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Was als Diskriminierung gilt

Geprüft von der Redaktion

Was als Diskriminierung gilt
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Diskriminierung im Sinne des Gesetzes ist eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals: Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität.
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennt vier Formen: unmittelbare und mittelbare Benachteiligung, Belästigung sowie die Anweisung, jemanden zu benachteiligen.
  • Nicht jede Ungleichbehandlung ist verboten. Es gibt sachliche Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
  • Das AGG gilt vor allem im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften wie Wohnung, Einkauf oder Versicherung, nicht in rein privaten Beziehungen.
  • Ob dein Erlebnis rechtlich zählt, klärt am schnellsten eine kostenlose Beratung, zum Beispiel bei der Antidiskriminierungsstelle unter 0800 546 546 5.

Was gilt als Diskriminierung?

Als Diskriminierung gilt rechtlich eine Benachteiligung, die mit einem gesetzlich geschützten Merkmal zusammenhängt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, nennt in § 1 sechs solcher Merkmale: Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Erst wenn deine schlechtere Behandlung an eines dieser Merkmale anknüpft, spricht das Gesetz von Diskriminierung. Der entscheidende Test ist einfach: Wäre eine vergleichbare Person ohne dieses Merkmal besser behandelt worden?

Im Alltag benutzen viele Menschen das Wort Diskriminierung breiter, für jede Form von Ungerechtigkeit. Das ist verständlich, denn eine Kränkung tut weh, egal aus welchem Grund. Rechtlich zählt aber nur der Bezug zu einem der sechs Merkmale. Diese Unterscheidung ist keine Kleinigkeit, denn sie entscheidet, ob dir das AGG konkrete Ansprüche gibt oder ob ein anderer Weg besser passt.

Die sechs geschützten Merkmale

Die sechs Merkmale decken die Bereiche ab, in denen Menschen besonders oft und besonders hart benachteiligt werden. Jedes Merkmal steht für eine Vielzahl von Lebenslagen, wie die folgende Übersicht zeigt.

MerkmalBeispiele für eine Benachteiligung
Rasse und ethnische HerkunftEine Wohnung wird wegen deines Namens nicht vergeben, du wirst im Laden stärker kontrolliert.
GeschlechtWeniger Lohn für gleiche Arbeit, Absage wegen einer Schwangerschaft.
Religion und WeltanschauungAblehnung wegen eines Kopftuchs, Spott wegen des Glaubens.
BehinderungEin Lokal verweigert den Zutritt mit Rollstuhl, eine Absage allein wegen einer chronischen Krankheit.
AlterEine Stellenanzeige sucht nur junge Bewerber, ein Kredit wird wegen des Alters verweigert.
Sexuelle IdentitätEin Paar wird in der Öffentlichkeit angefeindet, Nachteile im Job nach dem Coming-out.

Der Begriff Rasse steht im Gesetz aus historischen Gründen. Gemeint ist nicht, dass es Menschenrassen gibt, denn die gibt es nicht. Gemeint ist der Schutz vor rassistischer Zuschreibung. Viele Fachleute und die Antidiskriminierungsstelle schlagen deshalb vor, im Gesetz künftig von rassistischer Diskriminierung zu sprechen. Wichtig für dich ist: Der Schutz gilt unabhängig davon, ob die Zuschreibung überhaupt zutrifft. Es reicht, dass du wegen einer angenommenen Herkunft benachteiligt wirst.

Die vier Formen der Benachteiligung

Diskriminierung sieht nicht immer gleich aus. Manchmal ist sie offen, manchmal versteckt sie sich hinter scheinbar neutralen Regeln. Das AGG unterscheidet in § 3 vier Formen. Wenn du deine Erfahrung einer dieser Formen zuordnen kannst, fällt es leichter, sie zu benennen und Hilfe zu holen.

UnmittelbarMittelbarBelästigungAnweisung
Die vier Formen der Benachteiligung nach Paragraf 3 AGG im Überblick. Bild: KI generiert.

Eine unmittelbare Benachteiligung ist die offene Form: Du wirst direkt schlechter behandelt als eine andere Person in einer vergleichbaren Lage, und zwar wegen eines geschützten Merkmals. Ein Beispiel ist die Absage auf eine Bewerbung mit der Begründung, man wolle niemanden über 50 einstellen.

