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Familiennachzug beantragen

Geprüft von der Redaktion

Familiennachzug beantragen
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Familiennachzug heißt: enge Angehörige holen dich in Deutschland nach oder du holst sie nach. Am häufigsten geht es um Ehepartner und minderjährige Kinder.
  • Ob und wie schnell das geht, hängt stark von deinem eigenen Aufenthaltsstatus ab. Anerkannte Flüchtlinge sind bessergestellt als andere.
  • Im Regelfall müssen beide Ehepartner volljährig sein, der nachziehende Partner braucht oft Deutsch auf Niveau A1, dazu kommen ausreichender Wohnraum und ein gesicherter Lebensunterhalt.
  • Der Antrag läuft in zwei Teilen: das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland und die Beteiligung der Ausländerbehörde in Deutschland.
  • Wichtig und aktuell: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist bis zum 23. Juli 2027 ausgesetzt.
  • Lass dich früh beraten. Fristen, Ausnahmen und Nachweise entscheiden über Erfolg oder Ablehnung.

Wer darf die Familie nachholen?

Wer die Familie nach Deutschland holen darf, hängt vor allem vom eigenen Aufenthaltsstatus ab. Grundsätzlich ist der Nachzug für Menschen möglich, die selbst einen sicheren Aufenthalt haben, also zum Beispiel Fachkräfte, Studierende mit ausreichenden Mitteln und anerkannte Flüchtlinge. Am stärksten geschützt ist der Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten, denn für sie fallen viele Hürden weg, wenn sie den Antrag schnell nach der Anerkennung stellen. Für andere Gruppen gelten die vollen Voraussetzungen. Und für eine Gruppe ist der Nachzug derzeit ausgesetzt, dazu weiter unten mehr.

Familiennachzug ist eines der emotionalsten Themen überhaupt, und die Regeln sind zuletzt mehrfach geändert worden. Dieser Ratgeber ordnet, wer nachziehen darf, welche Nachweise nötig sind und wie der Weg über die Botschaft abläuft. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, aber er zeigt dir, worauf es ankommt und welche Fragen du klären musst.

Die drei häufigsten Fälle

Familiennachzug klingt weit, betrifft aber in der Praxis meist drei klar umrissene Konstellationen.

  • Ehegattennachzug: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ziehen zueinander. Geregelt in § 30 AufenthG.
  • Kindernachzug: minderjährige, ledige Kinder ziehen zu ihren Eltern. Geregelt in § 32 AufenthG.
  • Elternnachzug: Eltern ziehen zu ihrem minderjährigen Kind, das ohne Begleitung als Flüchtling anerkannt wurde.

Der Nachzug von weiter entfernten Verwandten, etwa erwachsenen Kindern oder Geschwistern, ist nur in seltenen Härtefällen möglich. In diesem Ratgeber geht es um die drei Hauptfälle, weil sie die allermeisten Anträge ausmachen.

Was dein Status ändert

Die gleiche Familie, unterschiedlicher Status, ganz andere Bedingungen. Die Tabelle zeigt, wie stark der eigene Aufenthaltsstatus über den Nachzug entscheidet.

Dein Status in DeutschlandDeutsch A1 für den PartnerWohnraum und LebensunterhaltBesonderheit
Fachkraft oder anderer regulärer Titelmeist jamüssen nachgewiesen werdenvoller Katalog an Voraussetzungen
Anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigtermeist neinoft nicht nötig bei Antrag binnen 3 Monatenprivilegierter Nachzug
Subsidiär schutzberechtigt--Nachzug bis 23. Juli 2027 ausgesetzt

Zwei Dinge sind hier entscheidend. Erstens die Drei-Monats-Frist für anerkannte Flüchtlinge: Wer den Nachzug innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung beantragt, muss in der Regel weder A1-Deutsch noch einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Zweitens der Sonderfall des subsidiären Schutzes, der zurzeit anders behandelt wird als die volle Flüchtlingsanerkennung.

