Krisen im Job bewältigen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Jobkrise trifft viele Menschen, ob durch Kündigung, Arbeitslosigkeit, Mobbing oder Überlastung.
- Nach einer Kündigung zählt Tempo: Für eine Klage bleiben nur drei Wochen, und man muss sich sofort arbeitsuchend melden.
- Unterschreibe nichts unter Druck, vor allem keinen Aufhebungsvertrag, ohne dich vorher beraten zu lassen.
- Für die finanzielle Seite gibt es das Arbeitslosengeld, für die seelische Seite Beratung und Struktur.
- Der eigene Wert hängt nicht an der Erwerbsarbeit. Eine Jobkrise ist eine schwere, aber überwindbare Phase.
Was eine Jobkrise ist
Eine Jobkrise ist jede Situation, in der die berufliche Existenz oder das Wohlbefinden am Arbeitsplatz ernsthaft ins Wanken gerät. Dazu gehören eine Kündigung, drohende oder eingetretene Arbeitslosigkeit, Mobbing und Konflikte, dauerhafte Überlastung oder die Rückkehr nach langer Krankheit. So unterschiedlich diese Lagen sind, sie haben zwei Seiten gemeinsam: eine praktische mit Rechten, Fristen und Geld, und eine seelische, denn Arbeit bedeutet für viele weit mehr als Einkommen. Eine Jobkrise kann jeden treffen und ist kein Zeichen von persönlichem Versagen, sondern gehört in einem sich wandelnden Arbeitsleben zu den Erfahrungen, die viele Menschen mindestens einmal machen. Diese Seite gibt einen Überblick über beide Seiten und darüber, was in welcher Reihenfolge zu tun ist.
Die ersten Schritte nach einer Kündigung
Nach einer Kündigung kommt es auf schnelles und überlegtes Handeln an. Wer gegen die Kündigung vorgehen will, hat dafür nur drei Wochen Zeit, danach gilt sie in aller Regel als wirksam. Ebenso wichtig ist, sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Man sollte die Kündigung ruhig auf Formfehler prüfen lassen und nichts vorschnell unterschreiben, vor allem keinen Aufhebungsvertrag, der oft eine Sperrzeit auslöst. Eine erste Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft schafft schnell Klarheit.
Bei der Meldung gibt es zwei getrennte Termine, die oft verwechselt werden. Arbeitsuchend meldest du dich, sobald du von der Kündigung erfährst, spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfährst du es kurzfristiger, etwa bei einer fristlosen Kündigung, bleiben dir dafür drei Tage. Wer diese Meldung verspätet, riskiert eine einwöchige Sperrzeit. Arbeitslos meldest du dich zusätzlich, und zwar frühestens drei Monate vor und spätestens am ersten Tag ohne Arbeit, denn erst diese zweite Meldung setzt die Zahlung des Arbeitslosengeldes in Gang. Beide Meldungen gehen inzwischen online, telefonisch oder persönlich in der Agentur.
Die wichtigsten Bausteine auf dem Weg
Eine Jobkrise lässt sich am besten ordnen, wenn man sie in einzelne Bausteine zerlegt und diese der Reihe nach angeht. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten. Jeder davon ist auf dieser Seite in einem eigenen Ratgeber vertieft.
| Baustein | Worum es geht |
|---|---|
| Kündigung und Recht | Fristen, Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Zeugnis. |
| Arbeitslosengeld | Sich rechtzeitig melden und das Arbeitslosengeld beantragen. |
| Neuorientierung | Bewerbung, Weiterbildung und ein möglicher beruflicher Neuanfang. |
| Konflikte und Mobbing | Streit mit Kollegen, Mobbing und Bossing durch Vorgesetzte. |
| Krankheit und Rückkehr | Krankschreibung, Krankengeld und die stufenweise Wiedereingliederung. |
Rechte und Fristen kennen
Wer seine Rechte kennt, ist in einer Jobkrise nicht ausgeliefert. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Beschäftigte in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden nach einer Wartezeit von sechs Monaten und verlangt für eine Kündigung einen anerkannten Grund. Für bestimmte Gruppen wie Schwangere oder schwerbehinderte Menschen gilt ein besonderer Schutz. Die entscheidende Frist ist die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Auch beim Arbeitszeugnis hat man Rechte, nämlich auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis, dessen versteckte Formulierungen man kennen sollte. Bei all dem ersetzt kein Ratgebertext die Beratung im Einzelfall durch einen Anwalt oder die Gewerkschaft.
Beim Zeugnis lohnt ein genauer Blick, weil sich hinter freundlich klingenden Sätzen ein Code verbirgt. Die Note steckt in der Formel: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" steht für sehr gut, "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" nur noch für gut, und "zu unserer Zufriedenheit" bedeutet bereits eine Vier. Auch scheinbares Lob kann eine versteckte Kritik sein, etwa wenn Geselligkeit betont wird, wo Leistung fehlt. Ein Zeugnis, das dir schlecht vorkommt, kannst du beim Arbeitgeber beanstanden und im Streitfall vor dem Arbeitsgericht korrigieren lassen. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Trennung im Streit endete.
