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Mobbing am Arbeitsplatz

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Mobbing am Arbeitsplatz
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mobbing ist systematisches, wiederholtes Schikanieren über einen längeren Zeitraum, kein einzelner Streit und keine einmalige harte Kritik.
  • Nach Schätzungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds sind in Deutschland etwa 1,5 Millionen Menschen am Arbeitsplatz von Mobbing betroffen.
  • Typische Handlungen reichen von Ausgrenzung und Gerüchten bis zu ständiger unsachlicher Kritik, vorenthaltenen Informationen und Sabotage der Arbeit.
  • Mobbing kann zu Schlafstörungen, Depressionen und ernsthaften körperlichen Erkrankungen führen und in manchen Fällen Arbeitsunfähigkeit auslösen.
  • Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht nach Paragraf 241 BGB: sie müssen bekannt gewordenes Mobbing unterbinden, notfalls helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle weiter.
  • Ein lückenloses Mobbing-Tagebuch ist die Grundlage für jede Beschwerde und jeden späteren Anspruch auf Schmerzensgeld.

Was unterscheidet Mobbing von einem gewöhnlichen Streit?

Mobbing unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Streit dadurch, dass es systematisch, wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen dieselbe Person gerichtet ist. Als fachlicher Anhaltspunkt gilt: mindestens einmal pro Woche über mindestens ein halbes Jahr hinweg. Ein einzelner harter Konflikt, so unangenehm er im Moment ist, erfüllt diese Kriterien für sich genommen noch nicht.

Entscheidend ist außerdem die Absicht dahinter. Mobbing zielt darauf ab, eine Person zu demütigen und aus dem Team auszugrenzen, während ein normaler Konflikt meist eine Sachfrage klärt und danach abgeschlossen ist. Wer unsicher ist, ob eine Situation schon Mobbing ist, kann sich an genau diesen beiden Punkten orientieren: Wiederholung über Monate und die erkennbare Absicht, zu schaden statt eine Sache zu klären.

Typische Formen von Mobbing am Arbeitsplatz

Zu Mobbing gehören Handlungen auf zwei Ebenen. Auf der Arbeitsebene sind das etwa sinnlose Aufgaben, das Zurückhalten wichtiger Informationen, ständige unsachliche Kritik oder das Unterschlagen von Arbeitsergebnissen. Auf der sozialen Ebene stehen soziale Isolation, demonstratives Schweigen, das Verbreiten von Gerüchten und offene Demütigung vor Kollegen.

Häufig beginnt Mobbing klein und fast beiläufig, etwa mit einer Person, die plötzlich nicht mehr zu Besprechungen eingeladen wird oder deren Vorschläge im Meeting reihenweise übergangen werden. Genau diese schleichende Zunahme macht Mobbing für Außenstehende schwer erkennbar und für Betroffene schwer zu benennen, weil jede einzelne Handlung für sich genommen klein wirkt.

MobbingAusgrenzungGerüchteStändige unsachlicheKritikVorenthalten vonInformationenDemütigungSabotage der Arbeit
Anzeichen von Mobbing am Arbeitsplatz. Bild: KI generiert.

Mobbing macht auf Dauer körperlich und seelisch krank

Mobbing macht auf Dauer krank, und zwar körperlich ebenso wie seelisch. Zu den seelischen Folgen zählen Selbstzweifel, Niedergeschlagenheit, Misstrauen und Reizbarkeit, zu den körperlichen Schlafstörungen, Magen-Darm-Beschwerden, Herzbeschwerden und Kopfschmerzen. Bleibt die Belastung bestehen, drohen langfristige Erkrankungen wie Depressionen oder Herz-Kreislauf-Probleme.

Nach Angaben von Fachärztinnen und Fachärzten erkranken rund 30 Prozent der Mobbingopfer kurzfristig und weitere 30 Prozent längerfristig, fast 20 Prozent treten eine Kur an, und mehr als 15 Prozent brauchen eine stationäre Behandlung. Etwa ein Drittel der Betroffenen benötigt insgesamt therapeutische Hilfe. Diese Zahlen zeigen, dass Mobbing kein rein zwischenmenschliches Ärgernis ist, sondern ein handfestes Gesundheitsrisiko.

Wo endet sachliche Kritik, und wo beginnt Mobbing?

Sachliche Kritik endet dort, wo eine Rückmeldung nicht mehr die Arbeit betrifft, sondern die Person treffen soll, und wo sie sich über Monate wiederholt statt einmalig zu bleiben. Die folgende Übersicht stellt typische Beispiele gegenüber.

