Helfer in der Krise

Sterbegeld und finanzielle Hilfen

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Sterbegeld und finanzielle Hilfen
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein allgemeines Sterbegeld gibt es seit 2004 nicht mehr. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nichts zur Bestattung.
  • Die Bestattungskosten trägt zuerst der Erbe (§ 1968 BGB), danach unterhaltspflichtige Angehörige.
  • Kann niemand zahlen, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten (§ 74 SGB XII).
  • Sterbegeld gibt es noch für Beamte und bei einem Tod durch Arbeitsunfall über die gesetzliche Unfallversicherung.
  • Private Sterbegeld- oder Lebensversicherungen zahlen die vereinbarte Summe direkt an die Hinterbliebenen aus.
  • Laufende Unterstützung bringt die Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder.

Warum es das alte Sterbegeld nicht mehr gibt

Viele Menschen rechnen nach einem Todesfall mit einem Sterbegeld der Krankenkasse. Diese Leistung gibt es aber nicht mehr. Zum 1. Januar 2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Seither zahlt die gesetzliche Krankenkasse keinen Cent zur Beerdigung, unabhängig davon, wie lange jemand eingezahlt hat.

Bis Ende 2003 war das anders. Damals bekam jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ein pauschales Sterbegeld, zuletzt 525 Euro, für familienversicherte Angehörige die Hälfte. Diese Zeit ist vorbei. Wer heute Hilfe bei den Bestattungskosten sucht, muss andere Wege prüfen, denn die Kosten treffen die Familie oft unerwartet und in voller Höhe.

Die gute Nachricht: Es gibt weiterhin mehrere Stellen, die im Todesfall zahlen. Sie greifen nur nicht mehr automatisch für jeden, sondern nur für bestimmte Gruppen oder in bestimmten Lagen. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche das sind und wie du an das Geld kommst.

Wer die Bestattungskosten tragen muss

Die Grundregel steht in § 1968 BGB: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung. Das gilt auch dann, wenn ein anderes Familienmitglied die Bestattung organisiert hat. Wer die Rechnung zunächst bezahlt, ohne Erbe zu sein, kann sich das Geld später aus dem Nachlass zurückholen. Wichtig ist: Die Pflicht, eine Bestattung zu veranlassen, und die Pflicht, sie zu bezahlen, können auseinanderfallen. Wer bestatten muss, regeln die Bestattungsgesetze der Länder.

Können die Erben die Kosten nicht tragen, verschiebt sich die Pflicht. Dann sind unterhaltspflichtige Angehörige an der Reihe, also enge Verwandte, die dem Verstorbenen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet gewesen wären. Reicht auch deren Geld nicht, kommt als letzte Stufe das Sozialamt ins Spiel. Diese Reihenfolge ist fest und lässt sich nicht überspringen.

Die Sozialbestattung, wenn das Geld nicht reicht

Wenn dem Kostenpflichtigen die Bestattung finanziell nicht zuzumuten ist, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten. Das regelt § 74 SGB XII, und diese Hilfe nennt man Sozialbestattung. Sie sichert eine würdige, aber einfache Beisetzung. Übernommen wird nur, was notwendig ist, also keine teure Grabstelle und kein aufwendiger Grabstein.

Den Antrag stellst du beim Sozialamt, meist am letzten Wohnort des Verstorbenen. Wichtig ist, dass du eine schlichte Bestattung wählst und die Belege sammelst. Prüfe vorher, ob der Nachlass und die eigenen Mittel wirklich nicht ausreichen, denn das Amt rechnet vorhandenes Vermögen an. Lass dich früh beraten, am besten schon bevor du einen teuren Auftrag unterschreibst.

Wichtig: Der Anspruch auf eine Sozialbestattung besteht auch dann, wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, denn die Pflicht zu bestatten und die Pflicht zu zahlen sind zwei verschiedene Dinge. Reiche den Antrag am besten zusammen mit den Nachweisen zu Einkommen und Vermögen ein. Das Amt entscheidet dann, welche Kosten als erforderlich gelten und übernommen werden.