Die finanzielle Seite absichern
Damit aus der Jobkrise keine Geldkrise wird, sichert man früh die Finanzen. Der wichtigste Schritt ist, sich rechtzeitig arbeitsuchend und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos zu melden und das Arbeitslosengeld zu beantragen. Es beträgt für viele rund sechzig bis siebenundsechzig Prozent des früheren Nettoentgelts. Reicht das nicht, greift ergänzend das Grundsicherungsgeld, das früher Bürgergeld hieß. Parallel lohnt es sich, die laufenden Ausgaben zu prüfen und mit Gläubigern früh über Ratenzahlungen zu sprechen, bevor Rückstände entstehen.
Wie lange das Arbeitslosengeld gezahlt wird, hängt vom Alter und davon ab, wie lange man zuvor eingezahlt hat. Die Grundregel lautet: Die halbe Beitragszeit ergibt die Bezugsdauer. Wer in den letzten fünf Jahren zwölf Monate versichert war, bekommt sechs Monate, wer zwei Jahre versichert war, bekommt zwölf Monate. Ab dem 50. Lebensjahr steigt die mögliche Dauer, weil ältere Beschäftigte schwerer eine neue Stelle finden.
| Alter bei Beginn | Nötige Versicherungszeit | Höchstdauer Arbeitslosengeld |
|---|---|---|
| unter 50 Jahre | 24 Monate | 12 Monate |
| ab 50 Jahre | 30 Monate | 15 Monate |
| ab 55 Jahre | 36 Monate | 18 Monate |
| ab 58 Jahre | 48 Monate | 24 Monate |
Die genaue Höhe und Dauer rechnet die Agentur für Arbeit im Einzelfall aus, weil auch Sperrzeiten, Resttage aus früheren Ansprüchen und geförderte Weiterbildungen hineinspielen. Die Werte in der Tabelle sind die gesetzlichen Höchstwerte nach Paragraf 147 Sozialgesetzbuch III.
Sich beruflich neu orientieren
Eine Jobkrise ist oft der Anlass, den eigenen Weg neu zu sortieren. Wer ohnehin unzufrieden war, kann die Zeit für einen Wechsel oder eine Weiterbildung nutzen, statt nur die alte Stelle zu ersetzen. Die Agentur für Arbeit fördert das mit dem Bildungsgutschein, der eine Umschulung oder Qualifizierung ganz oder teilweise bezahlt, wenn sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert oder die Arbeitslosigkeit beendet. Der Gutschein gilt meist drei Monate, in denen der Kurs beginnen muss, und wird nicht nur an Arbeitslose vergeben, sondern auch an Menschen, deren befristeter Vertrag ausläuft oder deren Betrieb Stellen abbaut.
Wer diesen Weg gehen will, spricht die Weiterbildung früh im Beratungsgespräch an, weil der Gutschein vor dem Kursbeginn vorliegen muss und nicht nachträglich erteilt wird. Neben der Umschulung helfen in der Neuorientierung eine ehrliche Bestandsaufnahme der eigenen Stärken, ein aktueller Lebenslauf und ein Blick darauf, welche Branchen gerade suchen. Auch eine Bewerbung, die zunächst scheitert, ist kein verlorener Schritt, sondern liefert Hinweise für die nächste.
Wenn Mobbing oder Konflikte belasten
Nicht jede Jobkrise ist eine Kündigung. Auch Mobbing, Bossing durch Vorgesetzte oder ein festgefahrener Konflikt mit Kollegen können krank machen. Wichtig ist, früh zwischen einem normalen Konflikt und systematischem Mobbing zu unterscheiden, Vorfälle sachlich zu dokumentieren und sich Verbündete zu suchen, etwa den Betriebsrat oder eine Beratungsstelle. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss gegen Mobbing einschreiten. Niemand muss solche Angriffe still ertragen, und die eigene Gesundheit hat Vorrang vor dem Aushalten. Beratungsstellen, der Betriebsrat und im Ernstfall ein Anwalt helfen dabei, sich zu wehren.
Die seelische Seite ernst nehmen
Ein Jobverlust oder anhaltender Druck am Arbeitsplatz trifft nicht nur das Konto, sondern das Selbstwertgefühl. Viele Menschen erleben Scham, Wut und Verunsicherung, weil Arbeit auch Struktur, Anerkennung und Identität gibt. Deshalb gehört zur Bewältigung, den Tag bewusst zu strukturieren, soziale Kontakte zu halten und die eigenen Gefühle ernst zu nehmen, statt sie zu verdrängen. Wenn die Belastung in eine anhaltende Niedergeschlagenheit übergeht, ist das ein Signal, fachliche Hilfe zu suchen. Der Wert eines Menschen bemisst sich nicht an seiner Erwerbsarbeit.
