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Gewalt in der Pflege erkennen und stoppen

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Symbolbild zum Thema Gewalt in der Pflege erkennen und stoppen
Symbolbild zu Gewalt in der Pflege erkennen und stoppen. KI-generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewalt in der Pflege trifft pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Sie reicht von grober Behandlung und Vernachlässigung über Drohungen bis zu unerlaubtem Festbinden und finanzieller Ausbeutung.
  • Sie geschieht zu Hause wie im Heim, und sie ist selten böse Absicht. Oft steckt Überlastung dahinter. Das erklärt Gewalt, aber es rechtfertigt sie nicht.
  • Bei akuter Gefahr wähle die 110. Beschwerden über ein Heim nimmt die Heimaufsicht auf, Probleme mit einem Pflegedienst die Pflegekasse.
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen wie das Festbinden sind nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt, außer in einer echten Notlage.
  • Pflegende Angehörige, die an ihre Grenze kommen, finden Entlastung und Beratung, bevor eine Situation eskaliert. Das ist der beste Schutz für beide Seiten.

Was Gewalt in der Pflege bedeutet

Gewalt in der Pflege ist jedes Verhalten, das einem pflegebedürftigen oder einem pflegenden Menschen schadet, ihn verletzt, demütigt oder seiner Freiheit beraubt. Sie beginnt nicht erst beim Schlag. Ein grober Griff, das Anschreien, das stundenlange Liegenlassen in nassen Windeln, das Verweigern von Essen oder Zuwendung, all das zählt dazu. Weil viele dieser Handlungen im Verborgenen geschehen und die Betroffenen sich oft nicht wehren können, bleibt Gewalt in der Pflege häufig lange unentdeckt.

Wichtig ist ein Satz vorweg, weil er alles andere trägt: Wer Gewalt erlebt, trägt keine Schuld daran, unabhängig davon, ob er gepflegt wird oder selbst pflegt. Und wer pflegt und spürt, dass ihm die Kontrolle zu entgleiten droht, ist kein schlechter Mensch, sondern jemand, der Entlastung braucht. Beide Seiten haben ein Recht auf Hilfe, und für beide gibt es sie. Einen Überblick über das gesamte Hilfesystem bei Gewalt gibt der Ratgeber Hilfe bei Gewalt.

Welche Formen von Gewalt in der Pflege es gibt

Gewalt in der Pflege hat viele Gesichter, und die unsichtbaren wiegen oft am schwersten. Manche Formen sind offen, andere verstecken sich hinter Fürsorge oder Routine. Gerade die stillen Formen wie Vernachlässigung und seelischer Druck werden von außen leicht übersehen.

KörperlicheGewaltPsychischeGewaltVernachlässigungFreiheitsentzugFinanzielleAusbeutung
Gewalt in der Pflege reicht von sichtbarer Verletzung bis zu stiller Vernachlässigung, und mehrere Formen greifen oft ineinander. Bild: KI generiert.
FormWie sie sich zeigt
Körperliche GewaltGrobes Anfassen, Schubsen, Schlagen, zu festes Greifen, das Zufügen von Schmerz beim Waschen oder Anziehen.
Psychische GewaltAnschreien, Drohen, Beschimpfen, Ignorieren, Bevormunden und das Behandeln eines erwachsenen Menschen wie ein Kind.
VernachlässigungZu wenig Essen und Trinken, ausbleibende Körperpflege, verweigerte Hilfe beim Toilettengang, fehlende Medikamente.
FreiheitsentzugFestbinden im Bett oder Stuhl, Einsperren, Bettgitter oder ruhigstellende Medikamente ohne erlaubte Grundlage.
Finanzielle AusbeutungAbheben von Geld, Erschleichen von Vollmachten, Druck bei Testament und Konto, Wegnahme von Karten und Papieren.

