Helfer in der Krise

Altersdiskriminierung

Geprüft von der Redaktion

Altersdiskriminierung
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Altersdiskriminierung ist eine Benachteiligung wegen deines Lebensalters. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet sie seit dem 18. August 2006.
  • Geschützt sind alle Altersgruppen. Auch junge Menschen können wegen ihres Alters benachteiligt werden, nicht nur ältere.
  • Manche Altersgrenzen sind erlaubt. Paragraf 10 AGG lässt eine Ungleichbehandlung zu, wenn sie ein sachliches Ziel verfolgt und angemessen ist.
  • Die Fristen sind kurz. Ansprüche gegen den Arbeitgeber musst du innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen (Paragraf 15 Absatz 4 AGG).
  • Du bekommst kostenlose Beratung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hilft unter 0800 546 546 5, dazu Betriebsrat, Gewerkschaft und Fachanwälte.

Was zählt als Altersdiskriminierung?

Altersdiskriminierung ist eine Benachteiligung wegen deines Lebensalters. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, nennt das Alter in Paragraf 1 ausdrücklich als geschütztes Merkmal und verbietet die Benachteiligung seit dem 18. August 2006. Wichtig ist ein Punkt, den viele nicht wissen: Geschützt ist jedes Alter. Nicht nur die 58-Jährige, die trotz passender Qualifikation eine Absage bekommt, sondern auch der 22-Jährige, dem man eine Stelle wegen mangelnder Lebenserfahrung verwehrt.

Das Gesetz unterscheidet drei Formen. Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn du direkt wegen deines Alters schlechter behandelt wirst, etwa durch eine Absage mit der Begründung, das Team sei jung. Eine mittelbare Benachteiligung entsteht durch eine Regel, die neutral klingt, aber vor allem eine Altersgruppe trifft. Und eine Belästigung liegt vor, wenn Sprüche über dein Alter ein feindliches Umfeld schaffen. Alle drei sind verboten.

Wo Altersdiskriminierung im Alltag vorkommt

Am häufigsten trifft es Menschen im Arbeitsleben, und dort beginnt es oft schon bei der Stellenanzeige. Formulierungen wie "junges, dynamisches Team", "digital native" oder "Berufseinsteiger gesucht" sind Warnzeichen. Sie richten sich der Sache nach an eine bestimmte Altersgruppe und schließen andere aus. Auch bei Beförderungen, bei Fortbildungen, bei der Höhe der Abfindung im Sozialplan und bei einer Kündigung darf das Alter kein Nachteil sein.

Altersdiskriminierung endet aber nicht am Werkstor. Das AGG schützt dich auch bei vielen Alltagsgeschäften. Wenn eine Bank dir einen Kredit allein wegen deines Alters verweigert, wenn eine Versicherung dich pauschal ablehnt oder wenn ein Vermieter dich als "zu alt" abweist, kann das eine verbotene Benachteiligung sein. Der Schutz greift überall dort, wo Verträge normalerweise ohne Ansehen der Person geschlossen werden.

Wann eine Altersgrenze erlaubt ist

Nicht jede Unterscheidung nach dem Alter ist verboten, und das ist der Teil, der die Sache kompliziert macht. Paragraf 10 AGG erlaubt eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters, wenn sie objektiv und angemessen ist, ein legitimes Ziel verfolgt und die Mittel dafür erforderlich sind. Legitim sind vor allem Ziele aus der Beschäftigungspolitik, dem Arbeitsmarkt und der beruflichen Bildung.

Konkret heißt das: Ein Mindestalter für eine Tätigkeit mit hoher Verantwortung kann zulässig sein. Eine geforderte Mindestberufserfahrung ist es meist ebenfalls, auch wenn sie jüngere Bewerber faktisch ausschließt. Und ein Sozialplan darf ältere Beschäftigte stärker absichern, weil sie am Arbeitsmarkt oft schwerer eine neue Stelle finden. Die Rechtsprechung legt diese Ausnahmen allerdings eng aus. Wer sich auf sie beruft, muss das Ziel konkret benennen und zeigen, dass es kein milderes Mittel gab.

Eine feste Altersgrenze im Arbeitsvertrag, die das Ende mit dem Erreichen der Regelaltersrente vorsieht, ist nach der Rechtsprechung in der Regel wirksam. Sie gilt als zulässige Ungleichbehandlung, weil sie eine geordnete Nachfolge und den Zugang jüngerer Menschen zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Eine feste Grenze bereits mit 60 oder 63 Jahren ohne besonderen Grund ist dagegen angreifbar.

