Studium finanzieren ohne BAföG
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Auch ohne BAföG lässt sich ein Studium finanzieren. Kombiniere am besten mehrere Quellen, statt dich auf eine zu verlassen.
- Prüfe zuerst Stipendien. Das Deutschlandstipendium zahlt 300 Euro im Monat und ist unabhängig vom Einkommen deiner Eltern.
- Ein Nebenjob als Werkstudent oder Minijob bringt regelmäßiges Geld. Bis 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit bleibst du versicherungsrechtlich Studierende oder Studierender.
- Kindergeld gibt es bis 25 in der Erstausbildung, und wer keinen BAföG-Anspruch hat, kann oft Wohngeld beantragen.
- Ein Studienkredit ist geliehenes Geld mit Zinsen, keine Förderung. Nimm ihn zuletzt und vergleiche vorher die Konditionen.
- Berufserfahrene mit Ausbildung und zwei Jahren Praxis können sich um das Aufstiegsstipendium bewerben, das ein Erststudium mit bis zu 1.072 Euro im Monat fördert.
Wie finanzierst du dein Studium ohne BAföG?
Ein Studium ohne BAföG finanzierst du am sichersten, indem du mehrere Bausteine kombinierst: ein Stipendium, einen Nebenjob und Zuschüsse wie Kindergeld oder Wohngeld, und erst als letzten Baustein einen Kredit. Keine dieser Quellen muss dein ganzes Studium allein tragen. Zusammengenommen decken sie deinen Bedarf oft besser ab als eine einzige große Lösung.
Wichtig ist die Reihenfolge, denn sie entscheidet, wie viel dich das Studium am Ende kostet. Zuschüsse wie Stipendien musst du nicht zurückzahlen, ein Nebenjob bringt Geld ohne Schulden, und nur der Kredit belastet dich später mit Zinsen. Wer diese Reihenfolge einhält, verschuldet sich am wenigsten. Deshalb lohnt es sich, jede Möglichkeit vor dem Kredit ernsthaft zu prüfen, auch wenn die Bewerbung um ein Stipendium erst einmal Arbeit macht.
Welche Stipendien kommen für dich infrage?
Stipendien sind die beste Studienfinanzierung, weil du das Geld nicht zurückzahlst. Und anders als viele glauben, gehen sie nicht nur an Einserkandidaten. Neben den Noten zählen bei vielen Stipendien auch dein Engagement, deine Lebensgeschichte oder besondere Umstände. Es gibt in Deutschland Hunderte Fördermöglichkeiten, und drei davon lohnen sich für fast alle zu prüfen.
| Stipendium | Höhe | Für wen |
|---|---|---|
| Deutschlandstipendium | 300 Euro im Monat | gute Leistung oder besonderes Engagement, unabhängig vom Elterneinkommen, Bewerbung über die Hochschule |
| Begabtenförderungswerke | nach BAföG-Sätzen plus 300 Euro Büchergeld | 13 große Werke mit unterschiedlichen Schwerpunkten, oft mit ideeller Förderung |
| Aufstiegsstipendium | bis 1.072 Euro im Monat | Berufserfahrene mit abgeschlossener Ausbildung und mindestens zwei Jahren Praxis |
Das Deutschlandstipendium bekommst du unabhängig vom Einkommen deiner Eltern. Es läuft meist über zwei Semester und wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Förderern getragen. Die Bewerbung geht direkt über deine Hochschule, dort erfährst du auch die Fristen. Die 13 Begabtenförderungswerke fördern nach den BAföG-Sätzen und legen ein Büchergeld obendrauf, dazu kommen Seminare, Netzwerke und Beratung. Sie decken die ganze Bandbreite ab, von kirchlichen und politischen bis zu gewerkschaftsnahen und wirtschaftsnahen Werken. Beachte: Wer von einem dieser Werke gefördert wird, ist in der Regel vom BAföG ausgeschlossen. Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Menschen, die schon gearbeitet haben und jetzt ein Erststudium beginnen wollen.
