Antidiskriminierungsstellen finden
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Antidiskriminierungsstelle berät dich kostenlos und vertraulich, wenn du dich benachteiligt fühlst.
- Die zentrale Anlaufstelle ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, erreichbar unter 0800 546 546 5.
- Daneben gibt es Landesstellen, Beratungsstellen vor Ort und spezialisierte Stellen für einzelne Themen.
- Eine Beratung hält die AGG-Frist von zwei Monaten nicht an. Nimm deshalb früh Kontakt auf.
- Bereite Datum, Ablauf und Belege vor, dann kann die Beratung dir schneller weiterhelfen.
Was ist eine Antidiskriminierungsstelle?
Eine Antidiskriminierungsstelle berät dich kostenlos und vertraulich, wenn du dich wegen eines geschützten Merkmals benachteiligt fühlst. Die wichtigste ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, eine unabhängige Behörde mit Sitz in Berlin. Sie ist bundesweit für alle Merkmale des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zuständig: Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Du erreichst sie telefonisch unter 0800 546 546 5, von Montag bis Donnerstag, oder über ein Kontaktformular auf ihrer Internetseite.
Wichtig ist, was so eine Stelle leistet und was nicht. Sie hört dir zu, ordnet deinen Fall rechtlich ein und erklärt dir deine Möglichkeiten. Mit deinem Einverständnis kann sie sich an die Gegenseite wenden und eine gütliche Lösung versuchen. Was sie nicht tut: dich vor Gericht vertreten. Für eine Klage brauchst du einen Anwalt. Die Beratung ist der erste Schritt, der dir hilft, überhaupt zu entscheiden, ob und wie du weitergehst.
Welche Stellen es neben dem Bund gibt
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist nicht die einzige Adresse, und oft ist eine Stelle vor Ort näher an deinem Alltag. Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Antidiskriminierungsstellen. Dazu kommt ein dichtes Netz freier Beratungsstellen, die sich im Antidiskriminierungsverband Deutschland zusammengeschlossen haben. Und für einzelne Themen gibt es spezialisierte Stellen, die genau dein Anliegen kennen.
Welche Stelle die richtige ist, hängt von deinem Fall ab. Die folgende Übersicht hilft dir bei der ersten Orientierung.
| Stelle | Wofür sie zuständig ist |
|---|---|
| Antidiskriminierungsstelle des Bundes | Bundesweit, alle Merkmale des AGG, erste Einschätzung |
| Landes- und kommunale Antidiskriminierungsstellen | Fälle im jeweiligen Bundesland, oft auch staatliches Handeln |
| Beratungsstellen des Antidiskriminierungsverbands | Begleitende Beratung vor Ort, in deiner Nähe |
| Beratungsstellen für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt | Bedrohung, Angriffe und Gewalt mit rassistischem Hintergrund |
| Spezialisierte Stellen | Einzelne Themen wie Behinderung, sexuelle Identität oder Religion |
So findest du eine Stelle in deiner Nähe
Am einfachsten geht die Suche über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Auf ihrer Internetseite gibt es eine Beratungsstellensuche, in die du deinen Ort und dein Thema eingibst. Du bekommst dann passende Stellen in deiner Umgebung angezeigt. Rufst du direkt beim Bund an, verweist dich die Beratung ebenfalls an eine Stelle vor Ort, wenn eine begleitende Beratung sinnvoll ist.
Wenn du unsicher bist, welche Stelle passt, beginne einfach beim Bund. Die Beratung dort sortiert dein Anliegen und schickt dich in die richtige Richtung, statt dass du dich durch viele Adressen arbeiten musst. Kein Kontakt ist der falsche, solange du überhaupt Kontakt aufnimmst.
