Schwerbehindertenausweis beantragen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Den Schwerbehindertenausweis bekommst du ab einem Grad der Behinderung von 50. Er belegt deinen Grad und deine Merkzeichen gegenüber Ämtern, Arbeitgeber und Verkehrsbetrieben.
- Zuständig ist das Versorgungsamt oder die entsprechende Stelle deines Bundeslandes. Der Antrag und der Ausweis sind kostenlos.
- Rechtsgrundlage ist Paragraf 152 SGB IX. Über die Höhe des Grades entscheidet das Amt nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
- Die Bearbeitung dauert häufig drei bis sechs Monate, weil das Amt Befundberichte bei deinen behandelnden Ärzten anfordert.
- Gegen einen Bescheid, der dir zu niedrig erscheint, kannst du innerhalb eines Monats kostenfrei Widerspruch einlegen.
Wie du den Schwerbehindertenausweis beantragst
Den Schwerbehindertenausweis beantragst du beim Versorgungsamt, das je nach Bundesland auch Landesamt für soziale Angelegenheiten, Amt für Versorgung und Integration oder ähnlich heißt. Du stellst dort einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung nach Paragraf 152 SGB IX. Das Amt prüft, wie stark deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen dein Leben berühren, und drückt das in einer Zahl von 20 bis 100 aus. Erreicht diese Zahl mindestens 50, giltst du als schwerbehindert und bekommst den Ausweis. Der Antrag selbst kostet nichts, und du brauchst dafür keinen Anwalt.
Den Antrag gibt es als Formular auf Papier und in fast allen Bundesländern inzwischen auch online. Wichtig ist weniger die Form als der Inhalt. Zwei Dinge entscheiden über das Ergebnis: dass du wirklich alle Beeinträchtigungen nennst, und dass das Amt an aussagekräftige ärztliche Unterlagen kommt.
Was in den Antrag gehört
Der häufigste Fehler ist, nur die schwerste Erkrankung anzugeben. Für den Grad zählt aber das Gesamtbild. Nenne deshalb jede dauerhafte Beeinträchtigung, auch solche, die dir nebensächlich vorkommen, etwa eine Hörminderung, eine depressive Erkrankung neben einem orthopädischen Leiden oder eine chronische Hauterkrankung. Gib zu jeder Beeinträchtigung an, welche Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder Psychotherapeuten dich behandeln, und mit welchen Adressen. Das Amt fordert die Berichte selbst an, kommt aber nur an sie, wenn es weiß, wo sie liegen.
Zum Antrag gehört immer eine Schweigepflichtentbindung. Damit erlaubst du dem Amt, deine Befunde bei den genannten Stellen einzuholen. Ohne sie kann niemand entscheiden. Wenn du Kopien wichtiger Befunde, Entlassungsberichte oder eines Reha-Berichts zuhause hast, leg sie gleich bei. Das beschleunigt das Verfahren, weil das Amt nicht erst hinterherschreiben muss.
- Beschaffe dir das Antragsformular deines Bundeslandes, auf Papier oder online, und plane etwas Zeit für das Ausfüllen ein.
- Liste alle dauerhaften Beeinträchtigungen auf, nicht nur die schwerste, und ordne jeder die behandelnden Stellen mit Adresse zu.
- Unterschreibe die Schweigepflichtentbindung, damit das Amt Befunde anfordern darf, und lege vorhandene Berichte in Kopie bei.
- Reiche den Antrag ein und notiere dir das Datum. Ab dann läuft die Bearbeitung.
- Prüfe den Bescheid genau. Stimmt der Grad oder ein Merkzeichen nicht, hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch.
Wie das Amt den Grad der Behinderung ermittelt
Das Amt addiert deine einzelnen Beeinträchtigungen nicht einfach zusammen. Ein orthopädisches Leiden mit einem Einzelgrad von 30 und eine Hörminderung mit 20 ergeben keinesfalls automatisch 50. Entschieden wird nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, einer amtlichen Tabelle, die als Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung veröffentlicht ist. Zuerst bekommt jede Beeinträchtigung dort einen Einzelgrad. Dann bildet ein ärztlicher Gutachter des Amtes daraus einen Gesamtgrad und fragt dabei, wie stark sich die Einschränkungen gegenseitig verstärken oder überschneiden.