Die Voraussetzungen im Regelfall

Wenn keine Privilegierung greift, gilt der volle Katalog aus dem Aufenthaltsgesetz. Für den Ehegattennachzug nach § 30 AufenthG sind das vor allem:

  • Beide Partner sind volljährig, also mindestens 18 Jahre alt.
  • Der nachziehende Partner weist einfache Deutschkenntnisse auf Niveau A1 nach, mündlich und schriftlich, meist durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts oder von telc.
  • Es gibt ausreichenden Wohnraum für die Familie.
  • Der Lebensunterhalt ist gesichert, in der Regel ohne dauerhaften Bezug von Sozialleistungen.

Das A1-Erfordernis gilt nicht ausnahmslos. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass in besonderen Fällen eine Ausnahme geprüft werden muss, etwa bei fehlender Alphabetisierung, schwerer Krankheit oder wenn es im Herkunftsland keine zumutbare Möglichkeit gibt, Deutsch zu lernen. Auch für anerkannte Flüchtlinge entfällt der Nachweis meist. Wenn du unsicher bist, ob eine Ausnahme für dich gilt, kläre das vor der Antragstellung mit einer Beratungsstelle.

Ein Wort zum gesicherten Lebensunterhalt, weil er viele verunsichert. Gemeint ist, dass die Familie ihren Bedarf grundsätzlich aus eigenem Einkommen decken kann, ohne dauerhaft auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein. Nachweisen kannst du das zum Beispiel mit Lohnabrechnungen, einem Arbeitsvertrag oder Nachweisen über Ersparnisse. Auch der Wohnraum wird geprüft: Er muss für die Zahl der Personen ausreichen, wobei die Ämter grobe Richtwerte für Quadratmeter und Zimmer verwenden. Bei anerkannten Flüchtlingen wird bei rechtzeitigem Antrag auf beide Nachweise meist verzichtet. Das ist einer der wichtigsten Vorteile des privilegierten Nachzugs.

Der Weg über die Botschaft

Der Familiennachzug läuft fast immer über zwei Orte. Die Angehörigen beantragen im Herkunftsland ein nationales Visum bei der deutschen Auslandsvertretung, also der Botschaft oder dem Konsulat. In Deutschland wird die Ausländerbehörde am Wohnort beteiligt. Beide prüfen die Unterlagen. Das braucht Geduld, denn Termine an manchen Auslandsvertretungen sind sehr knapp.

  1. Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung sichern, oft über ein Onlineportal.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Pässe, Heirats- und Geburtsurkunden, Nachweise zu Wohnung und Einkommen, falls nötig das A1-Zertifikat.
  3. Visumantrag bei der Auslandsvertretung stellen und die Gebühr zahlen, für das Visum in der Regel 75 Euro.
  4. Prüfung durch Auslandsvertretung und Ausländerbehörde abwarten.
  5. Nach der Einreise bei der Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel beantragen.
1Termin bei der Botschaft2Unterlagen und Visumantrag3Prüfung4Einreise5Aufenthaltstitel in Deutschland
Der Ablauf des Familiennachzugs vom Visum bis zum Aufenthaltstitel Bild: KI generiert.

Ein Rat aus der Praxis: Beglaubigte Übersetzungen und, wo nötig, die Anerkennung von Urkunden aus dem Ausland brauchen Zeit. Kümmere dich früh darum, und lass dir von der Auslandsvertretung eine genaue Liste der geforderten Dokumente geben. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für lange Wartezeiten.

Kindernachzug, worauf es bei Kindern ankommt

Beim Kindernachzug nach § 32 AufenthG geht es um minderjährige, ledige Kinder, die zu ihren in Deutschland lebenden Eltern ziehen. Zentral ist das Alter, und zwar zu einem bestimmten Stichtag im Verfahren. Weil das Kind während der oft langen Bearbeitung volljährig werden kann, zählt jeder Monat. Stell den Antrag deshalb so früh wie möglich, sobald die Voraussetzungen bei dir erfüllt sind. Wird ein Kind während des Verfahrens 18, kann der Anspruch entfallen, und dann bleibt oft nur ein schwierigerer Weg.

In der Regel sollen beide Elternteile das Sorgerecht haben oder ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, und die Eltern in Deutschland brauchen einen passenden Aufenthaltstitel. Für Kinder anerkannter Flüchtlinge gelten Erleichterungen. Wichtig sind saubere Nachweise über die Verwandtschaft und das Sorgerecht, also Geburtsurkunden und, wo nötig, gerichtliche Entscheidungen, jeweils beglaubigt übersetzt. Fehlen sie, verzögert sich alles. Eine Beratungsstelle sagt dir, welche Papiere die zuständige Auslandsvertretung für dein Herkunftsland genau verlangt.