Wie eine Beratung abläuft
Der erste Kontakt ist unkompliziert. Du schilderst, was passiert ist, per Telefon, über ein Formular oder im persönlichen Gespräch. Auf Wunsch bleibst du dabei anonym. Die Beratung stellt Nachfragen, um den Ablauf zu verstehen, und ordnet ein, ob eine rechtlich relevante Benachteiligung vorliegen könnte. Danach erklärt sie dir deine Optionen: eine interne Beschwerde, ein Schreiben an die Gegenseite, eine Klage oder auch der bewusste Verzicht, wenn dir das lieber ist.
Du entscheidest in jedem Schritt selbst, wie es weitergeht. Eine gute Beratung drängt dich nicht, sondern zeigt dir Wege auf und überlässt dir die Wahl. Sie kann dich auch über den ganzen Weg begleiten, Briefe mit dir formulieren und dich an einen Anwalt oder eine Fachstelle weiterreichen, wenn dein Fall das braucht.
Beratung in deiner Sprache
Sprache soll kein Hindernis sein. Viele Beratungsstellen beraten mehrsprachig oder ziehen Sprachmittler hinzu, damit du dein Anliegen in der Sprache schildern kannst, in der du dich sicher fühlst. Frag beim ersten Kontakt einfach danach, welche Sprachen möglich sind. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kannst du dein Anliegen auch schriftlich über das Kontaktformular schildern, das gibt dir Zeit, in Ruhe die richtigen Worte zu finden.
Wenn du eine vertraute Person mitbringen möchtest, ist das ebenfalls in Ordnung. Eine Freundin, ein Familienmitglied oder ein Kollege darf dich zum Gespräch begleiten. Vielen fällt es leichter, den Vorfall zu schildern, wenn sie nicht allein im Raum sind.
Was du vor dem ersten Kontakt vorbereitest
Je klarer du deinen Fall schilderst, desto schneller kann dir die Beratung helfen. Es lohnt sich, vorher ein paar Dinge zusammenzutragen. Du musst nichts perfekt aufbereiten, aber diese Punkte machen das Gespräch leichter.
- Halte fest, was genau passiert ist: Datum, Ort, beteiligte Personen und der Ablauf.
- Sammle Belege wie E-Mails, Briefe, Screenshots, Stellenanzeigen oder Zeugennamen.
- Überlege, was du erreichen willst: eine Entschuldigung, eine Änderung, Geld oder nur Klarheit über deine Rechte.
- Notiere, seit wann du von der Benachteiligung weißt, damit die Beratung die Fristen prüfen kann.
Eine Beratung hält die kurzen Fristen des AGG nicht an. Für Ansprüche gegen einen Arbeitgeber gilt nach Paragraf 15 Absatz 4 AGG eine Frist von zwei Monaten, ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Benachteiligung erfährst. Warte deshalb nicht ab, bis du einen Termin bekommst, sondern nimm sofort Kontakt auf und weise auf die laufende Frist hin.
Welche Rechte du unabhängig von der Beratung hast
Eine Beratungsstelle hilft dir, deine Lage zu verstehen, aber deine Rechte hast du auch ohne sie. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gibt dir am Arbeitsplatz mehrere Werkzeuge an die Hand, und es lohnt sich, sie zu kennen, bevor du das erste Gespräch führst. So kannst du gezielt fragen, was in deinem Fall greift.
Nach Paragraf 13 AGG hast du ein Beschwerderecht: Du darfst dich bei der zuständigen Stelle im Betrieb über eine Benachteiligung beschweren, und sie muss die Beschwerde prüfen. Paragraf 16 AGG schützt dich vor Nachteilen dafür. Dein Arbeitgeber darf dich nicht dafür bestrafen, dass du dich wehrst oder als Zeuge aussagst. Und Paragraf 15 AGG gibt dir bei einer nachgewiesenen Benachteiligung Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung. Eine gute Beratung ordnet genau ein, welche dieser Rechte in deinem Fall zählen und welche Frist dazu läuft.
