Bestattung organisieren
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Bestattung folgt vier Entscheidungen: welcher Bestatter, welche Bestattungsart, welches Grab und ob es eine Trauerfeier gibt.
- Du wählst den Bestatter frei. Niemand darf dir einen vorschreiben, auch das Krankenhaus oder das Pflegeheim nicht.
- Hol dir mehr als ein Angebot und lass dir jede Position schriftlich aufschlüsseln. Seriöse Bestatter drängen dich nicht.
- Die Bestattungsart entscheidet über die Kosten. Eine Feuerbestattung ist im Schnitt 30 bis 40 Prozent günstiger als eine Erdbestattung.
- Die Bestattungsfrist ist Ländersache und liegt für Erdbestattungen meist zwischen vier und zehn Tagen nach dem Tod.
- Ein dokumentierter letzter Wille des Verstorbenen geht deinen eigenen Vorstellungen vor. Such nach einer Bestattungsverfügung.
Eine Bestattung zu organisieren heißt, in wenigen Tagen mehrere Entscheidungen zu treffen, während du gleichzeitig trauerst. Das lässt sich nicht ganz vermeiden, aber ordnen. Diese Seite führt dich durch die vier Fragen, die wirklich anstehen, und zeigt dir, wo du Zeit und Geld sparen kannst, ohne dass die Verabschiedung darunter leidet. Vieles davon nimmt dir ein guter Bestatter ab, entscheiden musst am Ende aber du.
Zuerst wählst du einen Bestatter, in Ruhe und mit Vergleich
Der erste Schritt ist die Wahl des Bestatters, und diese Wahl triffst du völlig frei. Weder das Krankenhaus noch das Pflegeheim noch der Friedhof dürfen dir einen bestimmten Bestatter vorschreiben. Der Bestatter kümmert sich um die Überführung des Verstorbenen, die Formalitäten mit dem Standesamt, den Sarg oder die Urne, die Beisetzung und oft auch die Trauerfeier. Er ist dein Dienstleister, nicht deine Behörde.
Nimm dir die Zeit, ein zweites oder drittes Angebot einzuholen, auch wenn die Bestattungsfrist im Nacken sitzt. Lass dir eine schriftliche Kostenaufstellung geben, in der jede Position einzeln steht: eigene Leistungen des Bestatters, Sarg oder Urne, Überführung, Friedhofsgebühren, Trauerfeier. So erkennst du, wofür du zahlst. Ein seriöser Bestatter erklärt dir jede Zeile, macht keinen Druck und drängt dir nichts auf, was du nicht willst.
Die Bestattungsart bestimmt Ablauf und Kosten
Die Bestattungsart ist die Entscheidung mit dem größten Einfluss auf die Kosten. Die beiden Grundformen sind die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene eingeäschert und die Asche in einer Urne beigesetzt wird. Eine Feuerbestattung ist im Durchschnitt 30 bis 40 Prozent günstiger als eine Erdbestattung, weil das Grab kleiner ist und die Grabpflege oft geringer ausfällt. Aus der Feuerbestattung haben sich weitere Formen entwickelt.
| Bestattungsart | Merkmal | Kostenrahmen |
|---|---|---|
| Anonyme Feuerbestattung | Beisetzung ohne Zeremonie auf einem Gemeinschaftsfeld | ab rund 2.000 Euro |
| Feuerbestattung im Urnengrab | Urne in einem eigenen oder Reihengrab | rund 3.200 Euro und mehr |
| Erdbestattung im Sarg | klassisches Grab auf dem Friedhof | rund 3.300 Euro und mehr |
| Baumbestattung | Urne an einem Baum im Bestattungswald | rund 3.200 Euro und mehr |
| Seebestattung | Beisetzung der Urne auf See | rund 3.500 Euro und mehr |
Die genannten Beträge sind Standardpakete nach Zahlen des Bundesverbands Deutscher Bestatter. Kommen ein aufwendiges Grab, ein Grabstein, eine große Trauerfeier und die spätere Grabpflege hinzu, steigen die Gesamtkosten schnell auf 6.000 bis über 10.000 Euro. Nach den Zahlen des Verbraucherschutzvereins Aeternitas reicht die Spanne aller Bestattungen von rund 2.750 bis über 44.000 Euro. Wo genau ihr liegt, entscheidet ihr über die Bausteine, die ihr wählt.