Ein besonders sensibler Bereich sind die freiheitsentziehenden Maßnahmen, etwa das Fixieren mit Gurten oder das hochgestellte Bettgitter. Sie greifen tief in die Würde und die Grundrechte eines Menschen ein und sind nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Auch sexualisierte Übergriffe kommen in der Pflege vor und sind nie zu rechtfertigen, egal wie hilflos oder verwirrt ein Mensch ist.

Wo Gewalt in der Pflege geschieht, und in welche Richtung

Gewalt in der Pflege ist kein reines Heimproblem. Der größte Teil der Pflege findet zu Hause statt, und dort geschieht auch ein großer Teil der Übergriffe, oft zwischen Menschen, die einander eigentlich nahestehen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege weist seit Jahren darauf hin, dass belastete Angehörige und überforderte Pflegekräfte gleichermaßen betroffen sein können.

Wichtig ist auch die Richtung. Gewalt geht nicht nur von der pflegenden zur gepflegten Person. Auch pflegende Angehörige und Pflegekräfte erleben Gewalt, etwa Schläge, Kratzen oder Beschimpfungen, gerade bei einer Demenzerkrankung, in der ein Mensch aus Angst oder Verwirrung um sich schlägt. Diese Erfahrung ist ernst zu nehmen und kein Grund, sich zu schämen. Sie ist ein Signal, dass Entlastung und Beratung nötig sind, bevor die Lage kippt.

Woran du Gewalt in der Pflege erkennst

Ein einzelnes Zeichen beweist nichts, ein blauer Fleck kann von einem Sturz kommen. Achte deshalb auf ein Muster, das sich nicht schlüssig erklären lässt und über Wochen bestehen bleibt. Bei einem pflegebedürftigen Menschen können das wiederkehrende Verletzungen an geschützten Stellen sein, ein rascher Gewichtsverlust, Druckstellen, Angst vor einer bestimmten Person, plötzlicher Rückzug oder verwahrloste Kleidung und Wohnung.

Auch bei pflegenden Angehörigen gibt es Warnzeichen: völlige Erschöpfung, Gereiztheit, sozialer Rückzug und das Gefühl, der Aufgabe nicht mehr gewachsen zu sein. Nimm beides ernst. Du musst dir nicht sicher sein, um zu handeln. Sicherheit bekommst du erst im Gespräch mit einer Fachstelle, und dein aufmerksamer Blick kann für einen anderen Menschen viel bedeuten.

Was du bei einem Verdacht tun kannst

Bei einem Verdacht gilt: nicht wegsehen, aber auch nicht überstürzt konfrontieren. Der ruhige, geplante Weg schützt die betroffene Person besser als ein Vorwurf im Affekt. Die folgende Reihenfolge gibt dir Halt.

  1. Sorge bei akuter Gefahr sofort für Sicherheit und wähle die 110. Alles Weitere hat danach Zeit.
  2. Halte deine Beobachtungen fest. Notiere Datum, was du gesehen hast und wie die Person gewirkt hat. Wie du Verletzungen und Vorfälle beweissicher dokumentierst, steht in einem eigenen Ratgeber.
  3. Such das Gespräch mit der betroffenen Person, wenn das möglich und sicher ist, und höre zu, ohne zu drängen.
  4. Hol dir Beratung, bevor du eine Einrichtung oder Person konfrontierst. Regionale Krisentelefone für die Pflege und Beratungsstellen ordnen die Lage mit dir ein.
  5. Wende dich bei einem Heim an die Heimaufsicht, bei einem ambulanten Pflegedienst an die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst.
  6. Prüfe rechtliche Schritte. Das Gewaltschutzgesetz und das Strafrecht gelten auch in der Pflege, und eine Anzeige ist möglich, aber kein Muss.

Bei akuter Gefahr wähle sofort die 110. Für Beratung ist das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" rund um die Uhr, kostenlos und mehrsprachig unter 116 016 erreichbar, Männer erreichen unter 0800 123 9900 das Hilfetelefon "Gewalt an Männern". Der Weisse Ring unterstützt Betroffene von Straftaten unter 116 006. Für Probleme rund um die Pflege helfen regionale Krisentelefone wie "Pflege in Not" oder "Handeln statt Misshandeln" sowie die Heimaufsicht und die Pflegekasse weiter.