Ein fester Tagesrhythmus hilft mehr, als er zunächst klingt. Wer weiter zu geregelten Zeiten aufsteht, sich anzieht und sich Aufgaben setzt, verhindert den Sog, in dem Tage ohne Struktur ineinanderlaufen und die Stimmung mitziehen. Bewegung an der frischen Luft, ein offenes Gespräch mit Menschen, denen man vertraut, und kleine erreichbare Ziele für den Tag wirken der Ohnmacht entgegen. Hält die Niedergeschlagenheit über zwei Wochen an, verschwindet der Antrieb oder kreisen die Gedanken ständig um dasselbe, gehört das in ärztliche Hände. Der Hausarzt ist dafür die einfachste erste Anlaufstelle.
Wenn eine lange Krankheit die Arbeit trifft
Eine besondere Form der Jobkrise entsteht, wenn eine lange Krankheit die Arbeit über Wochen unmöglich macht. Zunächst zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter, danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld, in der Regel bis zu achtundsiebzig Wochen. Wer nach langer Krankheit zurückkehrt, muss nicht sofort voll einsteigen. Die stufenweise Wiedereingliederung, oft Hamburger Modell genannt, erlaubt eine langsame Rückkehr mit schrittweise steigender Belastung. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, nach längerer Erkrankung ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, das gemeinsam nach Wegen sucht, den Arbeitsplatz zu erhalten. Auch in dieser Lage steht die eigene Gesundheit an erster Stelle, und niemand muss die Rückkehr überstürzen.
Die ersten Schritte in der Jobkrise
- Bewahre Ruhe und unterschreibe nichts unter Druck, vor allem keinen Aufhebungsvertrag.
- Prüfe die Kündigung und beachte die Drei-Wochen-Frist für eine mögliche Klage.
- Melde dich sofort arbeitsuchend und beantrage rechtzeitig das Arbeitslosengeld.
- Hol dir Beratung, bei einem Fachanwalt, der Gewerkschaft oder der Agentur für Arbeit.
- Achte auf dich: Struktur, Kontakte und im Zweifel seelische Unterstützung.
Ein Jobverlust oder Konflikte am Arbeitsplatz können schwer belasten. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einer Kündigung als Erstes tun?
Melde dich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, um eine Sperrzeit zu vermeiden, und beachte die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage. Unterschreibe nichts vorschnell und hol dir eine arbeitsrechtliche Beratung.
Wann muss ich mich arbeitsuchend und wann arbeitslos melden?
Arbeitsuchend meldest du dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kurzfristiger Kündigung innerhalb von drei Tagen. Arbeitslos meldest du dich zusätzlich spätestens am ersten Tag ohne Arbeit, denn erst diese Meldung löst die Zahlung des Arbeitslosengeldes aus.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nur nach sorgfältiger Prüfung und Beratung. Ein Aufhebungsvertrag führt beim Arbeitslosengeld häufig zu einer Sperrzeit und kostet den Kündigungsschutz. Lass dich vor der Unterschrift beraten und gib niemals unter Zeitdruck nach.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?
Das Arbeitslosengeld I beträgt für viele rund sechzig Prozent des früheren Nettoentgelts, mit Kind rund siebenundsechzig Prozent. Voraussetzung ist eine ausreichende Versicherungszeit. Die genaue Höhe und Dauer berechnet die Agentur für Arbeit.
Wie lange wird Arbeitslosengeld I gezahlt?
Das Arbeitslosengeld I wird zwischen sechs und vierundzwanzig Monaten gezahlt, abhängig von Alter und Versicherungszeit. Wer unter 50 ist, bekommt höchstens zwölf Monate, ab 58 Jahren sind bei ausreichender Einzahlung bis zu vierundzwanzig Monate möglich.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildung?
Einen Bildungsgutschein bekommen vor allem Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, deren Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Er muss vor dem Kursbeginn vorliegen, deshalb sprichst du ihn früh im Beratungsgespräch der Agentur für Arbeit an.
Kann mir während einer Krankheit gekündigt werden?
Ja, eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber strengen Voraussetzungen. Die Krankheit allein schützt nicht, aber eine krankheitsbedingte Kündigung muss hohe Hürden erfüllen. Auch hier gilt die Drei-Wochen-Frist für eine Klage.
Was kann ich gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Dokumentiere die Vorfälle sachlich, suche dir Verbündete und wende dich an den Betriebsrat oder eine Beratungsstelle. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Achte auf deine Gesundheit und hol dir bei Bedarf ärztliche oder seelische Hilfe.
Wie lange bekomme ich bei langer Krankheit Geld?
In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, in der Regel bis zu achtundsiebzig Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit. Für die Rückkehr gibt es die stufenweise Wiedereingliederung.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld und Vermittlung. arbeitsagentur.de
- Bundesagentur für Arbeit: Wie Sie sich arbeitsuchend melden. arbeitsagentur.de
- Kündigungsschutzgesetz im Volltext. gesetze-im-internet.de
- Deutscher Gewerkschaftsbund: Rechte im Arbeitsleben. dgb.de
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