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Erbschein beantragen

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Erbschein beantragen
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis, mit dem du dich gegenüber Banken, dem Grundbuchamt und Behörden als Erbe ausweist.
  • Du brauchst ihn nicht immer. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder eine Kontovollmacht über den Tod hinaus genügt oft.
  • Beantragt wird der Erbschein beim Nachlassgericht, das ist eine Abteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
  • Beim Antrag gibst du eine eidesstattliche Versicherung ab, also eine förmliche Erklärung, dass deine Angaben stimmen.
  • Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Bei 100.000 Euro Nachlass sind es rund 546 Euro.
  • Für den Antrag gibt es keine feste Frist, aber ohne Erbschein kommst du an manche Werte nicht heran.

Nach einem Todesfall stellt sich früher oder später die Frage, wie du beweist, dass du Erbe bist. Banken geben kein Geld heraus und das Grundbuchamt trägt dich nicht ein, nur weil du es sagst. Dafür gibt es den Erbschein. Er ist aber nicht in jedem Fall nötig und kostet Geld, das mit dem Nachlasswert steigt. Diese Seite zeigt dir, wann du einen Erbschein wirklich brauchst, wie du ihn beantragst und was er kostet.

1Erbnachweis nötig?2Antrag beim Nachlassgericht3Eidesstattliche Versicherung4Erbschein wird erteilt
Vom ersten Bedarf bis zum ausgestellten Erbschein Bild: KI generiert.

Wann du einen Erbschein brauchst und wann nicht

Einen Erbschein brauchst du überall dort, wo du dich förmlich als Erbe ausweisen musst und kein anderer Nachweis reicht. Das ist typischerweise beim Grundbuchamt, wenn eine Immobilie umgeschrieben wird, und bei Banken, wenn kein Testament und keine Vollmacht vorliegt. Nicht immer ist er aber Pflicht. Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, akzeptieren Banken und Ämter oft dieses Dokument zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Dann sparst du dir den Erbschein und seine Kosten.

Auch eine Kontovollmacht, die über den Tod hinaus gilt, macht den Erbschein für das Konto überflüssig, weil du damit weiter verfügen darfst. Prüfe deshalb zuerst, welche Unterlagen es gibt, bevor du einen Erbschein beantragst. Ein handschriftliches Testament allein genügt Banken dagegen häufig nicht, weil es weniger fälschungssicher ist. Frag im Zweifel bei der Bank oder dem Grundbuchamt konkret nach, welchen Nachweis sie verlangen.

Was ein Erbschein ist

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das bescheinigt, wer Erbe ist und zu welchem Anteil. Er schafft Rechtssicherheit: Wer im Erbschein steht, gilt als Erbe, und wer im Vertrauen darauf an diese Person zahlt, ist geschützt. Der Erbschein sagt nichts darüber aus, was zum Nachlass gehört, sondern nur, wer erbt. Er ist damit der Schlüssel, mit dem du über das Erbe verfügen kannst, wenn kein anderer Nachweis ausreicht.

Wo du den Erbschein beantragst

Zuständig ist das Nachlassgericht, also die Nachlassabteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Dort stellst du den Antrag entweder persönlich zur Niederschrift oder über einen Notar. Beide Wege sind gleichwertig. Der Notar nimmt den Antrag auf, beurkundet ihn und leitet ihn an das Gericht weiter. Das kostet zusätzlich Notargebühren, spart dir aber den Gang zum Gericht und die Formulierung des Antrags.

So läuft der Antrag ab

Der Kern des Antrags ist die eidesstattliche Versicherung. Das ist eine förmliche Erklärung, mit der du an Eides statt versicherst, dass deine Angaben zur Erbfolge richtig und vollständig sind. Eine falsche Erklärung ist strafbar, deshalb wird sie beim Gericht oder Notar abgegeben. Der Ablauf sieht in der Regel so aus:

  1. Kläre, ob es ein Testament gibt und wer nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge erbt.
  2. Stell den Antrag beim Nachlassgericht oder bei einem Notar.
  3. Gib die eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit deiner Angaben ab.
  4. Reiche die nötigen Urkunden ein, vor allem die Sterbeurkunde und deinen Verwandtschaftsnachweis.
  5. Warte auf die Erteilung des Erbscheins durch das Gericht.