Eine gute Übersicht über passende Stipendien findest du im Stipendienlotsen, der Stipendiendatenbank des Bundes. Dort kannst du nach Fach, Herkunft, Lebenslage und Förderart filtern. Plane für Bewerbungen Zeit ein, denn viele Werke verlangen Motivationsschreiben, Gutachten und teils ein Auswahlgespräch. Der Aufwand lohnt sich, weil eine Förderzusage oft über mehrere Jahre trägt und dir neben Geld auch ein Netzwerk und Beratung bringt.
Wie viel darfst du im Nebenjob verdienen?
Mit einem Nebenjob finanzierst du dein Studium ohne Schulden, und als Studierende oder Studierender hast du dabei besondere Vorteile. Wenn du in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, giltst du sozialversicherungsrechtlich weiter als Studierende oder Studierender. Das ist das sogenannte Werkstudentenprivileg, und es bedeutet, dass für dich nur geringe Sozialabgaben anfallen und dir mehr vom Lohn bleibt.
Beim Minijob liegt die Grenze 2026 bei 603 Euro im Monat, und es gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Ein Minijob ist für dich praktisch abgabenfrei. Wer flexibel und viel auf einmal verdienen will, kann einen kurzfristigen Minijob nutzen, also höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, etwa in den Semesterferien. Dann darf der Verdienst auch über der Monatsgrenze liegen. Wenn du zugleich BAföG oder ein Stipendium beziehst, achte auf deren Freibeträge, damit dir die Förderung nicht gekürzt wird. Du darfst einen Werkstudentenjob und einen Minijob auch kombinieren, solange du in der Vorlesungszeit insgesamt unter der 20-Stunden-Grenze bleibst. Achte dabei auf einen Job, der zu deinem Studienplan passt, denn ein flexibler Arbeitgeber ist in Prüfungsphasen viel wert.
Welche Zuschüsse gibt es zusätzlich?
Neben Stipendium und Job gibt es Zuschüsse, die viele übersehen. Kindergeld erhalten deine Eltern für dich bis zum 25. Geburtstag, solange du dich in der ersten Ausbildung oder im Erststudium befindest. Es liegt 2026 bei 259 Euro im Monat. Auch wenn das Geld an die Eltern geht, kann es fest zu deiner Finanzierung gehören, wenn ihr das absprecht.
Wohngeld ist für Studierende ein Sonderfall. Wer dem Grunde nach BAföG bekommen könnte, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Aber genau wer kein BAföG bekommt, etwa wegen des Alters, eines Zweitstudiums oder einer überschrittenen Förderhöchstdauer, kann Wohngeld beantragen. Das lohnt sich vor allem in teuren Städten. Den Antrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde. Prüfe außerdem, ob dir Stiftungen vor Ort helfen, viele Kommunen und Kirchen haben eigene kleine Fördertöpfe.
Wann ist ein Studienkredit sinnvoll?
Ein Studienkredit ist sinnvoll, wenn alle Zuschüsse ausgeschöpft sind und trotzdem Geld fehlt, denn er ist geliehenes Geld, das du mit Zinsen zurückzahlst. Deshalb steht er am Ende der Reihenfolge, nicht am Anfang. Der KfW-Studienkredit zahlt bis zu 650 Euro im Monat und ist bekannt, aber seine Zinsen sind veränderlich, was die spätere Rückzahlung schwer planbar macht. Der Bildungskredit des Bundes ist oft günstiger, richtet sich aber vor allem an die spätere Studienphase und ist auf eine feste Summe begrenzt. Er wird in monatlichen Raten bis zu einer festgelegten Höchstsumme ausgezahlt und ist damit eher eine gezielte Überbrückung als eine Dauerfinanzierung. Genau deshalb passt er gut ans Ende einer knappen Studienphase, etwa fürs Examen.
Bevor du einen Kredit unterschreibst, vergleiche die Angebote genau. Achte auf die Zinsen, auf die Frage, ob sie fest oder veränderlich sind, und darauf, wann und wie du zurückzahlen musst. Auch Bildungsfonds sind eine Variante: Hier zahlst du nach dem Studium einen Anteil deines Einkommens zurück, was in schlechten Zeiten entlastet, in guten aber teuer werden kann. Lass dich vor der Unterschrift unabhängig beraten.