Ob eine Situation erlaubt oder verboten ist, hängt fast immer vom Grund ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Fälle und wie sie meist einzuordnen sind. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, hilft dir aber, ein Bauchgefühl in eine erste Einschätzung zu übersetzen.

SituationMeist erlaubt oder verboten?
Stellenanzeige sucht ein "junges Team"Verboten, gilt als Indiz für Benachteiligung
Anzeige verlangt fünf Jahre BerufserfahrungMeist erlaubt, wenn die Aufgabe das rechtfertigt
Absage, weil du "zu jung" oder "zu alt" seistVerboten
Mindestalter für eine Tätigkeit mit hoher VerantwortungErlaubt, wenn objektiv begründet
Höhere Abfindung für ältere Beschäftigte im SozialplanErlaubt, weil sie schwerer eine neue Stelle finden
Kündigung ausgesprochen, weil du "der Älteste" bistVerboten

So weist du eine Benachteiligung nach

Du musst eine Altersdiskriminierung nicht beweisen wie vor Gericht üblich. Paragraf 22 AGG hilft dir: Du musst nur Indizien vortragen, die eine Benachteiligung wegen des Alters vermuten lassen. Dann kehrt sich die Beweislast um, und der Arbeitgeber muss belegen, dass das Alter keine Rolle gespielt hat. Ein starkes Indiz ist zum Beispiel eine Stellenanzeige, die ausdrücklich ein junges Team sucht, zusammen mit deiner Absage kurz nach Nennung des Geburtsjahrs.

Damit diese Indizien später auch greifbar sind, sichere sie früh. Bewahre die Stellenanzeige, die Absage und den gesamten Schriftverkehr auf. Notiere mündliche Aussagen mit Datum, Uhrzeit und Namen der Anwesenden. Ein Screenshot der Anzeige mit Datum ist mehr wert als die Erinnerung an eine Formulierung, die später niemand mehr belegen kann.

1Benachteiligung erkennen2Beweise sichern3Schriftlich geltend machen (2 Monate)4Klage beim Arbeitsgericht (3 Monate)
Der Fristenlauf nach einer Benachteiligung im Job. Bild: KI generiert.

Welche Fristen du einhalten musst

Die Fristen sind der häufigste Grund, warum berechtigte Ansprüche verloren gehen. Nach Paragraf 15 Absatz 4 AGG musst du eine Entschädigung oder einen Schadensersatz innerhalb von zwei Monaten schriftlich beim Arbeitgeber geltend machen. Die Frist beginnt, sobald du von der Benachteiligung erfährst, bei einer Bewerbung also mit dem Zugang der Absage. Wer diese zwei Monate verstreichen lässt, verliert den Anspruch fast immer.

Reagiert der Arbeitgeber nicht oder lehnt er ab, hast du danach drei Monate Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Diese zweite Frist steht in Paragraf 61b Arbeitsgerichtsgesetz. Ein Hinweis für die kommenden Monate: Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die AGG-Frist von zwei auf vier Monate verlängert. In Kraft ist die Änderung noch nicht. Bis dahin gilt die kurze Frist, und du solltest immer innerhalb von zwei Monaten handeln, um auf der sicheren Seite zu sein.

Was du Schritt für Schritt tun kannst

Wenn du eine Altersdiskriminierung erlebst, hilft ein ruhiges, planvolles Vorgehen mehr als eine schnelle Reaktion aus Wut. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

  1. Schreibe sofort ein Gedächtnisprotokoll mit Datum, Ort, Beteiligten und dem genauen Wortlaut. Was heute frisch ist, verblasst in wenigen Wochen.
  2. Sichere alle Belege: Stellenanzeige, Absage, E-Mails, Chatverläufe, Notizen. Speichere sie an einem privaten Ort, nicht nur auf dem Firmenrechner.
  3. Beschwere dich intern. Nach Paragraf 13 AGG hast du das Recht, dich bei der zuständigen Stelle im Betrieb zu beschweren. Der Betriebsrat kann dich dabei unterstützen.
  4. Hole Beratung, solange die Zwei-Monats-Frist läuft. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, deine Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht schätzen deine Lage kostenlos oder günstig ein.
  5. Mache deinen Anspruch schriftlich geltend, am besten nachweisbar per Einschreiben oder mit Zustellnachweis. Erst danach entscheidest du in Ruhe über eine Klage.