Wie lange es dauert, hängt vom Gericht und vom Einzelfall ab. Bei klaren Verhältnissen sind es oft wenige Wochen, bei mehreren Erben oder unklarer Erbfolge kann es länger dauern.

Was der Erbschein kostet

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz berechnet, kurz GNotKG. Fällig werden zwei Gebühren: eine für den Antrag und eine für die eidesstattliche Versicherung. Beide sind jeweils eine volle Gebühr, deshalb zahlst du beim Nachlassgericht ungefähr das Doppelte einer einzelnen Gebühr. Maßgeblich ist der Nachlasswert nach Abzug der Schulden des Verstorbenen.

NachlasswertKosten des Erbscheins (gerundet)
10.000 Eurorund 150 Euro
25.000 Eurorund 230 Euro
50.000 Eurorund 330 Euro
100.000 Eurorund 546 Euro
200.000 Eurorund 870 Euro
500.000 Eurorund 1.870 Euro

Die Werte sind Richtgrößen für den Antrag beim Nachlassgericht. Beim Notar kommen dessen Gebühren hinzu, die sich ebenfalls nach dem Nachlasswert richten. Weil die Kosten mit dem Vermögen steigen, lohnt sich vorher die Frage, ob ein Erbschein überhaupt nötig ist oder ob ein notarielles Testament genügt.

Welche Unterlagen du brauchst

Damit das Gericht den Erbschein erteilen kann, musst du die Erbfolge nachweisen. Dazu gehören die Sterbeurkunde des Verstorbenen und, je nach Fall, das Testament oder die Urkunden, die deine Verwandtschaft belegen. Bei gesetzlicher Erbfolge sind das etwa deine Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde des Verstorbenen und weitere Personenstandsurkunden, die den Familienzusammenhang zeigen. Leg außerdem deinen Personalausweis bereit und, wenn vorhanden, Angaben zu den anderen Erben. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller entscheidet das Gericht.

Welche Arten von Erbschein es gibt

Je nach Erbfall gibt es unterschiedliche Erbscheine. Ein Alleinerbschein weist eine einzige Person als alleinigen Erben aus. Ein gemeinschaftlicher Erbschein nennt mehrere Erben mit ihren jeweiligen Anteilen und ist der Normalfall, wenn eine Erbengemeinschaft entstanden ist. Ein Teilerbschein bescheinigt nur den Anteil eines einzelnen Miterben, etwa wenn einer der Erben schneller über seinen Teil verfügen muss als die anderen. Welche Form du brauchst, ergibt sich aus deiner Stellung im Erbfall.

Der Erbschein in einer Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen zusammen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Sie besitzt den Nachlass gemeinsam, und keiner darf allein über einzelne Gegenstände verfügen. Für den Erbschein hat das eine praktische Folge: Jeder Miterbe kann den gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, der alle Erben mit ihren Anteilen nennt. Ihr müsst den Antrag also nicht alle zusammen stellen. Der Antragsteller muss aber die Angaben zu allen Erben machen und die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Die Kosten des Erbscheins richten sich nach dem gesamten Nachlasswert, nicht nach dem Anteil eines Einzelnen. Wer den Erbschein allein beantragt und bezahlt, kann von den Miterben eine anteilige Erstattung verlangen, denn der Erbschein nützt allen. Sprich das in der Erbengemeinschaft offen an, damit die Kosten fair verteilt werden. Braucht nur ein einzelner Miterbe schnell einen Nachweis über seinen Anteil, kommt statt des gemeinschaftlichen Erbscheins ein Teilerbschein in Betracht.

