Helfer in der Krise

Weiterbildung fördern lassen

Geprüft von der Redaktion

Weiterbildung fördern lassen
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für fast jede Lebenslage gibt es eine passende Weiterbildungsförderung. Die richtige hängt davon ab, ob du beschäftigt, arbeitsuchend oder jung mit gutem Abschluss bist.
  • Das Aufstiegs-BAföG fördert Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt, mit Zuschüssen und einem zinsgünstigen Darlehen.
  • Beschäftigte werden über das Qualifizierungschancengesetz gefördert. Den Antrag stellt der Betrieb bei der Agentur für Arbeit.
  • Arbeitsuchende bekommen Weiterbildung oft komplett über den Bildungsgutschein bezahlt.
  • Junge Menschen mit sehr gutem Ausbildungsabschluss können sich um das Weiterbildungsstipendium bewerben.
  • Wichtig: Fast alle Förderungen musst du vor Beginn der Weiterbildung beantragen, nicht danach.

Wie kannst du dir eine Weiterbildung fördern lassen?

Eine Weiterbildung förderst du dir, indem du zuerst deine Lage einordnest und dann das passende Programm wählst, denn die Förderung richtet sich danach, ob du angestellt, arbeitsuchend oder jung mit gutem Abschluss bist. Für jede dieser Lagen gibt es ein eigenes Programm. Der häufigste Fehler ist, sich erst nach der Anmeldung um die Förderung zu kümmern. Fast alle Programme verlangen den Antrag vorher.

Die gute Nachricht: Du musst eine Weiterbildung heute selten allein bezahlen. Bund, Länder und die Agentur für Arbeit teilen sich die Aufgabe, und je nach Programm werden Kursgebühren, Prüfungskosten und manchmal sogar dein Lebensunterhalt bezuschusst. Es lohnt sich also, vor der Anmeldung ein paar Stunden in die Recherche und ein Beratungsgespräch zu stecken. Dieses Zeitinvestment zahlt sich oft mit mehreren tausend Euro aus. Und selbst wenn am Ende nur ein Teil der Kosten übernommen wird, ist das mehr, als du bekommst, wenn du gar nicht erst fragst. Die Programme wollen genutzt werden, sie liegen nicht automatisch auf deinem Konto.

Welche Förderprogramme gibt es?

Vier Programme decken die meisten Fälle ab. Diese Übersicht zeigt dir auf einen Blick, welches zu deiner Lage passt und was es leistet. Danach gehen die einzelnen Abschnitte auf die wichtigsten genauer ein.

ProgrammFür wenLeistung
Aufstiegs-BAföGberufliche Aufstiegsfortbildung, unabhängig vom AlterZuschuss und zinsgünstiges Darlehen für Kurs, Prüfung und Lebensunterhalt
QualifizierungschancengesetzBeschäftigte im JobZuschuss zu Weiterbildungskosten und teils zum Arbeitsentgelt, Antrag über den Betrieb
BildungsgutscheinArbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohtevolle Übernahme der Kurs- und Prüfungskosten
Weiterbildungsstipendiumunter 25 mit sehr gutem AusbildungsabschlussZuschuss zu fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen über drei Jahre

Aufstiegs-BAföG für den beruflichen Aufstieg

Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen, etwa zur Meisterin, zum Techniker, zur Fachwirtin, zum Betriebswirt oder zur staatlich anerkannten Erzieherin. Anders als das BAföG fürs Studium ist es unabhängig vom Alter und setzt keine Bedürftigkeitsprüfung der Eltern voraus. Es richtet sich an alle, die sich nach einer ersten Ausbildung fachlich weiter hocharbeiten wollen.

Die Leistungen sind großzügig. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einer hohen Grenze gefördert, zur Hälfte als Zuschuss, den du behältst, und zur Hälfte als zinsgünstiges Darlehen der KfW. Bestehst du die Prüfung, wird ein großer Teil des Darlehens noch erlassen, sodass am Ende oft nur ein kleiner Rest übrig bleibt. Wer sich sogar selbstständig macht und einen Betrieb gründet, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen weiteren Erlass bekommen. Machst du die Fortbildung in Vollzeit, kommt ein Unterhaltsbeitrag hinzu, der als voller Zuschuss gezahlt wird. So kannst du dich auf die Fortbildung konzentrieren, ohne dass dir das Einkommen komplett wegbricht. Den Antrag stellst du beim zuständigen Amt für Aufstiegsförderung.

