Sprachmittlung und Dolmetscher bei Behörden
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch (Paragraf 23 VwVfG). Ein allgemeines Recht auf einen kostenlosen Dolmetscher bei jeder Behörde gibt es nicht.
- Es gibt aber wichtige Ausnahmen: In der Asylanhörung, vor Gericht, im Strafverfahren und für gehörlose Menschen wird ein Dolmetscher gestellt, und die öffentliche Hand zahlt.
- Bei gewöhnlichen Behördengängen bringst du oft selbst eine sprachmittelnde Person mit. Du darfst nach Paragraf 14 VwVfG immer eine Vertrauensperson als Beistand dabei haben.
- Für Gerichte, Notare und beglaubigte Übersetzungen von Urkunden brauchst du beeidigte Dolmetscher und Übersetzer. Du findest sie in der offiziellen Datenbank der Justiz.
- Lass Kinder nicht bei ernsten Themen dolmetschen und verlasse dich bei wichtigen Terminen nicht auf Übersetzungs-Apps.
- Ehrenamtliche Sprachmittlung und Videodolmetschen vermitteln oft die Migrationsberatung (MBE), der Jugendmigrationsdienst und die Wohlfahrtsverbände.
Hast du ein Recht auf einen Dolmetscher?
Ob dir ein Dolmetscher zusteht, hängt davon ab, bei welcher Stelle du bist. Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch, das steht in Paragraf 23 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Ein allgemeines Recht auf einen kostenlosen Dolmetscher bei jeder Behörde gibt es nicht. Bei vielen gewöhnlichen Behördengängen musst du also selbst dafür sorgen, dass du verstanden wirst und verstehst.
Es gibt aber einen Grundsatz, der dir hilft: Eine Behörde muss immer dann einen Dolmetscher hinzuziehen, wenn ein faires und rechtsstaatliches Verfahren sonst nicht möglich wäre. Und für einige besonders wichtige Verfahren schreibt das Gesetz einen Dolmetscher ausdrücklich vor und lässt die öffentliche Hand die Kosten tragen. Es lohnt sich also, den Unterschied zu kennen, damit du weißt, wann dir jemand zusteht und wann du selbst planen musst.
Wo dir ein Dolmetscher zusteht
In diesen Verfahren wird ein Dolmetscher gestellt, ohne dass du dafür zahlst. Das ist gesetzlich geregelt und liegt nicht im Ermessen der jeweiligen Stelle.
| Situation | Regel | Kosten |
|---|---|---|
| Anhörung im Asylverfahren | Dolmetscher von Amts wegen (Paragraf 17 AsylG) | öffentliche Hand |
| Verhandlung vor Gericht | Dolmetscher, wenn du der Sprache nicht mächtig bist (Paragraf 185 GVG) | öffentliche Hand |
| Strafverfahren als beschuldigte Person | Dolmetscher und Übersetzung von Schriftstücken (Paragraf 187 GVG) | öffentliche Hand |
| Gehörlose und stark hörbehinderte Menschen | Gebärdensprachdolmetscher (Paragraf 17 SGB I) | öffentliche Hand |
Gerade die Asylanhörung ist der wichtigste Termin in deinem Verfahren. Dort schilderst du deine Fluchtgründe, und der Dolmetscher überträgt jedes Wort. Wenn du merkst, dass du den Dolmetscher schlecht verstehst oder dass etwas falsch übersetzt wird, sag das sofort. Du hast das Recht, das anzumerken und im Protokoll festhalten zu lassen. Bitte, wenn nötig, um einen anderen Dolmetscher.
Wo du meist selbst sorgen musst
Bei vielen alltäglichen Behördengängen gibt es keinen Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher. Dazu gehören zum Beispiel die routinemäßige Vorsprache bei der Ausländerbehörde, Termine beim Jobcenter, beim Bürgeramt oder bei der Krankenkasse. Die Kostenregel dahinter ist einfach: Läuft ein Verfahren vor allem in deinem eigenen Interesse, trägst du die Kosten für die Sprachmittlung grundsätzlich selbst. Steht es im öffentlichen Interesse, trägt sie die Behörde.
In der Praxis heißt das: Plane für wichtige Termine eine sprachmittelnde Begleitung ein. Du darfst nach Paragraf 14 VwVfG immer eine Vertrauensperson als Beistand mitbringen, die für dich spricht oder übersetzt. Manche Ämter bieten inzwischen Videodolmetschen an, bei dem ein Dolmetscher per Bildschirm zugeschaltet wird. Frag bei der Terminvereinbarung ausdrücklich, ob deine Behörde diesen Dienst hat und ob er für dich kostenlos ist.
