Assistenz im Alltag beantragen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Assistenz im Alltag hilft dir, dein Leben selbstbestimmt zu führen: beim Haushalt, bei der Körperpflege, bei Begleitung, sozialen Kontakten und in der Freizeit.
- Rechtsgrundlage ist Paragraf 78 SGB IX. Die Assistenz gehört zur sozialen Teilhabe in der Eingliederungshilfe.
- Das Gesetz unterscheidet einfache Assistenz, die Tätigkeiten übernimmt, und qualifizierte Assistenz, die dich anleitet, Dinge selbst zu tun.
- Beantragt wird sie beim Träger der Eingliederungshilfe. Organisieren kannst du sie über einen Dienst oder selbst über das persönliche Budget.
- Assistenz und Pflege sind verschiedene Leistungen und lassen sich miteinander kombinieren.
Was Alltagsassistenz umfasst
Alltagsassistenz ist Unterstützung dabei, dein Leben so zu führen, wie du es möchtest, wenn eine Behinderung einzelne Handgriffe oder ganze Bereiche erschwert. Sie steht in Paragraf 78 SGB IX und gehört zur sozialen Teilhabe innerhalb der Eingliederungshilfe. Der Begriff ist bewusst weit gefasst. Assistenz kann heißen, dass jemand mit dir den Haushalt führt, dich bei der Körperpflege unterstützt, dich zu Terminen oder in die Freizeit begleitet oder dir hilft, soziale Kontakte zu pflegen. Entscheidend ist nicht, was medizinisch nötig ist, sondern was du brauchst, um teilzuhaben.
Die Assistenz richtet sich nach deinem Willen. Sie soll dir nicht abnehmen, was du selbst entscheiden kannst, sondern das möglich machen, was ohne sie nicht ginge. Das unterscheidet Assistenz grundlegend von einer Betreuung, die über dich bestimmt. Bei der Assistenz behältst du die Regie über dein Leben, die Assistenzkraft setzt um.
Einfache und qualifizierte Assistenz
Das Gesetz kennt zwei Formen der Assistenz, und der Unterschied ist wichtig für deinen Antrag. Die einfache Assistenz übernimmt Tätigkeiten, die du selbst nicht oder nicht mehr erledigen kannst. Sie kompensiert, füllt also eine Lücke, etwa wenn eine Assistentin für dich einkauft, kocht oder dich zum Arzt begleitet. Diese Form braucht keine besondere fachliche Qualifikation, sondern Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, sich nach dir zu richten.
Die qualifizierte Assistenz geht weiter. Sie leitet dich an und befähigt dich, Dinge selbst zu tun oder wieder zu lernen. Ihr Ziel ist mehr Eigenständigkeit. Ein Beispiel ist die Begleitung eines jungen Menschen mit einer psychischen Erkrankung, der lernt, seinen Tag zu strukturieren, mit Behörden umzugehen oder eine eigene Wohnung zu führen. Weil dabei pädagogisches Können nötig ist, stellt der Träger hier andere Anforderungen an die Qualifikation der Assistenzkraft. Viele Menschen brauchen beide Formen nebeneinander.
Wer Anspruch hat und wobei Assistenz hilft
Anspruch auf Assistenzleistungen hast du, wenn du eine wesentliche Behinderung hast und ohne die Unterstützung nicht ausreichend am Leben teilhaben kannst. Das gilt für körperliche, geistige, seelische und Sinnesbeeinträchtigungen gleichermaßen. Ein Schwerbehindertenausweis ist hilfreich als Beleg, aber keine zwingende Bedingung. Der Träger schaut auf deinen konkreten Bedarf.
Assistenz reicht in Bereiche hinein, die man auf den ersten Blick nicht damit verbindet. Dazu gehört die Assistenz bei der Elternschaft, damit Mütter und Väter mit Behinderung ihre Kinder selbst versorgen und erziehen können. Dazu gehört Unterstützung im Ehrenamt, in der politischen Beteiligung und in der Bildung. Der rote Faden ist immer, dass du an einem Bereich des Lebens teilnehmen können sollst, der dir sonst verschlossen bliebe.
