Helfer in der Krise

Eigenbedarfskuendigung pruefen und abwehren

Geprüft von der Redaktion

Eigenbedarfskuendigung pruefen und abwehren
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn der Vermieter die Wohnung wirklich für sich oder nahe Angehörige braucht und das im Kündigungsschreiben konkret begründet.
  • Fehlt die Person oder der Grund, oder ist die Begründung eine Floskel, ist die Kündigung angreifbar. Viele Eigenbedarfskündigungen halten einer Prüfung nicht stand.
  • Wurde deine Wohnung nach dem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, gilt eine Sperrfrist von drei bis zu zehn Jahren, in der der neue Eigentümer gar nicht wegen Eigenbedarf kündigen darf.
  • Gegen eine wirksame Eigenbedarfskündigung kannst du wegen einer Härte widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
  • War der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, schuldet dir der Vermieter Schadensersatz, etwa für Umzug und höhere Miete.

Wie du eine Eigenbedarfskündigung prüfst und abwehrst

Eine Eigenbedarfskündigung wehrst du ab, indem du sie zuerst auf ihre Wirksamkeit prüfst und erst danach über deine weiteren Rechte nachdenkst. Der Vermieter darf wegen Eigenbedarf nur kündigen, wenn er die Wohnung ernsthaft für sich, seine Familie oder Angehörige seines Haushalts braucht, und er muss diesen Bedarf im Kündigungsschreiben konkret erklären. Genau daran scheitern viele Kündigungen. Zieh die Kündigung deshalb nicht als gegeben hin, sondern bring sie zu einem Mieterverein oder Anwalt. Selbst wenn der Eigenbedarf echt ist, hast du oft noch Anspruch auf eine Sperrfrist, einen Widerspruch wegen Härte oder zumindest auf mehr Zeit.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Eigenbedarfskündigung immer eine ordentliche Kündigung mit Frist ist, keine fristlose. Du musst also nicht sofort raus, sondern hast mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist, die mit der Wohndauer steigt. Diese Wochen und Monate sind die Zeit, in der die Prüfung und deine Verteidigung stattfinden.

Wann Eigenbedarf überhaupt zulässig ist

Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die vermietete Wohnung als Wohnung für sich selbst oder für eine bestimmte nahestehende Person benötigt. Zum begünstigten Kreis gehören die Familienangehörigen und die Angehörigen des Haushalts. Anerkannt sind klar die engen Verwandten wie Kinder, Eltern, Enkel und Geschwister sowie der Ehe- oder Lebenspartner. Auch eine Pflegekraft, die im Haushalt lebt, kann darunterfallen. Je weiter die Verwandtschaft entfernt ist, desto genauer muss der Vermieter das persönliche Verhältnis darlegen.

Der Bedarf muss ernsthaft und nachvollziehbar sein. Der Vermieter muss verständlich machen, warum genau diese Person genau diese Wohnung braucht, etwa weil das Kind zum Studium in die Stadt zieht oder die Eltern pflegebedürftig werden und in die Nähe sollen. Ein bloß vernünftiger Wunsch reicht, aber ein reines Aufstocken, ein Vorwand oder ein weit überzogener Bedarf trägt die Kündigung nicht. Wenn der Vermieter zum Beispiel eine Vierzimmerwohnung für eine einzelne Person beansprucht, kann das Gericht das als rechtsmissbräuchlich werten.

Der Bedarf muss außerdem gerade jetzt bestehen und darf nicht auf Vorrat angemeldet werden. Kündigt der Vermieter, obwohl die Bedarfsperson erst in mehreren Jahren einziehen will, ist der Bedarf noch nicht konkret genug. Umgekehrt musste der Bedarf zum Zeitpunkt der Kündigung schon absehbar gewesen sein. Wer die Wohnung für eine Person beansprucht, die selbst gerade eine vergleichbare eigene Wohnung frei hat oder problemlos anderweitig unterkommt, wird es schwer haben, das Gericht zu überzeugen. Auch diese Zweifel gehören in die Prüfung der Kündigung.

