Bei drohender Abschiebung: Beratung und Rechte
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Handle sofort. Bei einer drohenden Abschiebung zählen oft nur wenige Tage, weil die Fristen für Rechtsmittel sehr kurz sind.
- Hol dir schnell fachliche Hilfe: eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Migrationsrecht, den Flüchtlingsrat deines Bundeslandes, eine Beratungsstelle oder Pro Asyl.
- Droht die Abschiebung kurzfristig, kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht sie vorläufig stoppen. Das prüft eine Anwältin mit dir.
- Es gibt mehrere Wege, die eine Abschiebung verhindern oder aufschieben können: eine Duldung, die Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung, ein Asylfolgeantrag, Abschiebungsverbote, die Härtefallkommission oder eine Petition.
- Unterschreibe nichts, was du nicht verstehst, vor allem keine Erklärung zur freiwilligen Ausreise unter Druck. Lass dich vorher beraten.
- Deine Papiere und deine Fristen sind jetzt das Wichtigste. Sammle alle Bescheide und geh damit sofort zur Beratung.
Eine drohende Abschiebung ist eine enorme Belastung. Du bist damit nicht allein, und es gibt Menschen, die dir helfen. Wenn dich Angst oder Verzweiflung überwältigt und du nicht mehr weiterweißt, ruf die kostenlose Telefonseelsorge an: rund um die Uhr unter 116 123. Bei unmittelbarer Lebensgefahr wähle den Notruf 112. Sprich mit jemandem, bevor du eine Entscheidung aus Panik triffst.
Was tust du bei einer drohenden Abschiebung zuerst?
Das Wichtigste ist, sofort zu handeln und dir fachliche Hilfe zu holen. Bei einer drohenden Abschiebung sind die Fristen für Widerspruch, Klage und Eilantrag oft sehr kurz, manchmal nur eine Woche. Wer zu spät reagiert, verschlechtert seine Lage erheblich. Nimm deshalb jeden Brief der Behörde ernst und geh damit noch am selben oder am nächsten Tag zu einer Beratungsstelle oder zu einer Fachanwältin für Migrationsrecht.
Prüfen lassen musst du vor allem zwei Dinge: Welche Frist steht im Bescheid, und welche rechtlichen Schritte sind jetzt noch möglich? Sammle dafür alle deine Papiere, also den aktuellen Bescheid, frühere Bescheide, deine Duldung oder Aufenthaltsgestattung, Nachweise über Arbeit, Ausbildung, Familie und Gesundheit. Diese Unterlagen sind die Grundlage für jede weitere Entscheidung. Dieser Text gibt dir einen Überblick, er ersetzt aber keine persönliche Rechtsberatung in deinem Fall.
Deine rechtlichen Möglichkeiten im Überblick
Eine Abschiebung ist nicht immer das letzte Wort. Je nach deiner Situation kommen verschiedene Wege in Frage, die eine Abschiebung stoppen, aufschieben oder ganz abwenden können. Welcher für dich passt, klärst du mit einer Beratung. Diese Optionen gibt es:
| Möglichkeit | Worum es geht |
|---|---|
| Eilantrag beim Verwaltungsgericht | Stoppt eine kurzfristig drohende Abschiebung vorläufig, wenn ein Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung hat |
| Duldung (Paragraf 60a AufenthG) | Setzt die Abschiebung vorübergehend aus, etwa bei Krankheit, fehlendem Pass oder familiären Gründen |
| Ausbildungsduldung (Paragraf 60c AufenthG) | Schützt während einer qualifizierten Berufsausbildung vor Abschiebung |
| Beschäftigungsduldung (Paragraf 60d AufenthG) | Schützt bei fester Arbeit unter bestimmten Bedingungen für 30 Monate |
| Asylfolgeantrag (Paragraf 71 AsylG) | Möglich, wenn es neue Gründe oder neue Beweise gibt |
| Abschiebungsverbot (Paragraf 60 AufenthG) | Bei schwerer Krankheit oder ernster Gefahr im Herkunftsland |
| Härtefallkommission, Petition | Bittet das Land, in einem besonderen Härtefall ein Bleiberecht zu ermöglichen |
Duldung, Ausbildung und Arbeit
Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach Paragraf 60a AufenthG. Sie kommt zum Beispiel in Betracht, wenn du reiseunfähig krank bist, wenn Papiere fehlen oder wenn familiäre Gründe gegen eine Abschiebung sprechen. Eine Duldung beendet deine Ausreisepflicht nicht, aber sie schützt dich für die Dauer der Duldung vor der Abschiebung.
