Strom- oder Gassperre abwenden
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Strom- oder Gassperre kommt nie überraschend. Sie ist nur nach mehreren Warnungen und Fristen erlaubt, und in dieser Zeit kannst du sie fast immer noch abwenden.
- Gesperrt werden darf erst ab einem Rückstand von mindestens 100 Euro. Die Sperre muss vier Wochen vorher angedroht und ihr Beginn noch einmal acht Werktage vorher angekündigt werden.
- In der Grundversorgung hast du ein Recht auf eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreier Ratenzahlung. Nimm dieses Angebot an, dann bleibt der Strom an.
- Reicht dein Geld nicht, kann das Jobcenter oder Sozialamt die Energieschulden als Darlehen übernehmen und direkt an den Versorger zahlen.
- Eine Sperre ist unzulässig, wenn ihre Folgen außer Verhältnis stehen, etwa bei kleinen Kindern, Krankheit oder im tiefsten Winter.
Wie du eine Strom- oder Gassperre abwendest
Eine Strom- oder Gassperre wendest du ab, indem du sofort auf die erste Mahnung reagierst und mit deinem Versorger eine Ratenzahlung vereinbarst. Warte nicht ab und hoffe nicht, dass sich das Problem von selbst löst, denn eine Sperre läuft in klaren Schritten ab, und je früher du eingreifst, desto einfacher ist sie zu stoppen. Ruf den Versorger an oder schreib ihm, erkläre deine Lage und biete an, den Rückstand in Raten zu zahlen. Kannst du auch das nicht, geh zur Schuldnerberatung, zur Verbraucherzentrale oder zum Jobcenter. Der Strom geht erst dann aus, wenn über Wochen niemand reagiert hat.
Wichtig ist die Unterscheidung: Eine Mahnung ist noch keine Sperre, und eine angedrohte Sperre ist noch keine vollzogene. Zwischen der ersten Zahlungserinnerung und dem Tag, an dem tatsächlich abgeschaltet wird, liegen gesetzlich vorgeschriebene Fristen, die dir Zeit geben. Diese Zeit ist dein Handlungsspielraum. Wer sie kennt und nutzt, verliert seinen Strom nicht.
Wann eine Sperre überhaupt erlaubt ist
Der Versorger darf dir Strom oder Gas nicht einfach abstellen. Eine Sperre in der Grundversorgung ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt, und wenn eine davon fehlt, ist die Sperre rechtswidrig. Du musst mit mindestens 100 Euro im Rückstand sein. Außerdem muss der Versorger die Unterbrechung vier Wochen im Voraus androhen, und den konkreten Beginn der Sperre muss er dir noch einmal mindestens acht Werktage vorher ankündigen. Ein Werktag ist dabei Montag bis Samstag.
Diese Fristen sind kein Formalismus, sondern deine Rettungsleine. In den vier Wochen nach der Androhung und in den acht Werktagen vor dem angekündigten Termin kannst du zahlen, eine Ratenzahlung vereinbaren oder Hilfe beim Amt beantragen. Sobald du eine Lösung anstößt, darf der Versorger in der Regel nicht mehr abschalten. Prüft auch, ob die Beträge stimmen: Manchmal ist der Rückstand niedriger als behauptet, oder eine strittige Nachzahlung ist mit eingerechnet, die gar nicht zählen darf.
Die Abwendungsvereinbarung, dein wichtigstes Recht
Das stärkste Recht in dieser Lage heißt Abwendungsvereinbarung. In der Grundversorgung muss der Versorger dir, wenn eine Sperre droht, eine solche Vereinbarung anbieten, mit der du die Abschaltung abwenden kannst. Sie enthält mindestens zwei Angebote, aus denen du wählen kannst. Die folgende Tabelle zeigt, was dahintersteckt.
