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Wohnungssuche mit Schufa-Eintrag oder wenig Geld

Geprüft von der Redaktion

Wohnungssuche mit Schufa-Eintrag oder wenig Geld
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein negativer Schufa-Eintrag ist kein Ausschluss. Vermieter dürfen deine Bonität erst prüfen, wenn du in der engeren Auswahl bist.
  • Die Kaution darf höchstens drei Kaltmieten betragen, und du darfst sie in drei Monatsraten zahlen (§ 551 BGB).
  • Deine Schufa-Daten bekommst du einmal im Jahr kostenlos als Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Falsche Einträge kannst du löschen lassen.
  • Mit wenig Einkommen hast du oft Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf günstigere Sozialwohnungen.
  • Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter die angemessene Miete und die Kaution, oft auch die Umzugskosten (§ 22 SGB II).
  • Bürgschaft, Genossenschaftswohnung und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erhöhen deine Chancen spürbar.

Bekomme ich mit einem Schufa-Eintrag überhaupt eine Wohnung?

Ja, ein negativer Schufa-Eintrag schließt dich nicht von der Wohnungssuche aus. Vermieter dürfen deine Bonität erst prüfen, wenn du in der engeren Auswahl bist und der Mietvertrag nur noch davon abhängt. Beim ersten Besichtigungstermin sind Fragen zu deinen Finanzen unzulässig. Wichtiger als eine makellose Akte ist oft, dass du offen und vorbereitet auftrittst.

Die Wohnungssuche mit knappem Budget oder mit einem Eintrag bei der Schufa fühlt sich an, als wärst du von vornherein raus. Das stimmt nicht. Der Markt ist eng, das schon, besonders in Städten wie München, Frankfurt oder Berlin. Aber es gibt handfeste Rechte, die auf deiner Seite stehen, und mehrere Wege, die den Unterschied machen. Dieser Text zeigt dir, was Vermieter verlangen dürfen, was nicht, und welche Hilfen du mit wenig Geld tatsächlich bekommst.

Was Vermieter fragen dürfen, hängt vom Zeitpunkt ab

Vermieter dürfen nicht von Anfang an alles wissen. Die Rechtsprechung teilt den Ablauf in drei Stufen ein, und in jeder Stufe ist etwas anderes erlaubt. Je näher der Vertrag rückt, desto mehr darf abgefragt werden. Beim ersten Kontakt sind persönliche und finanzielle Fragen dagegen tabu.

BesichtigungEngere AuswahlVor Vertragsschluss
Was Vermieter in welcher Phase abfragen dürfen Bild: KI generiert.
PhaseErlaubtNicht erlaubt
BesichtigungName, Anschrift, bei Sozialwohnungen der WohnberechtigungsscheinEinkommen, Arbeitgeber, Schufa, Familienplanung
Engere AuswahlBeruf, ungefähres Einkommen, Zahl der einziehenden PersonenReligion, Herkunft, Vorstrafen ohne Bezug, Kinderwunsch
Vor VertragsschlussBonitätsauskunft, Einkommensnachweise, VormieterbescheinigungKontoauszüge im Detail, sexuelle Orientierung, Parteizugehörigkeit

Fragen nach Schwangerschaft, sexueller Orientierung, Religion oder politischer Einstellung darfst du falsch beantworten, ohne dass das später gegen dich verwendet werden kann. Sie gehen den Vermieter schlicht nichts an. Bei erlaubten Fragen zu Einkommen und Beruf solltest du dagegen ehrlich bleiben, denn eine bewusste Falschangabe kann den Vertrag später gefährden.

Deine Schufa-Daten kostenlos prüfen und Fehler löschen lassen

Einmal im Jahr steht dir eine kostenlose Datenkopie deiner gespeicherten Daten zu, die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Sie ist etwas anderes als die kostenpflichtige BonitätsAuskunft, die Vermieter sehen wollen. Fordere die kostenlose Kopie früh an, am besten bevor du mit dem Suchen beginnst, denn viele Einträge sind veraltet oder schlicht falsch.

Rund jeder dritte Eintrag ist erfahrungsgemäß fehlerhaft oder erledigt. Eine bezahlte Rechnung, die noch als offen geführt wird, ein Vertrag, den du längst gekündigt hast, ein Umzug, der nicht nachgetragen wurde. Findest du so etwas, verlangst du schriftlich die Korrektur oder Löschung. Erledigte negative Einträge werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen ohnehin gelöscht, offene Forderungen in der Regel drei Jahre nach ihrer Begleichung. Wer seine Kopie sauber hat, kann sie einem interessierten Vermieter freiwillig vorlegen und nimmt der Sache den Schrecken.