Die Formen der Sprachmittlung
Sprachmittlung reicht von der Hilfe einer Vertrauensperson bis zum vereidigten Profi. Welche Form du brauchst, hängt davon ab, wie wichtig und wie rechtlich heikel der Termin ist. Für ein kurzes Gespräch am Amt reicht oft eine ehrenamtliche Kraft, für einen Gerichtstermin oder eine Urkunde brauchst du einen beeidigten Fachmenschen.
- Vertrauensperson: Freundin, Verwandter oder Bekannter. Gut für einfache Termine, aber ungeeignet, wenn es um Geheimhaltung, Fachbegriffe oder heikle persönliche Themen geht.
- Ehrenamtliche Sprachmittlung: geschulte Freiwillige, oft vermittelt über Migrationsberatung, Wohlfahrtsverbände und Sprachmittlerpools der Kommunen. Meist kostenlos.
- Videodolmetschen: ein Dolmetscher wird per Bildschirm zugeschaltet, schnell und in vielen Sprachen. Wird von manchen Behörden und Kliniken angeboten.
- Beeidigte Dolmetscher und Übersetzer: geprüfte, zur Verschwiegenheit verpflichtete Profis. Nötig für Gericht, Notar und für beglaubigte Übersetzungen von Urkunden.
Beeidigte Dolmetscher und beglaubigte Übersetzungen finden
Für Gerichte, Notartermine und für die beglaubigte Übersetzung von Urkunden wie Geburts-, Heirats- und Schulzeugnissen brauchst du beeidigte, vereidigte oder ermächtigte Dolmetscher und Übersetzer. Diese Fachleute haben eine Prüfung abgelegt, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen die Richtigkeit einer Übersetzung amtlich bestätigen. Behörden erkennen nur solche beglaubigten Übersetzungen an.
Du findest sie in der offiziellen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz, die alle Bundesländer gemeinsam führen. Dort suchst du nach Sprache und Ort und erhältst die Kontaktdaten geprüfter Fachleute in deiner Nähe. Die Kosten trägst du in privaten Angelegenheiten selbst. Zur Orientierung: Vor Gericht wird ein Dolmetscher nach dem Justizvergütungsgesetz mit 93 Euro je Stunde vergütet, eine beglaubigte Übersetzung wird nach dem Umfang berechnet, üblich ist eine Abrechnung je Normzeile von 55 Zeichen. Hol dir vor der Beauftragung immer einen Kostenvoranschlag und vergleiche ruhig zwei Anbieter. Prüfe außerdem, ob eine Beratungsstelle oder das zuständige Amt einen Teil der Kosten übernehmen kann, gerade wenn die Übersetzung für ein amtliches Verfahren nötig ist.
Urkunden für Behörden übersetzen lassen
Viele Behörden verlangen deine Urkunden auf Deutsch: die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde, Schul- und Berufszeugnisse, manchmal auch den Führerschein oder Nachweise aus dem Herkunftsland. Wichtig ist, dass es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt. Nur eine beeidigte oder ermächtigte Übersetzerin darf die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung amtlich bestätigen, und nur solche Übersetzungen erkennen Ämter und Gerichte an.
Bevor du übersetzen lässt, frag bei der Stelle nach, die die Urkunde braucht: Reicht eine einfache Kopie, oder muss die Übersetzung beglaubigt sein? Wird zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation aus dem Herkunftsland verlangt? So vermeidest du doppelte Wege und doppelte Kosten. Gib der Übersetzerin eine gut lesbare Kopie oder das Original und sag, für welche Behörde die Übersetzung gedacht ist. Manche Ämter erkennen nur Übersetzungen an, die in Deutschland angefertigt wurden.
So bereitest du einen Termin mit Sprachmittlung vor
- Kläre vorab, ob dir bei diesem Termin ein Dolmetscher zusteht, etwa bei einer Asylanhörung oder vor Gericht.
- Frag bei der Behörde nach, ob sie Videodolmetschen anbietet und ob es für dich kostenlos ist.
- Organisiere sonst eine sprachmittelnde Begleitung, über die Migrationsberatung, einen Sprachmittlerpool oder eine Vertrauensperson als Beistand.
- Geht es um Recht, Geld oder heikle persönliche Themen, nimm eine geschulte oder beeidigte Person statt eines Kindes oder Bekannten.
- Bring alle Unterlagen mit und, wo nötig, beglaubigte Übersetzungen deiner Urkunden.
- Sag im Termin sofort Bescheid, wenn du etwas nicht verstehst oder eine Übersetzung falsch erscheint, und lass es ins Protokoll aufnehmen.
