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Auto an- und abmelden

Geprüft von der Redaktion

Symbolbild zum Thema Auto an- und abmelden
Symbolbild zu Auto an- und abmelden. KI-generiert.
  • Ein Auto meldest du bei der Zulassungsstelle oder online über das i-Kfz-Portal an. Ohne eVB-Nummer deiner Versicherung geht nichts.
  • Zur Anmeldung brauchst du Ausweis, eVB-Nummer, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und meist einen HU-Nachweis.
  • Die Behördengebühr liegt am Schalter bei rund 30 Euro, online über i-Kfz bei etwa 12,80 Euro. Kennzeichen kosten extra.
  • Abmelden heißt Außerbetriebsetzung. Vor Ort kostet sie rund 15,90 Euro, online nur etwa 2,10 Euro.
  • Seit 2026 ist die Online-Zulassung in fast allen Bezirken möglich, du brauchst dafür den Personalausweis mit Online-Funktion, die PIN und die AusweisApp.
  • Wenn du das Auto verkaufst, ist nicht die Abmeldung der richtige Weg, sondern die Umschreibung auf den neuen Halter.

Wie melde ich ein Auto an?

Ein Auto meldest du an, indem du es bei der Zulassungsstelle deines Wohnorts oder online über das staatliche i-Kfz-Portal zulässt. Die Grundvoraussetzung ist immer eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, deren Nachweis du als eVB-Nummer bekommst. Ohne diese Nummer wird kein Fahrzeug zugelassen. Erst wenn Versicherung, Unterlagen und Kennzeichen zusammen sind, läuft die Zulassung durch.

Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code, den dir deine Versicherung ausstellt, oft innerhalb weniger Minuten per SMS und E-Mail. Sie ist der Beleg, dass für das Auto eine Haftpflicht besteht. Ein Tipp am Rande: Weil du für die eVB ohnehin eine Versicherung abschließt, lohnt sich vorher ein Preisvergleich, denn die Beiträge unterscheiden sich stark.

Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung?

Zur Anmeldung brauchst du einen festen Satz an Unterlagen, den du am besten vorab vollständig zusammenstellst. Fehlt ein Papier, musst du sonst ein zweites Mal kommen. Bei einem Neuwagen liegen manche Dokumente beim Händler, bei einem Gebrauchtwagen bekommst du sie vom Verkäufer.

UnterlageWofür
Personalausweis oder ReisepassNachweis, wer Halter wird
eVB-NummerNachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
Zulassungsbescheinigung Teil I und IIFahrzeugpapiere, Teil II ist der frühere Fahrzeugbrief
SEPA-MandatEinzug der Kfz-Steuer durch den Zoll
HU-NachweisBericht der letzten Hauptuntersuchung, bei Gebrauchtwagen
Kennzeichenschilderzum Prägen und Stempeln, bei neuem Kennzeichen
1Versicherung und eVB-Nummer holen2Unterlagen zusammenstellen3Online oder am Schalter zulassen4Kennzeichen prägen und anbringen
Der Ablauf einer Auto-Anmeldung, Schritt für Schritt Bild: KI generiert.

Wie funktioniert die Online-Zulassung über i-Kfz?

Die Online-Zulassung funktioniert über das i-Kfz-Portal und spart dir den Weg zur Behörde. Seit 2026 ist sie in nahezu allen Zulassungsbezirken möglich, mehr als 95 Prozent der Stellen sind angebunden. Du brauchst dafür einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die zugehörige PIN und die AusweisApp auf Handy oder Rechner. Ohne diese eID geht die Online-Zulassung nicht.

Der Ablauf ist geführt: Du identifizierst dich mit dem Ausweis, gibst die Fahrzeug- und Versicherungsdaten ein und zahlst die Gebühr online. Anschließend bekommst du die Papiere und die Plaketten für die Kennzeichen zugeschickt. Der große Vorteil ist die Gebühr, die online deutlich niedriger liegt als am Schalter. Der Nachteil: Du musst die Kennzeichen selbst prägen lassen und dich um die Plaketten kümmern.

