Krankschreibung und Arbeit
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Melde eine Krankheit unverzüglich, am besten noch vor Arbeitsbeginn, formlos telefonisch oder per Nachricht.
- Eine ärztliche Bescheinigung brauchst du spätestens ab dem vierten Krankheitstag, viele Praxen übermitteln sie inzwischen elektronisch an die Krankenkasse.
- Der Arbeitgeber zahlt laut Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen dein volles Gehalt weiter, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
- Krankengeld gibt es für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden darauf angerechnet.
- Eine Kündigung während der Krankheit ist grundsätzlich möglich, deine Diagnose muss dein Arbeitgeber trotzdem nie erfahren.
Wie meldest du dich krank, und wann brauchst du ein Attest?
Melde deine Arbeitsunfähigkeit deinem Arbeitgeber unverzüglich, also am ersten Tag, an dem du merkst, dass du nicht arbeiten kannst, und teile ihm auch mit, wie lange die Krankheit voraussichtlich dauert. Eine formlose telefonische Meldung oder eine kurze Nachricht reicht dafür aus. Eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit brauchst du spätestens, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert, also am vierten Tag. Der Arbeitgeber darf im Arbeitsvertrag oder per Anweisung auch verlangen, dass du schon ab dem ersten Krankheitstag zum Arzt gehst.
Seit Anfang 2023 läuft die Meldung bei gesetzlich Versicherten größtenteils elektronisch: Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt an deine Krankenkasse, und dein Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Den gelben Zettel auf Papier brauchst du in diesem Fall nur noch für dich selbst. Ausnahmen gelten unter anderem für privat Versicherte, für Minijobs in Privathaushalten und für eine Behandlung im Ausland, dort bleibt die Bescheinigung auf Papier Pflicht.
Zwei Dinge werden oft verwechselt: die Krankmeldung und das Attest. Die Krankmeldung ist die formlose Nachricht an den Arbeitgeber, dass du heute ausfällst, und die schuldest du sofort. Das Attest ist der ärztliche Nachweis, der erst später fällig wird. Ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag lohnt sich, weil dort oft steht, wie und bei wem die Meldung zu erfolgen hat, etwa telefonisch bei der direkten Führungskraft statt per Nachricht an einen Kollegen.
Kannst du dich telefonisch krankschreiben lassen?
Ja, eine telefonische Krankschreibung ist bei leichten Erkrankungen für bis zu fünf Kalendertage möglich. Diese Regelung gilt seit den Corona-Jahren dauerhaft bundesweit und knüpft an mehrere Bedingungen: Es muss sich um eine leichtere Erkrankung handeln, etwa eine Erkältung, einen Magen-Darm-Infekt oder Migräne, du musst der Praxis bereits als Patientin oder Patient bekannt sein, und die Ärztin entscheidet, ob ein Telefonat für die Beurteilung ausreicht. Für eine Folgebescheinigung nach diesen fünf Tagen ist dann ein Besuch in der Praxis nötig.
Auf demselben Weg können Eltern eine Bescheinigung für die Erkrankung ihres Kindes bekommen, hier für bis zu fünf Arbeitstage, unter denselben Voraussetzungen. Politisch ist die telefonische Krankschreibung umstritten, und es gibt Überlegungen, sie wieder abzuschaffen. Bis eine solche Änderung tatsächlich in Kraft tritt, gilt die bisherige Regelung weiter.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber dein Gehalt weiter?
Der Arbeitgeber zahlt laut Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen lang dein volles bisheriges Gehalt weiter, wenn du ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig wirst und dein Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt schon mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. Die Entgeltfortzahlung entspricht hundert Prozent deines üblichen Arbeitsentgelts einschließlich Zulagen, nicht nur dem Grundgehalt.
Wirst du wegen derselben Krankheit später erneut arbeitsunfähig, entsteht der Anspruch auf sechs weitere Wochen nur neu, wenn du vorher mindestens sechs Monate lang nicht deswegen krank warst, oder wenn seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind. Bei einer neuen, anderen Krankheit beginnt die Frist dagegen sofort wieder von vorn.
Wie viel Krankengeld bekommst du, wenn die sechs Wochen vorbei sind?
Nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt nicht mehr dein Arbeitgeber, sondern deine gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, sofern du weiterhin arbeitsunfähig bist. Das Krankengeld beträgt siebzig Prozent deines regelmäßigen Bruttoverdiensts, gedeckelt auf neunzig Prozent deines Nettoverdiensts, und wird direkt von der Krankenkasse überwiesen. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab, sodass am Monatsende weniger ankommt als beim vollen Gehalt. Privat Versicherte bekommen kein gesetzliches Krankengeld, sondern richten sich nach ihrem Tarif, ein zusätzliches Krankentagegeld ist dort meist nötig.