Welche Ansprüche du hast

Wenn eine Altersdiskriminierung feststeht, gibt dir Paragraf 15 AGG zwei getrennte Ansprüche. Zum einen den Schadensersatz für einen konkreten finanziellen Nachteil, etwa entgangene Vergütung. Zum anderen eine Entschädigung für den immateriellen Schaden, also für die erlittene Herabwürdigung. Diese Entschädigung setzt keinen Geldverlust voraus und beträgt bei einer verweigerten Einstellung häufig bis zu drei Monatsgehälter, in schweren Fällen mehr.

Einen Anspruch auf die Stelle selbst gibt dir das AGG allerdings nicht. Paragraf 15 Absatz 6 schließt aus, dass du eine Einstellung oder Beförderung einklagen kannst. Es geht also um Ausgleich in Geld, nicht um den Arbeitsplatz. Das ist bitter, aber wichtig zu wissen, bevor du deine Erwartungen an ein Verfahren knüpfst.

Wo du Hilfe bekommst

Du musst das nicht allein durchstehen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät dich kostenlos und vertraulich unter 0800 546 546 5, erreichbar von Montag bis Donnerstag. Sie hört zu, ordnet deinen Fall rechtlich ein und nennt dir Beratungsstellen in deiner Nähe. Im Betrieb sind der Betriebsrat, die Personalvertretung und deine Gewerkschaft wichtige Verbündete. Für den Gang vors Gericht ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse. Wenn dich die Erfahrung stark belastet und du niemanden zum Reden hast, ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 116 123 für dich da.

Häufige Fragen

Gilt das AGG auch, wenn ich wegen zu jungen Alters benachteiligt werde?

Ja, das AGG schützt bei Altersdiskriminierung ausdrücklich jedes Lebensalter. Wenn dir eine Stelle mit der Begründung verwehrt wird, du seiest noch zu jung oder habest zu wenig Lebenserfahrung, kann das genauso eine verbotene Benachteiligung sein wie eine Absage an eine ältere Bewerberin.

Ist die Formulierung "junges Team" in einer Stellenanzeige verboten?

Die Formulierung "junges Team" ist zwar nicht direkt verboten, gilt aber als starkes Indiz für eine Altersdiskriminierung. Bekommst du nach einer solchen Anzeige eine Absage, kann sich nach Paragraf 22 AGG die Beweislast umkehren, und der Arbeitgeber muss belegen, dass dein Alter keine Rolle gespielt hat.

Wie lange habe ich Zeit, eine Altersdiskriminierung geltend zu machen?

Bei einer Altersdiskriminierung im Job hast du nach Paragraf 15 Absatz 4 AGG nur zwei Monate Zeit, deinen Anspruch schriftlich beim Arbeitgeber geltend zu machen. Danach bleiben dir drei Monate für eine Klage beim Arbeitsgericht (Paragraf 61b Arbeitsgerichtsgesetz). Handle deshalb schnell.

Darf mein Arbeitsvertrag mit dem Renteneintritt automatisch enden?

Ja, eine Altersgrenze, die das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersrente enden lässt, ist nach der Rechtsprechung meist wirksam. Sie zählt als zulässige Ungleichbehandlung nach Paragraf 10 AGG, weil sie eine geordnete Nachfolge und den Zugang jüngerer Menschen zum Arbeitsmarkt fördert.

Was kann ich bei Altersdiskriminierung fordern?

Bei einer nachgewiesenen Altersdiskriminierung kannst du nach Paragraf 15 AGG Schadensersatz für finanzielle Nachteile und eine Entschädigung für die erlittene Herabwürdigung verlangen. Die Stelle selbst kannst du dagegen nicht einklagen, weil Paragraf 15 Absatz 6 einen Anspruch auf Einstellung ausschließt.

Kostet mich die Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle etwas?

Nein, die Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist kostenlos und vertraulich. Du erreichst sie telefonisch unter 0800 546 546 5 oder über ein Kontaktformular. Sie klärt deine Rechte und verweist dich bei Bedarf an eine Beratungsstelle vor Ort oder an einen Anwalt.

Verwandte Ratgeber aus Diskriminierung

Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.