Lernschwierigkeiten, Legasthenie und Dyskalkulie
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Legasthenie ist eine Lese- und Rechtschreibstörung, Dyskalkulie eine Rechenstörung. Beide haben nichts mit Faulheit oder mangelnder Begabung zu tun.
- Von Legasthenie sind je nach Zählweise etwa 4 bis 8 von 100 Kindern betroffen, von Dyskalkulie 3 bis 7 von 100.
- Eine Lernstörung ist eine gezielte Schwäche trotz normaler Begabung. Das unterscheidet sie von einer allgemeinen Lernschwäche.
- Beide sind nicht heilbar, aber mit früher Förderung und Lerntherapie gut in den Griff zu bekommen.
- In Schule, Ausbildung und Studium hast du Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, etwa mehr Zeit oder Hilfsmittel.
- Erste Anlaufstellen sind die Schule, der schulpsychologische Dienst und der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie.
Was sind Legasthenie und Dyskalkulie?
Legasthenie und Dyskalkulie sind sogenannte Lernstörungen, bei denen das Lesen und Schreiben oder das Rechnen dauerhaft schwerfällt, obwohl die Begabung völlig normal ist. Legasthenie betrifft das Lesen und Rechtschreiben, Dyskalkulie das Rechnen. Beide sind in der internationalen Klassifikation von Krankheiten als umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten anerkannt und tragen dort Kennziffern der Gruppe F81. Wichtig ist vor allem eines: Sie sind kein Zeichen von Faulheit, Dummheit oder schlechter Erziehung.
Fachleute sprechen von einer Störung, wenn die Schwierigkeiten deutlich größer sind, als es nach Alter und Begabung zu erwarten wäre, und wenn sie sich nicht durch fehlenden Unterricht, eine Sehschwäche oder Ähnliches erklären lassen. Genau diese Lücke zwischen dem, was ein Kind eigentlich könnte, und dem, was in Lesen oder Rechnen tatsächlich gelingt, macht das Kern der Sache aus. Sie erklärt auch, warum kluge und fleißige Kinder trotz allem an einem bestimmten Bereich scheitern können.
Was ist der Unterschied zwischen Lernschwäche und Lernstörung?
Der Unterschied liegt in ihrer Reichweite: Eine Lernschwäche betrifft das Lernen allgemein, eine Lernstörung nur einen eng umgrenzten Bereich bei sonst normaler Begabung. Ein Kind mit Legasthenie kann in Mathematik, Sport und Sachkunde stark sein und nur beim Lesen und Schreiben hängen. Genau dieser Widerspruch ist typisch und oft der erste Hinweis für Eltern und Lehrkräfte.
Der Oberbegriff für alles zusammen ist Lernschwierigkeiten. Darunter fallen sowohl die spezifischen Lernstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie als auch allgemeinere Lernprobleme, die zum Beispiel mit der Konzentration, der Lernumgebung oder belastenden Lebensumständen zusammenhängen. Für die richtige Hilfe ist es wichtig, genau hinzusehen, welche Form vorliegt, denn die Förderung sieht jeweils anders aus.
| Merkmal | Legasthenie | Dyskalkulie |
|---|---|---|
| Betroffener Bereich | Lesen und Rechtschreiben | Rechnen und Zahlenverständnis |
| Typische Anzeichen | Buchstaben werden verwechselt oder ausgelassen, sehr langsames Lesen, viele Fehler | zählendes Rechnen, Mühe mit Mengen und Stellenwerten, Not bei Textaufgaben |
| Häufigkeit | etwa 4 bis 8 von 100 Kindern | etwa 3 bis 7 von 100 Kindern |
Woran du eine Lernstörung erkennst
Eine Lernstörung zeigt sich meist an einer hartnäckigen Lücke zwischen Anstrengung und Ergebnis: Dein Kind übt viel und kommt trotzdem in Lesen oder Rechnen nicht voran. Bei Legasthenie fallen häufiges Verdrehen und Auslassen von Buchstaben, stockendes Lesen und wechselnde Rechtschreibung desselben Wortes auf. Bei Dyskalkulie rechnet ein Kind noch spät mit den Fingern, verwechselt Rechenarten und versteht nicht, was eine Zahl eigentlich bedeutet.