An wen du dich in der Pflege konkret wenden kannst

Für Gewalt in der Pflege gibt es eigene Stellen neben den allgemeinen Hilfetelefonen. Welche passt, hängt davon ab, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung stattfindet.

AnliegenAnlaufstelle
Akute GefahrPolizei, 110, rund um die Uhr
Beschwerde über ein PflegeheimHeimaufsicht des Landkreises oder der Stadt
Probleme mit einem ambulanten PflegedienstPflegekasse und Medizinischer Dienst
Belastung, Krise und BeratungRegionale Pflege-Krisentelefone, Pflegestützpunkte, Pflegeberatung
Hilfe nach einer StraftatWeisser Ring, 116 006, täglich 7 bis 22 Uhr

Die Heimaufsicht ist verpflichtet, Hinweisen auf Missstände nachzugehen, und sie kann eine Einrichtung unangemeldet prüfen. Bei einem ambulanten Dienst ist die Pflegekasse der richtige Weg. Wenn du unsicher bist, welche Stelle zuständig ist, ruf zuerst ein Pflege-Krisentelefon oder die allgemeinen Opferhilfe-Anlaufstellen an. Sie kennen das System und vermitteln dich weiter, sodass du nicht viele Nummern selbst durchtelefonieren musst.

Was das Gesetz zu Fixierung und Schutz sagt

Freiheitsentziehende Maßnahmen wie das Festbinden, das Einsperren oder ruhigstellende Medikamente sind ein schwerer Eingriff und grundsätzlich nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt. Das regelt das Betreuungsrecht in Paragraf 1831 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ohne diese Genehmigung sind solche Maßnahmen unzulässig, außer in einer echten, unmittelbaren Notlage, und auch dann nur so kurz wie nötig. Bettgitter oder Gurte "zur Sicherheit" ohne Genehmigung sind also nicht erlaubt, sondern Freiheitsentzug.

Darüber hinaus gelten in der Pflege dieselben Rechte wie überall. Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Diebstahl sind Straftaten, und das Gewaltschutzgesetz erlaubt dem Familiengericht auch hier Kontakt- und Näherungsverbote. Wurde ein Mensch durch eine Gewalttat gesundheitlich geschädigt, kann eine Opferentschädigung nach dem SGB XIV in Betracht kommen. Eine Beratungsstelle sagt dir, welcher Weg in der konkreten Lage sinnvoll ist.

Wenn du selbst pflegst und merkst, dass dir alles zu viel wird, ist das kein Versagen. Entlastung ist ausdrücklich vorgesehen: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verschaffen dir eine Auszeit, Tagespflege entlastet den Alltag, und Pflegekurse und die kostenlose Pflegeberatung helfen, schwierige Situationen anders zu lösen. Frag bei deiner Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt danach, bevor eine Situation eskaliert. Rechtzeitige Hilfe schützt dich und den Menschen, den du pflegst.

Wie du eine pflegende Person entlastest, statt zu verurteilen

Wenn du den Verdacht hast, dass ein überlasteter Angehöriger an seine Grenze kommt, hilft Verurteilung selten weiter. Sie treibt die Person oft tiefer in die Isolation, in der Gewalt entsteht. Wirksamer ist es, konkrete Entlastung anzubieten und den Weg zu Beratung zu ebnen. Frag, wie es der pflegenden Person wirklich geht, biete an, eine Aufgabe zu übernehmen, und ermutige sie, sich Unterstützung zu holen.

Das entschuldigt keine Gewalt und stellt die Sicherheit des pflegebedürftigen Menschen nie hintan. Aber es erkennt an, dass die meisten Übergriffe in der häuslichen Pflege nicht aus Bosheit geschehen, sondern aus Erschöpfung, fehlendem Wissen und dem Gefühl, allein zu sein. Wer diese Wurzeln angeht, verhindert oft mehr, als es ein Vorwurf je könnte. Bei ernster Gefahr für die gepflegte Person geht ihr Schutz allerdings immer vor.