| Angebot | Was es bedeutet |
|---|---|
| Zinsfreie Ratenzahlung | Du zahlst den Rückstand in mehreren Monatsraten ab, ohne Zinsen, und zahlst nebenher die laufenden Abschläge weiter. Der Strom bleibt an, solange du die Raten einhältst. |
| Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis | Du bekommst einen Vorkasse-Zähler, oft Prepaid genannt, und lädst ihn wie ein Guthaben auf. So kann kein neuer Rückstand entstehen, und die alten Schulden werden nach und nach mit abgetragen. |
Nimm ein solches Angebot an, sobald es kommt, und halte dich danach an die vereinbarten Raten. Kannst du eine Rate einmal nicht zahlen, melde dich vorher, statt sie einfach ausfallen zu lassen. Achte darauf, dass die Raten wirklich zu deinem Budget passen, denn eine Vereinbarung, die du nicht durchhältst, hilft dir nicht. Bei der Verhandlung über die Höhe kann dir die Schuldnerberatung zur Seite stehen.
Wenn du das Geld nicht hast
Reicht dein Einkommen nicht einmal für eine Rate, gibt es Hilfe vom Amt. Beziehst du Grundsicherung, kann das Jobcenter die Energieschulden als Darlehen übernehmen, wenn dadurch eine drohende Sperre abgewendet und deine Wohnung bewohnbar gehalten wird. Wichtig ist auch hier, dass du die Schulden nicht auf eigene Faust mit einem teuren Kredit begleichst, sondern dem Jobcenter zuerst die Gelegenheit gibst, zu helfen. Das Darlehen wird meist direkt an den Versorger gezahlt und danach in kleinen Raten von deiner Leistung einbehalten.
Beziehst du keine Grundsicherung, sondern Sozialhilfe oder gar keine Leistung, ist das Sozialamt der Ansprechpartner, das eine vergleichbare Übernahme leisten kann. Und in vielen Städten gibt es Stromspar- oder Energieberatungen der Caritas und der Verbraucherzentrale, die kostenlos helfen, den Verbrauch zu senken und Hilfen zu beantragen. Melde dich frühzeitig, denn eine Übernahme durch das Amt braucht ein paar Tage Bearbeitungszeit, die du vor dem Sperrtermin noch haben musst.
Wann eine Sperre unverhältnismäßig ist
Selbst wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Sperre nicht immer erlaubt. Sie darf nicht vollzogen werden, wenn ihre Folgen außer Verhältnis zur Schwere des Zahlungsverzugs stehen oder wenn hinreichende Aussicht besteht, dass du deinen Zahlungspflichten nachkommst. Das ist der Ansatzpunkt für besonders schutzbedürftige Haushalte. Leben kleine Kinder im Haushalt, ist jemand schwer krank oder auf ein medizinisches Gerät angewiesen, das Strom braucht, oder droht die Abschaltung mitten im Winter, kann die Sperre unverhältnismäßig und damit unzulässig sein.
Diese Gründe musst du dem Versorger allerdings mitteilen, denn von allein prüfen sie sich nicht. Der Versorger ist verpflichtet, dich vor einer drohenden Sperre auf deine Rechte hinzuweisen, auch auf die Möglichkeit, solche Gründe vorzutragen. Nutze das. Schreibe dem Versorger, welche besondere Lage bei dir vorliegt, und belege sie, etwa mit einem ärztlichen Attest. Bleibt der Versorger stur, obwohl die Sperre klar unverhältnismäßig wäre, kann die Verbraucherzentrale einschreiten oder ein Gericht die Abschaltung per einstweiliger Verfügung stoppen.
Wenn der Strom schon abgestellt ist
Ist der Strom bereits gesperrt, ist auch das nicht endgültig. Der Versorger muss die Versorgung wiederherstellen, sobald der Grund für die Sperre wegfällt, also sobald du gezahlt oder eine Ratenzahlung vereinbart hast. Für den Wiederanschluss fällt allerdings eine Gebühr an, die du zusätzlich tragen musst, meist ein zwei- bis dreistelliger Betrag. Auch diese Kosten kann das Jobcenter oder Sozialamt in die Übernahme einbeziehen. Ruf den Versorger nach der Zahlung sofort an und dringe auf einen schnellen Termin, denn ohne Strom ist eine Wohnung kaum bewohnbar.