Eine mittelbare Benachteiligung ist versteckter. Eine Vorschrift, ein Kriterium oder ein Verfahren klingt neutral, trifft aber eine bestimmte Gruppe besonders. Verlangt eine Firma etwa perfektes Deutsch für eine Tätigkeit, bei der Sprache kaum eine Rolle spielt, kann das Menschen mit ausländischer Herkunft mittelbar benachteiligen. Solche Regeln sind nur erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gibt und das Mittel angemessen ist.

Eine Belästigung liegt vor, wenn dein Umfeld dir durch abwertende Äußerungen, Gesten oder Verhalten die Würde nimmt und eine feindliche Umgebung schafft. Dazu gehört die sexuelle Belästigung als eigene Unterform. Die vierte Form ist die Anweisung zur Benachteiligung: Wer eine andere Person auffordert, jemanden zu diskriminieren, etwa ein Vermieter, der seinem Makler sagt, an bestimmte Gruppen nicht zu vermieten, verstößt selbst gegen das Gesetz.

Was keine Diskriminierung im Sinne des Gesetzes ist

Nicht jede Ungleichbehandlung ist verboten. Das AGG erlaubt eine unterschiedliche Behandlung, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Nach § 8 AGG darf ein Arbeitgeber ein Merkmal zur Bedingung machen, wenn es für die Tätigkeit wirklich entscheidend ist. Ein Theater darf für eine bestimmte Rolle eine Frau suchen, eine Kirche darf bei manchen Stellen die Religion voraussetzen. Auch beim Alter gibt es Ausnahmen, etwa Altersgrenzen, die dem Gesundheitsschutz dienen.

Ebenso ist es keine Diskriminierung im rechtlichen Sinn, wenn du aus Gründen benachteiligt wirst, die mit keinem der sechs Merkmale zu tun haben. Wenn deine Bewerbung wegen fehlender Qualifikation abgelehnt wird oder ein Vermieter dir wegen einer schlechten Bonität absagt, ist das erlaubt, solange die Herkunft oder ein anderes Merkmal dabei keine Rolle spielt. Das macht die Sache in der Praxis manchmal schwierig, denn der wahre Grund liegt nicht immer offen. Genau hier hilft die Beweiserleichterung des § 22 AGG, nach der schon Indizien genügen.

Auch gezielte Förderung ist erlaubt. Sogenannte positive Maßnahmen, die bestehende Nachteile einer Gruppe ausgleichen sollen, sind nach § 5 AGG zulässig. Ein Programm, das gezielt Frauen in technische Berufe holt oder Menschen mit Behinderung fördert, ist deshalb keine verbotene Benachteiligung der anderen, sondern ein bewusster Ausgleich.

Wo das AGG gilt und wo nicht

Das AGG deckt nicht jeden Lebensbereich ab. Am stärksten schützt es im Arbeitsleben, von der Stellenanzeige über die Bewerbung und den Arbeitsalltag bis zur Kündigung. Der zweite große Bereich ist das Zivilrecht, genauer die sogenannten Massengeschäfte. Das sind Geschäfte, die ohne Ansehen der Person mit einer Vielzahl von Kunden abgeschlossen werden, etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie, bei Versicherungen oder bei der Vermietung größerer Wohnungsbestände.

In rein privaten Beziehungen greift das AGG dagegen nicht. Wen du zu deiner Geburtstagsfeier einlädst, ist deine Sache. Auch bei sehr persönlichen Verträgen, etwa der Vermietung eines Zimmers in der eigenen Wohnung, gelten Ausnahmen. Wenn dein Fall außerhalb des AGG liegt, heißt das aber nicht, dass du wehrlos bist. Es gibt weitere Wege, etwa den Schutz durch die Grundrechte gegenüber dem Staat, das Strafrecht bei Beleidigung oder Volksverhetzung und Beschwerdestellen in vielen Bereichen.

Das AGG und das Grundgesetz

Das AGG ist nicht der einzige Schutz vor Diskriminierung. Seine Wurzel liegt im Grundgesetz. Artikel 3 garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet, jemanden wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Herkunft, des Glaubens oder einer Behinderung zu benachteiligen. Dieser Schutz richtet sich vor allem gegen den Staat, also gegen Behörden, Schulen und Gerichte. Das AGG ergänzt ihn für den privaten Bereich, etwa für Arbeitgeber, Vermieter und Unternehmen.

