BAföG beantragen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- BAföG ist eine staatliche Förderung für Schülerinnen, Schüler und Studierende. Die Hälfte ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen.
- Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, bekommen bis zu 992 Euro im Monat. Wie viel es genau ist, hängt vor allem vom Einkommen der Eltern ab.
- Zurückzahlen musst du höchstens 10.010 Euro, und das erst Jahre nach dem Studium in kleinen Raten. Der Zuschussanteil bleibt geschenkt.
- Den Antrag stellst du online über bafoeg-digital.de. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, also besser früh stellen.
- Auch bei Unsicherheit lohnt sich der Antrag. Die Berechnung ist kompliziert, und ein abgelehnter Antrag hat keine Nachteile.
BAföG ist zur Hälfte geschenkt
BAföG ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, und für Studierende besteht sie aus zwei gleichen Teilen: einem Zuschuss, den du nie zurückzahlst, und einem zinslosen Staatsdarlehen. Das ist der entscheidende Punkt, den viele nicht wissen und der die Sorge vor Schulden stark relativiert. Die Hälfte des Geldes bleibt dir geschenkt, und den Rest zahlst du zinslos und gedeckelt zurück.
Anspruch haben Studierende an Hochschulen sowie Schülerinnen und Schüler bestimmter Schulformen, etwa an Abendschulen, Kollegs oder ab einer bestimmten Klassenstufe an weiterführenden Schulen. Ob und wie viel du bekommst, richtet sich nach deinem eigenen Vermögen, deinem Einkommen und vor allem nach dem Einkommen deiner Eltern. Weitere Bedingungen sind unter anderem die Staatsangehörigkeit oder ein gesicherter Aufenthalt, die Eignung für die Ausbildung und eine Altersgrenze bei Ausbildungsbeginn.
Bis zu 992 Euro im Monat sind möglich
Der Höchstsatz für Studierende liegt bei 992 Euro im Monat, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und dich selbst krankenversicherst. Wer noch zu Hause wohnt, bekommt bis zu 664 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus mehreren festen Bausteinen zusammen, und die Übersicht zeigt, woraus er besteht.
| Baustein | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Grundbedarf | 475 Euro |
| Wohnpauschale bei eigener Wohnung | 380 Euro |
| Zuschlag Krankenversicherung | 102 Euro |
| Zuschlag Pflegeversicherung | 35 Euro |
| Höchstsatz zusammen | 992 Euro |
Vom errechneten Bedarf zieht das Amt anrechenbares Einkommen ab, vor allem das der Eltern über bestimmten Freibeträgen. Dein eigenes Einkommen bleibt bis zur Grenze eines Minijobs von 556 Euro im Monatsdurchschnitt anrechnungsfrei. Deshalb bekommen viele nicht den vollen Satz, sondern einen Teilbetrag. Und deshalb lässt sich der eigene Anspruch kaum im Kopf ausrechnen. Ein BAföG-Rechner gibt eine erste Schätzung, verbindlich ist aber nur der Bescheid des Amtes.
Die Rückzahlung ist gedeckelt und kommt spät
Die Rückzahlung des BAföG ist so gestaltet, dass sie niemanden überfordern soll. Du zahlst nur den Darlehensanteil zurück, also grob die Hälfte, und dieser Anteil ist auf höchstens 10.010 Euro begrenzt. Mehr als diese Summe musst du auch dann nicht zurückzahlen, wenn du über die Jahre deutlich mehr erhalten hast.
Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, also lange nach dem Abschluss, und läuft in Raten von rund 130 Euro im Monat. Wer in dieser Zeit wenig verdient, kann die Rückzahlung stunden lassen und zahlt dann vorübergehend nichts. Zinsen fallen keine an. Es gibt sogar die Möglichkeit, durch eine vorzeitige Rückzahlung einen Nachlass zu bekommen. Unter dem Strich ist BAföG damit die günstigste Studienfinanzierung, die es gibt.
So stellst du den Antrag
Den Antrag stellst du am einfachsten online, und der wichtigste Rat lautet: früh. BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag beim Amt eingeht. Jeder Monat, den du wartest, ist verlorenes Geld. Ein formloser Antrag per Brief sichert dir notfalls schon den Monat, wenn du die Unterlagen noch nachreichst.
- Prüfe grob deinen Anspruch, etwa mit einem BAföG-Rechner, und lass dich bei Unsicherheit beim Studierendenwerk beraten.
- Finde das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung heraus, meist beim Studierendenwerk deiner Hochschule.
- Stelle den Antrag online über bafoeg-digital.de und fülle die nötigen Formblätter aus.
- Reiche die Nachweise zu Einkommen und Vermögen mit ein, auch die deiner Eltern.
- Melde spätere Änderungen, etwa einen Wohnungswechsel oder ein gesunkenes Elterneinkommen, damit dein Anspruch stimmt.
Diese Unterlagen brauchst du
Der häufigste Grund für Verzögerungen sind fehlende Nachweise, deshalb lohnt es sich, sie früh zu sammeln. Für den Antrag brauchst du Angaben zu dir und in aller Regel zu deinen Eltern, weil deren Einkommen über die Höhe entscheidet.
Dazu gehören dein Personalausweis, deine Immatrikulationsbescheinigung oder Schulbescheinigung, Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen sowie die Einkommensnachweise deiner Eltern, meist aus dem vorletzten Kalenderjahr. Ist dein Konto gut gefüllt, achte auf die Vermögensfreigrenze, denn oberhalb davon wird Vermögen angerechnet. Wenn du dir unsicher bist, welche Formblätter für deine Situation gelten, hilft die BAföG-Beratung des Studierendenwerks kostenlos weiter.