Bitte niemals ein Kind, bei ernsten oder belastenden Themen zu dolmetschen, etwa bei Krankheit, Gewalt oder Behördenstreit. Das überfordert Kinder und führt oft zu Fehlern. Auch Übersetzungs-Apps sind bei wichtigen Terminen keine sichere Wahl: Sie machen Fehler und schicken deine Angaben an fremde Anbieter. Für einfache Alltagssituationen können sie helfen, für Amt und Gericht nicht.
Häufige Fragen
Habe ich bei jeder Behörde ein Recht auf einen kostenlosen Dolmetscher?
Nein. Die Amtssprache ist Deutsch (Paragraf 23 VwVfG), und ein allgemeines Recht auf einen kostenlosen Dolmetscher bei jeder Behörde gibt es nicht. Bei gewöhnlichen Terminen musst du oft selbst für Sprachmittlung sorgen. Ausnahmen mit gestelltem Dolmetscher sind die Asylanhörung, Gerichts- und Strafverfahren sowie Gebärdensprache für gehörlose Menschen.
Wer zahlt den Dolmetscher in der Asylanhörung?
In der Anhörung im Asylverfahren wird nach Paragraf 17 AsylG von Amts wegen ein Dolmetscher hinzugezogen, wenn deine Deutschkenntnisse nicht ausreichen. Ein Ermessen der Behörde gibt es nicht, und die öffentliche Hand trägt die Kosten. Wenn du den Dolmetscher schlecht verstehst oder eine Übersetzung falsch ist, sag das sofort und lass es ins Protokoll aufnehmen.
Darf ich zu einem Amtstermin eine Begleitung mitnehmen, die für mich übersetzt?
Ja, nach Paragraf 14 VwVfG darfst du zu jedem Verwaltungstermin eine Vertrauensperson als Beistand mitbringen, die für dich spricht oder übersetzt. Für einfache Gespräche reicht das oft. Bei rechtlich wichtigen oder heiklen Themen ist eine geschulte oder beeidigte Sprachmittlung besser als eine Bekannte oder ein Familienmitglied.
Wo finde ich einen beeidigten Dolmetscher oder eine beglaubigte Übersetzung?
Beeidigte, vereidigte oder ermächtigte Dolmetscher und Übersetzer findest du in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen. Dort suchst du nach Sprache und Ort. Für Gerichte, Notare und die beglaubigte Übersetzung von Urkunden ist eine solche geprüfte Person nötig, weil Behörden nur beglaubigte Übersetzungen anerkennen.
Kann ich für Behördengänge eine Übersetzungs-App benutzen?
Für einfache Alltagssituationen kann eine App helfen, für wichtige Amts- und Gerichtstermine ist sie keine sichere Wahl. Apps machen bei Fachsprache Fehler und senden deine Angaben an fremde Anbieter, was bei persönlichen Daten heikel ist. Organisiere für wichtige Termine lieber eine menschliche Sprachmittlung über die Migrationsberatung oder einen Sprachmittlerpool.
Wer hilft mir, eine kostenlose Sprachmittlung zu finden?
Ehrenamtliche Sprachmittlung und den Zugang zu Videodolmetschen vermitteln oft die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE), der Jugendmigrationsdienst und die Wohlfahrtsverbände wie Diakonie und Caritas. Viele Städte haben außerdem eigene Sprachmittlerpools. Frag dort früh nach, weil geschulte Kräfte oft ausgebucht sind.
Muss meine Urkunde beglaubigt übersetzt sein?
Für die meisten Behörden ja. Nur eine beeidigte oder ermächtigte Übersetzerin darf die Richtigkeit einer Übersetzung amtlich bestätigen, und nur solche beglaubigten Übersetzungen erkennen Ämter und Gerichte an. Frag vorher bei der Stelle nach, ob eine einfache Kopie reicht oder ob zusätzlich eine Apostille aus dem Herkunftsland nötig ist. So vermeidest du doppelte Kosten und doppelte Wege.
Verwandte Ratgeber aus Migration & Ankommen
Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.
- Ankommen in Deutschland: Aufenthalt, Amt und Alltag
- Arbeitserlaubnis und Arbeit finden
- Asylantrag stellen: Ablauf und Rechte
- Aufenthaltstitel verstehen und verlängern
- Ausländische Abschlüsse anerkennen lassen
- Bei drohender Abschiebung: Beratung und Rechte
- Deutsch lernen: Integrationskurs und Angebote
- Die ersten Wochen: erste Schritte
- Duldung: Rechte und nächste Schritte
- Einbürgerung beantragen
- Familiennachzug beantragen
- Krankenversicherung und Arztbesuch
- Sozialleistungen für Geflüchtete
- Umgang mit der Ausländerbehörde
- Wohnung finden nach der Ankunft