Helfer in der Krise

Umzug organisieren mit wenig Geld

Geprüft von der Redaktion

Umzug organisieren mit wenig Geld
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beziehst du Bürgergeld, kann das Jobcenter Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten übernehmen, aber nur mit vorheriger schriftlicher Zusicherung (§ 22 SGB II).
  • Umzugskosten gibt es als Zuschuss, Kaution und Genossenschaftsanteile als zinsloses Darlehen.
  • Möbel und Geräte sind keine Umzugskosten. Eine Erstausstattung wird gesondert geprüft (§ 24 SGB II).
  • Der größte Hebel ist der Umzug in Eigenregie: Transporter mieten, Freunde als Helfer, gebrauchte Kartons.
  • Ein Transporter kostet je nach Größe rund 80 bis 250 Euro am Tag plus Kilometer, ein Umzugsunternehmen ein Vielfaches.
  • Renoviere beim Auszug nicht vorschnell. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind unwirksam.

Wie schaffe ich einen Umzug, wenn das Geld knapp ist?

Einen Umzug mit wenig Geld schaffst du auf zwei Wegen zugleich: Du holst dir die Hilfen, die dir zustehen, und du organisierst den Rest selbst statt über eine Firma. Beziehst du Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter nach vorheriger Zusicherung die Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten. Was du selbst stemmst, wird mit einem gemieteten Transporter und ein paar helfenden Händen oft zehnmal günstiger als mit einem Umzugsunternehmen.

Ein Umzug ist teuer, wenn man ihn teuer macht, und günstig, wenn man ihn plant. Zwischen einem Komplettumzug durch eine Firma und dem Umzug mit geliehenem Transporter und Freunden liegen schnell mehrere tausend Euro. Ein Umzugsunternehmen für eine Drei-Zimmer-Wohnung kostet leicht zwischen 1.500 und 3.000 Euro, während derselbe Umzug in Eigenregie oft unter 400 Euro bleibt. Genau in dieser Spanne bewegt sich dein Sparpotenzial, und der größte Teil davon liegt in deiner eigenen Hand. Der folgende Überblick zeigt dir beides: welche Ämter zahlen und wie du selbst am meisten sparst.

Was das Jobcenter übernimmt

Beziehst du Bürgergeld und ist dein Umzug notwendig, kann das Jobcenter die Kosten tragen. Notwendig ist ein Umzug zum Beispiel, wenn deine bisherige Miete zu hoch ist, wenn du eine Arbeit aufnimmst, aus gesundheitlichen Gründen oder weil die Familie größer wird. Entscheidend ist ein einziger Satz: Hol die Zusicherung schriftlich ein, bevor du den neuen Mietvertrag unterschreibst. Ohne diese vorherige Zusicherung bleibst du im schlimmsten Fall auf allem sitzen.

KostenartForm der Übernahme
Umzugskosten (Transporter, Helfer, Kartons)Zuschuss, muss nicht zurückgezahlt werden
Wohnungsbeschaffungskosten (zum Beispiel doppelte Miete, Makler wenn nötig)Zuschuss
Mietkautionzinsloses Darlehen, wird in kleinen Raten verrechnet
Genossenschaftsanteilezinsloses Darlehen
Erstausstattung mit Möbeln und Gerätengesonderte Prüfung nach § 24 SGB II

Wichtig ist die Unterscheidung: Möbel und Haushaltsgeräte sind keine Umzugskosten. Eine notwendige Erstausstattung wird getrennt geprüft, etwa wenn du zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehst oder deinen Hausrat verloren hast. Ziehst du in eine andere Stadt, bleibt dein altes Jobcenter bis zum Umzugstag für die Umzugskosten zuständig, während das neue Jobcenter am Zielort die künftige Miete, die Kaution und eine mögliche Erstausstattung bewilligt. Beziehst du Grundsicherung oder Sozialhilfe statt Bürgergeld, laufen die gleichen Hilfen über das Sozialamt.

Selbst umziehen ist der größte Hebel

Der mit Abstand größte Kostenblock bei einem Umzug ist die bezahlte Arbeit. Wer selbst packt, selbst fährt und Freunde statt Möbelpacker einspannt, spart genau diesen Block. Ein Umzug in Eigenregie hat drei Phasen, und in jeder lässt sich Geld sparen.

