Merkzeichen und Nachteilsausgleiche
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Merkzeichen sind Buchstaben im Schwerbehindertenausweis, die eine besondere Beeinträchtigung bescheinigen und konkrete Nachteilsausgleiche freischalten.
- Festgestellt werden sie vom Versorgungsamt, meist im selben Antrag wie der Grad der Behinderung.
- Mit dem Merkzeichen G kannst du wählen: entweder die Freifahrt im Nahverkehr mit einer Wertmarke für 104 Euro im Jahr oder die halbe Kfz-Steuer, nicht beides.
- Die Merkzeichen aG, H und Bl bringen die volle Befreiung von der Kfz-Steuer und die Freifahrt zusammen, bei H und Bl ist die Wertmarke sogar kostenlos.
- Das Merkzeichen B erlaubt eine kostenlose Begleitperson, RF senkt den Rundfunkbeitrag auf ein Drittel.
- Der Behinderten-Pauschbetrag mindert die Steuer und steigt mit dem Grad der Behinderung, bei H und Bl auf 7.400 Euro im Jahr.
Was Merkzeichen sind
Merkzeichen sind Kürzel im Schwerbehindertenausweis, die eine bestimmte Art der Beeinträchtigung bescheinigen und daran konkrete Vergünstigungen knüpfen. Der Grad der Behinderung allein sagt, wie stark jemand beeinträchtigt ist. Das Merkzeichen sagt, worin, und öffnet damit die passenden Nachteilsausgleiche. Ein hoher Grad der Behinderung ohne Merkzeichen bringt zum Beispiel keine Freifahrt, ein Merkzeichen G dagegen schon.
Festgestellt werden die Merkzeichen vom Versorgungsamt, das je nach Bundesland auch Amt für Soziales oder Landesamt heißt. Du beantragst sie meist zusammen mit dem Grad der Behinderung in einem Antrag. Das Amt prüft anhand ärztlicher Unterlagen, welche Merkzeichen die Voraussetzungen erfüllen, und trägt sie in den Ausweis ein. Sind eines der Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl vergeben, hat der Ausweis einen orangefarbenen Streifen.
Die wichtigsten Merkzeichen und ihre Nachteilsausgleiche
Jedes Merkzeichen steht für eine andere Beeinträchtigung und bringt eigene Vorteile. Die folgende Übersicht zeigt die geläufigsten. Welche für dich in Frage kommen, hängt von deiner gesundheitlichen Situation ab und wird im Einzelfall geprüft.
| Merkzeichen | Steht für | Wichtigster Nachteilsausgleich |
|---|---|---|
| G | Erhebliche Gehbehinderung im Straßenverkehr | Freifahrt im Nahverkehr oder halbe Kfz-Steuer, nach Wahl |
| aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung | Blauer Parkausweis, volle Kfz-Steuerbefreiung und Freifahrt |
| H | Hilflosigkeit im Alltag | Volle Kfz-Steuerbefreiung, kostenlose Wertmarke, hoher Pauschbetrag |
| Bl | Blindheit | Blindengeld, volle Kfz-Steuerbefreiung, kostenlose Wertmarke |
| Gl | Gehörlosigkeit | Freifahrt im Nahverkehr und ermäßigter Rundfunkbeitrag |
| B | Anspruch auf ständige Begleitung | Begleitperson fährt in Bus und Bahn kostenlos mit |
| RF | Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht in Teilen | Rundfunkbeitrag auf ein Drittel reduziert |
Seltenere Merkzeichen
Neben den geläufigen Merkzeichen gibt es einige, die nur wenige Menschen betreffen. Das Merkzeichen TBl steht für Taubblindheit, also den gleichzeitigen Verlust von Hören und Sehen, und bringt weitreichende Nachteilsausgleiche bis hin zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Das Merkzeichen 1.Kl erlaubt bestimmten schwer kriegs- oder dienstbeschädigten Menschen, mit einem Fahrschein der zweiten Klasse in der ersten Klasse der Bahn zu fahren.
Weitere Kürzel wie EB oder VB hängen mit dem sozialen Entschädigungsrecht zusammen und betreffen etwa Menschen, deren Behinderung Folge einer Gewalttat oder eines anerkannten Wehrdienstschadens ist. Für die meisten Menschen mit Behinderung sind diese Merkzeichen ohne Bedeutung, es hilft aber zu wissen, dass es sie gibt, falls sie im Bescheid auftauchen.