Was kostet die Anmeldung?

Die reine Behördengebühr ist gering: Am Schalter zahlst du für die Zulassung rund 30 Euro, online über i-Kfz nur etwa 12,80 Euro. Dazu kommen die Kosten für die geprägten Kennzeichen, meist 20 bis 35 Euro für ein Paar, und, falls du magst, eine Gebühr für ein Wunschkennzeichen. Insgesamt landest du je nach Kennzeichen und Wünschen häufig zwischen 60 und über 100 Euro. Der laufende Kostenpunkt ist danach nicht die Zulassung, sondern Versicherung und Kfz-Steuer.

Wie melde ich ein Auto ab?

Ein Auto meldest du ab, indem du es außer Betrieb setzt, entweder bei der Zulassungsstelle oder online über i-Kfz. Vor Ort bringst du die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit, die Schilder werden entstempelt. Das kostet rund 15,90 Euro. Online ist die Abmeldung noch günstiger, etwa 2,10 Euro, und für Fahrzeuge möglich, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, weil erst diese die nötigen Sicherheitscodes tragen.

Bei der Online-Abmeldung bleiben die Schilder bei dir. Du rubbelst die verdeckten Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten frei, überträgst sie ins Portal, und damit werden die Kennzeichen ungültig. Die Schilder entsorgst du danach selbst. Mit der Abmeldung endet die Kfz-Steuer, und du meldest deiner Versicherung, dass das Auto nicht mehr fährt.

  1. Entscheiden, ob du vor Ort oder online über i-Kfz abmeldest.
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I bereitlegen, bei der Abmeldung vor Ort auch die Kennzeichen.
  3. Online die Sicherheitscodes unter den Plaketten freirubbeln und übertragen.
  4. Gebühr zahlen und die Bestätigung der Außerbetriebsetzung aufbewahren.
  5. Der Versicherung Bescheid geben und klären, ob der Vertrag ruht oder endet.

Auto verkaufen: abmelden oder ummelden?

Wenn du dein Auto verkaufst, ist nicht die Abmeldung der richtige Weg, sondern die Umschreibung auf den neuen Halter. Der Käufer meldet das Fahrzeug innerhalb einer Woche auf sich um. Meldest du es vorher komplett ab, muss der Käufer es neu zulassen, was umständlicher ist. Wichtig für dich als Verkäufer: Melde den Verkäuferwechsel unbedingt auch deiner Versicherung und dokumentiere die Übergabe mit einem Kaufvertrag und dem Übergabedatum.

Setz das Auto nur dann außer Betrieb, wenn du es wirklich stilllegst, verschrottest oder länger nicht nutzt. Achte darauf, dass der Käufer die Ummeldung tatsächlich vornimmt, sonst laufen Steuer und Haftung im Zweifel weiter auf dich. Ein kurzer Blick beim Zoll und bei der Versicherung nach ein paar Wochen gibt dir Sicherheit.

Muss ich mein Auto bei einem Umzug ummelden?

Ja, nach einem Umzug musst du die neue Anschrift im Fahrzeug eintragen lassen, das ist Pflicht. Ziehst du innerhalb desselben Zulassungsbezirks um, reicht oft eine einfache Adressänderung, und du darfst dein bisheriges Kennzeichen behalten. Ziehst du in einen anderen Bezirk, kannst du das alte Kennzeichen inzwischen ebenfalls mitnehmen, musst das Auto aber auf die neue Zuständigkeit umschreiben lassen. Erledige das zeitnah, denn eine veraltete Adresse in den Papieren führt dazu, dass wichtige Post der Behörde dich nicht erreicht.

Auch die Adressänderung geht in vielen Bezirken online über i-Kfz, sonst am Schalter. Vergiss nicht, deiner Versicherung und dem Zoll die neue Anschrift zu melden, damit Beitrag und Steuer weiter korrekt eingezogen werden.

