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Nachteilsausgleich bei Krankheit oder Behinderung

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Nachteilsausgleich bei Krankheit oder Behinderung
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Nachteilsausgleich gleicht eine krankheits- oder behinderungsbedingte Benachteiligung aus, ohne die inhaltlichen Anforderungen zu senken.
  • Du brauchst dafür keinen Schwerbehindertenausweis. Es genügt der Nachweis einer länger andauernden Beeinträchtigung und des konkreten Nachteils.
  • Typische Maßnahmen sind mehr Bearbeitungszeit, Pausen, ein ruhiger Raum, technische Hilfsmittel oder eine andere Prüfungsform.
  • In der Schule stellst du den Antrag formlos bei der Schulleitung, im Studium beim Prüfungsamt, jeweils mit ärztlichem Nachweis.
  • Beantrage den Ausgleich früh und vor der Prüfung. Rückwirkend geht es in der Regel nicht.
  • Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt. Beratung bekommst du kostenlos, an Hochschulen bei den Beauftragten für Studierende mit Behinderung.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich ist eine Sonderregelung, die eine krankheits- oder behinderungsbedingte Benachteiligung ausgleicht, damit du unter fairen Bedingungen lernen und geprüft werden kannst. Er senkt nicht die Anforderungen und verschafft dir keinen Vorteil. Er stellt nur die Chancengleichheit her, die dir ohne ihn fehlen würde. Du zeigst am Ende dasselbe Können wie alle anderen, nur unter Bedingungen, die deine Beeinträchtigung nicht künstlich zum Hindernis machen.

Ein Beispiel macht das deutlich. Wer wegen einer Sehbehinderung langsamer liest, bekommt vielleicht mehr Zeit oder die Aufgaben in großer Schrift. Der Inhalt der Prüfung bleibt gleich, nur die Zeitnot, die nichts mit dem Wissen zu tun hat, fällt weg. Genau darum geht es: den Nachteil ausgleichen, die Leistung aber voll erbringen. Deshalb ist ein Nachteilsausgleich auch nichts, wofür du dich rechtfertigen oder schämen müsstest. Er ist ein Recht, kein Gefallen.

Wer hat Anspruch auf einen Nachteilsausgleich?

Anspruch hat, wer durch eine länger andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung oder eine Behinderung in Schule, Ausbildung oder Studium benachteiligt ist. Wichtig ist, dass du dafür weder einen Schwerbehindertenausweis noch eine amtlich anerkannte Behinderung brauchst. Es reicht, dass du die Beeinträchtigung nachweist und zeigst, wo genau sie dir das Lernen oder die Prüfung erschwert.

Das betrifft mehr Menschen, als viele denken. Erfasst sind vorübergehende Einschränkungen wie ein gebrochener Schreibarm, chronische Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma, Multiple Sklerose oder eine Depression, psychische Erkrankungen, Autismus und ADHS sowie Sinnes- und Körperbehinderungen. Auch Teilleistungsstörungen wie Legasthenie oder Dyskalkulie können einen Nachteilsausgleich begründen. Entscheidend ist nie die Diagnose allein, sondern der konkrete Nachteil, der daraus in der Prüfungssituation entsteht.

Welche Maßnahmen sind möglich?

Welche Maßnahme passt, richtet sich nach deiner Beeinträchtigung und der jeweiligen Prüfung. Es gibt keine feste Liste, sondern eine individuelle Lösung. Diese Beispiele kommen besonders häufig vor und zeigen, wie unterschiedlich ein Ausgleich aussehen kann.

BeeinträchtigungMögliche Maßnahme
chronische Erschöpfung, Schmerzenmehr Bearbeitungszeit, zusätzliche Pausen
Angst, ADHS, Autismusruhiger Einzelraum, Prüfung in mehreren Teilen
Seh- oder Hörbehinderunggroße Schrift, technische Hilfsmittel, Assistenz
eingeschränkte HandfunktionSchreiben am Computer oder mündliche Prüfung statt schriftlicher
Legasthenie, Dyskalkuliemehr Zeit, Rechtschreibung fließt nicht in die Note ein, Formelsammlung

Die Zeitverlängerung liegt je nach Fall oft bei etwa 25 bis 50 Prozent. Genauso möglich sind aber verlängerte Fristen für Hausarbeiten, das Aufteilen einer großen Prüfung oder eine Ersatzleistung. Was am Ende gewährt wird, wird auf deinen Einzelfall zugeschnitten.

