Nach einem Verkehrsunfall richtig handeln
Geprüft von der Redaktion

- Halte sofort an, schalte die Warnblinkanlage ein, zieh die Warnweste an und stelle das Warndreieck auf. Das ist Pflicht nach § 34 StVO, auch bei kleinen Schäden.
- Gibt es Verletzte, ruf zuerst den Rettungsdienst unter der 112 und leiste Erste Hilfe. Erst danach kommt der Papierkram.
- Die Polizei über die 110 brauchst du bei Verletzten, bei Streit um die Schuld, bei hohem Schaden oder wenn der Unfallgegner wegfährt.
- Tausche Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung aus und mach Fotos, bevor die Fahrzeuge bewegt werden.
- Wer wegfährt, ohne die Feststellung der Personalien zu ermöglichen, begeht Unfallflucht (§ 142 StGB). Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht.
- Melde den Unfall deiner Versicherung innerhalb einer Woche.
Nach einem Verkehrsunfall richtig handeln
Halte sofort an und sichere die Unfallstelle ab, bevor du irgendetwas anderes tust. Das schreibt § 34 der Straßenverkehrsordnung jedem Beteiligten vor, und die Reihenfolge ist immer gleich: erst die Sicherheit, dann verletzte Menschen, dann die Beweise und die Daten. Wer diese Reihenfolge einhält, macht in der Aufregung nichts falsch, egal ob es nur an der Stoßstange gescheppert hat oder ob es ernst ist.
Absichern heißt zuerst: Warnblinkanlage einschalten, die Warnweste anziehen, solange du noch im Auto sitzt, und dann das Warndreieck aufstellen. Der Abstand richtet sich danach, wie schnell der Verkehr ist. Innerorts stellst du es etwa 50 Meter hinter der Unfallstelle auf, auf Landstraßen rund 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 400 Meter, immer hinter einer Kurve oder Kuppe, damit andere rechtzeitig bremsen können. Geh dabei hinter der Leitplanke, nicht auf der Fahrbahn.
Gibt es Verletzte, ruf zuerst den Rettungsdienst unter der 112 und leiste Erste Hilfe, so gut du kannst. Untätig weiterzufahren ist unterlassene Hilfeleistung und selbst strafbar. Wenn dich der Unfall seelisch stark belastet, ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr kostenlos unter 116 123 erreichbar.
Wann du die Polizei rufen musst und wann nicht
Die Polizei über die 110 brauchst du immer dann, wenn der Unfall nicht klar und einvernehmlich zu regeln ist. Das ist der Fall bei Verletzten, bei Streit über die Schuld, bei hohem Sachschaden, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen, wenn ein Beteiligter keinen Führerschein oder keine Versicherung hat und immer dann, wenn der Unfallgegner sich entfernt. Auch bei einem Unfall mit einem Firmen- oder Mietwagen oder mit ausländischer Beteiligung ist die Polizei sinnvoll, weil dann eine neutrale Aufnahme hilft.
Bei einem kleinen Blechschaden, bei dem die Schuld klar ist und beide sich einig sind, muss die Polizei nicht kommen. Sie nimmt solche Bagatellunfälle oft gar nicht mehr auf. Dann regelt ihr das direkt untereinander und über die Versicherungen. Wichtig ist nur, dass du die Daten des anderen wirklich hast und nicht auf sein Wort vertraust, den Schaden schon selbst zu zahlen.
Diese Daten und Beweise sicherst du an der Unfallstelle
Tausche mit dem Unfallgegner Name, Anschrift, Kennzeichen und die Versicherung mit Versicherungsnummer aus. Genau dafür gibt es den Europäischen Unfallbericht, ein Formular, das du kostenlos bei deiner Versicherung bekommst und im Handschuhfach aufbewahren solltest. Es fragt strukturiert alles ab, was später zählt, und beide unterschreiben. Die Unterschrift ist kein Schuldeingeständnis, sondern hält nur den Hergang fest.
Fotografiere die Fahrzeuge in ihrer Endstellung, bevor etwas bewegt wird, dazu die Schäden aus der Nähe, die Kennzeichen, die Straße mit Verkehrsschildern und Bremsspuren und die gesamte Umgebung aus etwas Abstand. Notiere Datum, Uhrzeit und Ort. Gibt es Zeugen, frag nach Namen und Telefonnummer, denn spätere Aussagen entscheiden oft die Schuldfrage. Ein Unfallbericht mit Skizze und Fotos ist im Streitfall mehr wert als jede Erinnerung.
