Die stufenweise Wiedereingliederung
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Die stufenweise Wiedereingliederung, auch Hamburger Modell genannt, bringt dich nach langer Krankheit schrittweise zurück in deinen Job, während du offiziell noch arbeitsunfähig bist.
- Den Stufenplan erstellen Arzt, Arbeitgeber und du gemeinsam, oft mit der Krankenkasse oder der Rentenversicherung im Hintergrund.
- Sie dauert meist vier bis acht Wochen, es gibt aber keine gesetzliche Höchstdauer, und der Plan lässt sich anpassen.
- Während der Maßnahme bekommst du weiterhin Krankengeld oder, nach einer Reha, Übergangsgeld, kein reguläres Gehalt für volle Stunden.
- Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr muss dein Arbeitgeber dir ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten, in dessen Rahmen die Wiedereingliederung oft besprochen wird.
- Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne vorheriges Eingliederungsmanagement ist oft unwirksam.
Was ist die stufenweise Wiedereingliederung, das Hamburger Modell?
Die stufenweise Wiedereingliederung, im Alltag Hamburger Modell genannt, ist ein Verfahren, mit dem du nach einer langen Krankheit schrittweise wieder in deine bisherige Tätigkeit zurückfindest, statt von einem Tag auf den anderen wieder voll zu arbeiten. Du giltst während der gesamten Maßnahme offiziell weiterhin als arbeitsunfähig, arbeitest aber mit steigender Stundenzahl an deinem gewohnten Arbeitsplatz. Voraussetzung ist eine ärztliche Feststellung, dass du deine bisherige Tätigkeit wenigstens teilweise wieder ausüben kannst und dass eine stufenweise Wiederaufnahme deine Rückkehr ins Erwerbsleben voraussichtlich verbessert.
Der Grundgedanke dahinter: Arbeit kann selbst zur Genesung beitragen, ohne dass sofort die volle Leistung verlangt wird. Wer stattdessen erst vollständig gesund geschrieben werden muss, bevor er überhaupt wieder einen Fuß in den Betrieb setzt, verliert oft mehr Zeit, als eine behutsame Rückkehr kosten würde.
Wer erstellt den Stufenplan, und wer muss zustimmen?
Den Wiedereingliederungsplan erstellen alle Beteiligten gemeinsam: Dein behandelnder Arzt beschreibt, mit wie vielen Stunden du beginnst und wie sich die Stunden steigern, dein Arbeitgeber prüft, ob sich das im Betrieb organisieren lässt, und du selbst musst dem Plan freiwillig und schriftlich zustimmen. Häufig sind auch die Sozialberatung des Krankenhauses, die Krankenkasse oder die Rentenversicherung an der Erstellung beteiligt, je nachdem, wer die Leistung während der Maßnahme trägt.
Ohne deine Zustimmung und ohne die deines Arbeitgebers kommt keine stufenweise Wiedereingliederung zustande, denn sie ist für beide Seiten freiwillig. Bist du schwerbehindert, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen aber einen Anspruch auf die Zustimmung deines Arbeitgebers haben, denn nach Paragraf 164 SGB IX muss er dir eine behinderungsgerechte Beschäftigung ermöglichen.
Wie lange dauert eine stufenweise Wiedereingliederung, und wie steigt die Stundenzahl?
Eine stufenweise Wiedereingliederung dauert in der Praxis meist vier bis acht Wochen, eine gesetzliche Höchst- oder Mindestdauer gibt es aber nicht, und in Einzelfällen läuft sie auch deutlich länger. Am Anfang steht meist ein Einstieg mit mindestens zwei Stunden am Tag, danach wird die Stundenzahl in Schritten gesteigert, bis du wieder deine volle vertragliche Arbeitszeit erreichst. Verläuft die Rückkehr nicht wie geplant, lässt sich der Plan jederzeit anpassen, verlangsamen oder auch abbrechen, ohne dass dir daraus ein Nachteil entstehen darf. Eine Unterbrechung von bis zu sieben Kalendertagen ist möglich, ohne dass die Maßnahme automatisch endet, danach gilt sie in der Regel als abgebrochen und muss neu aufgesetzt werden.
Wer zahlt dich während der Wiedereingliederung, und wie viel?