In der Schule ist es wichtig, den Nachteilsausgleich vom sogenannten Notenschutz zu unterscheiden. Der Nachteilsausgleich verändert nur die Bedingungen, etwa Zeit und Hilfsmittel, und bleibt unsichtbar. Beim Notenschutz dagegen fließt eine bestimmte Leistung nicht in die Note ein, zum Beispiel die Rechtschreibung bei Legasthenie. Das kann im Zeugnis vermerkt werden. Welche Form in welchem Fall möglich ist, regeln die Länder unterschiedlich. Lass dich deshalb an deiner Schule genau beraten, welche der beiden Möglichkeiten für dich sinnvoll ist und welche Folgen sie hat. So triffst du eine Entscheidung, die zu deiner Situation und deinen Zielen passt, statt eine, die du später bereust.

Worauf sich dein Anspruch stützt

Dein Anspruch stützt sich auf das Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung, das in mehreren Gesetzen verankert ist. Grundlegend ist Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention sichert das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Hinzu kommen das Behindertengleichstellungsgesetz und das Neunte Buch Sozialgesetzbuch.

Konkret geregelt wird der Nachteilsausgleich dann auf Landesebene, denn Bildung ist in Deutschland Ländersache. In der Schule stehen die Regeln in den Schulgesetzen und den Erlassen des jeweiligen Bundeslandes, im Studium in den Hochschulgesetzen und den Prüfungsordnungen. Deshalb kann sich der Ablauf von Land zu Land und von Hochschule zu Hochschule etwas unterscheiden. Der Grundsatz bleibt aber überall gleich: Ein nachgewiesener Nachteil muss ausgeglichen werden. Deshalb lohnt sich ein Blick in die konkrete Prüfungsordnung deiner Hochschule oder in den Erlass deines Bundeslandes, um die genauen Wege und Fristen zu kennen.

So beantragst du einen Nachteilsausgleich

Der Weg zum Nachteilsausgleich folgt in Schule und Studium einer ähnlichen Reihenfolge. Wichtig ist vor allem, früh dran zu sein, weil ein Ausgleich in der Regel nicht rückwirkend gewährt wird.

1Beratung suchen2Ärztlichen Nachweis besorgen3Antrag rechtzeitig stellen4Bescheid abwarten5Maßnahme nutzen
Der Weg zum Nachteilsausgleich, Schritt für Schritt. Bild: KI generiert.

In der Schule beantragen Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler den Ausgleich formlos bei der Schulleitung und legen Atteste, Diagnosen oder Nachweise über Fördermaßnahmen bei. Im Studium richtest du den Antrag an das Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss, meist mit einem ärztlichen Attest, das die Beeinträchtigung und ihre Auswirkung auf die Prüfung beschreibt. In beiden Fällen hilft es, vorher die Beratung zu nutzen: in der Schule die Beratungslehrkraft oder den schulpsychologischen Dienst, an der Hochschule die oder den Beauftragten für Studierende mit Behinderung. Stelle den Antrag rechtzeitig vor der Prüfung, damit er noch berücksichtigt werden kann.

Was ein gutes Attest enthalten sollte

Über deinen Antrag entscheidet oft die Qualität des Nachweises, deshalb lohnt sich hier Sorgfalt. Ein hilfreiches Attest nennt nicht nur die Diagnose, sondern beschreibt vor allem die Auswirkung auf die Prüfungssituation. Für die Schule oder das Prüfungsamt ist entscheidend, was du wegen der Beeinträchtigung konkret schlechter kannst, nicht der genaue medizinische Befund.