Vor dem UmzugAm UmzugstagNach dem Umzug
Die drei Phasen eines Umzugs in Eigenregie Bild: KI generiert.

Vor dem Umzug sammelst du gebrauchte Kartons, sortierst rigoros aus und zerlegst Möbel selbst, denn jedes zerlegte Regal spart Platz im Transporter und Zeit beim Tragen. Am Umzugstag zählt eine gute Organisation: ein gemieteter Transporter, genug Helfer, Verpflegung für alle und ein Plan, wer was trägt. Nach dem Umzug meldest du dich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt um, richtest einen Nachsendeauftrag ein und meldest Strom, Internet und Rundfunkbeitrag an die neue Adresse.

Günstig an Kartons, Transporter und Möbel kommen

Die Nebenkosten eines Umzugs summieren sich, aber fast jede davon lässt sich drücken. Kartons bekommst du kostenlos in Supermärkten, bei Getränkehändlern und Elektronikmärkten, wenn du freundlich fragst, oder gebraucht über Kleinanzeigen. Was nicht zerbricht, wickelst du in Bettwäsche und Handtücher statt in gekauftes Füllmaterial.

Einen Transporter mietest du je nach Größe für rund 80 bis 250 Euro am Tag plus Kilometer. Das ist der günstigste Weg, wenn dir nur Fahrzeug und Muskelkraft fehlen. Reicht die Kraft nicht, ist ein Transporter mit Fahrer der Mittelweg zwischen Selbermachen und teurer Komplettfirma. Für Helfer frag früh im Freundes- und Bekanntenkreis, plane Essen und Getränke als Dankeschön ein. Möbel und Hausrat für die neue Wohnung findest du günstig in den Sozialkaufhäusern und Möbelbörsen von Caritas und Diakonie, auf Verschenkeplattformen und in Kleinanzeigen. Vieles davon ist neuwertig und kostet einen Bruchteil.

Renoviere beim Auszug nicht vorschnell. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen in alten Mietverträgen sind unwirksam, etwa starre Fristen, die dich unabhängig vom Zustand der Wohnung zum Streichen zwingen. Prüfe deinen Vertrag oder frag beim Mieterverein nach, bevor du Geld und Zeit in eine Renovierung steckst, die du gar nicht schuldest.

Schritt für Schritt zum günstigen Umzug

Ein Umzug lässt sich in eine überschaubare Reihe von Schritten zerlegen. Wer früh anfängt, hat weniger Stress und mehr Zeit, günstige Angebote zu finden.

  1. Kündige die alte Wohnung fristgerecht, meist drei Monate vorher, und lies deinen Mietvertrag zu Renovierung und Kaution.
  2. Beziehst du Bürgergeld, hol die schriftliche Zusicherung des Jobcenters ein, bevor du den neuen Vertrag unterschreibst.
  3. Miste aus, bevor du packst. Was du nicht mitnimmst, musst du nicht tragen und nicht transportieren.
  4. Besorg gebrauchte Kartons und reserviere früh einen Transporter, gerade zum Monatsende sind sie schnell vergeben.
  5. Frag Helfer an und plane den Umzugstag mit klaren Aufgaben und Verpflegung.
  6. Melde dich am neuen Wohnort um und ändere deine Adresse bei Ämtern, Bank, Versicherung und Verträgen.

Weitere Stellen, die beim Umzug helfen

Das Jobcenter ist nicht die einzige Stelle, die einen Umzug mittragen kann. Je nach deiner Lage gibt es weitere Töpfe, und oft lassen sie sich kombinieren. Es lohnt sich, vor dem Umzug einmal alle durchzugehen.