Beratung auch für Zeugen und Angehörige
Du musst nicht selbst betroffen sein, um dich beraten zu lassen. Wenn du eine Diskriminierung beobachtet hast oder wenn ein Mensch aus deinem Umfeld benachteiligt wurde, kannst du dich ebenfalls an eine Antidiskriminierungsstelle wenden. Das ist gerade dann hilfreich, wenn die betroffene Person selbst zu erschöpft oder verunsichert ist, um den ersten Schritt zu gehen.
Die Beratung erklärt dir, wie du unterstützen kannst, ohne über den Kopf der betroffenen Person hinweg zu handeln. Oft geht es zunächst nur darum, gemeinsam den Vorfall festzuhalten und Mut zu machen. Als Zeuge bist du zudem wertvoll, weil deine Beobachtung später ein wichtiges Indiz sein kann. Halte deshalb früh fest, was du gesehen und gehört hast, mit Datum und den Namen der Beteiligten.
Wenn keine Stelle zuständig ist
Nicht jeder Fall fällt unter das AGG. Bei einer Diskriminierung durch eine Behörde, etwa im Umgang mit einem Amt, greift das AGG oft nicht, weil es vor allem für privatrechtliche Verträge und das Arbeitsleben gilt. Trotzdem stehst du nicht ohne Schutz da: Behörden sind an das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gebunden. Auch in solchen Fällen kannst du dich beraten lassen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Landesstellen ordnen dein Anliegen ein und nennen dir den passenden Weg, etwa einen Widerspruch oder eine Beschwerde.
Belastet dich die Erfahrung seelisch stark, ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 116 123 für dich da, kostenlos und anonym. Auch das ist eine Form von Hilfe, und sie schließt eine rechtliche Beratung nicht aus, sondern ergänzt sie.
Häufige Fragen
Kostet die Beratung bei einer Antidiskriminierungsstelle etwas?
Nein, die Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der meisten anderen Stellen ist kostenlos und vertraulich. Du erreichst den Bund telefonisch unter 0800 546 546 5 oder über ein Kontaktformular. Kosten entstehen erst, wenn du später einen Anwalt für eine Klage beauftragst.
Kann ich mich anonym beraten lassen?
Ja, du kannst dich bei einer Antidiskriminierungsstelle auf Wunsch anonym beraten lassen. Du musst deinen Namen nicht nennen, um deine Rechte zu klären. Erst wenn die Stelle mit deinem Einverständnis die Gegenseite kontaktieren soll, braucht sie mehr Angaben von dir.
Vertritt mich die Antidiskriminierungsstelle vor Gericht?
Nein, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vertritt dich nicht vor Gericht. Sie berät dich, ordnet deinen Fall ein und kann mit deinem Einverständnis eine gütliche Lösung versuchen. Für eine Klage brauchst du einen Anwalt, an den die Stelle dich bei Bedarf weiterverweist.
Hält die Beratung die AGG-Frist an?
Nein, eine laufende Beratung hält die AGG-Frist nicht an. Für Ansprüche gegen einen Arbeitgeber gilt weiter die Frist von zwei Monaten nach Paragraf 15 Absatz 4 AGG. Nimm deshalb früh Kontakt auf und weise die Beratung darauf hin, seit wann du von der Benachteiligung weißt.
Wie finde ich eine Beratungsstelle in meiner Nähe?
Eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest du über die Beratungsstellensuche auf der Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Du gibst Ort und Thema ein und bekommst passende Stellen angezeigt. Alternativ ruft du beim Bund an, dort verweist man dich direkt weiter.
Kann ich mich auch schriftlich oder online an die Antidiskriminierungsstelle wenden?
Ja, du kannst dich neben dem Telefon auch schriftlich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, über ein Kontaktformular auf ihrer Internetseite. Das ist hilfreich, wenn du deinen Fall in Ruhe und mit den passenden Worten schildern möchtest oder das Telefonieren dir schwerfällt. Deine Angaben werden vertraulich behandelt.
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