Was tun, wenn das Geld trotzdem nicht reicht?
Wenn das Geld trotz aller Bausteine knapp wird, wende dich an die Sozialberatung deines Studenten- oder Studierendenwerks, bevor Schulden entstehen. Viele Werke haben Notfonds oder Härtefallhilfen für unverschuldete Notlagen, etwa wenn ein Job wegfällt oder eine große Rechnung kommt. Diese Hilfen sind oft unbürokratisch und müssen teils nicht zurückgezahlt werden.
Beim Semesterbeitrag lohnt eine Nachfrage nach Ratenzahlung oder Stundung, wenn du ihn nicht auf einmal aufbringen kannst. Nutze außerdem konsequent die kostenlosen Angebote rund ums Studium: die Bibliothek statt gekaufter Bücher, günstiges Essen in der Mensa und das Semesterticket für den Nahverkehr. Und wenn bereits Schulden entstanden sind, hilft die Schuldnerberatung, kostenlos und vertraulich, einen Weg heraus zu finden, bevor die Lage sich zuspitzt.
Die Verbraucherzentrale rät, einen Studienkredit immer als letzte Option zu behandeln und die Konditionen nüchtern zu vergleichen. Eine kostenlose und unabhängige Erstberatung zur Studienfinanzierung bekommst du bei der Sozialberatung deines Studenten- oder Studierendenwerks sowie bei den Verbraucherzentralen. Nutze das, bevor du dich für Jahre bindest.
Häufige Fragen
Kann ich studieren, wenn ich kein BAföG bekomme?
Ja, du kannst auch ohne BAföG studieren. Dann finanzierst du dein Studium über eine Kombination aus Stipendium, Nebenjob und Zuschüssen wie Kindergeld oder Wohngeld, ergänzt bei Bedarf durch einen Studienkredit. Wichtig ist, mehrere Quellen zu verbinden, statt dich auf eine einzige zu verlassen.
Bekomme ich ein Stipendium nur mit Bestnoten?
Nein, ein Stipendium gibt es nicht nur mit Bestnoten. Beim Deutschlandstipendium und bei vielen Begabtenförderungswerken zählen neben den Leistungen auch dein soziales oder politisches Engagement, deine Lebensgeschichte und besondere Umstände. Es lohnt sich also, sich zu bewerben, auch wenn dein Schnitt nicht bei eins liegt.
Wie viel darf ich als Studierende oder Studierender verdienen?
Als Studierende oder Studierender darfst du in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dein Versicherungsprivileg zu verlieren. Im Minijob liegt die Grenze 2026 bei 603 Euro im Monat. Beziehst du BAföG oder ein Stipendium, gelten deren eigene Freibeträge, die du nicht überschreiten solltest.
Ist ein Studienkredit eine gute Idee?
Ein Studienkredit ist nur die letzte Wahl, weil du geliehenes Geld mit Zinsen zurückzahlst. Sinnvoll ist er, wenn alle Zuschüsse und ein Nebenjob nicht reichen. Vergleiche vorher die Zinsen und die Rückzahlungsregeln genau und lass dich unabhängig beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale.
Bekomme ich als Studierende oder Studierender Wohngeld?
Wohngeld bekommst du als Studierende oder Studierender nur, wenn du dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch hast, etwa wegen deines Alters, eines Zweitstudiums oder einer überschrittenen Förderhöchstdauer. Wer BAföG bekommen könnte, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Den Antrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt.
Gibt es Förderung, wenn ich nach einer Ausbildung studiere?
Ja, wenn du nach einer abgeschlossenen Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis studieren willst, kommt das Aufstiegsstipendium infrage. Es fördert ein Erststudium in Vollzeit mit bis zu 1.072 Euro im Monat. Daneben können auch das Deutschlandstipendium und ein Werkstudentenjob passen.
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