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Die erste eigene Wohnung mit 18

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Symbolbild zum Thema Die erste eigene Wohnung mit 18
Symbolbild zu Die erste eigene Wohnung mit 18. KI-generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit 18 bist du volljährig und voll geschäftsfähig. Das steht in Paragraf 2 BGB. Du darfst einen Mietvertrag ohne die Zustimmung deiner Eltern selbst unterschreiben.
  • Rechne vor der Suche ehrlich durch, was du dir leisten kannst. Zur Miete kommen Nebenkosten, Strom, Internet, der Rundfunkbeitrag und einmalig die Kaution.
  • Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, das schreibt Paragraf 551 BGB vor. Du darfst sie in drei Monatsraten zahlen, und du bekommst sie am Ende zurück.
  • Als Mieter kannst du fast immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Der Vermieter braucht dagegen einen gesetzlichen Grund.
  • Reicht dein Geld nicht, gibt es Wohngeld, BAföG, die Berufsausbildungsbeihilfe und das Bürgergeld. Wer aus der Jugendhilfe kommt, bekommt Unterstützung über das Jugendamt.
  • Wenn du unter 25 bist und Bürgergeld beziehst, brauchst du vor dem Auszug die Zusicherung des Jobcenters. Ohne sie werden die Wohnkosten oft nicht übernommen.

Was musst du wissen, bevor du mit 18 in die erste eigene Wohnung ziehst?

Die erste eigene Wohnung ist ein großer Schritt, aufregend und ein bisschen einschüchternd zugleich. Das Gute vorweg: Mit 18 bist du nach Paragraf 2 BGB volljährig und damit voll geschäftsfähig. Du darfst einen Mietvertrag selbst abschließen, ohne dass deine Eltern zustimmen müssen. Damit trägst du aber auch die Verantwortung für das, was du unterschreibst. Genau deshalb lohnt es sich, ein paar Dinge vorher zu klären, damit aus der Freude keine Geldfalle wird.

Der wichtigste Schritt kommt vor der Wohnungssuche und heißt rechnen. Viele schauen zuerst auf die Kaltmiete und übersehen, dass die eigentliche Belastung deutlich höher liegt. Zur Miete kommen die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Müll, dazu Strom, Internet, der Rundfunkbeitrag und die Ausstattung der Wohnung. Wenn du diese Summe kennst, weißt du, was du dir wirklich leisten kannst, und gehst mit einem klaren Budget in die Suche. Wie du dabei den Überblick über dein Geld behältst und Schuldenfallen umgehst, findest du im Ratgeber zu Jugendlichen und Geld.

Was der Mietvertrag wirklich kostet

Die Miete in einer Anzeige ist selten das, was du am Ende zahlst. Es lohnt sich, die einzelnen Posten zu kennen, damit dich nichts überrascht. Man unterscheidet grob zwischen der Kaltmiete, also dem reinen Preis für die Wohnung, und der Warmmiete, in der die Betriebskosten schon enthalten sind. Strom und Internet schließt du meist zusätzlich selbst ab.

KostenpunktWorum es geht
Kaltmieteder reine Mietpreis für die Wohnung, ohne Nebenkosten
NebenkostenHeizung, Wasser, Müll, Hausreinigung, meist monatlich als Vorauszahlung
Kautioneinmalige Sicherheit, höchstens drei Nettokaltmieten, kommt am Ende zurück
Strom und Interneteigene Verträge, die du selbst anmeldest und monatlich zahlst
Rundfunkbeitragfester Monatsbeitrag pro Wohnung, unter Umständen bist du befreit
Erstausstattungeinmalig für Möbel, Küche und Hausrat, oft der größte Brocken am Anfang

Die Kaution ist gesetzlich gedeckelt. Nach Paragraf 551 BGB darf sie höchstens drei Nettokaltmieten betragen, und du hast das Recht, sie in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem eigenen Geld anlegen und verzinsen. Wenn du beim Auszug die Wohnung ordentlich zurückgibst und keine Schulden offen sind, bekommst du die Kaution zurück. Sie ist also kein verlorenes Geld, sondern eine Sicherheit, die geparkt ist.

Der Weg zur ersten Wohnung Schritt für Schritt

Von der ersten Idee bis zum Einzug führt ein überschaubarer Weg. Es hilft, ihn in Etappen zu denken, statt alles auf einmal regeln zu wollen. So verlierst du weder den Überblick noch die Nerven.

1Budget klären2Wohnung suchen3Vertrag prüfen4Einziehen und anmelden
Der Weg in die erste eigene Wohnung verläuft in vier Etappen, vom ehrlichen Kassensturz bis zur Anmeldung beim Amt Bild: KI generiert.