Wenn du eine qualifizierte Berufsausbildung machst, kann die Ausbildungsduldung nach Paragraf 60c AufenthG greifen. Sie schützt dich für die gesamte Dauer der Ausbildung vor einer Abschiebung. Den Antrag kannst du frühestens sieben Monate vor Beginn der Ausbildung stellen. Wichtig ist: Eine laufende Ausbildung allein schützt dich nicht automatisch, du brauchst die Duldung ausdrücklich. Bei fester Arbeit kann außerdem die Beschäftigungsduldung nach Paragraf 60d AufenthG in Frage kommen, die unter bestimmten Bedingungen für 30 Monate vor Abschiebung schützt. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, prüft eine Beratung mit dir.
Wenn die Abschiebung ganz kurzfristig droht
Steht die Abschiebung unmittelbar bevor, ist der Eilantrag beim Verwaltungsgericht oft das wichtigste Mittel. Damit bittest du das Gericht, die Abschiebung vorläufig auszusetzen, bis über deinen Fall entschieden ist. Weil solche Anträge fristgebunden und juristisch anspruchsvoll sind, gehören sie in die Hände einer Anwältin oder eines Anwalts für Migrationsrecht. Ruf sofort an und schildere, dass es eilt.
Ein besonders schwieriger Moment ist, wenn morgens die Polizei zur Abschiebung kommt. Bleib ruhig und leiste keinen körperlichen Widerstand, denn das kann deine Lage verschlechtern und ist strafbar. Sag, dass du eine Anwältin hast oder anrufen möchtest, und zeig deine Papiere. Wenn Menschen aus deinem Umfeld dich unterstützen, können sie sofort deine Beratungsstelle und deine Anwältin informieren. In manchen Fällen bleibt bis zuletzt die Möglichkeit eines kurzfristigen Eilantrags.
Unterschreibe unter Druck niemals eine Erklärung zur freiwilligen Ausreise, ohne sie verstanden und mit einer Beratung besprochen zu haben. Eine geplante freiwillige Ausreise kann in manchen Situationen sinnvoll sein, etwa um ein Wiedereinreiseverbot zu vermeiden, aber das ist eine große Entscheidung. Triff sie nicht in Panik und nicht ohne Beratung.
Abschiebungshaft und deine Rechte
In manchen Fällen ordnet ein Gericht Abschiebungshaft oder einen Ausreisegewahrsam an, um eine Abschiebung zu sichern (Paragraf 62 AufenthG). Das ist ein schwerer Eingriff, und er ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Über die Haft entscheidet immer ein Gericht, nicht die Ausländerbehörde allein. Du hast das Recht, dich anwaltlich vertreten zu lassen, und du kannst gegen die Anordnung Rechtsmittel einlegen.
Wenn du oder eine dir nahestehende Person in Abschiebungshaft kommt, ist schnelle anwaltliche Hilfe besonders wichtig. Es gibt spezialisierte Anwältinnen und Beratungsstellen, die sich mit dem Haftrecht auskennen, und in vielen Städten eine ehrenamtliche Haftberatung für Betroffene. Notiere das Datum, den Ort und die zuständige Behörde und gib diese Angaben sofort an eine Beratungsstelle weiter. Auch in dieser Situation gilt: keine Erklärung unterschreiben, die du nicht verstehst, und keinen körperlichen Widerstand leisten.
Weitere Wege: Härtefall, Petition und Kirchenasyl
Wenn die üblichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, gibt es noch weitere Wege. Jedes Bundesland hat eine Härtefallkommission. Sie kann in besonderen Härtefällen darum bitten, dass jemandem trotz Ausreisepflicht ein Bleiberecht ermöglicht wird. Den Weg dorthin öffnet meist eine Beratungsstelle oder eine Anwältin, denn du kannst dich nicht in jedem Land selbst direkt an die Kommission wenden. Auch eine Petition an den Landtag ist möglich und kann in dringenden Fällen um Aufschub bitten.
Als letztes Mittel kennen manche Menschen das Kirchenasyl. Dabei nimmt eine Kirchengemeinde einen Menschen vorübergehend auf, um in einem besonders schweren Fall Zeit für eine erneute Prüfung zu gewinnen. Kirchenasyl ist kein eigenes Recht und keine Garantie, sondern ein tatsächlicher Schutzraum, über den die Gemeinde entscheidet. Auch hier führt der Weg über eine erfahrene Beratungsstelle, die Kontakt zu Gemeinden hat.