Welches Grab zu euch passt
Die Grabart bestimmt, wie lange ihr die Ruhestätte behaltet und wie viel Pflege sie braucht. Ein Reihengrab wird der Reihe nach vergeben, läuft über die gesetzliche Ruhezeit und kann danach nicht verlängert werden. Ein Wahlgrab sucht ihr selbst aus, es lässt sich verlängern und eignet sich für ein Familiengrab. Bei einer Feuerbestattung habt ihr zusätzlich die Wahl zwischen einem Urnengrab im Boden und einer Urnenkammer in einer Wand, dem sogenannten Kolumbarium.
Die Ruhezeit, also die Zeit, in der ein Grab nicht neu belegt werden darf, legt jedes Bundesland und teils jeder Friedhof selbst fest. Sie liegt meist zwischen 15 und 30 Jahren. Wichtig für die laufenden Kosten ist die Grabpflege: Ein pflegeleichtes Urnengrab oder ein Grab im Bestattungswald verursacht über die Jahre deutlich weniger Aufwand als ein großes bepflanztes Wahlgrab. Wer die Angehörigen entlasten will, bezieht das in die Entscheidung mit ein.
Die Trauerfeier gestaltest du frei
Ob und wie es eine Trauerfeier gibt, entscheidet ihr selbst. Sie kann kirchlich sein, weltlich mit einem freien Redner oder ganz schlicht im engsten Kreis. Bei einer Feuerbestattung habt ihr mehr zeitlichen Spielraum, weil die Beisetzung der Urne oft mehrere Wochen bis Monate nach der Einäscherung stattfinden darf. So lässt sich eine Feier planen, zu der auch entfernt wohnende Angehörige anreisen können. Bei einer Erdbestattung ist der Zeitrahmen enger, weil der Sarg innerhalb der Bestattungsfrist beigesetzt werden muss.
Die Bestattungsfrist gibt das Tempo vor
Den eigentlichen Zeitdruck macht die Bestattungsfrist, nicht die Papiere. Weil die Bestattungsgesetze Ländersache sind, gilt in jedem Bundesland eine eigene Frist. Für eine Erdbestattung liegt sie meist zwischen vier und zehn Tagen nach dem Tod. Häufig gilt zusätzlich eine Mindestwartezeit von 48 Stunden, damit die Todesursache sicher feststeht. Bei einer Feuerbestattung bezieht sich die Frist zunächst auf die Einäscherung. Die Urne darf danach in vielen Ländern mehrere Wochen bis zu einem halben Jahr bis zur Beisetzung warten.
So gehst du in den ersten Tagen vor, wenn die Formalitäten erledigt sind:
- Sprich mit der Familie über die Bestattungsart und einen möglichen letzten Willen.
- Beauftrage einen Bestatter und lass dir ein schriftliches Angebot geben.
- Wähl das Grab auf dem Friedhof aus und kläre die Ruhezeit.
- Leg Ort, Zeit und Form der Trauerfeier fest.
- Informiere Angehörige und Freunde, per Anzeige oder persönlich.
Der letzte Wille des Verstorbenen geht vor
Bevor ihr entscheidet, lohnt sich die Suche nach dem letzten Willen des Verstorbenen. Viele Menschen legen in einer Bestattungsverfügung fest, wie sie beigesetzt werden möchten, etwa Feuer statt Erde oder eine bestimmte Ruhestätte. Ein solcher dokumentierter Wunsch ist für die Angehörigen verbindlich und geht euren eigenen Vorstellungen vor. Wer über die Bestattung bestimmen darf, ist das Recht der Totenfürsorge, das in der Regel den nächsten Angehörigen zusteht.
Findest du keine Bestattungsverfügung, entscheiden die Angehörigen in enger Abstimmung. Achtet dabei darauf, dass die finanzielle Last tragbar bleibt. Es gibt keine Pflicht zu einer teuren Bestattung, und eine würdige Verabschiedung hängt nicht am Preis. Wenn die Kosten den Rahmen sprengen und niemand sie tragen kann, greift unter Umständen die Sozialbestattung, bei der das Sozialamt die erforderlichen Kosten übernimmt.
Überführung, Aufbahrung und Abschiednahme
Zwischen Tod und Beisetzung liegt eine Zeit, in der der Verstorbene versorgt und aufbewahrt wird, und auch das kannst du mitgestalten. Der Bestatter überführt den Verstorbenen in seine Räume oder in eine Kühlung, oft in den ersten Stunden nach der Leichenschau. Wenn du dich in Ruhe verabschieden möchtest, ist eine Aufbahrung möglich, entweder beim Bestatter oder, je nach Bundesland, für kurze Zeit zu Hause. Viele Angehörige empfinden diese bewusste Abschiednahme als hilfreich, andere möchten sie nicht. Beides ist in Ordnung, es gibt hier kein richtig oder falsch.