Was tun bei Ablehnung oder wenn die Eltern nicht zahlen
Eine Ablehnung oder ein zu niedriger Bescheid ist nicht das letzte Wort. Gegen jeden BAföG-Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich besonders, wenn du einen Rechenfehler vermutest oder sich deine Lage geändert hat. Prüfe den Bescheid genau, denn Fehler kommen vor.
Zwei Sonderfälle sind wichtig. Ist das Einkommen deiner Eltern seit dem maßgeblichen Jahr deutlich gesunken, kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen, dann rechnet das Amt mit dem aktuellen Einkommen. Und wenn deine Eltern den Unterhalt verweigern, den das BAföG voraussetzt, gibt es die sogenannte Vorausleistung: Das Amt zahlt dir dann trotzdem und holt sich das Geld selbst von den Eltern zurück. Du bleibst so nicht ohne Geld, nur weil es zu Hause Streit gibt.
Zusätzlich gibt es die Studienstarthilfe von 1000 Euro
Seit dem Wintersemester 2024/2025 gibt es für den Start ins Studium eine einmalige Studienstarthilfe von 1000 Euro. Sie ist ein reiner Zuschuss, den du nicht zurückzahlst, und sie ist unabhängig vom normalen BAföG. Gedacht ist sie für junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten, damit die Kosten des Anfangs kein Grund gegen ein Studium sind.
Bekommen kannst du sie, wenn du bei Studienbeginn unter 25 bist und du selbst oder deine Familie zuvor bestimmte Sozialleistungen bezogen hast, etwa Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Der Antrag läuft ausschließlich digital über bafoeg-digital.de. Weil es die Hilfe nur zum Studienstart gibt, solltest du sie gleich zu Beginn beantragen und nicht später nachholen wollen.
Wie lange BAföG gezahlt wird und was danach kommt
BAföG wird grundsätzlich für die Regelstudienzeit gezahlt, die im Gesetz als Förderungshöchstdauer festgelegt ist. Wer länger braucht, geht danach zunächst leer aus, es gibt aber wichtige Ausnahmen. Bei einem Fachwechsel aus wichtigem Grund, bei Krankheit, bei einer Behinderung, in der Schwangerschaft oder bei der Pflege eines Kindes kann die Förderung verlängert werden. Auch ein Auslandssemester wird gefördert, teils sogar zusätzlich zur normalen Dauer.
Wichtig zu wissen ist der Unterschied zu einer späteren Fortbildung. Das normale BAföG deckt Erststudium und Schulausbildung. Für eine Aufstiegsfortbildung wie den Meister, den Techniker oder den Fachwirt gibt es ein eigenes Programm, das Aufstiegs-BAföG, mit anderen Regeln und ohne Altersgrenze. Wenn dein Ziel also erst nach einer Ausbildung kommt, ist nicht dieses, sondern das Aufstiegs-BAföG dein Weg. Ein kurzer Anruf beim zuständigen Amt klärt schnell, welche Förderung zu deiner Situation passt.
Stell den Antrag lieber zu früh als zu spät, notfalls formlos mit einem kurzen Schreiben. Weil BAföG erst ab dem Antragsmonat gezahlt wird, sichert dir das den vollen Anspruch, während du die Formblätter und Nachweise in Ruhe nachreichst. Auch wer erst mitten im Semester merkt, dass das Geld nicht reicht, sollte sofort einen Antrag stellen.
Häufige Fragen
Muss ich BAföG komplett zurückzahlen?
BAföG musst du nicht komplett zurückzahlen. Für Studierende ist die Hälfte ein Zuschuss, der geschenkt bleibt. Nur den Darlehensanteil zahlst du zurück, und dieser ist auf höchstens 10.010 Euro gedeckelt, zinslos und erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig.
Wie viel BAföG kann ich bekommen?
Der Höchstsatz für Studierende liegt bei 992 Euro im Monat, wenn du nicht bei den Eltern wohnst und dich selbst krankenversicherst. Wer zu Hause wohnt, bekommt bis zu 664 Euro. Die tatsächliche Höhe hängt vor allem vom Einkommen deiner Eltern ab, deshalb erhalten viele einen Teilbetrag.
Wie und wo stelle ich den BAföG-Antrag?
Den BAföG-Antrag stellst du online über bafoeg-digital.de beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, das meist zum Studierendenwerk deiner Hochschule gehört. Wichtig ist, früh zu beantragen, denn BAföG wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht, nicht rückwirkend.
Bekomme ich BAföG, wenn meine Eltern gut verdienen?
Ob du BAföG bekommst, hängt stark vom Einkommen deiner Eltern über bestimmten Freibeträgen ab. Verdienen sie viel, sinkt der Anspruch oder entfällt. Da die Berechnung kompliziert ist und sich die Freibeträge ändern, lohnt sich ein Antrag auch bei Unsicherheit. Ein abgelehnter Antrag hat keine Nachteile.
Was kann ich tun, wenn meine Eltern keinen Unterhalt zahlen?
Wenn deine Eltern den vorausgesetzten Unterhalt verweigern, kannst du eine Vorausleistung beantragen. Das Amt zahlt dir dann trotzdem BAföG und holt sich das Geld selbst von den Eltern zurück. So bleibst du nicht ohne Geld, nur weil es zu Hause Streit ums Geld gibt.
Was ist die Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1000 Euro zum Studienbeginn, den du nicht zurückzahlst. Sie ist unabhängig vom normalen BAföG. Anspruch haben unter 25-Jährige, die selbst oder über die Familie zuvor bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen haben. Der Antrag läuft über bafoeg-digital.de.
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