Krankenversicherung und Arztbesuch
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Im Notfall, bei Lebensgefahr, rufst du sofort die 112 an. Der Rettungsdienst kommt immer, egal welchen Status oder welche Versicherung du hast.
- Wenn eine Arztpraxis geschlossen ist, dein Problem aber nicht lebensbedrohlich ist, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117.
- Im Asylverfahren hast du in den ersten 36 Monaten nur eine eingeschränkte medizinische Versorgung nach Paragraf 4 und 6 AsylbLG: akute Krankheiten, Schmerzen, Schwangerschaft, Geburt und notwendige Impfungen.
- Den Zugang bekommst du über einen Behandlungsschein vom Sozialamt oder, in manchen Bundesländern, über eine elektronische Gesundheitskarte.
- Nach 36 Monaten und nach der Anerkennung bekommst du eine normale Gesundheitskarte und wirst wie gesetzlich Versicherte behandelt. Bei Grundsicherungsgeld zahlt das Jobcenter die Beiträge.
- Gehe zuerst zur Hausärztin. Für die meisten Fachärzte brauchst du eine Überweisung. Bei Sprachproblemen hilft eine sprachmittelnde Begleitung oder die Migrationsberatung.
Was tust du im Krankheitsfall zuerst?
Wenn es dir schlecht geht, entscheidet die Schwere darüber, wohin du dich wendest. Bei einer lebensbedrohlichen Lage, etwa starken Brustschmerzen, Atemnot, schweren Verletzungen oder einem Unfall, wählst du sofort die 112. Das ist die kostenlose Notrufnummer für den Rettungsdienst und die Feuerwehr. Der Rettungswagen kommt zu jedem Menschen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und davon, ob du versichert bist. Sag am Telefon deinen Namen, den Ort und was passiert ist, und leg erst auf, wenn die Leitstelle es sagt.
Ist dein Problem nicht lebensbedrohlich, aber dringend, und die Arztpraxis hat gerade zu, etwa abends oder am Wochenende, dann rufst du die 116117 an. Das ist der ärztliche Bereitschaftsdienst. Er sagt dir, welche Notdienstpraxis geöffnet hat, gibt eine erste Einschätzung und kann einen Termin vermitteln. Für alles andere, also gewöhnliche Beschwerden während der Woche, gehst du zuerst zu deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt.
Bei Lebensgefahr zählt jede Minute. Rufe die 112 an und warte nicht, weil du dir Sorgen um Kosten oder deinen Status machst. Die Notversorgung steht jedem Menschen zu. In seelischen Krisen und bei Selbstmordgedanken erreichst du außerdem rund um die Uhr die kostenlose Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 sowie die Nummer 116 123.
Deine Gesundheitsversorgung im Asylverfahren
Solange dein Asylverfahren läuft, hast du in den ersten 36 Monaten nur eine eingeschränkte medizinische Versorgung. Grundlage sind Paragraf 4 und Paragraf 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Bezahlt werden die Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzen, die Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt, notwendige Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Die Wartezeit für die volle Versorgung wurde 2024 von 18 auf 36 Monate verlängert.
Das heißt nicht, dass du bei ernsten Problemen keine Hilfe bekommst. Nach Paragraf 6 AsylbLG können weitere Leistungen bewilligt werden, wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Auch chronische Erkrankungen, notwendige Medikamente und die Behandlung seelischer Not können dazugehören. Wenn eine Behandlung abgelehnt wird, die du dringend brauchst, lass dich beraten. Ärztliche Atteste und die Hilfe einer Beratungsstelle sind hier oft entscheidend.
Behandlungsschein oder Gesundheitskarte
Wie du in dieser Phase zum Arzt kommst, hängt von deinem Bundesland und deiner Kommune ab. Es gibt zwei Wege. Beim ersten holst du dir vor dem Arztbesuch einen Behandlungsschein beim Sozialamt. Dieser Schein gilt oft nur für ein Quartal, also drei Monate, und muss danach neu beantragt werden. Beim zweiten Weg bekommst du eine elektronische Gesundheitskarte, die den Behandlungsschein ersetzt. Damit gehst du direkt zur Praxis, ähnlich wie gesetzlich Versicherte, und zeigst die Karte an der Anmeldung.