So beantragst du Assistenz
Assistenz beantragst du beim Träger der Eingliederungshilfe deines Bundeslandes, also demselben Träger, der auch über betreutes Wohnen und andere Teilhabeleistungen entscheidet. Der Antrag ist formlos, ein Brief oder eine E-Mail genügt. Danach ermittelt der Träger deinen Bedarf im Gesamtplanverfahren, gemeinsam mit dir und deinen Zielen.
- Halte fest, in welchen Situationen und wie oft du Unterstützung brauchst. Konkrete Beispiele aus deinem Tag helfen der Bedarfsermittlung.
- Stelle formlos einen Antrag auf Assistenzleistungen beim Träger der Eingliederungshilfe und notiere das Datum.
- Wirke bei der Bedarfsermittlung und der Gesamtplankonferenz mit. Du darfst eine Vertrauensperson mitbringen.
- Entscheide, ob du die Assistenz über einen Dienst beziehen oder als persönliches Budget selbst organisieren willst.
- Prüfe den Bescheid. Bist du nicht einverstanden, hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch.
Wie du die Assistenz organisierst
Für die Durchführung hast du grundsätzlich zwei Wege. Beim Dienstleistungsmodell beauftragst du einen ambulanten Assistenzdienst, der dir Kräfte schickt und die Organisation übernimmt. Das ist bequem, gibt dir aber weniger Einfluss darauf, wer genau kommt. Beim Arbeitgebermodell stellst du deine Assistenzkräfte selbst an, meist finanziert über das persönliche Budget. Dann suchst du die Menschen aus, planst ihre Einsätze und trägst dafür die Pflichten einer Arbeitgeberin.
Welcher Weg besser passt, hängt von deinen Wünschen und deiner Belastbarkeit ab. Wer maximale Selbstbestimmung will und sich die Organisation zutraut, wählt oft das Arbeitgebermodell. Wer die Verwaltung abgeben möchte, ist mit einem Dienst gut bedient. Beides ist zulässig, und ein Wechsel ist später möglich. Du kannst die Wege auch mischen, etwa eine feste Assistenzkraft selbst anstellen und für Ausfälle oder Nachtdienste zusätzlich einen Dienst beauftragen. Wichtig ist, dass die Lösung zu deinem Alltag passt und nicht umgekehrt. Fühlst du dich mit einer Wahl unwohl, ist das ein guter Anlass, in der nächsten Fortschreibung des Gesamtplans nachzusteuern.
Assistenz im Krankenhaus
Ein Krankenhausaufenthalt ist für Menschen, die im Alltag auf vertraute Unterstützung angewiesen sind, oft ein besonderer Stresspunkt. Seit November 2022 gibt es dafür eine eigene Regelung. Nach Paragraf 44b SGB V kannst du eine vertraute Bezugsperson mit ins Krankenhaus nehmen, die dich dort begleitet und unterstützt, wenn du das aus behinderungsbedingten Gründen brauchst. Das kann eine Angehörige sein oder deine gewohnte Assistenzkraft.
Die Kosten dafür werden übernommen, damit die Begleitung nicht an Geld scheitert. Kommt die Begleitung aus deinem persönlichen Umfeld, springt die Krankenkasse ein. Wird sie über einen Leistungserbringer aus der Eingliederungshilfe gestellt, zahlt der Träger der Eingliederungshilfe. So bleibt im Krankenhaus jemand an deiner Seite, der dich und deine Bedürfnisse kennt.
Was du selbst zu den Kosten beiträgst
Ob du dich an den Kosten der Assistenz beteiligen musst, hängt vom Bereich ab. Die Assistenz als Teil der sozialen Teilhabe kann einen Eigenbeitrag auslösen, der sich an deinem Einkommen und Vermögen bemisst. Die Regeln sind dieselben wie bei der übrigen Eingliederungshilfe, und sie sind großzügig: 2025 bleibt Vermögen bis 67.410 Euro unangetastet, und beim Einkommen gilt eine hohe Freigrenze, oberhalb derer nur ein kleiner Teil herangezogen wird.
Wichtig ist die Unterscheidung nach dem Zweck. Assistenz, die zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gehört, etwa die Arbeitsassistenz, ist vollständig unabhängig von Einkommen und Vermögen. Dafür zahlst du nichts dazu. Wenn dein Bedarf mehrere Bereiche berührt, lohnt sich die genaue Zuordnung, weil sie darüber entscheidet, ob und wie viel du beitragen musst.