Am Anfang steht der Kassensturz: Was hast du jeden Monat sicher zur Verfügung, und was bleibt nach den festen Kosten übrig. Danach beginnt die Suche, bei der du auf die Warmmiete achtest, nicht nur auf die Kaltmiete. Ist eine Wohnung gefunden, prüfst du den Vertrag in Ruhe, am besten mit einem Erwachsenen oder einer Beratungsstelle an deiner Seite. Und ganz am Ende steht der Umzug mit allem, was dazugehört: Strom und Internet anmelden, dich beim Einwohnermeldeamt melden und die alten Verträge sauber abschließen.

Was du bei der Wohnungssuche und Besichtigung beachtest

Auf dem Wohnungsmarkt bist du als junger Mensch oft in einer schwächeren Position, weil du noch kein langes Einkommen und keine Mietgeschichte vorweisen kannst. Vermieter fragen häufig nach einem Einkommensnachweis, einer Schufa-Auskunft und manchmal nach einer Bürgschaft der Eltern. Das ist normal und kein Misstrauen gegen dich persönlich. Bereite diese Unterlagen vor, dann wirkst du zuverlässig. Eine einfache Schufa-Auskunft für dich selbst, die sogenannte Datenkopie, ist einmal im Jahr kostenlos.

Bei der Besichtigung lohnt der genaue Blick. Achte auf Feuchtigkeit und Schimmel, probiere Fenster, Heizung und Wasserhähne aus und frag nach den durchschnittlichen Nebenkosten der letzten Jahre. Halte im Vertrag fest, was zur Wohnung gehört, und schreib beim Einzug ein Übergabeprotokoll mit vorhandenen Mängeln. Das schützt dich später davor, für Schäden zu zahlen, die es schon vorher gab. Und sei vorsichtig bei Angeboten, die zu gut klingen: Zahle niemals eine Kaution oder Gebühr, bevor du die Wohnung gesehen und einen echten Vertrag in der Hand hast.

Woher das Geld kommt, wenn deins nicht reicht

Nicht jeder kann die erste Wohnung allein aus eigener Tasche stemmen, und das musst du auch nicht. Für fast jede Lebenslage gibt es eine Unterstützung, du musst nur wissen, welche zu dir passt. Wenn du eine Ausbildung machst und nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, kommt die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit infrage. Für Schülerinnen, Schüler und Studierende gibt es je nach Lage BAföG. Wer wenig verdient und eine eigene Wohnung hat, kann Wohngeld beantragen, einen Zuschuss zur Miete. Und wer ohne Ausbildung und Einkommen dasteht, findet beim Jobcenter das Bürgergeld, das auch die Kosten der Unterkunft übernehmen kann.

Für die einmaligen Anschaffungen gibt es beim Bürgergeldbezug außerdem einen Antrag auf Erstausstattung. Damit lassen sich Möbel, eine Küche und der nötige Hausrat finanzieren, die am Anfang oft der größte Brocken sind. Frag beim Jobcenter aktiv danach, denn dieser Zuschuss wird nicht automatisch gezahlt. Und wenn dich Werbung mit einem schnellen Kredit für die Einrichtung lockt: Sei misstrauisch. Seriöse Hilfe kostet dich nichts und drängt dich zu nichts.

Besondere Regeln, wenn du unter 25 bist

Ein Punkt ist wichtig, weil ihn viele zu spät erfahren. Wenn du unter 25 bist und Bürgergeld beziehst oder beantragst, darfst du nicht einfach ausziehen und erwarten, dass das Jobcenter die Miete zahlt. Nach Paragraf 22 SGB II brauchst du vorher die Zusicherung des Jobcenters, und zwar bevor du den Mietvertrag unterschreibst. Ohne diese Zusicherung werden die Wohnkosten in der Regel nicht übernommen. Das Jobcenter erteilt sie, wenn ein schwerwiegender sozialer Grund gegen ein Wohnen bei den Eltern spricht, wenn der Umzug für eine Ausbildung oder Arbeit nötig ist oder wenn ein ähnlich wichtiger Grund vorliegt.

Das klingt streng, hat aber einen Sinn: Der Gesetzgeber möchte, dass junge Menschen nicht ohne Not den teureren Weg in eine eigene Wohnung gehen. Wenn es zu Hause aber nicht mehr geht, etwa wegen Gewalt oder schwerer Konflikte, ist das genau so ein schwerwiegender Grund. Lass dich in solchen Fällen frühzeitig beraten und hol die Zusicherung schriftlich ein. Wer aus einer Wohngruppe oder Pflegefamilie in ein eigenes Leben startet, hat eigene Rechte und Ansprechpartner. Die liest du im Ratgeber für Careleaver in der Jugendhilfe, denn dort ist das Jugendamt und nicht das Jobcenter deine erste Adresse.

Angemeldet, versorgt, versichert: die Formalitäten nach dem Einzug

Wenn die Wohnung dein Zuhause ist, sind noch ein paar Dinge zu regeln, damit du auf der sicheren Seite bist. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug musst du dich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür brauchst du eine Wohnungsgeberbestätigung, die dir der Vermieter ausstellt. Schließ einen Stromvertrag ab, wenn er nicht schon läuft, und kümmere dich um Internet. Für den Rundfunkbeitrag wird jede Wohnung angemeldet. Wenn du BAföG oder Bürgergeld beziehst, kannst du dich von diesem Beitrag befreien lassen, das solltest du gleich beantragen.

