Hasskriminalität anzeigen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Hasskriminalität ist eine Straftat, die aus einem Vorurteil gegen eine Gruppe begangen wird, etwa aus Rassismus oder Feindlichkeit gegen deine Religion oder sexuelle Orientierung.
- Das menschenverachtende Motiv wirkt strafverschärfend (Paragraf 46 Absatz 2 StGB).
- Bei akuter Gefahr wählst du sofort den Notruf 110. Eine Anzeige kannst du bei jeder Polizei oder online erstatten.
- Sichere Beweise früh: Fotos, Screenshots mit Datum und Link, Namen von Zeugen.
- Spezialisierte Opferberatungsstellen helfen kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.
Was ist Hasskriminalität?
Hasskriminalität ist eine Straftat, die aus einem Vorurteil gegen eine Gruppe begangen wird. Die Tat richtet sich gegen dich, weil du einer bestimmten Gruppe zugerechnet wirst, etwa wegen deiner Herkunft, deiner Hautfarbe, deiner Religion, einer Behinderung, deiner sexuellen Orientierung oder deiner geschlechtlichen Identität. Fachleute sprechen von Vorurteilskriminalität. Das Besondere ist das Motiv: Nicht du als Person bist gemeint, sondern das, wofür der Täter dich hält. Genau das trifft viele Betroffene so tief.
Rechtlich hat dieses Motiv Folgen. Nach Paragraf 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch muss ein Gericht rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonst menschenverachtende Beweggründe bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigen. Der Gesetzgeber hat das 2015 ausdrücklich geregelt und mit dem Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität 2021 erweitert. Kommt das Motiv im Verfahren zur Sprache, kann die Strafe höher ausfallen.
Bei akuter Gefahr, einem laufenden Angriff oder einer Bedrohung wählst du sofort den Notruf der Polizei unter 110. Bringe dich zuerst in Sicherheit. Wenn dich das Erlebte seelisch schwer belastet, ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 für dich da. Für eine ruhige Einordnung deiner Rechte berät dich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter 0800 546 546 5.
Wo Hasskriminalität passiert
Hasskriminalität geschieht auf der Straße und im Netz, und beides ist strafbar. Auf der Straße reicht die Spanne von der Beleidigung über die Bedrohung bis zur Körperverletzung. Im Internet gehören Hasskommentare, Bedrohungen und das Aufstacheln zum Hass gegen Gruppen dazu. Das öffentliche Aufstacheln zum Hass gegen eine Gruppe wegen ihrer Herkunft, Religion oder ähnlicher Merkmale ist als Volksverhetzung nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch eigenständig strafbar.
Wichtig ist: Auch eine einzelne Bedrohung im Netz ist kein Kavaliersdelikt. Eine ernst gemeinte Ankündigung, dir oder deiner Familie etwas anzutun, ist als Bedrohung nach Paragraf 241 Strafgesetzbuch strafbar. Du musst so etwas nicht hinnehmen, und du musst es nicht mit dir allein ausmachen.
So sicherst du Beweise
Beweise entscheiden oft darüber, ob aus einer Anzeige ein Verfahren wird. Sichere sie deshalb so früh wie möglich, solange alles noch frisch und greifbar ist. Bei einem Vorfall im Netz löschst du nichts, sondern dokumentierst zuerst. Ein Screenshot, der auch die Adresse der Seite, den Namen des Profils und das Datum zeigt, ist viel wert. Notiere zusätzlich den Link. Bei einem Vorfall auf der Straße hältst du fest, was gesagt und getan wurde, und sprichst mögliche Zeugen an.
Wenn du verletzt wurdest, lass die Verletzungen ärztlich dokumentieren, auch kleine. Ein ärztlicher Befund mit Datum ist ein starker Beleg. Bewahre beschädigte Kleidung oder Gegenstände auf. Und schreibe für dich selbst ein Gedächtnisprotokoll: was passiert ist, wann, wo, wer dabei war und was genau gesagt wurde. Diese Notiz hilft dir später bei der Aussage, wenn die Erinnerung verblasst.
