Helfer in der Krise

Hohe Nebenkostennachzahlung stemmen

Geprüft von der Redaktion

Hohe Nebenkostennachzahlung stemmen
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine hohe Nachzahlung musst du nicht ungeprüft zahlen. Viele Abrechnungen enthalten Fehler oder nicht umlagefähige Kosten.
  • Dein Vermieter muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungsjahres abrechnen. Danach ist eine Nachforderung meist ausgeschlossen (§ 556 BGB).
  • Du hast ein Jahr Zeit, um Einwendungen zu erheben, und das Recht, alle Belege einzusehen.
  • Nur echte Betriebskosten sind umlagefähig. Reparaturen, Verwaltung und Instandhaltung gehören nicht dazu.
  • Kannst du nicht alles auf einmal zahlen, vereinbare eine Ratenzahlung. Der Vermieter lässt sich meist darauf ein.
  • Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter die Nachzahlung, wenn du hilfebedürftig bist und die Wohnung angemessen ist.

Muss ich eine hohe Nebenkostennachzahlung einfach bezahlen?

Nein, eine hohe Nebenkostennachzahlung musst du nicht ungeprüft bezahlen. Bevor du überweist, hast du das Recht, die Abrechnung zu prüfen, alle Belege einzusehen und Einwendungen zu erheben. Erst wenn die Abrechnung formal korrekt und inhaltlich richtig ist, wird die Nachzahlung fällig, in der Regel rund 30 Tage nach Zugang. Erfahrungsgemäß ist ein großer Teil der Abrechnungen fehlerhaft, deshalb lohnt sich das Prüfen fast immer.

Eine saftige Nachforderung im Briefkasten löst oft erst Schreck und dann Ärger aus. Beides ist verständlich, hilft dir aber nicht weiter. Was hilft, ist ein ruhiger, geordneter Blick auf die Zahlen. Dieser Text zeigt dir, welche Fristen auf deiner Seite stehen, welche Kosten überhaupt umgelegt werden dürfen und was du tun kannst, wenn das Geld gerade nicht da ist. Der Reihe nach.

Prüfe zuerst die Fristen

Die Betriebskostenabrechnung folgt einem festen Jahreszyklus, und an mehreren Stellen dieses Zyklus stehen Fristen, die dich schützen. Wer sie kennt, hat oft schon gewonnen, bevor er die erste Zahl geprüft hat.

AbrechnungkommtZwölf MonateprüfenEinwendenoder zahlenVorauszahlunganpassen
Der jährliche Kreislauf der Betriebskostenabrechnung Bild: KI generiert.

Dein Vermieter muss dir die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Rechnet er das Jahr 2024 ab, das am 31. Dezember endet, muss die Abrechnung also bis Ende 2025 bei dir sein. Kommt sie später, darf er in aller Regel gar nichts mehr nachfordern, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Diese Ausschlussfrist ist eine der stärksten Waffen des Mieters.

Auf deiner Seite läuft ebenfalls eine Zwölfmonatsfrist: Ab dem Zugang der Abrechnung hast du ein Jahr Zeit, um Einwendungen zu erheben. Danach kannst du Fehler meist nicht mehr geltend machen. Deine Einwendungen müssen konkret sein, also benennen, welchen Posten du aus welchem Grund beanstandest. Ein pauschales Die Abrechnung stimmt nicht reicht nicht. Verlangst du Belegeinsicht und bekommst sie erst spät, verlängert sich deine Frist entsprechend.

Welche Kosten überhaupt auf dich umgelegt werden dürfen

Umlagefähig sind nur die laufenden Betriebskosten, die in der Betriebskostenverordnung aufgezählt sind und die im Mietvertrag vereinbart wurden. Alles, was mit der Erhaltung und Verwaltung des Gebäudes zu tun hat, trägt der Vermieter selbst. Genau hier verstecken sich die häufigsten Fehler, weil Reparaturen und Verwaltungskosten gern klammheimlich mit umgelegt werden.