Häufige Fragen

Ab wann spricht man von Gewalt in der Pflege?

Von Gewalt in der Pflege spricht man, sobald ein pflegebedürftiger oder ein pflegender Mensch verletzt, gedemütigt, vernachlässigt oder in seiner Freiheit beschränkt wird. Es braucht keinen Schlag: Auch grobes Anfassen, Anschreien, das Verweigern von Essen oder Hilfe und unerlaubtes Festbinden zählen dazu. Entscheidend ist nicht die Absicht, sondern die Wirkung auf den betroffenen Menschen. Wenn dir etwas nicht in Ordnung erscheint, ist das ein ernstzunehmendes Signal.

An wen wende ich mich bei einem Verdacht im Pflegeheim?

Bei einem Verdacht im Pflegeheim wendest du dich an die Heimaufsicht deines Landkreises oder deiner Stadt. Sie ist verpflichtet, Hinweisen nachzugehen, und kann die Einrichtung auch unangemeldet prüfen. Bei akuter Gefahr wähle die 110. Für eine erste Einordnung helfen regionale Pflege-Krisentelefone und der Weisse Ring unter 116 006. Halte deine Beobachtungen mit Datum fest, das erleichtert die Prüfung.

Ist es erlaubt, einen pflegebedürftigen Menschen im Bett festzubinden?

Nein, das Festbinden oder andere freiheitsentziehende Maßnahmen sind nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt, geregelt in Paragraf 1831 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Ausgenommen ist allein eine echte, unmittelbare Notlage, und auch dann nur so kurz wie nötig. Ein Gurt oder ein Bettgitter "zur Sicherheit" ohne Genehmigung ist unzulässig und gilt als Freiheitsentzug. Im Zweifel lässt sich das über die Heimaufsicht oder das Betreuungsgericht klären.

Was kann ich tun, wenn ich als pflegender Angehöriger selbst kurz vor dem Ausrasten bin?

Wenn du beim Pflegen merkst, dass dir die Kontrolle entgleitet, verlasse wenn möglich kurz den Raum und hol tief Luft, sobald die Sicherheit es zulässt. Sprich mit deiner Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt über Entlastung wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege. Ein regionales Pflege-Krisentelefon berät dich vertraulich. Das ist kein Eingeständnis von Versagen, sondern der wirksamste Schutz für dich und den Menschen, den du pflegst.

Erlebe ich auch Gewalt, wenn die pflegebedürftige Person mich schlägt?

Ja, auch pflegende Angehörige und Pflegekräfte erleben Gewalt, etwa Schläge, Kratzen oder Beschimpfungen, gerade bei einer Demenz. Dein Erleben ist ernst zu nehmen, und du musst dich dafür nicht schämen. Ein aggressives Verhalten aus Angst oder Verwirrung ist ein Zeichen, dass die Pflegesituation überfordert. Hol dir Beratung zu Entlastung und zum Umgang mit schwierigem Verhalten, und bei akuter Gefahr auch für dich gilt die 110.

Kostet die Beratung zu Gewalt in der Pflege Geld?

Nein, die Beratung ist kostenlos. Die Pflegeberatung nach dem Gesetz, die Pflegestützpunkte, die regionalen Pflege-Krisentelefone und die Hilfetelefone beraten dich, ohne dass Kosten entstehen. Auch der Weisse Ring unter 116 006 ist kostenfrei. Du brauchst für die Beratung keine Anzeige und keinen Nachweis. Ein erstes Gespräch verpflichtet dich zu nichts und bleibt auf Wunsch vertraulich.

Quellen

  1. Zentrum für Qualität in der Pflege, Gewaltprävention in der Pflege zqp.de
  2. Gesetze im Internet, Paragraf 1831 BGB Freiheitsentziehende Maßnahmen gesetze-im-internet.de
  3. Pflege in Not, Beratung bei Konflikten und Gewalt in der Pflege pflege-in-not.de

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