsdaten alles andere als geheim. Besser ist ein Passwort-Manager, dessen Hauptpasswort du zusammen mit dem Handy-Code in einem versiegelten Umschlag an einem abschließbaren Ort hinterlegst, ergänzt durch die Vollmacht über den Tod hinaus.

Warum sich die halbe Stunde Vorsorge lohnt

Ohne Vorsorge stehen Angehörige oft vor verschlossenen Türen. Sie wissen nicht, welche Konten es gibt, kommen an die Fotos nicht heran und entdecken laufende Abos erst über die Kontoauszüge. Jeder einzelne Dienst muss dann mühsam mit Urkunden überzeugt werden, und bei Anbietern im Ausland ist das besonders zäh.

Mit einer aktuellen Kontenliste, einem Passwort-Manager und einer klaren Vollmacht wird aus dieser Odyssee eine überschaubare Aufgabe. Nimm dir die halbe Stunde und sprich mit der Person deines Vertrauens darüber. Aktualisiere die Liste einmal im Jahr, etwa zusammen mit anderen Vorsorgeunterlagen. Deine Angehörigen werden es dir danken.

Wenn Werte im Netz liegen

Ein Teil des digitalen Nachlasses hat einen echten Geldwert, und der wird leicht übersehen. Ein Guthaben bei einem Bezahldienst wie PayPal gehört dazu, ein Wallet mit Kryptowährungen, ein Konto bei einem Onlineshop mit hinterlegtem Guthaben oder ein Nutzerkonto mit vielen gekauften Spielen, Filmen und Büchern. All das fällt in den Nachlass und sollte nicht verloren gehen.

Besonders bei Kryptowährungen ist die Vorsorge entscheidend. Ohne den Zugangsschlüssel ist das Guthaben unwiederbringlich weg, da hilft weder ein Gericht noch der Anbieter, denn niemand sonst kennt den Schlüssel. Notiere deshalb, wo solche Werte liegen, und sorge dafür, dass die nötigen Zugangsdaten über deinen Passwort-Manager erreichbar sind. Kläre außerdem, welche Konten übertragbar sind und welche nur zu deinen Lebzeiten gelten. Manche gekauften Inhalte sind fest an die Person gebunden und lassen sich nicht vererben, anderes schon. Wer das vorher weiß, erspart den Angehörigen Enttäuschungen und langes Suchen.

Häufige Fragen

Sind Online-Konten überhaupt vererbbar?

Ja, Online-Konten sind vererbbar. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass auf die Erben übergeht wie Briefe und Tagebücher. Die Erben haben dieselben Rechte wie die verstorbene Person, darunter das Recht auf Zugang, Herausgabe der Daten und Löschung. Für den Zugang brauchen sie meist eine Sterbeurkunde und einen Erbnachweis.

Welche Unterlagen brauche ich, um an das Konto eines Verstorbenen zu kommen?

Um an das Konto eines Verstorbenen zu kommen, brauchst du in der Regel die Sterbeurkunde und einen Erbnachweis. Der Erbnachweis ist meist ein Erbschein oder ein eröffnetes Testament mit dem Protokoll des Nachlassgerichts. Viele Dienste haben eigene Formulare für den Todesfall, für die du diese Nachweise vorlegen musst.

Was gehört alles zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören alle Konten, Daten und Verträge mit Online-Bezug: das E-Mail-Postfach, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, Konten bei Onlineshops, Streamingdienste und andere Abos, Bezahldienste wie PayPal sowie die Daten auf Computer, Tablet und Smartphone. Das E-Mail-Postfach ist dabei besonders wichtig, weil sich darüber viele andere Passwörter zurücksetzen lassen.

Wie sorge ich für meinen eigenen digitalen Nachlass vor?

Für deinen digitalen Nachlass sorgst du mit vier Bausteinen vor: einer Liste aller wichtigen Konten, einem Passwort-Manager für die Zugangsdaten, einer Vertrauensperson mit einer Vollmacht über den Tod hinaus und den Nachlasskontakten der Dienste. Google, Apple und Facebook bieten dafür eigene Werkzeuge. Schreibe Passwörter nicht ins Testament, weil dieses verlesen wird.

Darf ich Passwörter in mein Testament schreiben?

Nein, Passwörter gehören nicht ins Testament. Ein Testament wird nach dem Tod eröffnet und verlesen und geht durch mehrere Hände, damit wären die Zugangsdaten nicht mehr geheim. Besser ist ein Passwort-Manager, dessen Hauptpasswort du in einem versiegelten Umschlag an einem abschließbaren Ort hinterlegst, zusammen mit einer Vollmacht über den Tod hinaus.

Was passiert mit laufenden Abos einer verstorbenen Person?

Laufende Abos einer verstorbenen Person laufen weiter und kosten weiter, bis sie gekündigt werden. Deshalb solltest du kostenpflichtige Verträge wie Streaming oder Cloud-Speicher früh kündigen. Hinweise auf solche Abos findest du oft im E-Mail-Postfach und auf den Kontoauszügen. Für die Kündigung brauchst du meist die Sterbeurkunde.

Kann ich als Angehöriger auf Guthaben und Kryptowährungen zugreifen?

Guthaben bei Bezahldiensten und Kryptowährungen gehören zum Erbe, du kannst sie also grundsätzlich beanspruchen. In der Praxis kommt es aber auf den Zugang an. Bei Kryptowährungen ist das Guthaben ohne den Zugangsschlüssel unwiederbringlich verloren, da hilft kein Gericht. Deshalb ist die Vorsorge über einen Passwort-Manager so wichtig. Für Bezahldienste legst du Sterbeurkunde und Erbnachweis vor und nutzt das Formular des Anbieters für den Todesfall.

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