Während der stufenweisen Wiedereingliederung bekommst du kein reguläres Gehalt für die geleisteten Stunden, weil du rechtlich weiterhin als arbeitsunfähig giltst. Stattdessen läuft die Zahlung weiter, die du schon vor Beginn der Maßnahme erhalten hast. In den meisten Fällen ist das Krankengeld von deiner Krankenkasse. Schließt die Wiedereingliederung direkt an eine Reha der Rentenversicherung an, zahlt stattdessen die Rentenversicherung Übergangsgeld weiter, das liegt bei 68 Prozent deines letzten Nettoverdiensts ohne Kind und bei 75 Prozent mit einem kindergeldberechtigten Kind.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Bruttoverdiensts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoverdiensts. Nach oben ist es gedeckelt: 2026 liegt der Höchstbetrag bei 135,63 Euro je Kalendertag. Von diesem Betrag gehen noch deine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Krankengeld zahlt die Kasse für dieselbe Erkrankung höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Ein zusätzliches Gehalt vom Arbeitgeber für die geleisteten Stunden ist möglich, aber nicht der gesetzliche Regelfall, manche Betriebe zahlen freiwillig einen Zuschuss.
Wie hängt die Wiedereingliederung mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement zusammen?
Bist du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss dir dein Arbeitgeber laut Paragraf 167 Sozialgesetzbuch IX ein betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, anbieten. Darin wird gemeinsam mit dir besprochen, wie sich deine Arbeitsunfähigkeit überwinden lässt und wie dein Arbeitsplatz erhalten bleibt. Die stufenweise Wiedereingliederung ist eines der Werkzeuge, die dabei zur Sprache kommen, auch wenn sie rechtlich eigenständig ist und ebenso ohne ein BEM-Verfahren möglich bleibt.
Das BEM ist für dich freiwillig, du entscheidest, ob du teilnimmst und wer dabei ist, etwa der Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung oder der Betriebsarzt. Deine Gesundheitsdaten sind geschützt und dürfen nur mit deiner Einwilligung verarbeitet werden. Ablehnen darfst du das Angebot, ohne dass dir daraus ein Nachteil entstehen soll.
| Verfahren | Rechtsgrundlage | Worum es geht |
|---|---|---|
| Stufenweise Wiedereingliederung | Paragraf 44 SGB IX, für gesetzlich Krankenversicherte konkretisiert in Paragraf 74 SGB V | Schrittweise Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz mit steigender Stundenzahl |
| Betriebliches Eingliederungsmanagement | Paragraf 167 Absatz 2 SGB IX | Gespräch zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann |
| Reha-Leistung mit Übergangsgeld | Sozialgesetzbuch VI, Rentenversicherung | Finanzielle Absicherung, wenn die Wiedereingliederung direkt an eine Reha anschließt |
Kann mir während der Wiedereingliederung gekündigt werden?
Einen besonderen Kündigungsschutz gibt die stufenweise Wiedereingliederung nicht. Eine krankheitsbedingte Kündigung bleibt grundsätzlich möglich, sie unterliegt aber strengen Anforderungen, und die Gerichte legen sie streng aus.
Hat dein Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt, obwohl er dazu verpflichtet war, ist eine anschließende krankheitsbedingte Kündigung oft unwirksam, weil ein milderes Mittel nicht geprüft wurde. Kündigt der Arbeitgeber sogar mitten in einer Wiedereingliederung, die er selbst mitträgt, handelt er regelmäßig unverhältnismäßig. Auch hier gilt: gegen jede Kündigung läuft die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Melde dich also rechtzeitig bei einer Beratung.
Wenn die Rückkehr in den alten Job nicht gelingt
Nicht jede Wiedereingliederung endet mit der vollen Rückkehr an den alten Platz. Zeigt sich, dass die bisherige Tätigkeit dauerhaft nicht mehr geht, gibt es weitere Wege, statt einfach aus dem Erwerbsleben zu fallen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa eine Umschulung oder eine behinderungsgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, können den Übergang in eine andere Tätigkeit fördern. Die Rentenversicherung folgt dabei dem Grundsatz Reha vor Rente. Erst wenn auch das nicht reicht, kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Wer unsicher ist, welcher Weg passt, lässt sich bei der Rentenversicherung oder einer Reha-Beratungsstelle beraten.
Wer schlägt eine stufenweise Wiedereingliederung vor?