Freifahrt oder Kfz-Steuer
Bei der Mobilität musst du mit dem Merkzeichen G eine Entscheidung treffen, weil du nur eine der beiden Vergünstigungen bekommst. Entweder du nutzt die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, oder du lässt die Kfz-Steuer um 50 Prozent senken. Beides zusammen geht nicht. Wer viel Bus und Bahn fährt, wählt die Freifahrt, wer auf das Auto angewiesen ist, die Steuerermäßigung.
Die Freifahrt läuft über eine Wertmarke, die du zusammen mit einem Beiblatt zum Ausweis erhältst. Sie kostet seit 2025 einen Eigenanteil von 104 Euro für zwölf Monate oder 53 Euro für sechs Monate. Kostenlos ist die Wertmarke für Menschen mit den Merkzeichen H oder Bl sowie für Menschen mit G, aG oder Gl, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Bei den Merkzeichen aG, H und Bl gibt es beides gleichzeitig: die volle Befreiung von der Kfz-Steuer und die Freifahrt. Hier musst du dich also nicht entscheiden.
Der Behinderten-Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein fester Betrag, den du in der Steuererklärung geltend machst, ohne einzelne Kosten nachweisen zu müssen. Er mindert dein zu versteuerndes Einkommen und steigt mit dem Grad der Behinderung. Seit 2021 gibt es ihn bereits ab einem Grad der Behinderung von 20.
Bei den Merkzeichen H und Bl sowie bei Taubblindheit gilt der höchste Betrag von 7.400 Euro, unabhängig vom Grad der Behinderung. Für ein Kind kann der Pauschbetrag auf die Eltern übertragen werden. Die folgende Tabelle zeigt die Beträge nach dem Grad der Behinderung.
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| 20 | 384 Euro |
| 40 | 860 Euro |
| 50 | 1.140 Euro |
| 70 | 1.780 Euro |
| 100 | 2.840 Euro |
| Merkzeichen H, Bl oder Taubblindheit | 7.400 Euro |
Parken mit dem Merkzeichen aG
Das Merkzeichen aG bringt die weitreichendsten Parkerleichterungen. Mit dem blauen EU-Parkausweis darfst du auf den gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken, und zwar europaweit. Dazu kommen Ausnahmen im Straßenverkehr, etwa das Parken im eingeschränkten Halteverbot für eine begrenzte Zeit oder an Stellen, an denen Parken sonst nicht erlaubt ist.
Der blaue Parkausweis ist an das Merkzeichen aG und an Blindheit gebunden. Daneben gibt es einen orangefarbenen Parkausweis für bestimmte weitere Gruppen, etwa für Menschen mit den Merkzeichen G und B in Verbindung mit bestimmten Erkrankungen. Er erlaubt weniger als der blaue, aber immer noch einzelne Parkerleichterungen. Welcher Ausweis für dich in Frage kommt, prüft die Straßenverkehrsbehörde deiner Kommune auf Antrag.
Blindengeld und Gehörlosengeld der Länder
Neben den bundesweit einheitlichen Nachteilsausgleichen gibt es Leistungen, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Das wichtigste Beispiel ist das Landesblindengeld, das Menschen mit dem Merkzeichen Bl erhalten. Es soll die blindheitsbedingten Mehrkosten ausgleichen und wird unabhängig vom Einkommen gezahlt, die Höhe unterscheidet sich aber je nach Land deutlich.
Einige Länder zahlen zusätzlich ein Gehörlosengeld für Menschen mit dem Merkzeichen Gl oder ein Landespflegegeld für schwer beeinträchtigte Menschen. Weil diese Leistungen Ländersache sind, lohnt sich der Blick auf die Regelungen deines Bundeslandes. Ansprechpartner sind die Versorgungsämter und die kommunalen Sozialämter, die auch über die Antragswege informieren.
So beantragst du Merkzeichen
Merkzeichen beantragst du beim Versorgungsamt deines Bundeslandes, meist mit demselben Formular, mit dem du den Grad der Behinderung feststellen lässt. In vielen Ländern geht das inzwischen auch online. Im Antrag gibst du deine Erkrankungen an und benennst die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, damit das Amt die Befunde anfordern kann.