Förderung für Beschäftigte über das Qualifizierungschancengesetz

Wenn du fest angestellt bist, ist das Qualifizierungschancengesetz meist dein Weg zur Förderung. Es ermöglicht Betrieben und Beschäftigten, sich eine Weiterbildung von der Agentur für Arbeit bezuschussen zu lassen, unabhängig von Alter, bisheriger Qualifikation und Größe des Betriebs. Gefördert werden vor allem Weiterbildungen, die mehr können, als nur kurz aufzufrischen, und die dich für die Zukunft sicherer aufstellen.

Übernommen werden je nach Betriebsgröße ein Teil oder die gesamten Weiterbildungskosten, und für die Zeit, in der du dafür ausfällst, kann ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gezahlt werden. Der entscheidende Punkt: Der Antrag läuft über deinen Arbeitgeber. Sprich deine Vorgesetzten oder die Personalabteilung also frühzeitig an. Für viele Betriebe ist eine geförderte Weiterbildung attraktiv, weil sie qualifizierte Leute hält und nur einen Teil selbst zahlen muss.

Bildungsgutschein für Arbeitsuchende

Wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, ist der Bildungsgutschein oft der direkteste Weg zu einer geförderten Weiterbildung. Mit ihm übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für eine Weiterbildung bei einem zugelassenen Träger vollständig, in der Regel samt Prüfungsgebühren, auf Antrag auch Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Rechtsgrundlage ist Paragraf 81 SGB III.

Einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein gibt es allerdings nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen deiner Vermittlungsfachkraft. Deshalb zählt ein gut vorbereitetes Beratungsgespräch: Bring deinen Lebenslauf, dein Ziel und gute Argumente mit, warum genau diese Weiterbildung deine Chancen auf eine Stelle verbessert. Der Gutschein ist nach der Ausstellung meist nur rund drei Monate gültig, in dieser Zeit musst du dich für einen Träger entscheiden und anmelden.

Weitere Wege: Bildungsurlaub, Länderschecks und Steuer

Neben den großen Programmen gibt es kleinere Wege, die sich gut kombinieren lassen. In den meisten Bundesländern hast du Anspruch auf Bildungsurlaub, also eine bezahlte Freistellung von in der Regel fünf Tagen im Jahr für eine anerkannte Weiterbildung. Nur wenige Länder kennen diesen Anspruch nicht, deshalb lohnt der Blick in das Gesetz deines Bundeslandes.

Viele Länder bieten außerdem eigene Bildungsschecks oder Prämien an, die einen Teil der Kursgebühren übernehmen, oft für Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Die Namen und Bedingungen unterscheiden sich von Land zu Land. Und selbst wenn du eine Weiterbildung ganz selbst zahlst, holst du dir oft einen Teil über die Steuer zurück: Beruflich veranlasste Weiterbildungskosten kannst du als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

Weiterbildung neben Beruf und Familie planen

Geld ist nur die eine Seite, Zeit die andere. Eine Weiterbildung neben Beruf und Familie gelingt am besten, wenn du das Format ehrlich zu deinem Alltag wählst. Berufsbegleitende Kurse am Abend oder am Wochenende, Teilzeitvarianten und Online-Angebote machen es möglich, dranzubleiben, ohne den Job aufzugeben. Frag beim Anbieter nach, wie viele Stunden pro Woche realistisch anfallen, damit du dich nicht überforderst.

Nutze Bausteine, die zusammenpassen. Den Bildungsurlaub kannst du gezielt für Präsenzphasen einsetzen, eine Förderung deckt die Kosten, und mit dem Arbeitgeber lässt sich oft eine flexible Absprache für die Prüfungszeit treffen. Sprich früh mit den Menschen um dich herum, im Betrieb und zu Hause, denn eine Weiterbildung über mehrere Monate trägt sich leichter, wenn alle wissen, worauf es hinausläuft. Plane auch bewusst Puffer für Prüfungsphasen ein, damit nicht alles auf einmal zusammenkommt.