Damit die Zahlung ohne Lücke weiterläuft, muss die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt sein. Läuft eine Krankschreibung aus und bist du weiter krank, gehört die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag ausgestellt, sonst kann der Anspruch für die Zwischenzeit entfallen. Es lohnt sich, diesen Termin fest im Kalender zu haben, weil er allein an dir hängt.
Wie lange kannst du insgesamt Krankengeld bekommen?
Für dieselbe Krankheit zahlt die Krankenkasse höchstens 78 Wochen lang Krankengeld innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber werden dabei mitgezählt, es kommen also nicht 78 zusätzliche Wochen dazu. Kommt während der Krankschreibung eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert sich die Frist dadurch nicht. Läuft die Dreijahresfrist ab und warst du in dieser Zeit mindestens sechs Monate lang nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig und wieder erwerbstätig oder vermittelbar, kann für dieselbe Krankheit ein neuer Anspruch entstehen.
Wer nach 78 Wochen weiterhin nicht arbeiten kann, wird von der Krankenkasse ausgesteuert. Je nach Lage geht es dann um Arbeitslosengeld, eine medizinische Reha oder eine Erwerbsminderungsrente, und genau an dieser Stelle setzt die stufenweise Wiedereingliederung an, mit der sich ein eigener Ratgeber befasst.
Wer zahlt wann, und wie viel?
Die drei Phasen einer längeren Krankschreibung unterscheiden sich klar danach, wer zahlt und wie viel davon bei dir ankommt.
| Zeitraum | Wer zahlt | Wie viel |
|---|---|---|
| Woche 1 bis 6 | Arbeitgeber | 100 Prozent des bisherigen Gehalts |
| Woche 7 bis höchstens 78 | Gesetzliche Krankenkasse | 70 Prozent des Bruttoverdiensts, höchstens 90 Prozent des Nettoverdiensts |
| Nach 78 Wochen wegen derselben Krankheit | Keine Zahlung mehr aus der Krankenversicherung | Prüfung von Arbeitslosengeld, Reha oder Erwerbsminderungsrente |
Was gilt, wenn du im Urlaub krank wirst?
Wirst du während deines Urlaubs krank, werden die Krankheitstage nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Das steht in Paragraf 9 Bundesurlaubsgesetz und schützt deinen Anspruch auf echte Erholung: Wer im Urlaub im Bett liegt, hat sich nicht erholt und soll die verlorenen Tage später nachholen können. Voraussetzung ist, dass du die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweist, und zwar von Anfang an, nicht erst ab dem vierten Tag wie sonst. Auch im Urlaub gilt außerdem die Pflicht, deinen Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren.
Wichtig ist der Unterschied zwischen zurückgeholten und verlängertem Urlaub. Die Krankheitstage fließen als Urlaubstage in dein Konto zurück, aber du darfst deinen Urlaub nicht eigenmächtig um genau diese Tage verlängern. Für die neuen Urlaubstage brauchst du wieder einen bewilligten Antrag. Passiert die Erkrankung im Ausland, gilt dieselbe Nachweispflicht, und die Bescheinigung des ausländischen Arztes muss die Arbeitsunfähigkeit erkennen lassen.
Darf dein Arbeitgeber dir während der Krankschreibung kündigen?
Ja, eine Kündigung während einer Krankschreibung ist grundsätzlich zulässig. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt für sich allein nicht vor einer Kündigung, weder in der Probezeit noch danach. Gilt in deinem Betrieb das Kündigungsschutzgesetz, arbeiten dort also mehr als zehn Beschäftigte und bist du länger als sechs Monate dabei, muss eine Kündigung wegen Krankheit aber streng begründet sein: Es braucht eine negative Prognose für deine künftige Gesundheit, eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen durch die Fehlzeiten, und eine Abwägung, die zu deinen Ungunsten ausfällt. Diese Hürden sind hoch, und Gerichte prüfen sie im Streitfall genau.
Vor einer krankheitsbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, dir nach mehr als sechs Wochen Krankheit innerhalb eines Jahres ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Dieses Gespräch sucht gemeinsam nach Wegen, deinen Arbeitsplatz zu erhalten, etwa durch einen angepassten Arbeitsplatz oder eine stufenweise Rückkehr. Wer dieses Angebot ohne guten Grund übergangen hat, steht als Arbeitgeber vor Gericht schlechter da. Läuft eine Kündigungsfrist während deiner Krankheit weiter, endet dein Gehaltsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber trotzdem erst mit dem Ende der sechs Wochen Entgeltfortzahlung oder mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, je nachdem was zuerst eintritt. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld nahtlos weiter, wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist.
Muss dein Arbeitgeber wissen, woran du erkrankt bist?
Nein. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nennt deinem Arbeitgeber nur, dass und wie lange du arbeitsunfähig bist, niemals die Diagnose. Dein Arbeitgeber darf dich danach nicht fragen, und du musst diese Auskunft auch nicht freiwillig geben. Etwas anderes gilt nur, wenn du selbst eine Auskunft brauchst, etwa gegenüber dem Betriebsarzt im Rahmen einer freiwilligen Untersuchung, oder wenn eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall im Raum steht, für die eigene Meldewege gelten.
