Einbürgerung beantragen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Seit der Reform vom 27. Juni 2024 kannst du dich in der Regel schon nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt einbürgern lassen, früher waren es acht Jahre.
- Du darfst deine bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Mehrstaatigkeit ist seit 2024 der Regelfall, du musst deinen alten Pass also nicht abgeben.
- Die verkürzte Einbürgerung nach drei Jahren gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr. Sie wurde wieder abgeschafft.
- Wichtige Voraussetzungen sind: Deutsch auf B1-Niveau, ein bestandener Einbürgerungstest, ein selbst gesicherter Lebensunterhalt ohne Grundsicherung, keine relevanten Vorstrafen und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
- Der Antrag kostet 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro pro Kind, das mit eingebürgert wird.
- Bei Fragen zum Antrag helfen die Einbürgerungsbehörde deiner Stadt, die Migrationsberatung (MBE) und der Jugendmigrationsdienst.
Wann kannst du dich einbürgern lassen?
Du kannst die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, wenn du seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland lebst und die weiteren Voraussetzungen des Paragrafen 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfüllst. Die große Reform vom 27. Juni 2024 hat die nötige Aufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre gesenkt und die Mehrstaatigkeit erlaubt. Das war die größte Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts seit 25 Jahren.
Eine Sache, von der du vielleicht gehört hast, gibt es aber nicht mehr: die verkürzte Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen. Sie wurde zum 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft. Es gilt also wieder die Regel von fünf Jahren. Zeiten im Asylverfahren zählen für diese fünf Jahre mit, wenn das Verfahren mit einer Anerkennung endet.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Neben der Aufenthaltszeit prüft die Behörde eine Reihe weiterer Punkte. Erfüllst du alle, hast du in der Regel einen Anspruch auf Einbürgerung, sie liegt also nicht im freien Ermessen der Behörde. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
| Voraussetzung | Was das bedeutet |
|---|---|
| Aufenthalt | Mindestens fünf Jahre rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland, mit einem passenden Aufenthaltstitel |
| Lebensunterhalt | Du kannst dich und deine Familie ohne Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe (SGB II oder SGB XII) selbst versorgen |
| Sprache | Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau |
| Einbürgerungstest | Bestandener Test mit Fragen zu Recht, Gesellschaft und Geschichte in Deutschland |
| Bekenntnis | Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur besonderen Verantwortung Deutschlands, besonders für den Schutz jüdischen Lebens |
| Straffreiheit | Keine relevanten Vorstrafen oberhalb einer Bagatellgrenze |
| Identität | Deine Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt |
Beim Lebensunterhalt gibt es enge Ausnahmen, etwa für Menschen, die in Vollzeit arbeiten und ihre Bedürftigkeit nicht selbst verschuldet haben. Ob eine solche Ausnahme auf dich zutrifft, ist oft schwer zu beurteilen. Lass dich hier von der Migrationsberatung oder der Einbürgerungsbehörde beraten, bevor du den Antrag stellst.
Diese Zeiten zählen für die fünf Jahre
Für die fünf Jahre zählt dein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Zeiten, in denen dein Asylverfahren lief, also mit einer Aufenthaltsgestattung, werden mitgerechnet, wenn du am Ende anerkannt worden bist. Reine Duldungszeiten, in denen deine Abschiebung nur ausgesetzt war, zählen dagegen in der Regel nicht mit. Kürzere Auslandsaufenthalte unterbrechen die fünf Jahre meist nicht, längere können sie aber unterbrechen.
Wenn du unsicher bist, welche Abschnitte deines Aufenthalts zählen, lass dir das vor dem Antrag von der Einbürgerungsbehörde oder der Migrationsberatung ausrechnen. So vermeidest du, dass du zu früh einen Antrag stellst und die Gebühr umsonst zahlst. Ein passender Aufenthaltstitel ist außerdem Voraussetzung: Du brauchst eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis, die grundsätzlich zu einem Daueraufenthalt führen kann.