Die Kaution darf höchstens drei Kaltmieten betragen

Nach § 551 BGB darf die Mietkaution bei Wohnraum drei Nettokaltmieten nicht überschreiten. Eine Vereinbarung über mehr ist in diesem Punkt unwirksam, du schuldest dann nur den erlaubten Höchstbetrag. Genauso wichtig: Du hast das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die beiden anderen mit den folgenden Mietzahlungen.

Dieses Ratenrecht kann dir kein Vermieter im Vertrag wegnehmen. Bei einer Kaltmiete von 600 Euro heißt das: nicht 1.800 Euro auf einen Schlag, sondern dreimal 600 Euro über drei Monate verteilt. Der Vermieter muss deine Kaution außerdem getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, zum üblichen Sparzins. Die Zinsen gehören dir und erhöhen die Kaution.

Reicht das Geld selbst für die erste Rate nicht, gibt es das Mietkautionsdarlehen vom Jobcenter oder Sozialamt und die private Mietkautionsbürgschaft, bei der eine Versicherung gegen eine kleine Jahresgebühr für die Kaution einsteht. Der Vermieter muss eine Bürgschaft aber nicht akzeptieren.

Mit wenig Geld: der Wohnberechtigungsschein öffnet günstige Wohnungen

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist ein Nachweis, dass dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, und er berechtigt dich zu einer geförderten Sozialwohnung mit gebundener, meist deutlich niedrigerer Miete. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die bundeseinheitliche Einkommensgrenze bei 20.520 Euro Jahreseinkommen für einen Ein-Personen-Haushalt und 30.780 Euro für zwei Personen. Pro weiterer Person kommen 7.011 Euro hinzu, pro Kind zusätzlich 855 Euro.

Die Länder dürfen diese Grenzen für ihren angespannten Wohnungsmarkt nach oben anpassen, deshalb sind die regionalen Werte oft höher. Den WBS beantragst du beim Wohnungsamt oder Bezirksamt deiner Stadt, viele bieten das inzwischen online an. Er kostet nichts bis rund 30 Euro und gilt ein Jahr. Mitbringen musst du Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, deinen Ausweis und die Anmeldung. Mit dem Schein in der Hand suchst du bei kommunalen Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften, die den größten Bestand an Sozialwohnungen halten.

Beim Bürgergeld zahlt das Jobcenter Miete und Kaution

Wer Bürgergeld bezieht, bekommt vom Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung erstattet, solange die Wohnung angemessen ist (§ 22 SGB II). Angemessen heißt: Größe und Miete bleiben in dem Rahmen, den deine Kommune für deine Haushaltsgröße festgelegt hat. Diese Mietobergrenzen findest du im Wohngeld- oder Sozialamt deiner Stadt, sie unterscheiden sich von Ort zu Ort stark.

Vor einem Umzug brauchst du die Zusicherung des Jobcenters, dass die neue Wohnung übernommen wird. Hol sie dir schriftlich, bevor du unterschreibst. Auch die Kaution übernimmt das Jobcenter, meist als Darlehen, das später in kleinen Raten vom Regelsatz einbehalten wird. Umzugskosten, Genossenschaftsanteile und eine Erstausstattung sind unter Umständen ebenfalls drin. Wer knapp über dem Bürgergeld liegt und trotzdem wenig hat, prüft das Wohngeld, einen staatlichen Mietzuschuss, der Erwerbstätigen und Rentnern mit niedrigem Einkommen zusteht.

Wo du mit kleinem Budget wirklich fündig wirst

Die großen Portale sind hart umkämpft, und dort zählt oft nur, wer als Erster mit der perfekten Mappe antwortet. Mit wenig Geld lohnt sich der Blick auf Kanäle, an denen weniger Menschen gleichzeitig suchen. Kommunale Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften vermieten zu fairen Preisen und legen mehr Wert auf einen verlässlichen Mieter als auf einen makellosen Bonitätswert.