Wenn Leistungen gemeinsam erbracht werden sollen
Manchmal schlägt der Träger vor, dass sich mehrere Menschen eine Assistenz teilen, etwa wenn in einem Wohnhaus mehrere Personen ähnlichen Bedarf haben. Dieses Poolen von Leistungen ist im Gesetz vorgesehen, hat aber Grenzen. Es ist nur zulässig, wenn es für dich zumutbar ist und deine Teilhabeziele nicht darunter leiden. Deine individuellen Bedürfnisse dürfen nicht hinter der Organisation zurückstehen.
Wenn dir eine gemeinsame Lösung nicht passt, weil du feste Zeiten oder eine Kraft für dich allein brauchst, kannst du das begründet ablehnen. Halte deine Gründe schriftlich fest und bring sie ins Gesamtplanverfahren ein. Auch hier hilft eine unabhängige Beratung, deine Position zu vertreten.
Assistenz und Pflege sind zwei verschiedene Leistungen aus zwei verschiedenen Töpfen. Die Pflege aus der Pflegeversicherung deckt körperbezogene und pflegerische Hilfe, die Assistenz aus der Eingliederungshilfe zielt auf Teilhabe. Beide kannst du nebeneinander bekommen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall knifflig, deshalb lohnt sich vor dem Antrag ein Gespräch bei der kostenlosen Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, die dir hilft, die Bedarfe den richtigen Trägern zuzuordnen.
Häufige Fragen
Was ist Alltagsassistenz?
Alltagsassistenz ist Unterstützung dabei, das eigene Leben trotz Behinderung selbstbestimmt zu führen. Sie kann den Haushalt, die Körperpflege, die Begleitung zu Terminen, soziale Kontakte und die Freizeit umfassen. Rechtsgrundlage ist Paragraf 78 SGB IX. Die Assistenz richtet sich nach deinem Willen, die Regie über dein Leben bleibt bei dir.
Wer hat Anspruch auf Assistenzleistungen?
Anspruch auf Assistenzleistungen hat, wer eine wesentliche Behinderung hat und ohne die Unterstützung nicht ausreichend am Leben teilhaben kann. Das gilt für körperliche, geistige, seelische und Sinnesbeeinträchtigungen. Ein Schwerbehindertenausweis ist als Beleg hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung. Entscheidend ist dein konkreter Bedarf.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und qualifizierter Assistenz?
Der Unterschied liegt im Ziel. Einfache Assistenz übernimmt Tätigkeiten, die du selbst nicht erledigen kannst, sie kompensiert also. Qualifizierte Assistenz leitet dich an und befähigt dich, Dinge selbst zu tun oder wieder zu lernen. Für die qualifizierte Assistenz sind besondere fachliche Kenntnisse nötig. Viele Menschen brauchen beide Formen zugleich.
Wie beantrage ich Assistenz im Alltag?
Assistenz im Alltag beantragst du formlos beim Träger der Eingliederungshilfe deines Bundeslandes. Ein Brief oder eine E-Mail genügt. Danach ermittelt der Träger im Gesamtplanverfahren gemeinsam mit dir deinen Bedarf. Anschließend entscheidest du, ob du die Assistenz über einen Dienst beziehst oder über das persönliche Budget selbst organisierst.
Ist Assistenz dasselbe wie Pflege?
Nein, Assistenz ist nicht dasselbe wie Pflege. Die Pflege aus der Pflegeversicherung deckt körperbezogene und pflegerische Hilfe, die Assistenz aus der Eingliederungshilfe zielt auf Teilhabe am Leben. Beide Leistungen kannst du nebeneinander erhalten, weil sie unterschiedliche Bedarfe abdecken.
Kann ich meine Assistenzkräfte selbst auswählen?
Ja, du kannst deine Assistenzkräfte selbst auswählen, wenn du das Arbeitgebermodell wählst und die Assistenz meist über das persönliche Budget organisierst. Dann stellst du die Kräfte selbst an und planst ihre Einsätze. Wer die Organisation abgeben möchte, nutzt stattdessen einen ambulanten Assistenzdienst.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, SGB IX Paragraf 78 Assistenzleistungen gesetze-im-internet.de
- Familienratgeber der Aktion Mensch, Assistenz und selbstbestimmtes Leben familienratgeber.de
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Beratung nach Paragraf 32 SGB IX teilhabeberatung.de
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