Frag in deiner Unterkunft oder bei der Sozialberatung, welches Modell bei dir gilt und wie du an den Schein oder die Karte kommst. Bewahre den Behandlungsschein gut auf und beantrage ihn rechtzeitig neu, damit du im Krankheitsfall nicht ohne Nachweis dastehst.
Nach 36 Monaten und nach der Anerkennung
Nach 36 Monaten im Leistungsbezug und spätestens mit deiner Anerkennung verbessert sich deine Versorgung deutlich. Nach Paragraf 264 SGB V wählst du eine gesetzliche Krankenkasse, die dir eine elektronische Gesundheitskarte ausstellt, und wirst dann fast wie jede andere versicherte Person behandelt. Du brauchst keinen Behandlungsschein mehr und kannst zu den Ärztinnen und Ärzten gehen, die du brauchst.
Bist du anerkannt und beziehst Grundsicherungsgeld, bist du regulär in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Jobcenter übernimmt dann deine Beiträge. Nimmst du eine Arbeit auf, wirst du wie alle Beschäftigten über deinen Job versichert, und der Beitrag wird vom Lohn abgezogen. In beiden Fällen darfst du deine Krankenkasse selbst wählen. Die Leistungen sind bei allen gesetzlichen Kassen im Kern gleich.
| Situation | Umfang der Versorgung | Zugang |
|---|---|---|
| Asylverfahren, erste 36 Monate | Akute Krankheit, Schmerzen, Schwangerschaft, Geburt, Impfungen | Behandlungsschein oder Gesundheitskarte |
| Nach 36 Monaten Bezug | Fast volle Versorgung wie gesetzlich Versicherte | Elektronische Gesundheitskarte (Paragraf 264 SGB V) |
| Anerkannt mit Grundsicherungsgeld | Volle Versorgung | Gesetzliche Krankenversicherung, Beitrag vom Jobcenter |
| Anerkannt und in Arbeit | Volle Versorgung | Gesetzliche Krankenversicherung über den Job |
So läuft ein Arztbesuch in Deutschland ab
Der erste Weg führt fast immer zur Hausarztpraxis. Die Hausärztin behandelt viele Beschwerden selbst und überweist dich an Fachärzte, wenn nötig, zum Beispiel an eine Augenärztin oder einen Orthopäden. Für die meisten Facharzttermine brauchst du eine solche Überweisung. Ausnahmen sind unter anderem Frauenärzte, Augenärzte und Zahnärzte, zu denen du direkt gehen kannst.
- Suche dir eine Hausarztpraxis in deiner Nähe und vereinbare telefonisch oder online einen Termin.
- Bring deine Gesundheitskarte oder deinen Behandlungsschein mit und leg sie an der Anmeldung vor.
- Beschreibe deine Beschwerden. Wenn dein Deutsch nicht sicher ist, bring eine sprachmittelnde Person mit oder frag, ob die Praxis eine Videodolmetschung nutzt.
- Bekommst du ein Rezept, löst du es in einer Apotheke ein. Für manche Medikamente ist eine kleine Zuzahlung fällig, von der du dich bei geringem Einkommen befreien lassen kannst.
- Brauchst du einen Facharzt, lass dir eine Überweisung geben und vereinbare dort einen Termin.
- Bewahre Befunde, den Impfpass und wichtige Unterlagen auf. Sie helfen bei jedem weiteren Termin.
Rezepte, Zuzahlung und Zahnbehandlung
Wenn dir eine Ärztin ein Medikament verschreibt, bekommst du ein Rezept, das du in einer Apotheke einlöst. Für viele verschreibungspflichtige Medikamente zahlen gesetzlich Versicherte eine kleine Zuzahlung, meist zwischen 5 und 10 Euro je Packung. Wenn dein Einkommen niedrig ist, kannst du dich von diesen Zuzahlungen befreien lassen. Frag bei deiner Krankenkasse nach der Befreiung, oft reicht dazu dein Leistungsbescheid als Nachweis.
Auch Zahnbehandlungen sind ein häufiges Thema. Die Behandlung akuter Zahnschmerzen gehört schon im Asylverfahren zur Versorgung. Aufwendiger Zahnersatz wie Kronen oder Prothesen wird dagegen oft nur eingeschränkt oder erst später übernommen. Lass dir vor einer teuren Zahnbehandlung einen Heil- und Kostenplan geben und kläre mit dem Amt oder der Krankenkasse, was übernommen wird, bevor die Behandlung beginnt.