Kürzere Frist für Ehepartner von Deutschen
Bist du mit einer deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet, kannst du dich unter Umständen früher einbürgern lassen. Nach Paragraf 9 StAG reicht dann in der Regel ein rechtmäßiger Aufenthalt von drei Jahren, wenn die Ehe seit mindestens zwei Jahren besteht. Die übrigen Voraussetzungen, also Deutschkenntnisse, ein gesicherter Lebensunterhalt, Straffreiheit und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, gelten aber auch auf diesem Weg. Ob er für dich der richtige ist, klärst du am besten mit einer Beratungsstelle.
Sprache und Einbürgerungstest
Für die Einbürgerung brauchst du Deutsch auf mindestens B1-Niveau. Das weist du mit einem Sprachzertifikat nach, mit einem deutschen Schulabschluss oder mit einem vergleichbaren Nachweis. Für bestimmte Menschen gilt eine Erleichterung: Wer als Angehöriger der früheren Gastarbeitergeneration bis Mitte 1974 oder als Vertragsarbeiter bis Mitte 1990 eingereist ist, muss sich nur ohne nennenswerte Probleme im Alltag verständigen können. Wer wegen Alters, Krankheit oder Behinderung die Anforderungen nicht erfüllen kann, wird davon befreit.
Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen zu Rechtsordnung, Gesellschaft und Geschichte sowie zu deinem Bundesland. Du bestehst ihn, wenn du mindestens 17 Fragen richtig beantwortest. Alle möglichen Fragen sind öffentlich, du kannst sie also üben, unter anderem mit dem kostenlosen Online-Testtrainer der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Test entfällt, wenn du einen deutschen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung hast.
So läuft der Antrag ab
- Prüfe deine Voraussetzungen und sammle deine Nachweise. Bei Unsicherheit hilft die Migrationsberatung oder die Einbürgerungsbehörde.
- Lege deinen Sprachnachweis ab und melde dich zum Einbürgerungstest an, falls du ihn brauchst.
- Stelle den Antrag bei der zuständigen Stelle deiner Stadt oder deines Kreises, oft ist das die Einbürgerungsbehörde oder das Standesamt. Manche Kommunen haben ein Onlineportal.
- Reiche die Unterlagen ein: Pass, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Nachweise über Einkommen, Sprache und Test sowie Urkunden zu Geburt, Ehe und Kindern.
- Die Behörde prüft deinen Antrag. Das dauert je nach Ort meist zwischen sechs und achtzehn Monaten.
- Zum Abschluss erhältst du die Einbürgerungsurkunde, oft bei einer kleinen Feier. Erst mit der Urkunde bist du deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.
Kinder, Kosten und ehrliche Angaben
Für Kinder gelten eigene, oft einfachere Regeln. Wenn du dich einbürgern lässt, können deine minderjährigen Kinder häufig gleich mit eingebürgert werden. Kinder, die in Deutschland geboren werden, bekommen unter bestimmten Voraussetzungen schon durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat. Frag die Behörde, was für deine Familie gilt.
Die Gebühr beträgt 255 Euro für jede erwachsene Person und 51 Euro für jedes Kind, das gemeinsam mit den Eltern eingebürgert wird. Dazu kommen Kosten für den Sprachnachweis, den Test und für Übersetzungen von Urkunden. Mach im Antrag immer wahrheitsgemäße Angaben und reiche nur echte Unterlagen ein. Seit Dezember 2025 kann eine Person für zehn Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen werden, wenn sie im Verfahren bewusst getäuscht, falsche Angaben gemacht oder gefälschte Papiere eingereicht hat.