Eine Genossenschaftswohnung setzt einen Anteil voraus, den du beim Einzug einzahlst und beim Auszug zurückbekommst, oft zwischen 500 und mehreren tausend Euro. Beziehst du Bürgergeld, kann das Jobcenter diesen Anteil als Darlehen übernehmen. Frag außerdem bei der Caritas, der Diakonie und dem örtlichen Sozialamt nach, viele Städte führen eine geschützte Vermittlung für Menschen, die auf dem freien Markt kaum eine Chance haben. Aushänge am schwarzen Brett, Kontakte über Vereine und die Nachfrage im Bekanntenkreis führen häufiger zum Ziel als das nächste Portal.

So machst du deine Bewerbung stark

Am Ende entscheidet oft, wer die vollständigste und ruhigste Mappe abliefert. Eine gute Bewerbung nimmt dem Vermieter die Unsicherheit, und genau darum geht es ihm.

  1. Leg eine Mappe an mit Ausweiskopie, Einkommensnachweisen der letzten drei Monate und einer kurzen Selbstauskunft.
  2. Besorg dir vom bisherigen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die belegt, dass du keine offenen Mieten hast.
  3. Prüfe deine kostenlose Schufa-Datenkopie und lass Fehler löschen, bevor jemand danach fragt.
  4. Kläre Bürgschaft oder Kautionsdarlehen vorab, damit du bei einer Zusage sofort handeln kannst.
  5. Wenn dein Konto schwach aussieht, biete von dir aus einen Bürgen an, etwa Eltern mit festem Einkommen.
  6. Sei bei einer Absage nicht zu stolz für Genossenschaften, kommunale Gesellschaften und das schwarze Brett, dort läuft vieles ohne harten Bonitätscheck.

Häufige Fragen

Darf ein Vermieter bei der Besichtigung schon meine Schufa verlangen?

Nein, bei der Besichtigung darf ein Vermieter deine Schufa-Auskunft noch nicht verlangen. Erlaubt sind zu diesem Zeitpunkt nur Angaben zu deiner Person, bei Sozialwohnungen zusätzlich der Wohnberechtigungsschein. Eine Bonitätsauskunft ist erst zulässig, wenn du in der engeren Auswahl bist und der Vertrag nur noch davon abhängt.

Wie bekomme ich meine Schufa-Auskunft kostenlos?

Deine Schufa-Daten bekommst du einmal im Jahr kostenlos als Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Du beantragst sie direkt bei der Schufa, online oder per Post. Sie ist nicht zu verwechseln mit der kostenpflichtigen BonitätsAuskunft, die Vermieter sehen wollen. Die kostenlose Kopie dient dir zur eigenen Kontrolle und zum Fehlercheck.

Wie hoch darf die Mietkaution sein und muss ich sie sofort zahlen?

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Sie sofort komplett zu zahlen ist nicht nötig: Du hast das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu leisten. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die beiden weiteren mit den nächsten Mietzahlungen. Dieses Recht kann kein Vertrag ausschließen.

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein bekommt, wessen Jahreseinkommen unter der gesetzlichen Grenze liegt. Bundeseinheitlich sind das seit 2026 rund 20.520 Euro für eine Person und 30.780 Euro für zwei Personen, in vielen Bundesländern liegt die Grenze höher. Beantragt wird der Schein beim Wohnungsamt, er kostet bis zu 30 Euro und gilt ein Jahr.

Zahlt das Jobcenter die Kaution für eine neue Wohnung?

Ja, das Jobcenter übernimmt die Kaution für eine neue Wohnung, in der Regel als Darlehen, das später in kleinen Raten vom Bürgergeld einbehalten wird. Voraussetzung ist die vorherige Zusicherung, dass die Wohnung angemessen und der Umzug notwendig ist. Diese Zusicherung solltest du schriftlich einholen, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.

Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und woher bekomme ich sie?

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung deines bisherigen Vermieters, dass du keine offenen Mietschulden hast. Sie stärkt deine Bewerbung, weil sie mehr aussagt als eine Schufa-Auskunft. Einen Rechtsanspruch auf die Bescheinigung hast du zwar nicht, viele Vermieter stellen sie aber problemlos aus, wenn du freundlich danach fragst.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten, gesetze-im-internet.de
  2. Verbraucherzentrale, Schufa und Mieterselbstauskunft bei der Wohnungssuche, verbraucherzentrale.de
  3. Deutscher Mieterbund, Kaution und Rechte bei Vertragsschluss, mieterbund.de

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