Für dich bedeutet das: Auch dort, wo das AGG nicht greift, gibt es oft einen anderen Schutz. Bei einer Behörde kannst du dich auf die Grundrechte berufen, im Strafrecht auf Vorschriften gegen Beleidigung oder Volksverhetzung. Eine Beratungsstelle prüft mit dir, welche Grundlage in deinem Fall die stärkste ist.

Diskriminierung, Vorurteil und Rassismus

Diese drei Begriffe werden oft vermischt, meinen aber Verschiedenes. Ein Vorurteil ist eine innere Haltung, eine vorgefasste Meinung über eine Gruppe. Solange sie im Kopf bleibt, ist sie nicht verboten. Diskriminierung ist die Handlung, die aus einer solchen Haltung folgt, also die konkrete Benachteiligung. Rassismus wiederum ist ein System aus Vorurteilen, Handlungen und Strukturen, das Menschen wegen zugeschriebener Herkunft abwertet. Rassistische Diskriminierung ist damit eine Unterform von Diskriminierung, und sie ist die häufigste, die bei Beratungsstellen ankommt.

Für deinen Umgang mit einer Erfahrung ist diese Einordnung hilfreich, aber nicht entscheidend. Du musst nicht wissen, in welche Schublade dein Erlebnis genau gehört, um Hilfe zu bekommen. Beschreibe einfach, was passiert ist, und eine Beratungsstelle ordnet es mit dir gemeinsam ein. Manchmal treffen sogar mehrere Merkmale zusammen, etwa Herkunft und Geschlecht. Fachleute sprechen dann von Mehrfachdiskriminierung, und auch sie ist vom AGG erfasst.

Häufige Fragen

Zählt es als Diskriminierung, wenn mich jemand nur unsympathisch findet?

Nein, persönliche Abneigung allein ist keine Diskriminierung im Sinne des AGG. Das Gesetz greift erst, wenn deine schlechtere Behandlung mit einem der sechs geschützten Merkmale zusammenhängt. Wird die Abneigung aber mit Sprüchen über deine Herkunft, dein Alter oder deine Religion begleitet, kann daraus eine Belästigung werden, die das AGG sehr wohl erfasst.

Ist eine unterschiedliche Behandlung immer verboten?

Nein. Das AGG erlaubt eine unterschiedliche Behandlung, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Nach § 8 AGG darf ein Merkmal Bedingung sein, wenn es für die Tätigkeit wirklich entscheidend ist. Auch Altersgrenzen zum Schutz der Gesundheit können zulässig sein. Verboten ist die Benachteiligung erst dann, wenn ein solcher Grund fehlt.

Was bedeutet mittelbare Diskriminierung genau?

Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine scheinbar neutrale Regel eine bestimmte Gruppe besonders hart trifft. Ein Beispiel ist eine Sprachvorgabe, die mit der eigentlichen Arbeit nichts zu tun hat und Menschen mit ausländischer Herkunft ausschließt. Solche Regeln sind nur erlaubt, wenn sie einem echten Ziel dienen und das Mittel dafür angemessen und erforderlich ist.

Gilt das AGG auch beim privaten Wohnungsverkauf oder bei der Untervermietung?

Nur eingeschränkt. Bei der Vermietung von Wohnraum gibt es Ausnahmen, etwa für kleine Vermieter oder für ein Zimmer in der eigenen Wohnung, wo ein besonderes Nähe- und Vertrauensverhältnis besteht. Unabhängig davon bleibt die Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft aber grundsätzlich verboten. Im Zweifel klärt eine Beratungsstelle, ob dein Fall unter das AGG fällt.

Was mache ich, wenn mein Fall nicht unter das AGG fällt?

Auch dann bist du nicht wehrlos. Gegenüber Behörden schützen dich die Grundrechte, bei Beleidigung oder Volksverhetzung greift das Strafrecht, und viele Bereiche haben eigene Beschwerdestellen. Eine kostenlose Beratung hilft dir, den passenden Weg zu finden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist dafür unter 0800 546 546 5 erreichbar.

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