Sprache, Kosten und seelische Gesundheit
Eine große Hürde ist oft die Sprache. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht die Kosten für Dolmetscher beim Arzt nicht sicher vor, deshalb organisieren viele Menschen selbst eine Begleitung. Bring nach Möglichkeit eine deutschsprachige Vertrauensperson mit oder frag die Migrationsberatung, ob es in deiner Stadt ehrenamtliche Sprachmittlung für Arzttermine gibt. Manche Kliniken und Gesundheitsämter bieten inzwischen Videodolmetschung an. Sag bei der Terminvereinbarung, dass du sprachliche Unterstützung brauchst.
Zur Gesundheit gehört auch die Seele. Flucht, Trennung und die Unsicherheit über die Zukunft belasten viele Menschen stark. Wenn du schlecht schläfst, dich ständig bedrückt fühlst oder unter belastenden Erinnerungen leidest, ist das kein Zeichen von Schwäche, sondern ein ernstes Gesundheitsthema. Psychosoziale Zentren für Geflüchtete und Traumatisierte bieten in vielen Städten Beratung und Therapie an, oft mit Dolmetschern. Deine Hausärztin, die Migrationsberatung oder ein solches Zentrum sind gute erste Anlaufstellen.
Häufige Fragen
Welche Nummer rufe ich im Notfall an?
Bei Lebensgefahr wählst du sofort die 112, die kostenlose Notrufnummer für Rettungsdienst und Feuerwehr. Sie hilft jedem Menschen, unabhängig von Status und Versicherung. Ist dein Problem dringend, aber nicht lebensbedrohlich, und die Praxis hat geschlossen, rufst du den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116117 an.
Welche Behandlungen bekomme ich im Asylverfahren bezahlt?
In den ersten 36 Monaten zahlt das Asylbewerberleistungsgesetz nach Paragraf 4 die Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen, die Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt sowie notwendige Impfungen. Nach Paragraf 6 können weitere Leistungen bewilligt werden, wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind, etwa bei chronischen Erkrankungen. Lass dich beraten, wenn eine dringende Behandlung abgelehnt wird.
Was ist ein Behandlungsschein und woher bekomme ich ihn?
Ein Behandlungsschein ist ein Nachweis vom Sozialamt, mit dem du im Asylverfahren zum Arzt gehen kannst. Er gilt oft nur für ein Quartal und muss danach neu beantragt werden. In manchen Bundesländern bekommst du stattdessen eine elektronische Gesundheitskarte, mit der du direkt in die Praxis gehst. Frag in deiner Unterkunft oder bei der Sozialberatung, welches Modell bei dir gilt.
Wann bekomme ich eine normale Gesundheitskarte?
Nach 36 Monaten im Leistungsbezug und spätestens mit deiner Anerkennung bekommst du eine elektronische Gesundheitskarte über eine gesetzliche Krankenkasse und wirst fast wie jede andere versicherte Person behandelt. Beziehst du als anerkannte Person Grundsicherungsgeld, übernimmt das Jobcenter deine Beiträge. Die Krankenkasse darfst du selbst wählen.
Wer zahlt einen Dolmetscher beim Arzt?
Die Kosten für Dolmetscher beim Arzt sind im Asylbewerberleistungsgesetz nicht sicher vorgesehen, deshalb musst du oft selbst eine Begleitung organisieren. Bring nach Möglichkeit eine deutschsprachige Vertrauensperson mit. Frag die Migrationsberatung nach ehrenamtlicher Sprachmittlung, und sag bei der Terminvereinbarung, dass du sprachliche Unterstützung brauchst, denn manche Praxen und Kliniken bieten Videodolmetschung an.
An wen wende ich mich bei seelischer Belastung nach der Flucht?
Belastende Erinnerungen, Schlafprobleme und anhaltende Niedergeschlagenheit nach einer Flucht sind ernste Gesundheitsthemen und kein Zeichen von Schwäche. Erste Anlaufstellen sind deine Hausärztin, die Migrationsberatung und die psychosozialen Zentren für Geflüchtete und Traumatisierte, die es in vielen Städten gibt, oft mit Dolmetschern. In akuten Krisen erreichst du die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 116 123.
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