Damit sich das Ganze nicht wiederholt, lohnt ein Blick auf die Ursache. Oft entsteht der Rückstand nicht durch eine einzelne Rechnung, sondern durch einen zu niedrig angesetzten monatlichen Abschlag, auf den am Jahresende eine hohe Nachzahlung folgt. Lass deinen Abschlag anpassen, sodass er zum tatsächlichen Verbrauch passt. Eine kostenlose Energieberatung, etwa bei der Verbraucherzentrale oder im Rahmen des Stromspar-Checks der Caritas, hilft dir außerdem, den Verbrauch zu senken. Wer weniger verbraucht und richtig kalkuliert, gerät seltener in die nächste Rückstandsfalle.
Ohne Strom oder Heizung wird eine Wohnung schnell zur Gefahr, besonders für kleine Kinder, kranke oder ältere Menschen und im Winter. Wenn du auf ein medizinisches Gerät angewiesen bist, sag das dem Versorger sofort und deutlich. Und wenn dir die Sorgen über den Kopf wachsen, ruf die TelefonSeelsorge an, rund um die Uhr kostenlos und anonym unter 0800 111 0 111 oder 116 123. Du musst diese Situation nicht allein durchstehen.
Dieser Text erklärt die Regeln der Grundversorgung allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Hast du einen Sondervertrag statt der Grundversorgung, können abweichende Bedingungen gelten, die ähnliche, aber nicht immer identische Schutzrechte vorsehen. Lass deinen Fall von der Verbraucherzentrale oder der Schuldnerberatung prüfen, bevor eine Frist abläuft.
Häufige Fragen
Ab welchem Rückstand darf der Strom gesperrt werden?
Der Strom darf in der Grundversorgung erst ab einem Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro gesperrt werden. Kleinere Rückstände rechtfertigen keine Sperre. Außerdem muss der Versorger die Sperre vier Wochen vorher androhen und ihren konkreten Beginn noch einmal mindestens acht Werktage vorher ankündigen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Sperre rechtswidrig.
Wie viel Zeit habe ich zwischen Androhung und Stromsperre?
Zwischen der Androhung und der Stromsperre liegen mehrere Wochen. Der Versorger muss die Unterbrechung vier Wochen im Voraus androhen und den konkreten Sperrtermin danach noch einmal mindestens acht Werktage vorher ankündigen. In dieser Zeit kannst du zahlen, eine Ratenzahlung vereinbaren oder ein Darlehen beim Amt beantragen und die Sperre so abwenden.
Was ist eine Abwendungsvereinbarung bei der Stromsperre?
Eine Abwendungsvereinbarung ist ein Angebot, mit dem du eine drohende Stromsperre in der Grundversorgung abwenden kannst. Der Versorger muss sie anbieten. Sie enthält mindestens eine zinsfreie Ratenzahlung für den Rückstand und die Möglichkeit einer Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis. Nimmst du das Angebot an und hältst dich daran, bleibt der Strom an.
Zahlt das Jobcenter bei drohender Stromsperre?
Das Jobcenter kann bei drohender Stromsperre die Energieschulden als Darlehen übernehmen, wenn du Grundsicherung beziehst und die Sperre nicht anders abzuwenden ist. Das Geld geht meist direkt an den Versorger und wird danach in kleinen Raten von deiner Leistung einbehalten. Melde dich frühzeitig, damit das Amt vor dem Sperrtermin entscheiden kann, und begleiche die Schulden nicht vorschnell selbst mit einem teuren Kredit.
Darf der Strom im Winter oder bei kleinen Kindern gesperrt werden?
Der Strom darf auch im Winter oder bei kleinen Kindern nicht gesperrt werden, wenn die Sperre dadurch unverhältnismäßig wird. Das gilt besonders bei schwerer Krankheit, bei der Abhängigkeit von einem strombetriebenen medizinischen Gerät oder bei Säuglingen im Haushalt. Diese Gründe musst du dem Versorger aber aktiv mitteilen und belegen, weil er sie nicht von allein prüft.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Stromgrundversorgungsverordnung, Paragraf 19 gesetze-im-internet.de
- Verbraucherzentrale, Stromsperre oder Gassperre abwenden verbraucherzentrale.de
- Bundesnetzagentur, Verbraucherinformationen zu Strom und Gas bundesnetzagentur.de
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