Das ist MobbingDas ist kein Mobbing, sondern normaler Arbeitsalltag
Wiederholte, gezielte Demütigung vor Kolleginnen und Kollegen über MonateEine einmalige harte, aber sachliche Kritik am Arbeitsergebnis
Systematisches Vorenthalten wichtiger ArbeitsinformationenEin einzelnes Versehen bei der Weitergabe einer Information
Ausgrenzung aus Gesprächen und Pausen über einen längeren ZeitraumEine einzelne unglückliche Bemerkung in einem hitzigen Streit
Absichtliche Sabotage von ArbeitsergebnissenNachvollziehbare Leistungskritik im regulären Mitarbeitergespräch

Welche Gesetze bei Mobbing greifen

Einen eigenen Paragrafen mit dem Wort Mobbing gibt es im deutschen Recht nicht. Der Schutz ergibt sich aus mehreren Gesetzen zusammen, und die kannst du gezielt nutzen.

Die wichtigste Grundlage ist die Fürsorge- oder Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers nach Paragraf 241 Absatz 2 BGB. Er muss die Persönlichkeitsrechte und die Gesundheit seiner Beschäftigten schützen und einschreiten, sobald ihm Mobbing bekannt wird. Hängt die Schikane mit Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität zusammen, greift zusätzlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Paragraf 12 AGG verpflichtet den Arbeitgeber zum Schutz vor Belästigung, Paragraf 13 AGG gibt dir ein ausdrückliches Beschwerderecht. Unabhängig davon kannst du dich nach Paragraf 84 des Betriebsverfassungsgesetzes beim Arbeitgeber beschweren, und der Betriebsrat muss eine berechtigte Beschwerde nach Paragraf 85 aufnehmen. Schließlich verlangt Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes, dass der Arbeitgeber auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz beurteilt und Gegenmaßnahmen trifft.

Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Mobbing

Wer durch Mobbing nachweisbar krank geworden ist, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Die rechtliche Grundlage sind Paragraf 823 Absatz 1 und Paragraf 253 Absatz 2 BGB, weil Gesundheit und Persönlichkeitsrecht verletzt werden.

Einfach durchzusetzen ist das nicht. Der Bundesgerichtshof verlangt einen krankhaften, ärztlich feststellbaren Zustand, bloße Verärgerung oder Kränkung genügen nicht. Und die Beweislast liegt bei dir: Du musst die einzelnen Vorfälle und ihre Folgen belegen. Der Arbeitgeber haftet vor allem dann, wenn er trotz Kenntnis nichts unternommen hat, also ein Organisationsverschulden vorliegt. Genau deshalb ist das Mobbing-Tagebuch so wichtig. Beachte außerdem: Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz musst du innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen, sonst verfallen sie.

Wann Mobbing strafbar ist

Mobbing als Ganzes ist keine eigene Straftat, aber einzelne Handlungen können strafbar sein. Wer beleidigt, Gerüchte verbreitet oder droht, macht sich unter Umständen nach dem Strafgesetzbuch angreifbar.

In Betracht kommen Beleidigung nach Paragraf 185, üble Nachrede und Verleumdung nach den Paragrafen 186 und 187, Nötigung nach Paragraf 240, Bedrohung nach Paragraf 241 und Nachstellung nach Paragraf 238. Führt anhaltendes Mobbing zu einer nachweisbaren Erkrankung wie einer Depression, kann darin sogar eine Körperverletzung nach Paragraf 223 liegen. Eine Anzeige ist ein scharfes Mittel und will überlegt sein, aber sie zeigt: Was am Arbeitsplatz passiert, ist nicht automatisch nur eine interne Angelegenheit.

Eigenkündigung wegen Mobbing ohne Sperrzeit

Manchmal ist die Belastung so groß, dass nur der Ausstieg bleibt. Eine eigene Kündigung führt normalerweise zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Bei nachgewiesenem Mobbing kann das anders sein.

Andauerndes Mobbing kann ein wichtiger Grund im Sinne von Paragraf 626 BGB und Paragraf 159 SGB III sein, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Liegt ein solcher wichtiger Grund vor und lässt er sich belegen, verhängt die Arbeitsagentur keine Sperrzeit. Voraussetzung ist in der Regel, dass du dich vorher beim Arbeitgeber beschwert und ihm die Gelegenheit gegeben hast, das Mobbing abzustellen. Auch hier trägt die Dokumentation die ganze Last des Nachweises. Sprich vor einer Kündigung mit einer Fachanwältin, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft.