Wenn ein Erbnachweis im EU-Ausland gebraucht wird

Gibt es Vermögen des Verstorbenen in einem anderen EU-Land, hilft dir ein deutscher Erbschein dort oft nicht weiter. Für diesen Fall gibt es das Europäische Nachlasszeugnis. Es beruht auf der EU-Erbrechtsverordnung und weist deine Erbenstellung in fast allen EU-Staaten nach, ohne dass du in jedem Land einen eigenen Erbschein brauchst. Dänemark und Irland nehmen an dieser Regelung nicht teil, dort gelten weiter die nationalen Nachweise.

Das Europäische Nachlasszeugnis beantragst du ebenfalls beim Nachlassgericht. Es gilt nicht unbegrenzt, sondern wird zunächst für sechs Monate ausgestellt und kann verlängert werden. Wenn du weißt, dass ein Konto, eine Immobilie oder eine Lebensversicherung im EU-Ausland zu regeln ist, sprich das beim Gericht gleich an, damit du den richtigen Nachweis bekommst und nicht zweimal beantragen musst.

Ein falscher Erbschein wird eingezogen

Ein Erbschein ist nur so verlässlich wie die Angaben, auf denen er beruht. Stellt sich später heraus, dass er unrichtig ist, etwa weil ein weiteres Testament auftaucht oder ein übergangener Erbe sich meldet, zieht das Nachlassgericht den Erbschein wieder ein (Paragraf 2361 BGB). Ab diesem Moment gilt er als kraftlos und darf nicht mehr verwendet werden. Deshalb ist die eidesstattliche Versicherung so ernst zu nehmen: Wer bewusst falsche Angaben macht, riskiert nicht nur die Einziehung, sondern auch strafrechtliche Folgen.

Für dich als redlichen Erben ist das kein Grund zur Sorge, sondern ein Schutz. Solange du im guten Glauben an die Richtigkeit gehandelt und niemanden bewusst übergangen hast, bist du geschützt. Tauchen aber Zweifel an der Erbfolge auf, solltest du das dem Nachlassgericht melden, statt den Erbschein weiter zu verwenden. So vermeidest du spätere Rückforderungen von Banken oder anderen Erben.

Häufige Fragen

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nein, einen Erbschein brauchst du nicht immer. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts wird von Banken und Ämtern häufig anerkannt. Auch eine Kontovollmacht über den Tod hinaus macht den Erbschein für das Konto überflüssig.

Wo beantrage ich einen Erbschein?

Einen Erbschein beantragst du beim Nachlassgericht, das ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Du kannst den Antrag persönlich beim Gericht zur Niederschrift stellen oder über einen Notar aufnehmen und weiterleiten lassen.

Was kostet ein Erbschein?

Ein Erbschein kostet je nach Nachlasswert unterschiedlich viel, weil sich die Gebühren nach dem GNotKG richten. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro fallen rund 546 Euro an, bei 50.000 Euro rund 330 Euro. Enthalten sind die Gebühr für den Antrag und die für die eidesstattliche Versicherung.

Was ist die eidesstattliche Versicherung beim Erbschein?

Die eidesstattliche Versicherung ist eine förmliche Erklärung, mit der du an Eides statt versicherst, dass deine Angaben zur Erbfolge richtig und vollständig sind. Sie gibst du beim Nachlassgericht oder beim Notar ab. Falsche Angaben sind strafbar, deshalb ist diese Erklärung Teil des Antrags.

Wie lange dauert es, bis der Erbschein da ist?

Wie lange die Ausstellung eines Erbscheins dauert, hängt vom Gericht und vom Einzelfall ab. Bei klarer Erbfolge und vollständigen Unterlagen sind es oft wenige Wochen. Sind mehrere Erben beteiligt oder ist die Erbfolge unklar, kann es deutlich länger dauern.

Gibt es eine Frist für den Erbscheinantrag?

Für den Erbscheinantrag selbst gibt es keine feste Frist. Ohne Erbschein kommst du aber an bestimmte Werte wie Immobilien oder gesperrte Konten nicht heran. Achte davon getrennt auf die Frist von sechs Wochen, wenn du das Erbe ausschlagen willst.

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