Schritt für Schritt bei drohender Abschiebung
- Nimm den Bescheid ernst und lies die Frist. Warte nicht ab, jeder Tag zählt.
- Geh sofort zu einer Fachanwältin für Migrationsrecht oder zu einer Beratungsstelle wie dem Flüchtlingsrat oder Pro Asyl.
- Sammle alle Papiere: Bescheide, Duldung, Nachweise zu Arbeit, Ausbildung, Familie und Gesundheit.
- Lass prüfen, ob ein Eilantrag, ein Folgeantrag oder ein Antrag auf Duldung möglich ist.
- Prüfe mit der Beratung längerfristige Wege wie Ausbildungsduldung, Härtefallkommission oder Petition.
- Sorge für dich: Sprich über deine Angst, hol dir seelische Unterstützung und triff keine Entscheidung allein aus Panik.
Häufige Fragen
Was soll ich als Erstes tun, wenn mir die Abschiebung droht?
Handle sofort und hol dir fachliche Hilfe. Bei einer drohenden Abschiebung sind die Fristen für Rechtsmittel oft sehr kurz, manchmal nur eine Woche. Sammle alle deine Bescheide und Papiere und geh noch am selben oder nächsten Tag zu einer Fachanwältin für Migrationsrecht oder zu einer Beratungsstelle wie dem Flüchtlingsrat. Je früher du handelst, desto mehr Möglichkeiten bleiben.
Kann ein Gericht meine Abschiebung noch stoppen?
Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Droht die Abschiebung kurzfristig und hat ein Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung, kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht die Abschiebung vorläufig aussetzen. Das Gericht prüft dann, ob sie ausgesetzt werden muss. Weil solche Anträge fristgebunden und juristisch schwierig sind, gehören sie in die Hände einer Anwältin für Migrationsrecht.
Schützt mich eine Ausbildung vor der Abschiebung?
Eine laufende Ausbildung schützt dich nicht automatisch. Du brauchst dafür ausdrücklich die Ausbildungsduldung nach Paragraf 60c AufenthG, die dich dann für die gesamte Dauer einer qualifizierten Berufsausbildung vor einer Abschiebung schützt. Den Antrag kannst du frühestens sieben Monate vor Ausbildungsbeginn stellen. Lass in einer Beratung prüfen, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Was ist die Härtefallkommission?
Jedes Bundesland hat eine Härtefallkommission. Sie kann in besonderen Härtefällen darum bitten, dass einer Person trotz Ausreisepflicht ein Bleiberecht ermöglicht wird. In der Regel wendest du dich nicht selbst direkt an die Kommission, sondern über eine Beratungsstelle oder eine Anwältin, die den Antrag vorbereitet. Auch eine Petition an den Landtag kann in dringenden Fällen um Aufschub bitten.
Soll ich einer freiwilligen Ausreise zustimmen?
Unterschreibe eine Erklärung zur freiwilligen Ausreise niemals unter Druck und nicht, ohne sie mit einer Beratung besprochen zu haben. Eine geplante freiwillige Ausreise kann in manchen Situationen sinnvoll sein, etwa um ein Wiedereinreiseverbot zu vermeiden. Das ist aber eine große Entscheidung, die du in Ruhe und mit Rat treffen solltest, nicht in Panik.
Was mache ich, wenn die Polizei zur Abschiebung vor der Tür steht?
Bleib ruhig und leiste keinen körperlichen Widerstand, denn das ist strafbar und verschlechtert deine Lage. Sag, dass du eine Anwältin hast oder anrufen möchtest, und zeige deine Papiere. Informiere, wenn möglich, sofort deine Beratungsstelle und deine Anwältin. In manchen Fällen ist bis zuletzt ein kurzfristiger Eilantrag möglich. Und wenn dich die Angst überwältigt, ruf die Telefonseelsorge unter 116 123 an.
Was gilt bei Abschiebungshaft?
Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam nach Paragraf 62 AufenthG dürfen nur von einem Gericht angeordnet werden, nicht von der Ausländerbehörde allein, und sie sind an strenge Voraussetzungen gebunden. Du hast das Recht auf anwaltliche Vertretung und kannst gegen die Anordnung Rechtsmittel einlegen. Hol dir sofort spezialisierte Hilfe, notiere Datum, Ort und Behörde und gib das an eine Beratungsstelle weiter.
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