Woran du eine angreifbare Kündigung erkennst

Ob eine Eigenbedarfskündigung hält, entscheidet sich an vier Punkten, die du der Reihe nach durchgehen kannst. Die Beratungsstelle prüft am Text genau diese vier Fragen, und schon eine verneinte kann die Kündigung zu Fall bringen.

  1. Die Form: Ist die Kündigung schriftlich auf Papier und eigenhändig unterschrieben? Eine Kündigung per E-Mail oder ohne Unterschrift ist unwirksam.
  2. Die Begründung: Nennt das Schreiben die konkrete Person und den konkreten Grund? Eine Floskel wie "wegen Eigenbedarf" ohne Angabe, für wen und warum, reicht nicht aus.
  3. Die Sperrfrist: Wurde deine Wohnung nach deinem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft? Dann kann der neue Eigentümer für Jahre gar nicht kündigen.
  4. Die Härte: Würde der Auszug für dich oder deine Familie eine besondere Härte bedeuten? Dann kommt ein Widerspruch in Betracht.

Ein häufiger Fehler der Vermieterseite betrifft die Anbietpflicht. Wird während der Kündigungsfrist eine andere vergleichbare Wohnung des Vermieters im selben Haus frei, muss er sie dir anbieten. Tut er das nicht, kann das die Kündigung unwirksam machen. Und fällt der Eigenbedarf vor deinem Auszug ganz weg, muss der Vermieter dich unverzüglich informieren, sonst haftet er.

Wann eine Sperrfrist den Eigenbedarf blockiert

Wenn deine Mietwohnung erst nach deinem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann verkauft wurde, schützt dich eine Kündigungssperrfrist. Der neue Eigentümer darf sich für eine bestimmte Zeit nicht auf Eigenbedarf berufen. Diese Frist beträgt im Normalfall drei Jahre und beginnt mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. In Gebieten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt haben viele Bundesländer die Frist per Verordnung verlängert, in Städten wie Berlin und München auf bis zu zehn Jahre.

Kein SchutzSperrfrist 3 JahreAngespannter Markt bis10 Jahre
Wie lange ein neuer Eigentümer warten muss, bevor er überhaupt wegen Eigenbedarf kündigen darf Bild: KI generiert.

Dieser Schutz gilt auch dann, wenn nicht an eine einzelne Person, sondern an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber gemeinsam verkauft wurde. Er greift also gerade in den Fällen, in denen Investoren ganze Häuser aufkaufen und die Mieter durch Eigenbedarf verdrängen wollen. Ob und wie lange in deinem Fall eine Sperrfrist gilt, hängt vom Ort und vom Datum der Umwandlung ab. Das lässt sich mit einem Blick ins Grundbuch und in die Landesverordnung klären, und genau das sollte eine Beratungsstelle für dich prüfen, bevor du auf eine solche Kündigung reagierst.

Widerspruch wegen Härte

Auch eine formal wirksame Eigenbedarfskündigung kannst du nicht einfach hinnehmen müssen. Über die Sozialklausel kannst du der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für dich, deine Familie oder einen Angehörigen deines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Anerkannte Härtegründe sind zum Beispiel hohes Alter, eine schwere Erkrankung, eine Schwangerschaft, eine tiefe Verwurzelung nach sehr langer Wohndauer oder der Umstand, dass du trotz ernsthafter Suche keinen zumutbaren Ersatzwohnraum findest.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und begründet sein, und du solltest ihn mit Nachweisen belegen, etwa ärztlichen Attesten oder einer Dokumentation deiner erfolglosen Wohnungssuche. Fristgerecht ist er in der Regel spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses. Hat der Vermieter dich in der Kündigung nicht auf dein Widerspruchsrecht hingewiesen, kannst du den Widerspruch noch im späteren Räumungsprozess erklären. Erfolg hat er, wenn deine Härte im Einzelfall schwerer wiegt als das Interesse des Vermieters, und darüber entscheidet am Ende das Gericht.