Sonderfall subsidiärer Schutz

Für Menschen mit subsidiärem Schutz gilt zurzeit eine besondere Lage. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 36a AufenthG ist ausgesetzt. Das Gesetz trat am 24. Juli 2025 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 23. Juli 2027. In dieser Zeit wird der Nachzug über § 36a nicht gewährt. Subsidiärer Schutz ist die Schutzform, die greift, wenn jemand kein anerkannter Flüchtling im engen Sinn ist, ihm bei einer Rückkehr aber ein ernsthafter Schaden droht.

Trotz der Aussetzung sind nicht alle Türen zu. Über die allgemeinen Regeln zur Aufnahme aus dem Ausland (§§ 22 und 23 AufenthG) bleiben Härtefälle möglich, etwa bei besonders schweren humanitären Gründen. Bereits gestellte Anträge und Registrierungen behalten ihren erreichten Stand und werden nach dem Ende der Aussetzung weiterbearbeitet, ohne dass du dafür etwas tun musst. Weil dieser Bereich stark in Bewegung ist, ist eine aktuelle Beratung hier besonders wichtig.

Die Beratung zum Familiennachzug ist kostenlos. Der DRK-Suchdienst, die Wohlfahrtsverbände wie Caritas und Diakonie sowie die Flüchtlingsräte helfen dir, deinen Fall einzuordnen, die richtigen Unterlagen vorzubereiten und Fristen einzuhalten. Bei rechtlichen Streitfragen kann zusätzlich eine Anwältin oder ein Anwalt für Migrationsrecht nötig sein. Verlass dich nicht auf allgemeine Aussagen, sondern lass deinen konkreten Fall prüfen.

Häufige Fragen

Wer darf beim Familiennachzug nach Deutschland kommen?

Beim Familiennachzug nach Deutschland dürfen vor allem Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder nachziehen. Eltern können zu einem minderjährigen Kind ziehen, das ohne Begleitung als Flüchtling anerkannt wurde. Der Nachzug entfernterer Verwandter ist nur in seltenen Härtefällen möglich.

Braucht mein Ehepartner Deutschkenntnisse für den Familiennachzug?

Für den Ehegattennachzug braucht der nachziehende Partner im Regelfall einfache Deutschkenntnisse auf Niveau A1, mündlich und schriftlich. Es gibt Ausnahmen, etwa bei schwerer Krankheit oder fehlender Alphabetisierung. Für anerkannte Flüchtlinge entfällt der Nachweis meist, wenn der Antrag schnell gestellt wird.

Ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten möglich?

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist derzeit ausgesetzt, und zwar bis zum Ablauf des 23. Juli 2027. In dieser Zeit wird der Nachzug nach § 36a AufenthG nicht gewährt. Über die allgemeinen Regeln der §§ 22 und 23 AufenthG bleiben Härtefälle möglich.

Wie lange dauert der Familiennachzug nach Deutschland?

Die Dauer des Familiennachzugs ist sehr unterschiedlich und hängt vor allem von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Knappe Termine und fehlende Dokumente verlängern das Verfahren. Beglaubigte Übersetzungen solltest du deshalb früh vorbereiten.

Was kostet ein Visum für den Familiennachzug?

Das nationale Visum für den Familiennachzug kostet in der Regel 75 Euro, zu zahlen bei der deutschen Auslandsvertretung. Nach der Einreise kommt die Gebühr für den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde hinzu. Für den genauen Betrag frag die zuständige Stelle.

Muss ich nach der Anerkennung als Flüchtling eine Frist beachten?

Als anerkannter Flüchtling solltest du die Drei-Monats-Frist beachten. Wer den Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung beantragt, muss in der Regel weder Deutschkenntnisse noch einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Nach Ablauf der Frist gelten strengere Voraussetzungen.

Quellen

  1. Auswärtiges Amt, Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten auswaertiges-amt.de
  2. Aufenthaltsgesetz, § 30 Ehegattennachzug gesetze-im-internet.de
  3. Informationsverbund Asyl und Migration, Familie familie.asyl.net

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