Genauso wichtig wie die schulischen Zeichen sind die seelischen. Viele betroffene Kinder klagen vor Tests über Bauch- oder Kopfschmerzen, verlieren den Mut, entwickeln ein geringes Selbstwertgefühl oder wollen gar nicht mehr in die Schule. Nimm diese Signale ernst, sie gehören zum Bild dazu. Ein Kind, das ständig erlebt, dass es sich anstrengt und trotzdem scheitert, zieht daraus schnell den falschen Schluss, es sei dumm. Diesen Schluss kannst du ihm nehmen, indem du früh handelst und ihm zeigst, dass es an einer erklärbaren Sache liegt. Sag deinem Kind klar, dass es nicht dumm ist und dass sein Gehirn beim Lesen oder Rechnen nur einen anderen Weg braucht. Dieser eine Satz nimmt oft mehr Druck als jede zusätzliche Übungsstunde.
Wie eine Lernstörung festgestellt wird
Festgestellt wird eine Lernstörung durch eine fachliche Diagnostik, nicht durch ein einzelnes schlechtes Zeugnis. Erste Ansprechpartner sind die Lehrkräfte und der schulpsychologische Dienst. Für eine gesicherte Diagnose führen spezialisierte Praxen, Kinder- und Jugendpsychiaterinnen oder ausgebildete Lerntherapeutinnen standardisierte Tests durch. Sie prüfen die Lese-, Schreib- oder Rechenleistung, vergleichen sie mit der allgemeinen Begabung und schließen andere Ursachen aus.
Je früher die Abklärung erfolgt, desto besser. Frühe Hilfe kann den Verlauf deutlich verbessern und verhindert, dass sich Frust und Vermeidung festsetzen. Warte also nicht ab, ob sich das Problem von selbst auswächst, sondern such dir Rat, sobald dir eine hartnäckige Lücke auffällt. Eine Diagnose ist kein Stempel, sondern der Schlüssel zu passender Förderung und zum Nachteilsausgleich. Halte die Testergebnisse und Berichte gut geordnet fest, denn du brauchst sie später immer wieder, beim Wechsel der Schule, bei Prüfungen und in der Ausbildung. Ein sauber abgelegter Ordner erspart dir viele Wege.
Welche Hilfe es gibt
Legasthenie und Dyskalkulie sind nicht heilbar, aber gut förderbar. Das klingt zunächst hart, ist aber eine gute Nachricht: Mit den richtigen Strategien und Hilfen können betroffene Kinder ihren Weg gehen, Schulabschlüsse machen und Berufe erlernen. Die Hilfe setzt an mehreren Stellen zugleich an, in der Schule, in einer Therapie und in der Prüfung. Am besten greifen diese Bausteine ineinander, statt einzeln zu bleiben.
In der Schule helfen Förderunterricht und ein individueller Förderplan. Außerhalb der Schule setzt eine Lerntherapie gezielt an den Lücken an und stärkt zugleich das Selbstvertrauen. In Prüfungen sorgt der Nachteilsausgleich für faire Bedingungen, etwa mehr Zeit oder das Vorlesen von Aufgaben. Wenn durch die Lernstörung eine seelische Belastung droht, die die Teilhabe gefährdet, kann das Jugendamt eine Eingliederungshilfe nach Paragraf 35a SGB VIII gewähren und damit zum Beispiel eine Lerntherapie finanzieren. Frag danach, wenn die Kosten für dich eine Hürde sind.
Was du zu Hause tun kannst
Zu Hause hilfst du am meisten, indem du den Druck herausnimmst, statt ihn zu erhöhen. Dein Kind bekommt in der Schule schon genug Erfahrungen des Scheiterns. Achte deshalb darauf, dass die Übungszeit begrenzt und ruhig bleibt und nicht jeden Nachmittag füllt. Kurze, regelmäßige Einheiten bringen mehr als lange Kämpfe am Küchentisch, die am Ende beide erschöpfen.