Umlagefähig (zahlst du mit)Nicht umlagefähig (zahlt der Vermieter)
Heizung und WarmwasserReparaturen und Instandhaltung
Wasser und AbwasserVerwaltungskosten und Hausverwaltung
Müllabfuhr und StraßenreinigungKosten für Leerstand in anderen Wohnungen
Hausmeister, Gartenpflege, TreppenhausreinigungBankgebühren und Kontoführung
Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Aufzugeinmalige Anschaffungen und Modernisierung

Ein wichtiges Detail sind die Heizkosten, oft der größte Posten. Sie müssen nach der Heizkostenverordnung zu einem erheblichen Teil nach deinem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden, nicht allein nach der Wohnfläche. Fehlt eine solche Verbrauchserfassung, darfst du die Heizkosten um 15 Prozent kürzen. Prüfe außerdem den Umlageschlüssel: Wird nach Quadratmetern, nach Personen oder nach Verbrauch abgerechnet, und passt das zu dem, was im Vertrag steht?

So prüfst du die Abrechnung Schritt für Schritt

Du brauchst kein Jurastudium, um eine Abrechnung zu prüfen. Die meisten Fehler findest du mit ein wenig Systematik und einem Taschenrechner. Geh sie in dieser Reihenfolge durch.

  1. Prüfe das Datum: Ist die Abrechnung innerhalb der Zwölfmonatsfrist bei dir angekommen?
  2. Kontrolliere die formalen Angaben: Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten, Umlageschlüssel, dein Anteil und deine geleisteten Vorauszahlungen.
  3. Vergleiche mit dem Vorjahr: Ist ein Posten stark gestiegen, frag nach dem Grund.
  4. Streiche in Gedanken die nicht umlagefähigen Posten wie Reparaturen und Verwaltung.
  5. Verlange schriftlich Belegeinsicht, wenn dir etwas unklar ist. Das ist dein gutes Recht.
  6. Erhebe deine Einwendungen schriftlich, konkret und fristgerecht, und zahle strittige Beträge nur unter Vorbehalt.

Wenn du die Nachzahlung nicht auf einmal zahlen kannst

Ist die Nachzahlung berechtigt, aber zu hoch für dein Konto, gerätst du nicht automatisch in Schwierigkeiten. Ein gesetzliches Recht auf Ratenzahlung gibt es zwar nicht, in der Praxis lassen sich die meisten Vermieter aber auf eine Ratenvereinbarung ein, weil ihnen eine sichere Zahlung in Raten lieber ist als ein Streit vor Gericht. Bitte schriftlich um Ratenzahlung, mach einen konkreten Vorschlag, etwa drei oder sechs gleiche Raten, und halte die Vereinbarung dann auch ein.

Beziehst du Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter die Nachzahlung, wenn du zum Zeitpunkt des Zugangs der Abrechnung hilfebedürftig bist und deine Bruttokaltmiete als angemessen gilt. Reiche die Abrechnung sofort beim Jobcenter ein, egal ob Nachzahlung oder Guthaben, und stelle den Antrag auf Übernahme. Das Amt prüft, ob dein Verbrauch sparsam war, deshalb begründe ungewöhnlich hohe Kosten schriftlich, etwa nach einem Wasserschaden. Auch das Wohngeld deckt einen Teil der Nebenkosten mit ab, wenn du knapp über dem Bürgergeld liegst. Reagiere auf eine berechtigte Nachforderung außerdem nicht mit Schweigen: Wer gar nicht zahlt und sich nicht meldet, riskiert eine Mahnung und im schlimmsten Fall eine Kündigung. Ein kurzer Brief mit der Bitte um Ratenzahlung wendet das fast immer ab.

Zahle eine strittige Nachforderung immer nur unter Vorbehalt, solange die Prüfung läuft. So gerätst du nicht in Zahlungsverzug, kannst das Geld aber zurückfordern, falls sich die Abrechnung als falsch herausstellt. Und lass dich von der Höhe nicht einschüchtern: Auch eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro kann komplett unberechtigt sein.

Typische Fehler, die dir bares Geld sparen

Wer weiß, wo die Fehler stecken, findet sie schneller. Einige Patzer tauchen in Abrechnungen immer wieder auf, und jeder von ihnen kann deine Nachzahlung senken oder ganz kippen. Es lohnt sich, gezielt danach zu suchen.