Beziehst du kein Bürgergeld, hast aber wenig Einkommen, prüfe das Wohngeld für die neue Wohnung, einen staatlichen Mietzuschuss für Erwerbstätige, Rentner und Familien. Ziehst du aus beruflichen Gründen um, etwa wegen einer neuen Stelle oder eines kürzeren Arbeitswegs, sind die Umzugskosten steuerlich absetzbar, und manche Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss. Bei einem Umzug wegen Studium oder Ausbildung hilft unter Umständen das BAföG-Amt. Gerätst du durch den Umzug in eine echte Notlage, springen mancherorts Stiftungen und soziale Fonds ein, über die dich die Schuldner- oder Sozialberatung von Caritas und Diakonie informiert. Für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf gibt es außerdem Zuschüsse für einen barrierefreien Umzug, etwa von der Pflegekasse. Der wichtigste Rat bleibt bei allen: Kläre die Übernahme immer vorher und schriftlich, denn rückwirkend zahlt kaum eine Stelle. Ein kurzer Anruf bei einer Beratungsstelle vor dem Umzug spart oft mehr, als das Telefonat kostet. Plane den Umzug außerdem möglichst nicht auf das Monatsende, denn dann sind Transporter und Helfer am teuersten und am schnellsten ausgebucht. Wer flexibel ist und mitten im Monat oder unter der Woche umzieht, bekommt Fahrzeuge günstiger und hat mehr Auswahl. Auch das ist bares Geld, das du ohne jeden Antrag sparst.

Häufige Fragen

Zahlt das Jobcenter meinen Umzug?

Ja, das Jobcenter kann deinen Umzug zahlen, wenn du Bürgergeld beziehst und der Umzug notwendig ist, etwa wegen zu hoher Miete oder einer neuen Arbeit. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Zusicherung nach § 22 SGB II, die du einholen musst, bevor du den neuen Mietvertrag unterschreibst. Umzugskosten gibt es als Zuschuss, die Kaution als zinsloses Darlehen.

Was kostet ein Umzug in Eigenregie ungefähr?

Ein Umzug in Eigenregie kostet vor allem den gemieteten Transporter, je nach Größe rund 80 bis 250 Euro am Tag plus Kilometer. Dazu kommen Kleinigkeiten wie Verpflegung für die Helfer und etwas Verpackungsmaterial. Insgesamt bleibst du damit meist unter ein paar hundert Euro, während ein Umzugsunternehmen schnell ein Vielfaches kostet.

Übernimmt das Jobcenter auch neue Möbel?

Möbel und Haushaltsgeräte zählen nicht zu den Umzugskosten, sondern zur Erstausstattung, die gesondert nach § 24 SGB II geprüft wird. Ein Anspruch besteht vor allem beim erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung oder nach dem Verlust des Hausrats. Stelle dafür einen eigenen Antrag beim Jobcenter und begründe, welche Ausstattung dir konkret fehlt.

Wo bekomme ich kostenlose Umzugskartons?

Kostenlose Umzugskartons bekommst du in Supermärkten, bei Getränkehändlern und in Elektronikmärkten, wenn du freundlich nachfragst. Auch über Kleinanzeigen und Verschenkeplattformen bieten viele Menschen ihre gebrauchten Kartons kostenlos oder sehr günstig an. Zerbrechliches kannst du zusätzlich in Bettwäsche und Handtücher wickeln und sparst so gekauftes Füllmaterial.

Muss ich beim Auszug renovieren?

Ob du beim Auszug renovieren musst, hängt von deinem Mietvertrag ab, und viele Klauseln dazu sind unwirksam. Starre Fristen, die dich unabhängig vom Zustand der Wohnung zum Streichen zwingen, hat der Bundesgerichtshof für ungültig erklärt. Prüfe deshalb deinen Vertrag oder frag beim Mieterverein nach, bevor du Geld in eine Renovierung steckst, die du nicht schuldest.

Wer hilft mir beim Umzug, wenn ich keine Firma bezahlen kann?

Wenn du keine Firma bezahlen kannst, hilft dir meist der Freundes- und Bekanntenkreis, den du früh und konkret ansprichst. Studentische Umzugshelfer sind günstiger als eine Firma, und ein Transporter mit Fahrer ist der Mittelweg, wenn nur die Muskelkraft fehlt. Beim Bürgergeld kannst du die Kosten für Helfer zudem über die Zusicherung des Jobcenters abdecken.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, § 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung, gesetze-im-internet.de
  2. Verbraucherzentrale, Umzug planen und Kosten sparen, verbraucherzentrale.de
  3. Caritas Deutschland, Beratung bei Bürgergeld und Wohnungsfragen, caritas.de

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