Wie du Anzeige erstattest
Eine Anzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle erstatten, unabhängig davon, wo die Tat passiert ist. In vielen Bundesländern geht das auch über die Online-Wache der Polizei im Internet. Du brauchst dafür keinen Anwalt. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.
- Bring dich in Sicherheit. Bei akuter Gefahr zuerst 110 wählen, alles andere kommt danach.
- Sichere die Beweise, bevor du etwas löschst oder wegwirfst: Fotos, Screenshots mit Link und Datum, Zeugennamen, ärztlicher Befund.
- Erstatte Anzeige bei der Polizei oder über die Online-Wache. Schildere den Ablauf ruhig und vollständig.
- Sag ausdrücklich, dass du das Motiv für vorurteilsmotiviert hältst, und bitte darum, das im Protokoll zu vermerken. Nur dann wird es als solches erfasst.
- Lass dir das Aktenzeichen geben und wende dich an eine Opferberatung, die dich durch das Verfahren begleitet.
Der vierte Schritt ist entscheidend und wird oft vergessen. Wenn du nicht sagst, dass die Tat aus einem Vorurteil gegen deine Gruppe geschah, taucht das Motiv in der Akte womöglich gar nicht auf. Sprich es aktiv an, ruhig und klar.
Hass im Netz zusätzlich melden
Bei Hass im Internet lohnt sich ein zweiter Weg neben der Anzeige. Melde den Beitrag zuerst bei der Plattform selbst, damit er gelöscht oder gesperrt wird. Daneben gibt es Meldestellen, die strafbare Inhalte prüfen und an die Ermittlungsbehörden weitergeben, etwa die zentrale Meldestelle beim Bundeskriminalamt und Angebote wie "Hessen gegen Hetze" oder "REspect!". Diese Meldung ersetzt keine Anzeige, sie ergänzt sie und hilft, dass strafbare Inhalte auch dann verfolgt werden, wenn sie sich nicht nur gegen dich richten.
Warum eine Anzeige sich lohnt
Viele vorurteilsmotivierte Taten werden nie angezeigt. Betroffene schweigen aus Scham, aus Angst vor weiteren Angriffen oder weil sie glauben, es bringe ohnehin nichts. Dieses Schweigen hat Folgen, die über den eigenen Fall hinausreichen. Was nicht angezeigt wird, taucht in keiner Statistik auf, und was nicht sichtbar ist, wird politisch und polizeilich seltener bekämpft. Jede Anzeige macht ein Problem sichtbar, das sonst unsichtbar bliebe.
Eine Anzeige kann außerdem verhindern, dass dieselbe Person weitere Menschen angreift. Sie eröffnet dir den Weg zu einer Entschädigung und, wenn es zum Verfahren kommt, zu einer offiziellen Feststellung: Was dir geschehen ist, war Unrecht. Das ist für viele Betroffene wichtiger als das Strafmaß am Ende. Trotzdem gilt: Es ist deine Entscheidung, und sie ist in jede Richtung in Ordnung.
Wenn du dich gegen eine Anzeige entscheidest
Nicht jeder Mensch hat die Kraft für ein Strafverfahren, und niemand muss sich dafür rechtfertigen. Auch ohne Anzeige kannst du das Erlebte festhalten und dir Hilfe holen. Eine Opferberatung steht dir offen, egal ob du anzeigst oder nicht. Sie hört zu, ordnet ein und lässt dir Zeit, in Ruhe zu entscheiden. Manchmal reift der Entschluss zur Anzeige erst nach Wochen, und dann ist eine frühe Dokumentation Gold wert.
Bei Vorfällen im Netz kannst du außerdem melden, ohne selbst anzuzeigen. Die Meldung an die Plattform und an eine Meldestelle sorgt dafür, dass strafbare Inhalte geprüft und verfolgt werden. So schützt du andere, auch wenn du deinen eigenen Fall gerade nicht weiter verfolgen willst.