Wunsch-, Saison- und Kurzzeitkennzeichen

Neben dem normalen Kennzeichen gibt es Sonderformen, die sich je nach Situation lohnen. Ein Wunschkennzeichen mit deiner gewünschten Buchstaben- und Zahlenkombination kannst du gegen eine zusätzliche Gebühr reservieren, oft schon vorab online beim Zulassungsbezirk. Wer sein Auto nur einen Teil des Jahres nutzt, etwa ein Motorrad oder ein Cabrio, spart mit einem Saisonkennzeichen: Du meldest es für einen festen Zeitraum an, und Steuer sowie Versicherung fallen nur für diese Monate an.

Für kurze Fahrten wie die Überführung eines gekauften Autos gibt es das Kurzzeitkennzeichen, das wenige Tage gültig ist. Achte dabei darauf, dass das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung hat, sonst darfst du damit nur eingeschränkt fahren. Für alle diese Varianten brauchst du wie bei der normalen Zulassung eine eVB-Nummer deiner Versicherung.

Ein Wechselkennzeichen kann sich lohnen, wenn du zwei Fahrzeuge hast, aber immer nur eines gleichzeitig fährst. Dabei teilen sich beide einen gemeinsamen Kennzeichenteil, und du steckst das Schild um. Ob sich das für dich rechnet, hängt von Steuer und Versicherung beider Fahrzeuge ab, denn günstiger wird es nicht in jedem Fall. Frag im Zweifel bei deiner Versicherung nach einer Beispielrechnung, bevor du dich festlegst.

Gebühren und Online-Angebote unterscheiden sich je nach Zulassungsbezirk und ändern sich immer wieder. Prüfe die aktuellen Konditionen bei der Zulassungsstelle deines Wohnorts, bevor du hinfährst oder online startest. Halte alle Unterlagen vollständig bereit, das erspart dir den zweiten Weg.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich, um ein Auto anzumelden?

Um ein Auto anzumelden, brauchst du deinen Ausweis, die eVB-Nummer deiner Versicherung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und bei einem Gebrauchtwagen den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung. Für ein neues Kennzeichen bringst du die geprägten Schilder mit. Ohne eVB-Nummer ist keine Zulassung möglich.

Was ist eine eVB-Nummer und wie bekomme ich sie?

Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code, der nachweist, dass für dein Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Du bekommst sie von deiner Versicherung, oft innerhalb weniger Minuten per SMS und E-Mail. Weil du dafür ohnehin eine Versicherung abschließt, lohnt sich vorher ein Preisvergleich der Tarife.

Kann ich mein Auto online anmelden und abmelden?

Ja, seit 2026 kannst du dein Auto in nahezu allen Zulassungsbezirken online über das i-Kfz-Portal an- und abmelden. Du brauchst dafür einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion, die PIN und die AusweisApp. Die Online-Abmeldung ist für Fahrzeuge möglich, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden.

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

Ein Auto abzumelden kostet vor Ort bei der Zulassungsstelle rund 15,90 Euro. Online über i-Kfz zahlst du nur etwa 2,10 Euro. Mit der Abmeldung endet die Kfz-Steuer. Denk daran, auch deine Versicherung zu informieren, damit der Vertrag ruht oder beendet wird.

Muss ich mein Auto abmelden, wenn ich es verkaufe?

Nein, beim Verkauf meldest du das Auto nicht ab, sondern der Käufer schreibt es auf sich um, in der Regel innerhalb einer Woche. Melde den Verkauf trotzdem deiner Versicherung und dokumentiere die Übergabe mit einem Kaufvertrag. Prüfe nach einigen Wochen, ob die Ummeldung tatsächlich erfolgt ist, sonst laufen Steuer und Haftung im Zweifel weiter auf dich.

Was passiert mit Steuer und Versicherung nach der Abmeldung?

Mit der Abmeldung endet die Kfz-Steuer, der Zoll stellt den Einzug ein. Deine Versicherung kannst du beenden oder ruhen lassen, das nennt sich Ruheversicherung und hält einen gewissen Schutz aufrecht, wenn das Auto abgestellt ist. Melde die Außerbetriebsetzung deiner Versicherung, damit du nicht weiter zahlst.

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