Denk außerdem an Versicherungen. Eine private Haftpflichtversicherung ist wichtig, weil sie einspringt, wenn du versehentlich einen Schaden anrichtest. Solange du in Ausbildung oder Studium bist und unverheiratet, bist du oft noch über deine Eltern mitversichert, das lohnt sich zu prüfen. Eine Hausratversicherung ist am Anfang meist verzichtbar, solange dein Besitz überschaubar ist. Behalte den Überblick über deine festen Kosten, indem du sie einmal aufschreibst. Erst das, was danach übrig bleibt, ist dein wirklich freies Geld.

Eine eigene Wohnung ist ein großer Schritt, und es ist normal, wenn dich die vielen Verträge, Kosten und Fristen zeitweise überfordern. Trag das nicht allein. Bei Geldsorgen hilft dir die Schuldnerberatung von Caritas, Diakonie oder deiner Kommune kostenlos und vertraulich. Wenn dich die Situation seelisch belastet und du einfach reden möchtest, ist die Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche unter 116 111 anonym und gratis erreichbar. In seelischen Notlagen ist die TelefonSeelsorge rund um die Uhr unter 116 123 da. Bei akuter Gefahr wähle sofort 112.

Häufige Fragen

Darf ich mit 18 einen Mietvertrag ohne meine Eltern unterschreiben?

Ja, mit 18 bist du nach Paragraf 2 BGB volljährig und voll geschäftsfähig und darfst einen Mietvertrag allein abschließen. Die Zustimmung deiner Eltern brauchst du dafür nicht mehr. Damit trägst du aber auch die volle Verantwortung, deshalb ist es klug, den Vertrag vor der Unterschrift in Ruhe zu prüfen, bei Bedarf mit einer Beratungsstelle. Als Minderjähriger unter 18 dagegen müssen deine Eltern zustimmen.

Wie hoch darf die Mietkaution höchstens sein?

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, das regelt Paragraf 551 BGB. Du hast das Recht, sie in drei gleichen Monatsraten zu zahlen, die erste bei Mietbeginn. Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem eigenen anlegen und verzinsen. Wenn du beim Auszug keine Schäden und keine Schulden hinterlässt, bekommst du die Kaution mit den Zinsen zurück.

Was kostet die erste eigene Wohnung wirklich im Monat?

Neben der Kaltmiete fallen jeden Monat Nebenkosten für Heizung, Wasser und Müll an, dazu Strom, Internet und der Rundfunkbeitrag. Deshalb ist die Warmmiete plus diese Zusatzkosten die Zahl, mit der du rechnen musst, nicht die Kaltmiete aus der Anzeige. Am Anfang kommt einmalig die Kaution und die Erstausstattung dazu. Schreib alle festen Kosten einmal auf, dann siehst du, was du dir leisten kannst.

Welche Unterstützung gibt es, wenn mein Geld für die Wohnung nicht reicht?

Je nach Lage kommen mehrere Leistungen infrage. Für eine Ausbildung gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit, für Schule oder Studium das BAföG, für eine eigene Wohnung das Wohngeld als Mietzuschuss. Wer kein Einkommen hat, findet beim Jobcenter das Bürgergeld samt Kosten der Unterkunft und einem Antrag auf Erstausstattung. Kläre diese Ansprüche früh, damit keine Lücke entsteht.

Ich bin unter 25 und beziehe Bürgergeld, darf ich einfach ausziehen?

Nur mit der vorherigen Zusicherung des Jobcenters. Nach Paragraf 22 SGB II übernimmt das Jobcenter die Wohnkosten für unter 25-Jährige im Bürgergeldbezug nur, wenn es dem Auszug vor Vertragsabschluss zugestimmt hat. Diese Zusicherung gibt es bei einem schwerwiegenden sozialen Grund, etwa Gewalt oder schweren Konflikten zu Hause, bei Bedarf für Ausbildung oder Arbeit oder einem ähnlich wichtigen Grund. Hol die Zustimmung immer schriftlich und vor der Unterschrift ein.

Mit welcher Frist kann ich meine Wohnung wieder kündigen?

Als Mieter kannst du einen unbefristeten Mietvertrag fast immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen, unabhängig davon, wie lange du dort gewohnt hast. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben sein. Der Vermieter dagegen braucht einen gesetzlichen Grund, um dir zu kündigen, und hat je nach Wohndauer längere Fristen. Achte bei einem Zeitmietvertrag auf abweichende Regeln.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale, Die erste eigene Wohnung, worauf du achten solltest verbraucherzentrale.de
  2. Paragraf 551 BGB, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten gesetze-im-internet.de
  3. Paragraf 22 SGB II, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Zusicherung bei unter 25-Jährigen gesetze-im-internet.de

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