Woher noch Geld kommen kann

Neben der gesetzlichen Grundregel gibt es mehrere Quellen, die im Todesfall zahlen können. Welche für dich infrage kommt, hängt vom Beruf des Verstorbenen, von der Todesursache und von abgeschlossenen Verträgen ab. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten.

QuelleWann sie zahltWas du bekommst
Gesetzliche Krankenkassenie mehrseit 2004 kein Sterbegeld
Beamtenrechtbei verstorbenen Beamten und PensionärenSterbegeld an Hinterbliebene
Gesetzliche Unfallversicherungbei Arbeitsunfall oder BerufskrankheitSterbegeld plus Hinterbliebenenrente
Private Sterbegeldversicherungbei bestehendem Vertragvereinbarte Summe, zweckgebunden
Lebensversicherungbei bestehendem VertragVersicherungssumme an Bezugsberechtigte
Arbeitgeberwenn Tarifvertrag es vorsiehteinmaliges Sterbegeld an Hinterbliebene
Sozialamtwenn niemand zahlen kannerforderliche Bestattungskosten
1Erbe zahlt (§ 1968 BGB)2Unterhaltspflichtige Angehörige3Sozialamt übernimmt (§ 74 SGB XII)
Wer die Bestattungskosten trägt, in dieser Reihenfolge Bild: KI generiert.

Sterbegeld gibt es noch in besonderen Fällen

Für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionäre gibt es weiterhin ein Sterbegeld. Es richtet sich nach dem Beamtenrecht des Bundes oder des jeweiligen Landes und wird an die Hinterbliebenen gezahlt, oft in Höhe der zweifachen Dienst- oder Versorgungsbezüge. Die Höhe und die Voraussetzungen unterscheiden sich, deshalb lohnt eine Nachfrage bei der zuständigen Bezügestelle.

Stirbt jemand durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaft. Das Sterbegeld beträgt ein Siebtel der sogenannten Bezugsgröße, aktuell also mehrere tausend Euro. Dazu kommen die Kosten der Überführung und eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder. Diese Leistung musst du bei der Berufsgenossenschaft beantragen und den Zusammenhang mit der Arbeit belegen.

Weitere Stellen, die helfen können

Über die großen Kostenträger hinaus gibt es kleinere Quellen, an die kaum jemand denkt. Manche Gewerkschaften, Berufsverbände und Vereine zahlen ihren Mitgliedern ein Sterbegeld oder einen Zuschuss. Auch alte Sterbekassen, eine Form der Versicherung auf Gegenseitigkeit, leisten noch für langjährige Mitglieder. Ein Blick in die Mitgliedsunterlagen des Verstorbenen lohnt sich.

Ist der Tod Folge einer Gewalttat, kommt eine Entschädigung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht infrage, das seit 2024 im SGB XIV geregelt ist. Dann können die Bestattungskosten und eine Hinterbliebenenversorgung übernommen werden. Bei einem Verkehrsunfall, an dem ein anderer schuld ist, haftet dessen Haftpflichtversicherung auch für die Beerdigungskosten. In beiden Fällen solltest du früh Ansprüche anmelden und alle Nachweise sichern.

Private Vorsorge mit Sterbegeld- und Lebensversicherung

Wer seine Angehörigen entlasten will, kann zu Lebzeiten vorsorgen. Eine Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung, deren Summe zweckgebunden für die Bestattung gedacht ist. Der Vorteil: Die Aufnahme ist oft bis ins hohe Alter möglich, und das Geld steht nach dem Tod schnell und unabhängig vom Nachlass zur Verfügung. Der Nachteil: Über die Jahre zahlst du meist mehr ein, als am Ende ausgezahlt wird.

Eine normale Lebens- oder Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten. Dieses Geld fällt oft gar nicht in den Nachlass, sondern geht direkt an die benannte Person. Prüfe deshalb nach einem Todesfall alle Unterlagen auf bestehende Policen. Eine Alternative zur Versicherung ist ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto, bei dem dein eingezahltes Geld auch bei einer Insolvenz des Bestatters geschützt ist.

