Wohngeld beantragen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, den du nicht zurückzahlen musst. Auch Berufstätige, Rentner und Auszubildende können ihn bekommen, wenn das Einkommen knapp ist.
- Seit der Reform zum Wohngeld-Plus 2023 gibt es deutlich mehr und deutlich höheres Wohngeld. Im Schnitt liegt es bei rund 370 Euro im Monat.
- Ob und wie viel du bekommst, hängt von drei Dingen ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Miete am Wohnort.
- Wer Grundsicherung bezieht, bekommt kein Wohngeld, weil dort die Miete schon übernommen wird. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme, wenn Wohngeld die Grundsicherung ganz vermeidet.
- Den Antrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder deines Landkreises. Gezahlt wird ab dem Monat des Antrags, also lohnt sich Eile.
Wie du Wohngeld beantragst und wer es bekommt
Wohngeld beantragst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt, Gemeinde oder deines Landkreises, und bekommen kann es jeder mit eigenem Einkommen, dem nach Abzug der Miete zu wenig zum Leben bleibt. Wohngeld ist keine Sozialhilfe und kein Almosen, sondern ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlst und der dein eigenes Einkommen ergänzt. Anspruch haben Mieter genauso wie Wohneigentümer, Berufstätige mit kleinem Lohn ebenso wie Rentner, Alleinerziehende und Familien. Der wichtigste Schritt ist, den Antrag überhaupt zu stellen, denn sehr viele Berechtigte wissen gar nicht, dass ihnen Wohngeld zusteht.
Eile lohnt sich, weil Wohngeld erst ab dem Monat gezahlt wird, in dem dein Antrag eingeht. Rückwirkend gibt es in der Regel nichts. Wer also den Verdacht hat, Anspruch zu haben, sollte nicht erst lange rechnen, sondern den Antrag früh einreichen. Ob es sich lohnt, kannst du vorab mit einem der kostenlosen Wohngeldrechner der Bundesländer abschätzen, aber die verbindliche Entscheidung trifft immer die Wohngeldstelle.
Mietzuschuss oder Lastenzuschuss, was Wohngeld ist
Wohngeld gibt es in zwei Formen, je nachdem, wie du wohnst. Wer zur Miete wohnt, bekommt es als Mietzuschuss. Wer in den eigenen vier Wänden lebt, also in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus, bekommt es als Lastenzuschuss zu den Kosten des Wohneigentums. In beiden Fällen ist der Sinn derselbe: Die Wohnkosten sollen für Haushalte mit geringem Einkommen tragbar bleiben, damit niemand allein wegen der Miete seine Wohnung verliert.
Mit der Reform zum Wohngeld-Plus Anfang 2023 wurde die Leistung deutlich gestärkt. Der Kreis der Berechtigten wurde ausgeweitet, die Beträge stiegen, und es kamen zwei feste Bestandteile hinzu: eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die einen Teil der gestiegenen Heizkosten auffängt, und eine Klimakomponente für Wohnungen mit höheren Mieten nach energetischer Sanierung. Die Sätze werden regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst. Wer vor Jahren einmal keinen Anspruch hatte, kann heute durchaus einen haben.
Wer Anspruch hat und wer ausgeschlossen ist
Anspruch auf Wohngeld hat, wer eigenes Einkommen hat, das oberhalb der Grundsicherung, aber unterhalb dessen liegt, was zum Tragen der Miete reicht. Wohngeld schließt genau diese Lücke. Ausgeschlossen sind dagegen Menschen, die bestimmte andere Sozialleistungen beziehen, bei denen die Wohnkosten schon enthalten sind. Dazu zählen die Grundsicherung, die früher Bürgergeld hieß, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein gleichzeitiger Bezug wäre eine Doppelförderung und ist deshalb nicht vorgesehen.