Krankgeschrieben zu sein bedeutet auch nicht automatisch Bettruhe. Erlaubt ist, was der Genesung nicht schadet, und das hängt von der Krankheit ab. Wer wegen eines Infekts zu Hause ist, darf zum Einkaufen oder an die frische Luft, wenn das der Heilung nicht entgegensteht. Bei einer psychischen Erkrankung kann ein Spaziergang sogar Teil der Behandlung sein. Nicht in Ordnung ist ein Verhalten, das die Genesung erkennbar verzögert. Im Zweifel gibt die behandelnde Ärztin den besten Maßstab dafür, was in deinem Fall gut und was schädlich ist.
Die ersten Schritte, wenn du krankgeschrieben bist
- Melde dich unverzüglich krank, noch bevor deine Arbeitszeit beginnt, telefonisch oder per Nachricht.
- Geh spätestens am vierten Krankheitstag zum Arzt und lass dir die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
- Frag in der Praxis nach, ob die Bescheinigung elektronisch an deine Krankenkasse übermittelt wird.
- Behalte im Blick, seit wann du wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig bist, damit du die Fristen kennst.
- Wende dich rechtzeitig an deine Krankenkasse, wenn sich eine längere Erkrankung abzeichnet, statt die 78 Wochen abzuwarten.
Ein Jobverlust oder Konflikte am Arbeitsplatz können schwer belasten. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112.
Häufige Fragen
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, woran ich erkrankt bin?
Nein, du musst deinem Arbeitgeber nicht sagen, woran du erkrankt bist. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nennt nur, dass und wie lange du arbeitsunfähig bist, die Diagnose bleibt zwischen dir und deinem Arzt.
Kann ich mich telefonisch krankschreiben lassen?
Ja, eine telefonische Krankschreibung ist bei leichten Erkrankungen für bis zu fünf Kalendertage möglich, wenn du der Praxis bereits bekannt bist und die Ärztin ein Telefonat für ausreichend hält. Für eine Folgebescheinigung ist danach ein Besuch in der Praxis nötig.
Werden Krankheitstage im Urlaub auf meinen Urlaub angerechnet?
Nein, Krankheitstage im Urlaub werden nach Paragraf 9 Bundesurlaubsgesetz nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, wenn du die Arbeitsunfähigkeit von Anfang an durch ein ärztliches Attest nachweist. Die Tage fließen in dein Urlaubskonto zurück, du darfst den Urlaub aber nicht eigenmächtig verlängern.
Darf ich während der Krankschreibung das Haus verlassen?
Ja, krankgeschrieben zu sein bedeutet nicht automatisch Bettruhe. Erlaubt ist, was der Genesung nicht schadet, etwa ein Einkauf oder frische Luft bei einem Infekt. Nicht in Ordnung ist nur ein Verhalten, das die Heilung erkennbar verzögert. Im Zweifel gibt die behandelnde Ärztin den Maßstab.
Wie lange zahlt mein Arbeitgeber bei Krankheit mein Gehalt weiter?
Dein Arbeitgeber zahlt laut Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen lang dein volles Gehalt weiter, wenn du ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig wirst und dein Arbeitsverhältnis schon mindestens vier Wochen besteht.
Was passiert, wenn ich nach 78 Wochen Krankengeld immer noch nicht arbeiten kann?
Nach 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit endet die Zahlung durch die Krankenkasse. Je nach Situation prüft dann die Arbeitsagentur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder die Rentenversicherung prüft eine Reha oder eine Erwerbsminderungsrente.
Darf mein Arbeitgeber mir während der Krankschreibung kündigen?
Ja, eine Kündigung während einer Krankschreibung ist grundsätzlich möglich. Gilt der gesetzliche Kündigungsschutz in deinem Betrieb, muss die Kündigung wegen Krankheit aber streng begründet sein, etwa durch eine negative Gesundheitsprognose und erhebliche betriebliche Nachteile.
Brauche ich noch den gelben Schein auf Papier für meinen Arbeitgeber?
In den meisten Fällen nicht mehr. Seit 2023 übermittelt deine Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an deine Krankenkasse, und dein Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei privater Versicherung oder einer Behandlung im Ausland.
Quellen
- Entgeltfortzahlungsgesetz, Paragraf 3, Dauer und Voraussetzungen der Lohnfortzahlung. gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch V, Paragraf 48, Dauer des Krankengeldes. gesetze-im-internet.de
- Bundesurlaubsgesetz, Paragraf 9, Erkrankung während des Urlaubs. gesetze-im-internet.de
- betanet zu Voraussetzungen und Berechnung des Krankengeldes. betanet.de
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