Das erklärt, warum das Ergebnis oft niedriger ausfällt, als Betroffene erwarten. Zwei Leiden, die dasselbe Körperfeld betreffen, zählen nicht doppelt. Zwei Leiden, die sich im Alltag gegenseitig hochschaukeln, können dagegen zu einem höheren Gesamtgrad führen. Genau deshalb lohnt es sich, im Antrag zu beschreiben, wie sich die Beeinträchtigungen im Alltag auswirken, und nicht nur die Diagnosen zu nennen.
Was der Ausweis dir bringt
Der Ausweis ist grün und trägt einen orangefarbenen Flächenaufdruck, sobald dir die kostenlose Beförderung im Nahverkehr zusteht. Auf ihm stehen dein Grad der Behinderung und, falls zutreffend, deine Merkzeichen. Diese Buchstaben schalten unterschiedliche Nachteilsausgleiche frei.
| Merkzeichen | Bedeutung | Wichtigster Vorteil |
|---|---|---|
| G | erhebliche Gehbehinderung | freie Fahrt im Nahverkehr gegen Wertmarke oder Kfz-Steuer-Ermäßigung |
| aG | außergewöhnliche Gehbehinderung | Behindertenparkplatz und Befreiung von der Kfz-Steuer |
| H | Hilflosigkeit | höherer Steuerpauschbetrag und freie Fahrt |
| B | Begleitung nötig | Begleitperson fährt im Nahverkehr kostenlos mit |
| Bl | Blindheit | Blindengeld und weitreichende Steuervorteile |
| RF | Voraussetzung für Rundfunkermäßigung | reduzierter Rundfunkbeitrag |
Unabhängig von den Merkzeichen bringt der Grad selbst schon Rechte. Ab einem Grad von 50 stehen dir ein steuerlicher Pauschbetrag, eine Woche Zusatzurlaub im Jahr und ein besonderer Kündigungsschutz zu. Diese Vorteile bekommst du aber nur, wenn du den Ausweis vorlegst und deinem Arbeitgeber deine Schwerbehinderung mitteilst. Von allein passiert nichts.
Der Behindertenpauschbetrag als Steuervorteil
Einer der wichtigsten Vorteile wirkt sich direkt auf deine Steuer aus. Mit einem festgestellten Grad der Behinderung steht dir ein Pauschbetrag zu, den du in der Einkommensteuererklärung geltend machst, ohne einzelne Belege sammeln zu müssen. Er mindert dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Steuer. Die Höhe ist nach dem Grad gestaffelt und wurde 2021 verdoppelt. Seither sind die Beträge unverändert.
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| 20 | 384 Euro |
| 30 | 620 Euro |
| 40 | 860 Euro |
| 50 | 1.140 Euro |
| 60 | 1.440 Euro |
| 70 | 1.780 Euro |
| 80 | 2.120 Euro |
| 90 | 2.460 Euro |
| 100 | 2.840 Euro |
Trägst du das Merkzeichen H für Hilflosigkeit oder Bl für Blindheit, steigt der Pauschbetrag auf 2.840 Euro nicht, sondern auf 7.400 Euro im Jahr, unabhängig vom Grad. Ab dem Steuerjahr 2026 läuft der Nachweis gegenüber dem Finanzamt zunehmend über ein elektronisches Verfahren, sodass du den Ausweis nicht mehr in jedem Fall selbst einreichen musst. Neben dem Pauschbetrag lassen sich einzelne behinderungsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, weiterhin als außergewöhnliche Belastung absetzen. Für Fahrtkosten gibt es zusätzlich eine eigene Pauschale: Bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei einem Grad von mindestens 80 kannst du einen jährlichen Pauschbetrag für behinderungsbedingte Fahrten geltend machen. Damit deckt der Staat einen Teil der Mehrkosten ab, die durch die eingeschränkte Mobilität entstehen, ohne dass du jede einzelne Fahrt belegen musst.
Den Ausweis nutzen und rechtzeitig verlängern
Der Ausweis wirkt nur, wenn du ihn auch vorlegst. Beim Arbeitgeber sicherst du dir damit Zusatzurlaub und Kündigungsschutz, beim Finanzamt den Pauschbetrag, bei den Verkehrsbetrieben die Wertmarke für den Nahverkehr. Auch viele Museen, Schwimmbäder, Zoos und Freizeiteinrichtungen gewähren gegen Vorlage einen ermäßigten oder freien Eintritt, und bei Merkzeichen B fährt deine Begleitperson kostenlos mit. Es lohnt sich, vor Ort einfach zu fragen, denn nicht jede Vergünstigung ist ausgeschildert.