Ein Klassiker ist die falsche Wohnfläche. Wird deine Wohnung größer angesetzt, als sie ist, zahlst du bei allen flächenabhängigen Posten zu viel. Miss im Zweifel selbst nach, eine Abweichung von mehr als zehn Prozent ist erheblich. Ebenso häufig ist ein falscher oder gewechselter Verteilerschlüssel: Wird plötzlich nach Personen statt nach Fläche abgerechnet, ohne dass sich am Vertrag etwas geändert hat, ist das angreifbar. Achte außerdem auf Posten, die gar nicht umlagefähig sind und trotzdem auftauchen, etwa Reparaturen, die als Wartung getarnt sind, Verwaltungskosten oder Kosten für leerstehende Wohnungen im Haus. Bei den Heizkosten prüfst du, ob wirklich nach deinem Verbrauch abgerechnet wurde. Fehlt die Verbrauchserfassung, darfst du den Heizkostenanteil um 15 Prozent kürzen. Und vergiss nicht das Einfachste: Sind deine geleisteten Vorauszahlungen vollständig und richtig gegengerechnet? Genau hier verschwinden immer wieder einzelne Monatsbeträge. Jeder dieser Punkte ist ein konkreter Grund für eine schriftliche Einwendung.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Vermieter die Nebenkosten abrechnen?

Der Vermieter muss die Nebenkosten spätestens zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Für das Jahr 2024 heißt das bis Ende 2025. Kommt die Abrechnung später, darf er in aller Regel nichts mehr nachfordern, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben musst du dagegen auch bei später Abrechnung bekommen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen die Nebenkostenabrechnung Einwendungen zu erheben?

Gegen die Nebenkostenabrechnung hast du zwölf Monate ab dem Zugang Zeit, um Einwendungen zu erheben. Danach kannst du Fehler meist nicht mehr geltend machen. Deine Einwendungen müssen konkret sein und benennen, welchen Posten du aus welchem Grund beanstandest. Wird dir die Belegeinsicht erst spät gewährt, verlängert sich diese Frist entsprechend.

Welche Kosten darf der Vermieter nicht auf mich umlegen?

Nicht umlegen darf der Vermieter alles, was der Erhaltung und Verwaltung des Gebäudes dient. Dazu gehören Reparaturen, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Bankgebühren und Kosten für leerstehende Wohnungen. Umlagefähig sind nur die laufenden Betriebskosten aus der Betriebskostenverordnung, etwa Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Grundsteuer und Gebäudeversicherung, sofern sie im Mietvertrag vereinbart sind.

Kann ich eine hohe Nebenkostennachzahlung in Raten zahlen?

Ein gesetzliches Recht auf Ratenzahlung gibt es bei der Nebenkostennachzahlung nicht, in der Praxis lassen sich aber die meisten Vermieter darauf ein. Bitte schriftlich um eine Ratenzahlung und mach einen konkreten Vorschlag, etwa drei oder sechs gleiche Raten. Eine verlässliche Zahlung in Raten ist dem Vermieter meist lieber als ein Rechtsstreit.

Zahlt das Jobcenter eine Nebenkostennachzahlung beim Bürgergeld?

Ja, beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter eine Nebenkostennachzahlung, wenn du zum Zeitpunkt des Zugangs der Abrechnung hilfebedürftig bist und deine Wohnung als angemessen gilt. Reiche die Abrechnung sofort ein und stelle den Antrag auf Übernahme. Das Amt prüft, ob dein Verbrauch sparsam war, deshalb solltest du ungewöhnlich hohe Kosten schriftlich begründen.

Muss ich die Nachzahlung sofort zahlen, wenn die Abrechnung kommt?

Nein, du musst die Nachzahlung nicht sofort beim Eintreffen der Abrechnung zahlen. Fällig wird sie erst, wenn die Abrechnung formal korrekt und prüffähig ist, in der Regel rund 30 Tage nach Zugang. Du hast das Recht, sie vorher zu prüfen und Belege einzusehen. Strittige Beträge zahlst du am besten nur unter Vorbehalt.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, § 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten, gesetze-im-internet.de
  2. Deutscher Mieterbund, Betriebskostenabrechnung prüfen, mieterbund.de
  3. Verbraucherzentrale, Nebenkostenabrechnung und Einwendungen, verbraucherzentrale.de

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