Bitte deine Ärztin oder deinen Arzt daher, im Attest festzuhalten, dass die Beeinträchtigung länger andauert, wie sie sich in einer Prüfung auswirkt und für welchen Zeitraum sie besteht. Ein Satz wie eine deutlich verlangsamte Schreibgeschwindigkeit durch die Erkrankung sagt der Schule mehr als eine reine Diagnose. Die genaue Diagnose selbst musst du übrigens nicht jedem offenlegen. Oft genügt es, wenn eine benannte Stelle sie kennt und der Prüfungsausschuss nur die Auswirkung und die empfohlene Maßnahme erfährt. So bleibt deine Privatsphäre geschützt.

Nachteilsausgleich in der Ausbildung

Auch in der beruflichen Ausbildung gibt es den Nachteilsausgleich, denn er gilt nicht nur für Schule und Studium. Bei den Zwischen- und Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer kannst du ihn ebenfalls beantragen. Grundlage ist unter anderem das Berufsbildungsgesetz, das für Menschen mit Behinderung eine Berücksichtigung besonderer Belange bei Prüfungen vorsieht.

Den Antrag richtest du rechtzeitig an die zuständige Kammer, in der Regel zusammen mit der Prüfungsanmeldung und einem ärztlichen Nachweis. Auch hier reicht von leicht bis stark alles, von etwas mehr Zeit bis zu einer angepassten Prüfungsform. Wenn du unsicher bist, hilft die Ausbildungsberatung der Kammer oder die Berufsberatung der Agentur für Arbeit weiter. Sprich das früh an, damit deine besondere Lage bei der Prüfungsplanung von Anfang an mitgedacht wird.

Der Nachteilsausgleich wird nicht auf dem Zeugnis vermerkt, niemand sieht deiner Urkunde später an, dass du ihn genutzt hast. Bundesweite und kostenlose Beratung bietet die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studierendenwerks. An deiner Hochschule sind die Beauftragten für Studierende mit Behinderung die richtige Anlaufstelle, in der Schule die Schulleitung und der schulpsychologische Dienst. Du musst deinen Weg dorthin nicht allein finden.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis für einen Nachteilsausgleich?

Nein, für einen Nachteilsausgleich brauchst du keinen Schwerbehindertenausweis und keine amtlich anerkannte Behinderung. Es genügt, dass du eine länger andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung nachweist und zeigst, wo sie dir die Prüfung erschwert. Ein ärztliches Attest reicht in der Regel aus.

Steht der Nachteilsausgleich später im Zeugnis?

Nein, der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis oder in der Prüfungsurkunde vermerkt. Er stellt nur faire Bedingungen her und verändert die Bewertung inhaltlich nicht. Deine erbrachte Leistung zählt genauso wie die aller anderen, niemand kann später erkennen, dass du einen Ausgleich genutzt hast.

Bekomme ich durch den Nachteilsausgleich bessere Noten?

Nein, ein Nachteilsausgleich verbessert nicht deine Noten und senkt nicht die Anforderungen. Er gleicht nur eine Benachteiligung aus, etwa durch mehr Zeit oder einen ruhigen Raum. Du erbringst dieselbe Leistung wie alle anderen, nur unter Bedingungen, die deine Beeinträchtigung nicht zum Hindernis machen.

Kann ich einen Nachteilsausgleich auch bei einer psychischen Erkrankung bekommen?

Ja, auch bei einer psychischen Erkrankung wie einer Depression, einer Angststörung, Autismus oder ADHS kannst du einen Nachteilsausgleich bekommen. Entscheidend ist nicht die Diagnose an sich, sondern der konkrete Nachteil in der Prüfung. Ein ärztliches oder psychotherapeutisches Attest sollte diesen Zusammenhang beschreiben.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Den Antrag auf Nachteilsausgleich musst du rechtzeitig vor der Prüfung stellen, denn er wird in der Regel nicht rückwirkend gewährt. Kümmere dich also möglichst früh im Semester oder Schuljahr darum. So bleibt genug Zeit für den Bescheid und die Organisation der Maßnahme.

An wen wende ich mich mit meinem Antrag?

In der Schule wendest du dich mit dem Antrag an die Schulleitung, im Studium an das Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss. Kostenlose Beratung bekommst du vorab an der Hochschule bei den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und bundesweit bei der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studierendenwerks.

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