Denk an die Frist. Der Ausweis ist meist auf fünf Jahre befristet und lässt sich in der Regel zweimal ohne neue ärztliche Prüfung verlängern, wenn sich an deiner Behinderung nichts geändert hat. Stelle den Verlängerungsantrag rechtzeitig, am besten einige Monate vor Ablauf. Läuft der Ausweis aus, ruhen die Nachteilsausgleiche so lange, bis der neue vorliegt, und das kann teuer werden.
Wenn der Bescheid nicht stimmt
Fällt der Grad zu niedrig aus oder fehlt ein Merkzeichen, das du brauchst, ist der Widerspruch dein Mittel. Er muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids beim Amt eingehen und ist für dich kostenfrei. Begründe ihn ruhig ausführlich und lege, wenn möglich, weitere ärztliche Unterlagen nach, die deinen Standpunkt stützen. Bleibt das Amt bei seiner Entscheidung, kannst du vor dem Sozialgericht klagen. Auch dieses Verfahren ist gerichtskostenfrei, und du kannst dich von einem Sozialverband wie VdK oder SoVD vertreten lassen.
Verschlechtert sich dein Zustand später, kannst du jederzeit einen Verschlimmerungsantrag stellen, also eine Neufeststellung mit dem Ziel eines höheren Grades. Der Ausweis ist meist auf fünf Jahre befristet und wird auf Antrag verlängert, solange die Voraussetzungen bestehen. Vergiss die Verlängerung nicht, sonst verlierst du zwischenzeitlich deine Nachteilsausgleiche.
Häufige Fragen
Was kostet ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis ist kostenlos, ebenso der Antrag und die Feststellung des Grades der Behinderung. Kosten entstehen nur, wenn du für den Nahverkehr eine Wertmarke möchtest und keinen der Befreiungstatbestände erfüllst. Diese Wertmarke ist eine freiwillige Zusatzleistung, nicht der Ausweis selbst.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf einen Schwerbehindertenausweis?
Die Bearbeitung eines Antrags auf einen Schwerbehindertenausweis dauert häufig drei bis sechs Monate. Der Grund ist, dass das Amt bei deinen behandelnden Ärzten und Kliniken Befundberichte anfordert und auf deren Antwort warten muss. Wenn du vorhandene Berichte gleich in Kopie beilegst, kann das Verfahren schneller gehen.
Werden mehrere Behinderungen für den Grad der Behinderung addiert?
Nein, mehrere Behinderungen werden für den Grad der Behinderung nicht addiert. Das Amt vergibt zunächst für jede Beeinträchtigung einen Einzelgrad und bildet daraus einen Gesamtgrad. Dabei zählt, wie stark sich die Einschränkungen im Alltag gegenseitig verstärken oder überschneiden. Ein Einzelgrad von 30 und einer von 20 ergeben deshalb selten genau 50.
Kann ich den Schwerbehindertenausweis online beantragen?
In den meisten Bundesländern kannst du den Schwerbehindertenausweis inzwischen online beantragen. Wo das noch nicht geht, nutzt du das Papierformular des zuständigen Versorgungsamtes. Entscheidend ist in beiden Fällen, dass du alle Beeinträchtigungen angibst und die Schweigepflichtentbindung unterschreibst.
Was passiert, wenn mein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt wird?
Wird dein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt oder der Grad zu niedrig festgesetzt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das Verfahren ist kostenfrei. Hilft der Widerspruch nicht, steht dir die Klage vor dem Sozialgericht offen, die ebenfalls gerichtskostenfrei ist. Ein Sozialverband kann dich dabei vertreten.
Muss ich dem Amt alle meine Diagnosen mitteilen?
Für die Feststellung ist es in deinem eigenen Interesse, dem Amt alle dauerhaften Beeinträchtigungen mitzuteilen. Nur was das Amt kennt, kann es bewerten. Verschweigst du ein Leiden, fällt der Grad niedriger aus. Die Angaben unterliegen dem Sozialdatenschutz und dürfen nur für die Feststellung verwendet werden.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, SGB IX Paragraf 152 Feststellung der Behinderung gesetze-im-internet.de
- Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen gesetze-im-internet.de
- Familienratgeber der Aktion Mensch, Schwerbehindertenausweis familienratgeber.de
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