Vorgetäuschter Eigenbedarf und Schadensersatz

Manche Eigenbedarfskündigung ist von Anfang an nur ein Vorwand, um einen unliebsamen oder günstigen Mieter loszuwerden. War der Eigenbedarf vorgetäuscht, macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig. Ersetzen muss er dann die Kosten, die dir durch den ungerechtfertigten Auszug entstanden sind, also zum Beispiel Umzugskosten, Maklergebühren und die Mehrkosten einer teureren neuen Wohnung über mehrere Jahre. Das kann schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen.

Ein starkes Anzeichen für einen vorgetäuschten Eigenbedarf liefert die Rechtsprechung selbst: Zieht die angebliche Bedarfsperson nach weniger als sechs Monaten wieder aus, oder wird die Wohnung kurz nach deinem Auszug erneut vermietet oder verkauft, wird ein vorgetäuschter Eigenbedarf vermutet. Deshalb lohnt es sich, nach einem erzwungenen Auszug im Auge zu behalten, was mit der Wohnung geschieht. Wer den Verdacht hat, sollte die neuen Verhältnisse dokumentieren und sich beraten lassen, denn der Anspruch auf Schadensersatz verjährt nicht sofort.

Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Eigenbedarfskündigung wirksam ist und ob eine Sperrfrist gilt, hängt vom Wortlaut, vom Ort und von deinen Unterlagen ab. Lass die Kündigung von einem Mieterverein oder Anwalt prüfen, bevor du eine Frist verstreichen lässt oder dem Auszug zustimmst.

Häufige Fragen

Für wen darf der Vermieter Eigenbedarf anmelden?

Eigenbedarf darf der Vermieter für sich selbst, für Familienangehörige und für Angehörige seines Haushalts anmelden. Anerkannt sind vor allem enge Verwandte wie Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel sowie der Ehe- oder Lebenspartner, außerdem eine im Haushalt lebende Pflegekraft. Je entfernter die Verwandtschaft ist, desto genauer muss der Vermieter das persönliche Verhältnis zur Bedarfsperson darlegen.

Wie konkret muss eine Eigenbedarfskündigung begründet sein?

Eine Eigenbedarfskündigung muss die konkrete Bedarfsperson und den konkreten Grund im Kündigungsschreiben selbst nennen. Es reicht, die Person zu benennen und zu erklären, warum sie die Wohnung braucht. Eine reine Floskel wie "wegen Eigenbedarf" genügt nicht, und eine erst später nachgeschobene Begründung ist grundsätzlich unwirksam. Fehlt die Begründung, ist die Kündigung angreifbar.

Wie lange schützt die Sperrfrist nach Umwandlung in eine Eigentumswohnung?

Die Sperrfrist nach Umwandlung deiner Mietwohnung in eine Eigentumswohnung und deren Verkauf beträgt grundsätzlich drei Jahre. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt haben viele Bundesländer sie per Verordnung verlängert, in Städten wie Berlin und München auf bis zu zehn Jahre. In dieser Zeit darf der neue Eigentümer nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Die Frist beginnt mit der Eintragung ins Grundbuch.

Kann ich einer Eigenbedarfskündigung wegen einer Härte widersprechen?

Einer Eigenbedarfskündigung kannst du wegen einer Härte widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Anerkannte Härtegründe sind unter anderem hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, sehr lange Wohndauer oder fehlender zumutbarer Ersatzwohnraum. Der Widerspruch muss schriftlich und begründet sein, in der Regel spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses, und sollte mit Nachweisen belegt werden.

Was kann ich tun, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war?

War der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, hast du Anspruch auf Schadensersatz für die Kosten deines ungerechtfertigten Auszugs, etwa Umzug, Makler und höhere Miete. Ein starkes Indiz ist, wenn die Bedarfsperson nach weniger als sechs Monaten wieder auszieht oder die Wohnung erneut vermietet oder verkauft wird. Behalte die Wohnung nach deinem Auszug im Blick, dokumentiere Auffälligkeiten und lass dich beraten.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, Bürgerliches Gesetzbuch, Paragrafen 573 und 577a gesetze-im-internet.de
  2. Deutscher Mieterbund, Eigenbedarfskündigung mieterbund.de
  3. Verbraucherzentrale, Kündigung wegen Eigenbedarf verbraucherzentrale.de

Verwandte Ratgeber aus Wohnen

Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.