Lobe die Anstrengung und die Fortschritte, nicht nur das fehlerfreie Ergebnis. Lies gemeinsam Dinge, die deinem Kind Freude machen, und trenne das entspannte Vorlesen klar vom Üben. Suche zugleich die Stärken deines Kindes und gib ihnen Raum, denn ein Erfolgserlebnis im Sport, in der Musik oder beim Basteln trägt das Selbstwertgefühl durch die schwierigen Schulmomente. Und überlass die eigentliche Therapie den Fachleuten, damit du Elternteil bleiben kannst und nicht zur Nachhilfelehrkraft wirst. Diese Trennung schützt eure Beziehung.
Was ist, wenn die Störung erst spät auffällt?
Nicht selten bleibt eine Lernstörung lange unentdeckt, gerade bei klugen Kindern, die ihre Schwäche geschickt überspielen. Auch viele Erwachsene tragen eine nie erkannte Legasthenie oder Dyskalkulie mit sich. Wenn du bei dir selbst oder deinem älteren Kind erst spät einen Verdacht hast, ist es dafür nie zu spät. Eine Diagnostik ist auch im Erwachsenenalter möglich, und der Nachteilsausgleich gilt in Ausbildung, Studium und Prüfungen genauso. Späte Klarheit erklärt oft rückblickend viel und nimmt dem eigenen Selbstbild eine alte, falsche Last.
Dein Kind ist nicht schuld an seiner Lernstörung, und du bist es auch nicht. Beratung und Adressen von geprüften Fachleuten in deiner Nähe bekommst du beim Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie und seinen Landesverbänden. Wenn die Lage dein Kind seelisch stark belastet oder es sich zurückzieht, ist die Erziehungsberatungsstelle vor Ort eine gute erste Anlaufstelle. Kinder und Jugendliche erreichen die Nummer gegen Kummer kostenlos unter 116 111.
Häufige Fragen
Sind Legasthenie und Dyskalkulie ein Zeichen von geringer Intelligenz?
Nein, Legasthenie und Dyskalkulie sind kein Zeichen geringer Intelligenz. Sie sind gezielte Schwächen beim Lesen, Schreiben oder Rechnen trotz normaler oder sogar hoher Begabung. Viele betroffene Kinder sind in anderen Fächern stark, was den Widerspruch oft erst sichtbar macht.
Kann man Legasthenie oder Dyskalkulie heilen?
Nein, heilbar sind Legasthenie und Dyskalkulie nicht, aber sie lassen sich mit früher Förderung und Lerntherapie gut in den Griff bekommen. Betroffene lernen Strategien, um ihre Schwäche auszugleichen. Mit passender Unterstützung sind Schulabschlüsse, Ausbildung und Studium gut erreichbar.
Wer stellt eine Legasthenie oder Dyskalkulie fest?
Eine Legasthenie oder Dyskalkulie stellen Fachleute mit standardisierten Tests fest, etwa spezialisierte Praxen, Kinder- und Jugendpsychiaterinnen oder ausgebildete Lerntherapeutinnen. Erste Ansprechpartner sind die Schule und der schulpsychologische Dienst. Ein einzelnes schlechtes Zeugnis reicht für eine Diagnose nicht aus.
Muss mein Kind wegen einer Lernstörung auf eine Förderschule?
Nein, eine Lernstörung wie Legasthenie oder Dyskalkulie führt nicht automatisch auf eine Förderschule. Solche Teilleistungsstörungen begründen für sich genommen keinen sonderpädagogischen Förderbedarf. Die meisten betroffenen Kinder besuchen die Regelschule und erhalten dort Förderung und einen Nachteilsausgleich.
Wer zahlt eine Lerntherapie?
Eine Lerntherapie zahlen Familien oft zunächst selbst. Wenn durch die Lernstörung aber eine seelische Belastung droht, die die Teilhabe gefährdet, kann das Jugendamt die Kosten über die Eingliederungshilfe nach Paragraf 35a SGB VIII übernehmen. Erkundige dich beim Jugendamt und lass dich vorher beraten.
Bekommt mein Kind in der Schule einen Nachteilsausgleich?
Ja, Kinder mit Legasthenie oder Dyskalkulie haben in der Schule Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, etwa mehr Bearbeitungszeit oder das Vorlesen von Aufgaben. Grundlage sind die Grundsätze der Kultusministerkonferenz und die Regelungen der Bundesländer. Den Antrag stellst du bei der Schulleitung mit einem Nachweis.
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