Was sich für dich mit der Einbürgerung ändert
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit bekommst du das volle Wahlrecht bei Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen und darfst dich selbst wählen lassen. Dein Aufenthalt ist dauerhaft gesichert, unabhängig von der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, und du kannst mit dem deutschen Pass in viele Länder ohne Visum reisen und dich in der EU frei bewegen. Weil die Mehrstaatigkeit jetzt erlaubt ist, kannst du in der Regel gleichzeitig deine bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Prüfe aber, was das Recht deines Herkunftslandes zur doppelten Staatsangehörigkeit sagt, denn manche Staaten erkennen sie nicht an oder knüpfen Bedingungen daran. Auch das ist ein Punkt, den du vor dem Antrag mit einer Beratungsstelle klären solltest, damit du keine bösen Überraschungen erlebst.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich für die Einbürgerung in Deutschland gelebt haben?
In der Regel musst du seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland leben. Die frühere verkürzte Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft. Zeiten im Asylverfahren zählen mit, wenn das Verfahren mit deiner Anerkennung geendet hat.
Darf ich meine alte Staatsangehörigkeit behalten?
Ja. Seit der Reform von 2024 ist die Mehrstaatigkeit in Deutschland der Regelfall. Du musst deine bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung also nicht mehr aufgeben. Prüfe aber zusätzlich, was das Recht deines Herkunftslandes zur doppelten Staatsangehörigkeit vorsieht, weil nicht jeder Staat sie anerkennt.
Welche Deutschkenntnisse brauche ich für die Einbürgerung?
Für die Einbürgerung brauchst du Deutsch auf mindestens B1-Niveau, nachgewiesen durch ein Zertifikat, einen deutschen Schulabschluss oder einen vergleichbaren Nachweis. Für die frühere Gastarbeiter- und Vertragsarbeitergeneration reicht die Verständigung im Alltag. Wer wegen Alters, Krankheit oder Behinderung die Anforderung nicht erfüllen kann, wird davon befreit.
Kann ich mich einbürgern lassen, wenn ich Grundsicherung beziehe?
Grundsätzlich musst du deinen Lebensunterhalt selbst sichern können, ohne Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII. Es gibt enge Ausnahmen, etwa für Menschen, die in Vollzeit arbeiten und ihre Bedürftigkeit nicht selbst verschuldet haben. Ob eine solche Ausnahme für dich gilt, klärst du am besten vor dem Antrag mit einer Beratungsstelle.
Was kostet die Einbürgerung?
Der Antrag kostet 255 Euro für jede erwachsene Person und 51 Euro für jedes Kind, das gemeinsam mit den Eltern eingebürgert wird. Dazu kommen Kosten für den Sprachnachweis, den Einbürgerungstest und für die Übersetzung von Urkunden. Die Beratung bei der Migrationsberatung und beim Jugendmigrationsdienst ist kostenlos.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitung dauert je nach Stadt und Einzelfall meist zwischen sechs und achtzehn Monaten, manchmal auch länger. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren. Manche Kommunen bieten ein Onlineportal an. Erst wenn du die Einbürgerungsurkunde in den Händen hältst, bist du deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.
Zählt die Zeit im Asylverfahren für die fünf Jahre mit?
Ja, die Zeit mit einer Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren zählt für die fünf Jahre mit, wenn dein Verfahren am Ende mit einer Anerkennung geendet hat. Reine Duldungszeiten, in denen deine Abschiebung nur ausgesetzt war, zählen dagegen in der Regel nicht. Lass dir die anrechenbaren Zeiten vor dem Antrag von der Einbürgerungsbehörde oder der Migrationsberatung ausrechnen.
Kann ich mich als Ehepartner einer deutschen Person früher einbürgern lassen?
Ja, das ist möglich. Nach Paragraf 9 StAG reicht in der Regel ein rechtmäßiger Aufenthalt von drei Jahren, wenn du seit mindestens zwei Jahren mit einer deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet bist. Die übrigen Voraussetzungen wie Sprache, Lebensunterhalt und Straffreiheit gelten aber auch dann. Kläre diesen Weg vorher mit einer Beratungsstelle.
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