Das Amt entscheidet nach Aktenlage, eine persönliche Untersuchung ist die Ausnahme. Deshalb ist es wichtig, dass die ärztlichen Unterlagen die Beeinträchtigung vollständig beschreiben. Wenn dir ein Merkzeichen zu Unrecht verweigert wird, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Verschlechtert sich deine gesundheitliche Lage später, stellst du einen Änderungsantrag, um ein zusätzliches Merkzeichen prüfen zu lassen.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- Sammle aktuelle ärztliche Befunde, die deine Beeinträchtigungen belegen.
- Stelle beim Versorgungsamt den Antrag auf Grad der Behinderung und Merkzeichen, wenn möglich online.
- Warte den Bescheid ab und prüfe, ob die eingetragenen Merkzeichen zu deiner Situation passen.
- Lege Widerspruch ein, wenn ein Merkzeichen fehlt, das dir zusteht.
- Entscheide beim Merkzeichen G zwischen der Freifahrt-Wertmarke und der halben Kfz-Steuer.
Mit dem Merkzeichen G gibt es nur eine der beiden Mobilitätshilfen. Rechne kurz nach, was für dich mehr bringt. Ein Jahresticket im Nahverkehr kostet vielerorts deutlich mehr als die 104 Euro für die Wertmarke, während die halbe Kfz-Steuer nur bei größeren Fahrzeugen ins Gewicht fällt. Die Wahl kannst du später wieder ändern.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich Merkzeichen für den Schwerbehindertenausweis?
Merkzeichen beantragst du beim Versorgungsamt deines Bundeslandes, das je nach Land auch Amt für Soziales oder Landesamt heißt. In der Regel läuft das im selben Antrag wie die Feststellung des Grades der Behinderung. Das Amt prüft anhand ärztlicher Unterlagen und trägt die Merkzeichen in den Ausweis ein.
Kann ich mit dem Merkzeichen G kostenlos fahren und gleichzeitig weniger Kfz-Steuer zahlen?
Nein, mit dem Merkzeichen G musst du dich zwischen beidem entscheiden. Du bekommst entweder die Freifahrt im Nahverkehr über die Wertmarke oder die Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 Prozent. Bei den Merkzeichen aG, H und Bl gibt es dagegen beides zusammen.
Was kostet die Wertmarke für die Freifahrt im Nahverkehr?
Die Wertmarke kostet seit 2025 einen Eigenanteil von 104 Euro für zwölf Monate oder 53 Euro für sechs Monate. Kostenlos ist sie für Menschen mit den Merkzeichen H oder Bl sowie für Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung mit den Merkzeichen G, aG oder Gl.
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?
Der Behinderten-Pauschbetrag steigt mit dem Grad der Behinderung, von 384 Euro bei einem Grad von 20 bis 2.840 Euro bei einem Grad von 100. Bei den Merkzeichen H und Bl sowie bei Taubblindheit beträgt er unabhängig vom Grad der Behinderung 7.400 Euro im Jahr.
Was bringt das Merkzeichen B?
Das Merkzeichen B bescheinigt, dass du auf eine ständige Begleitung angewiesen bist. Deine Begleitperson fährt in Bus und Bahn kostenlos mit, im Nahverkehr und im Fernverkehr. Das Merkzeichen B verlangt nicht, dass immer eine Begleitung dabei ist, es erlaubt sie nur ohne zusätzliche Kosten.
Kann ich ein zusätzliches Merkzeichen beantragen, wenn sich meine Gesundheit verschlechtert?
Ja, wenn sich deine gesundheitliche Lage verschlechtert, stellst du beim Versorgungsamt einen Änderungsantrag. Das Amt prüft dann, ob ein zusätzliches Merkzeichen oder ein höherer Grad der Behinderung in Frage kommt. Belege die Verschlechterung mit aktuellen ärztlichen Unterlagen.
Quellen
- betanet: Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis im Überblick. betanet.de
- Sozialverband VdK: Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen und Antrag. vdk.de
- Paragraf 33b EStG, Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung, Gesetzestext. gesetze-im-internet.de
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