So beantragst du eine Förderung

Der Weg zur Förderung ist bei allen Programmen ähnlich, und die Reihenfolge ist wichtiger, als viele denken. Vor allem der letzte Schritt entscheidet: Der Antrag muss in der Regel vor dem Beginn der Weiterbildung gestellt sein.

Ziel und KurswählenPassendeFörderungprüfenBeratung nutzenAntrag vorKursbeginn
Der Weg zur geförderten Weiterbildung. Bild: KI generiert.

Kläre zuerst dein Ziel und suche einen passenden, anerkannten Kurs. Prüfe dann, welches Programm zu deiner Lage passt, und nutze eine kostenlose Weiterbildungsberatung, etwa bei der Agentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Stelle den Antrag rechtzeitig vor dem Kursbeginn und bewahre alle Nachweise auf. Wer erst nach der Anmeldung fragt, verliert den Anspruch oft ganz, obwohl er alle Bedingungen erfüllt hätte.

Welche Förderung für dich am besten passt, klärst du am schnellsten in einem kostenlosen Beratungsgespräch. Die Agentur für Arbeit berät auch Beschäftigte zur Weiterbildung, die Kammern kennen die Programme ihrer Branche, und viele Städte und Länder haben eigene Weiterbildungsberatungsstellen. Nimm dieses Angebot vor der Anmeldung wahr, damit dir keine Förderung entgeht.

Häufige Fragen

Kann ich mir jede Weiterbildung fördern lassen?

Nein, gefördert werden vor allem anerkannte Weiterbildungen mit klarem beruflichem Ziel. Welche Kurse infrage kommen, hängt vom Programm ab. Bildungsgutschein und Qualifizierungschancengesetz setzen zugelassene Träger und Kurse voraus. Lass dich vor der Anmeldung beraten, ob dein Wunschkurs förderfähig ist.

Was ist der Unterschied zwischen BAföG und Aufstiegs-BAföG?

Das BAföG fördert ein Erststudium oder eine schulische Ausbildung und ist einkommensabhängig. Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt, ist unabhängig vom Alter und verlangt keine Bedürftigkeitsprüfung der Eltern. Beide sind unterschiedliche Programme mit eigenen Anträgen.

Muss ich die Förderung vor oder nach der Weiterbildung beantragen?

Fast alle Förderungen musst du vor Beginn der Weiterbildung beantragen. Wer sich erst nach der Anmeldung oder nach dem Kurs kümmert, verliert den Anspruch oft ganz. Kläre die Förderung also immer, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder den Kurs beginnst.

Werde ich auch als Angestellte oder Angestellter gefördert?

Ja, auch Beschäftigte werden gefördert, vor allem über das Qualifizierungschancengesetz. Es bezuschusst Weiterbildungskosten und teils das Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit, unabhängig von Alter und Betriebsgröße. Der Antrag läuft über deinen Arbeitgeber, sprich die Personalabteilung deshalb früh an.

Bekomme ich während der Weiterbildung Geld zum Leben?

Beim Aufstiegs-BAföG gibt es bei einer Fortbildung in Vollzeit einen Unterhaltsbeitrag als Zuschuss. Beim Qualifizierungschancengesetz kann ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gezahlt werden. Arbeitsuchende sichern ihren Lebensunterhalt in der Regel weiter über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld ab. Was für dich gilt, klärst du in der Beratung.

Gibt es Förderung für junge Leute nach der Ausbildung?

Ja, junge Menschen unter 25 mit einem besonders guten Ausbildungsabschluss können sich um das Weiterbildungsstipendium bewerben. Es fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen über drei Jahre. Aufgenommen wird, wer die Abschlussprüfung sehr gut bestanden hat, an einem Wettbewerb erfolgreich war oder vom Betrieb vorgeschlagen wird.

Verwandte Ratgeber aus Bildung & Ausbildung

Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.