Steuer und laufende Hilfen

Bestattungskosten kannst du steuerlich geltend machen. Sie zählen als Nachlassverbindlichkeit und mindern eine mögliche Erbschaftsteuer. Dafür gibt es einen Pauschbetrag, den du ohne Einzelnachweise ansetzen kannst. Höhere Kosten lassen sich mit Belegen geltend machen. Hebe deshalb alle Rechnungen rund um die Bestattung auf.

Neben den einmaligen Hilfen gibt es die laufende Unterstützung. Für Ehepartner zahlt die Rentenversicherung die Witwen- oder Witwerrente, für Kinder die Waisenrente. Diese Renten ersetzen einen Teil des wegfallenden Einkommens über einen längeren Zeitraum. Sie sind kein Sterbegeld, aber oft die finanziell wichtigste Hilfe für die Hinterbliebenen.

So sicherst du dir die Hilfen

  1. Prüfe alle Unterlagen des Verstorbenen auf Versicherungspolicen und Verträge.
  2. Kläre den Beruf und die Todesursache, um Ansprüche bei Beamtenstelle oder Berufsgenossenschaft zu erkennen.
  3. Melde bestehende Sterbegeld- und Lebensversicherungen zeitnah beim Anbieter.
  4. Reicht das Geld nicht, stelle frühzeitig einen Antrag auf Sozialbestattung beim Sozialamt.
  5. Beantrage die Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung.
  6. Sammle alle Rechnungen für die Steuer und für mögliche Erstattungen.

Warte mit dem Antrag auf Sozialbestattung nicht zu lange und schließe keinen teuren Vertrag ab, den das Amt später nicht übernimmt. Die Sorge ums Geld kommt oft zur Trauer dazu und wiegt schwer. Du musst damit nicht allein bleiben: Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, und viele Sozialämter und Wohlfahrtsverbände beraten kostenfrei.

Häufige Fragen

Gibt es noch Sterbegeld von der Krankenkasse?

Sterbegeld von der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht mehr, es wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Die Krankenkasse zahlt heute nichts zur Bestattung. Ein einmaliges Sterbegeld gibt es nur noch für bestimmte Gruppen wie Beamte oder bei einem Tod durch einen Arbeitsunfall.

Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?

Wenn kein Geld für die Beerdigung da ist, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII. Voraussetzung ist, dass weder der Nachlass noch die kostenpflichtigen Angehörigen die Bestattung finanzieren können. Es wird nur eine einfache, würdige Beisetzung übernommen.

Bekommen Hinterbliebene von Beamten ein Sterbegeld?

Hinterbliebene von Beamten und Pensionären bekommen weiterhin ein Sterbegeld nach dem Beamtenrecht. Es wird oft in Höhe der zweifachen Dienst- oder Versorgungsbezüge gezahlt. Die genaue Höhe und die Voraussetzungen erfährst du bei der zuständigen Bezügestelle.

Zahlt die Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall Sterbegeld?

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Sterbegeld, wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eingetreten ist. Das Sterbegeld beträgt ein Siebtel der Bezugsgröße, dazu kommen Überführungskosten und eine Hinterbliebenenrente. Den Antrag stellst du bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Lohnt sich eine private Sterbegeldversicherung?

Eine private Sterbegeldversicherung sichert eine feste Summe für die Bestattung, oft mit Aufnahme bis ins hohe Alter. Über die Jahre zahlst du aber meist mehr ein, als am Ende ausgezahlt wird. Eine Alternative ist ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto, bei dem dein Geld geschützt angelegt ist.

Kann ich Bestattungskosten von der Steuer absetzen?

Bestattungskosten kannst du als Nachlassverbindlichkeit ansetzen und so eine mögliche Erbschaftsteuer mindern. Dafür gibt es einen Pauschbetrag, höhere Kosten lassen sich mit Belegen nachweisen. Bewahre deshalb alle Rechnungen rund um die Beerdigung auf.

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