Diese Grenze hat eine wichtige Ausnahme, die du kennen solltest. Würdest du mit Wohngeld ganz aus der Grundsicherung herauskommen, also mit dem Zuschuss dein Auskommen ohne weitere Sozialleistung schaffen, dann geht Wohngeld vor. In diesem Fall kannst du Wohngeld beantragen, obwohl du sonst in die Grundsicherung fällst. Das lohnt sich für viele, die nur knapp unter der Schwelle liegen. Welcher Weg günstiger ist, rechnet dir die Wohngeldstelle oder eine Sozialberatung aus, und im Zweifel darfst du beides beantragen und dich für das Bessere entscheiden.
Wovon die Höhe abhängt
Wie viel Wohngeld du bekommst, ergibt sich aus einer Formel mit drei Größen. Die erste ist die Zahl der Haushaltsmitglieder, die zusammen wohnen und wirtschaften. Die zweite ist das anrechenbare Gesamteinkommen aller dieser Personen. Die dritte ist die zuschussfähige Miete, die nach der sogenannten Mietstufe deines Wohnorts gedeckelt ist. Die Mietstufe bildet ab, wie teuer das Wohnen in deiner Region ist, und reicht von Stufe eins in günstigen ländlichen Gegenden bis zu den höchsten Stufen in teuren Großstädten.
Zur Orientierung: Zum Jahresbeginn 2025 lagen die groben Höchstgrenzen des anrechenbaren Einkommens bei rund 1.593 Euro im Monat für einen Alleinstehenden und rund 3.633 Euro für einen Vierpersonenhaushalt, wobei die genaue Grenze immer von Mietstufe und Miete abhängt. Weil so viele Faktoren zusammenspielen, lässt sich der Anspruch nicht pauschal sagen. Auch wer meint, knapp zu viel zu verdienen, sollte den Antrag stellen, denn oft entscheidet die hohe Miete am Wohnort den Fall zugunsten des Antragstellers.
So stellst du den Antrag
Der häufigste Grund für eine Ablehnung sind nicht zu hohe Einkommen, sondern fehlende Unterlagen. Deshalb lohnt es sich, die Papiere vollständig zusammenzustellen, bevor du den Antrag abgibst.
| Unterlage | Wozu sie gebraucht wird |
|---|---|
| Mietbescheinigung oder Mietvertrag | belegt die Höhe deiner Miete |
| Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder | Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Nachweise über weitere Einkünfte |
| Kontoauszüge der letzten Monate | zur Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse |
| Ausweis und Meldenachweis | Identität und Zahl der im Haushalt lebenden Personen |
- Besorge das Antragsformular deiner Wohngeldstelle, oft auch online, und die Mietbescheinigung, die dein Vermieter ausfüllt.
- Sammle die Nachweise über Einkommen und Miete für alle Haushaltsmitglieder vollständig zusammen.
- Reiche den Antrag ein, möglichst früh im Monat, weil ab dem Antragsmonat gezahlt wird.
- Rechne mit einer Bearbeitungszeit von etwa vier bis acht Wochen, in großen Städten auch länger.
- Fehlt der Wohngeldstelle etwas, reiche es zügig nach, damit sich die Entscheidung nicht verzögert.
Was du bei einer Ablehnung tun kannst
Wird dein Antrag abgelehnt oder fällt das Wohngeld niedriger aus als erwartet, gib nicht sofort auf. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Lies den Bescheid genau, denn oft steckt der Fehler in einer falsch angesetzten Zahl, einer nicht berücksichtigten Belastung oder einer Unterlage, die nur gefehlt hat. Eine Sozialberatung, die Verbraucherzentrale oder ein Sozialverband hilft dir, den Bescheid zu prüfen und den Widerspruch zu begründen.
Ändert sich deine Lage während des Bezugs, etwa weil das Einkommen sinkt, die Miete steigt oder ein Kind auszieht, kannst du einen neuen Antrag stellen oder die Änderung melden. Wohngeld wird ohnehin meist nur für zwölf Monate bewilligt, danach musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Denk rechtzeitig daran, damit keine Lücke entsteht, in der du ganz ohne Zuschuss dastehst.
Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen denken
Für Familien mit kleinem Einkommen lohnt es sich, Wohngeld und Kinderzuschlag gemeinsam zu betrachten. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Eltern, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Arbeit decken, aber nicht den ihrer Kinder. Beide Leistungen lassen sich kombinieren, und zusammen heben sie viele Familien ganz aus der Grundsicherung heraus. Genau das ist gewollt: Wer mit Wohngeld und Kinderzuschlag auskommt, muss nicht zum Jobcenter. Den Kinderzuschlag beantragst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, das Wohngeld bei der Wohngeldstelle, und beide Stellen rechnen die jeweils andere Leistung in ihrer Berechnung mit.
Ein weiterer Punkt betrifft die Wartezeit. Weil die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, geraten manche Haushalte in dieser Zeit in Zahlungsnot. Frag in einem solchen Fall bei der Wohngeldstelle nach, ob eine vorläufige Zahlung möglich ist, denn bei einem dem Grunde nach klaren Anspruch kann die Behörde vorab einen Teil auszahlen. Und wenn die Miete akut nicht gedeckt ist, gilt derselbe Grundsatz wie überall bei drohendem Wohnungsverlust: Die zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle einschalten, bevor Rückstände auflaufen, statt zu warten, bis der Wohngeldbescheid kommt.
Dieser Text erklärt das Wohngeld allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe dir Wohngeld zusteht, hängt von deinem Einkommen, deiner Miete und der Mietstufe deines Wohnorts ab. Nutze für eine erste Einschätzung einen Wohngeldrechner und lass dich bei Fragen von der Wohngeldstelle oder einer Sozialberatung unterstützen.
Häufige Fragen
Bekomme ich Wohngeld auch, wenn ich arbeite?
Wohngeld bekommst du auch, wenn du arbeitest, denn es ist ein Zuschuss für Haushalte mit eigenem, aber niedrigem Einkommen. Gerade Berufstätige mit kleinem Lohn, Teilzeitkräfte und Alleinerziehende gehören zum Berechtigtenkreis. Entscheidend ist nicht, ob du arbeitest, sondern das Verhältnis aus Einkommen, Haushaltsgröße und Miete am Wohnort.
Kann ich Wohngeld und Grundsicherung gleichzeitig bekommen?
Wohngeld und Grundsicherung kannst du nicht gleichzeitig bekommen, weil die Grundsicherung die Wohnkosten bereits übernimmt. Es gibt aber eine Ausnahme: Würdest du mit Wohngeld ganz aus der Grundsicherung herauskommen, geht Wohngeld vor, und du kannst es beantragen. Welcher Weg günstiger ist, rechnet dir die Wohngeldstelle oder eine Sozialberatung aus.
Wie hoch ist das Wohngeld im Durchschnitt?
Das Wohngeld liegt seit der Reform zum Wohngeld-Plus im Durchschnitt bei rund 370 Euro im Monat. Die tatsächliche Höhe schwankt aber stark, weil sie von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Miete am Wohnort abhängt. Manche Haushalte bekommen deutlich weniger, andere mehr. Eine verbindliche Zahl liefert erst die Berechnung durch die Wohngeldstelle.
Welche Unterlagen brauche ich für den Wohngeldantrag?
Für den Wohngeldantrag brauchst du eine Mietbescheinigung oder den Mietvertrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Kontoauszüge der letzten Monate sowie Ausweis und Meldenachweis. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Ablehnungsgrund, deshalb solltest du alles vollständig zusammenstellen, bevor du den Antrag bei der Wohngeldstelle einreichst.
Ab wann wird das Wohngeld gezahlt?
Das Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem dein Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Rückwirkend gibt es in der Regel nichts, deshalb solltest du den Antrag möglichst früh im Monat stellen. Bewilligt wird das Wohngeld meist für zwölf Monate, danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig, den du rechtzeitig stellen solltest.
Quellen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Wohngeld-Plus bmwsb.bund.de
- Verbraucherzentrale, Wohngeld beantragen verbraucherzentrale.de
- Bundesministerium der Justiz, Wohngeldgesetz gesetze-im-internet.de
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