Welche Hilfe und Entschädigung dir zusteht
Du musst den Weg nicht allein gehen. Spezialisierte Opferberatungsstellen begleiten Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Der Verband der Beratungsstellen bündelt bundesweit rund 19 solcher Stellen mit über 40 Kontaktpunkten. Sie hören zu, ordnen ein, begleiten zu Terminen und zur Polizei und helfen bei Anträgen. Für allgemeine Fragen ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter 0800 546 546 5 zuständig.
Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann Leistungen der sozialen Entschädigung beantragen. Seit 2024 ist dafür das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch die Grundlage. Dazu gehören etwa Kosten für Behandlung oder ein sogenanntes Schnelles Hilfeangebot. In einem Strafverfahren kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkläger beteiligen und so aktiv am Prozess teilnehmen. Eine Opferberatung erklärt dir, was in deinem Fall in Frage kommt.
Was nach der Anzeige passiert
Nach der Anzeige leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Die Polizei vernimmt dich als Zeugen, sichert Beweise und befragt möglicherweise weitere Personen. Zu einer Vernehmung darfst du eine Vertrauensperson oder einen anwaltlichen Beistand mitbringen. Nimm dir Zeit, deine Aussage vorzubereiten, und nutze dafür dein Gedächtnisprotokoll. Es ist völlig in Ordnung, zu sagen, dass du dich an ein Detail nicht mehr genau erinnerst, statt zu raten.
Nicht jedes Verfahren endet mit einer Anklage. Reichen die Beweise nicht, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Das ist bitter, sagt aber nichts über den Wert deiner Anzeige aus. Kommt es zum Prozess, kannst du dich bei schwereren Taten als Nebenkläger beteiligen und so aktiv teilnehmen, oft mit anwaltlicher Unterstützung, deren Kosten unter Umständen übernommen werden. Eine Opferberatung begleitet dich durch diese Schritte und erklärt dir, was jeweils auf dich zukommt.
Häufige Fragen
Was zählt rechtlich als Hasskriminalität?
Als Hasskriminalität zählt jede Straftat, die aus einem gruppenbezogenen, menschenverachtenden Vorurteil begangen wird, etwa aus Rassismus, Antisemitismus oder Feindlichkeit gegen die sexuelle Orientierung. Das Motiv selbst ist keine eigene Straftat, wirkt aber nach Paragraf 46 Absatz 2 StGB strafverschärfend auf die zugrunde liegende Tat.
Muss ich der Polizei sagen, dass die Tat aus Hass geschah?
Ja, du solltest das ausdrücklich sagen und um einen Vermerk im Protokoll bitten. Nur wenn das vorurteilsmotivierte Motiv erfasst wird, kann es im weiteren Verfahren als strafverschärfend berücksichtigt werden. Schildere ruhig, woran du das Motiv festmachst, etwa an Beschimpfungen während der Tat.
Kann ich Hass im Internet anzeigen?
Ja, Hass im Internet kannst du anzeigen. Volksverhetzung nach Paragraf 130 StGB und Bedrohungen nach Paragraf 241 StGB sind strafbar, auch online. Sichere vorher Screenshots mit Link, Profilname und Datum und melde den Beitrag zusätzlich bei der Plattform und bei einer Meldestelle für strafbare Inhalte.
Was kostet mich eine Opferberatung?
Eine spezialisierte Opferberatung für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Die Beratung begleitet dich zur Polizei und zu Terminen, hilft bei Anträgen und steht auch deinen Angehörigen und Zeugen offen. Du findest die Stellen über den bundesweiten Verband der Beratungsstellen.
Bekomme ich als Opfer einer Gewalttat eine Entschädigung?
Wer durch eine Gewalttat gesundheitlich geschädigt wurde, kann Leistungen der sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch beantragen. Dazu gehören etwa Behandlungskosten und schnelle Hilfen. Eine Opferberatung oder das zuständige Amt für soziale Entschädigung erklärt dir, welche Leistungen für dich in Frage kommen.
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