Sag dem Bestatter, ob und wie du dich verabschieden möchtest, damit er es vorbereiten kann. Auch persönliche Wünsche wie bestimmte Kleidung, ein Foto oder ein Gegenstand im Sarg lassen sich in dieser Phase äußern. Wenn Kinder Teil des Abschieds sein sollen, plant das gemeinsam und ehrlich, angepasst an ihr Alter. Ein guter Bestatter berät dich dabei einfühlsam und ohne Druck.
Die Traueranzeige und wie du Angehörige informierst
Wer soll vom Tod erfahren und wie, das entscheidest du. Eine Traueranzeige in der Zeitung oder online erreicht einen größeren Kreis und nennt oft Ort und Zeit der Trauerfeier. Im engeren Kreis genügen persönliche Nachrichten, Anrufe oder eine kleine gedruckte Karte. Der Bestatter hilft dir bei Gestaltung und Veröffentlichung, wenn du möchtest. Denk daran, dass eine öffentliche Anzeige auch Menschen erreicht, die du sonst nicht erreichst, aber sie kostet Geld und ist kein Muss.
Wenn du unsicher bist, wen du informieren sollst, hilft ein Blick in das Adressbuch oder das Telefon des Verstorbenen und ein Gespräch mit der Familie. Oft übernehmen mehrere Angehörige gemeinsam die Benachrichtigungen, damit die Last nicht auf einer Person liegt. Für Danksagungen nach der Bestattung hast du später in Ruhe Zeit, sie müssen nicht in diesen ersten Tagen fertig sein.
Häufige Fragen
Kann ich den Bestatter frei wählen?
Ja, du kannst den Bestatter völlig frei wählen. Weder das Krankenhaus noch das Pflegeheim noch der Friedhof dürfen dir einen bestimmten Bestatter vorschreiben. Es lohnt sich, mehr als ein Angebot einzuholen und die Leistungen schriftlich vergleichen zu lassen.
Was ist günstiger, eine Erd- oder eine Feuerbestattung?
Eine Feuerbestattung ist im Durchschnitt 30 bis 40 Prozent günstiger als eine Erdbestattung, weil das Urnengrab kleiner ist und die Grabpflege oft geringer ausfällt. Am günstigsten ist eine anonyme Feuerbestattung ohne Zeremonie, die bei etwa 2.000 Euro beginnt.
Wie schnell muss die Bestattung nach dem Tod stattfinden?
Die Bestattung muss je nach Bundesland zwischen vier und zehn Tagen nach dem Tod stattfinden, weil die Bestattungsfristen Ländersache sind. Bei einer Feuerbestattung gilt diese Frist für die Einäscherung, die Beisetzung der Urne darf danach oft mehrere Wochen bis Monate warten.
Muss ich mich an den letzten Willen des Verstorbenen halten?
Ein dokumentierter letzter Wille zur Bestattungsart, etwa in einer Bestattungsverfügung, ist für die Angehörigen verbindlich und geht ihren eigenen Vorstellungen vor. Gibt es keine solche Verfügung, entscheiden die nächsten Angehörigen im Rahmen der Totenfürsorge.
Wie lange bleibt ein Grab bestehen?
Ein Grab bleibt für die Dauer der Ruhezeit bestehen, die je nach Bundesland und Friedhof meist zwischen 15 und 30 Jahren liegt. Ein Wahlgrab lässt sich danach verlängern, ein Reihengrab in der Regel nicht. Die genaue Ruhezeit legt der jeweilige Friedhof fest.
Was tue ich, wenn ich die Bestattung nicht bezahlen kann?
Wenn du die Bestattung nicht bezahlen kannst und dir die Kosten nicht zuzumuten sind, kann das Sozialamt die erforderlichen Kosten übernehmen. Diese Sozialbestattung nach Paragraf 74 SGB XII beantragst du beim Sozialamt am Sterbeort, am besten bevor die Bestattung durchgeführt wird.
Verwandte Ratgeber aus Todesfall regeln
Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.
- Behördengänge nach einem Todesfall
- Bestattung bezahlen, wenn das Geld fehlt
- Bestattungsarten im Ueberblick
- Die ersten Stunden nach einem Todesfall
- Die Wohnung des Verstorbenen auflösen
- Erbe ausschlagen
- Erbschein beantragen
- Konten und Verträge nach dem Tod kündigen
- Sozialbestattung beantragen
- Sterbegeld und finanzielle Hilfen
- Testament und letzter Wille
- Todesfall im Ausland
- Todesfall regeln: was jetzt zu tun ist
- Totenschein und Sterbeurkunde
- Witwenrente und Hinterbliebenenrente