Vorschlagen kann die Maßnahme praktisch jede beteiligte Seite: du selbst, dein behandelnder Arzt, dein Arbeitgeber über die Personalabteilung oder den Betriebsrat, der Sozialdienst eines Krankenhauses oder einer Reha-Einrichtung, sowie die Kranken- oder Rentenversicherung. In der Praxis ist es meist der behandelnde Arzt, der die Möglichkeit anspricht, sobald sich eine teilweise Arbeitsfähigkeit abzeichnet, oft schon im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Paragraf 74 SGB V.
Die ersten Schritte zur stufenweisen Wiedereingliederung
- Sprich mit deinem behandelnden Arzt, sobald du dir vorstellen kannst, wieder teilweise zu arbeiten.
- Bitte den Arzt, einen Stufenplan mit Starttag, Anfangsstunden und Steigerung zu entwerfen.
- Leg den Plan deinem Arbeitgeber vor und kläre gemeinsam, wie sich die Stunden organisieren lassen.
- Melde dich bei deiner Krankenkasse oder Rentenversicherung, damit die Zahlung während der Maßnahme geklärt ist.
- Sprich mit deinem Arzt nach, wenn eine Stufe zu schnell oder zu langsam läuft, und pass den Plan an.
Ein Jobverlust oder Konflikte am Arbeitsplatz können schwer belasten. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112.
Häufige Fragen
Bin ich während der stufenweisen Wiedereingliederung krankgeschrieben?
Ja, während der gesamten Maßnahme giltst du weiterhin offiziell als arbeitsunfähig, auch wenn du bereits einen Teil deiner gewohnten Arbeitszeit leistest. Deshalb bekommst du in dieser Zeit weiter Krankengeld oder Übergangsgeld statt eines regulären Gehalts.
Wie hoch ist das Krankengeld während der Wiedereingliederung?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Bruttoverdiensts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoverdiensts, und ist 2026 auf 135,63 Euro je Kalendertag gedeckelt. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Gezahlt wird es für dieselbe Erkrankung höchstens 78 Wochen in drei Jahren.
Wie viele Stunden arbeite ich am Anfang der Wiedereingliederung?
Am Anfang der stufenweisen Wiedereingliederung arbeitest du meist nur wenige Stunden am Tag, in der Regel mindestens zwei. Die genaue Stundenzahl legt dein Arzt im Stufenplan fest, danach steigt sie schrittweise, bis du deine volle Arbeitszeit erreichst.
Kann mein Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung ablehnen?
Ja, ein Arbeitgeber kann die Zustimmung zu einem Stufenplan grundsätzlich verweigern, weil die Maßnahme für beide Seiten freiwillig ist. Bei schwerbehinderten Beschäftigten kann sich aus Paragraf 164 SGB IX dagegen ein Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung ergeben.
Kann mir während der Wiedereingliederung gekündigt werden?
Einen besonderen Kündigungsschutz gibt die Wiedereingliederung nicht, eine krankheitsbedingte Kündigung ist aber an strenge Anforderungen gebunden. Wurde kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt, ist sie oft unwirksam. Gegen jede Kündigung läuft die Drei-Wochen-Frist für die Klage.
Muss ich an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen, um wiedereingegliedert zu werden?
Nein, die stufenweise Wiedereingliederung ist auch ohne ein betriebliches Eingliederungsmanagement möglich. Beide Verfahren hängen zusammen, sind rechtlich aber eigenständig, und die Teilnahme am BEM ist für dich in jedem Fall freiwillig.
Was passiert, wenn ich nicht in meinen alten Job zurückkann?
Gelingt die Rückkehr in die alte Tätigkeit dauerhaft nicht, können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben helfen, etwa eine Umschulung oder ein umgestalteter Arbeitsplatz. Die Rentenversicherung folgt dem Grundsatz Reha vor Rente, erst danach kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Quellen
- Offizielles Gesundheitsportal des Bundes zur stufenweisen Wiedereingliederung. gesund.bund.de
- Sozialgesetzbuch IX, Paragraf 167, betriebliches Eingliederungsmanagement. gesetze-im-internet.de
- Deutsche Rentenversicherung zum Übergangsgeld während der Wiedereingliederung. deutsche-rentenversicherung.de
- Paragraf 74 SGB V, stufenweise Wiedereingliederung für gesetzlich Krankenversicherte. gesetze-im-internet.de
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