Die ersten Schritte bei Mobbing am Arbeitsplatz

  1. Führe ab dem ersten Vorfall ein Mobbing-Tagebuch mit Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligten Personen und möglichen Zeugen.
  2. Sprich mit einer Person deines Vertrauens darüber, damit du mit der Belastung nicht allein bleibst.
  3. Wenn du dich sicher genug fühlst, sprich die betreffende Person direkt und sachlich auf ihr Verhalten an.
  4. Beschwere dich schriftlich beim Arbeitgeber oder über den Betriebsrat und verlange konkrete Abhilfe.
  5. Hol dir rechtliche und psychologische Unterstützung, wenn die Belastung anhält oder sich deine Gesundheit verschlechtert.

Ein Jobverlust oder Konflikte am Arbeitsplatz können schwer belasten. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112.

Häufige Fragen

Ist ständige unsachliche Kritik am Arbeitsplatz schon Mobbing?

Ständige unsachliche Kritik am Arbeitsplatz kann Mobbing sein, wenn sie sich über Monate wiederholt und erkennbar darauf zielt, die betroffene Person herabzusetzen statt ihre Arbeit zu verbessern. Eine einzelne kritische Rückmeldung, selbst eine harte, erfüllt diese Kriterien dagegen noch nicht.

Muss mein Arbeitgeber gegen Mobbing einschreiten?

Ja, dein Arbeitgeber muss gegen bekannt gewordenes Mobbing einschreiten, weil ihn nach Paragraf 241 Absatz 2 BGB eine Fürsorgepflicht trifft. Tut er das trotz Kenntnis nicht, kann er für die gesundheitlichen und finanziellen Folgen mithaften.

Habe ich bei Mobbing Anspruch auf Schmerzensgeld?

Bei Mobbing kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Paragraf 823 und Paragraf 253 BGB bestehen, wenn eine ärztlich feststellbare Erkrankung nachweisbar ist. Bloße Verärgerung genügt nach der Rechtsprechung nicht, und die Beweislast für die Vorfälle und ihre Folgen liegt bei der betroffenen Person.

Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?

Mobbing ist keine eigene Straftat, einzelne Handlungen können aber strafbar sein. In Betracht kommen Beleidigung, üble Nachrede, Nötigung, Bedrohung und Nachstellung, und eine durch Mobbing ausgelöste Erkrankung kann als Körperverletzung gewertet werden.

Wie beweise ich Mobbing vor dem Betriebsrat oder dem Arbeitsgericht?

Mobbing beweist du vor dem Betriebsrat oder dem Arbeitsgericht am besten mit einem lückenlosen Mobbing-Tagebuch, das Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und Zeuginnen oder Zeugen zu jedem Vorfall festhält. Weil die Beweislast bei der betroffenen Person liegt, lohnt sich diese Dokumentation von Anfang an.

Kann ich wegen Mobbing kündigen, ohne eine Sperrzeit zu riskieren?

Wer wegen nachgewiesenen Mobbings selbst kündigt, riskiert nicht zwangsläufig eine Sperrzeit. Andauerndes Mobbing kann ein wichtiger Grund nach Paragraf 159 SGB III sein, wenn du dich vorher beim Arbeitgeber beschwert hast und den Sachverhalt belegen kannst. Lass dich vorher rechtlich beraten.

Kann Mobbing krank machen und zur Arbeitsunfähigkeit führen?

Ja, Mobbing kann krank machen und zur Arbeitsunfähigkeit führen. Nach fachärztlichen Angaben erkrankt ein erheblicher Teil der Betroffenen kurz- oder längerfristig, und ein Teil davon benötigt sogar eine stationäre Behandlung.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich am Arbeitsplatz gemobbt fühle?

Wenn du dich am Arbeitsplatz gemobbt fühlst, kannst du dich an den Betriebsrat, die zuständige Gewerkschaft oder eine spezialisierte Beratungsstelle wenden. Bei gesundheitlichen Beschwerden hilft zusätzlich eine Ärztin, ein Arzt oder eine Psychotherapeutin beziehungsweise ein Psychotherapeut weiter.

Quellen

  1. Mobbing bedeutet, eine Person systematisch und über längere Zeit anzufeinden, zu schikanieren und zu diskriminieren, wobei Betroffene sich zuerst Unterstützung im Betrieb holen sollten, etwa beim Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft. dgb.de
  2. Der Mobbing-Report 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beruht auf einer repräsentativen Befragung von mehr als 5.000 Beschäftigten zu Verbreitung, Gesundheitsfolgen und Präventionsmöglichkeiten von Mobbing. bmas.de
  3. Mobbing kann schwere körperliche und seelische Folgen haben, von Schlafstörungen bis zu Depressionen, und ist nach Schätzung des Deutschen Gewerkschaftsbunds für etwa 1,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland Realität. neurologen-und-psychiater-im-netz.org
  4. Gesetzestext zu Paragraf 241 BGB, aus dem sich die Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ableitet. gesetze-im-internet.de

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