Warum du niemals einfach wegfahren darfst
Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung der Personalien zu ermöglichen, begeht Unfallflucht nach § 142 des Strafgesetzbuchs. Das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, und darauf stehen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Dazu kommen in der Regel Punkte in Flensburg und oft der Entzug der Fahrerlaubnis. Auch der Parkrempler auf dem Supermarktparkplatz zählt dazu.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe genügt. Das reicht rechtlich nicht. Du musst eine angemessene Zeit am Unfallort warten, damit der Geschädigte oder die Polizei deine Personalien feststellen kann. Wie lange angemessen ist, hängt von Ort, Tageszeit und Schadenshöhe ab, oft sind es 30 bis 60 Minuten. Kommt niemand, meldest du den Unfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle. Nur so bist du auf der sicheren Seite.
So läuft die Schadensregulierung mit der Versicherung
Melde den Unfall deiner eigenen Kfz-Versicherung innerhalb einer Woche, auch wenn du ihn nicht verschuldet hast. Wer nicht schuld ist, wendet sich mit seinem Schaden an die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Diese zahlt Reparatur, Wertminderung, einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung und die Kosten für einen eigenen Gutachter. Bei einem Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro darfst du einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, den die Gegenseite bezahlt.
Bist du selbst schuld, greift für den Schaden am eigenen Auto nur eine Kaskoversicherung. Eine Vollkasko zahlt auch selbst verschuldete Schäden, eine Teilkasko dagegen nur bestimmte Fälle wie Wildunfälle, Diebstahl, Glasbruch oder Sturm. Bei einem Wildunfall mit Haarwild lässt du dir die Bescheinigung von der Polizei oder vom Jagdpächter geben, sonst zahlt die Teilkasko nicht. Achte darauf, dass du nicht vorschnell eine Schuld einräumst, denn die Bewertung der Schuldfrage ist Sache der Versicherungen und notfalls der Gerichte.
Was du gleich nach dem Unfall besser nicht sagst
Sag an der Unfallstelle nichts, was wie ein Schuldeingeständnis klingt, so lange die Lage unklar ist. Sätze wie ich habe dich einfach übersehen können später gegen dich verwendet werden, selbst wenn die Schuld in Wahrheit geteilt oder anders verteilt war. Beschränke dich auf die Fakten: Wer ist wann wo wie gefahren. Die rechtliche Bewertung machen andere.
Unterschreibe außer dem Europäischen Unfallbericht kein Papier, das dir die Gegenseite hinhält, und lass dich nicht zu einer Barzahlung vor Ort drängen. Wenn du unsicher bist oder wenn es um viel Geld, um Verletzte oder um eine strittige Schuld geht, hol dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt dessen Kosten in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Die ersten Minuten nach dem Unfall Schritt für Schritt
- Halte an und schalte die Warnblinkanlage ein, egal wie klein der Schaden ist.
- Zieh die Warnweste an, solange du noch im Auto sitzt, und stell das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf.
- Kümmere dich um Verletzte und ruf bei Bedarf den Rettungsdienst unter der 112.
- Ruf die Polizei über die 110, wenn die Lage nicht klar und einvernehmlich zu regeln ist.
- Tausche die Daten aus, mach Fotos und notiere Zeugen, bevor die Fahrzeuge bewegt werden.
Diese Reihenfolge hilft, in der Aufregung nichts zu vergessen. Wer sie im Kopf hat, bleibt handlungsfähig, auch wenn der Schreck erst einmal groß ist.
Besondere Fälle: Wildunfall und Unfall im Ausland
Bei einem Wildunfall gelten ein paar zusätzliche Regeln. Sichere die Stelle ab und ruf die Polizei, denn du brauchst eine Wildschadenbescheinigung von der Polizei oder vom Jagdpächter. Ohne diesen Nachweis zahlt die Teilkasko den Schaden am Auto oft nicht. Fass das verletzte oder tote Tier nicht an und nimm es nicht mit, das kann als Wilderei gewertet werden.
Ein Unfall im Ausland läuft im Kern gleich ab: sichern, helfen, Daten austauschen, Fotos machen. Nutze auch hier den Europäischen Unfallbericht, den es in mehreren Sprachen gibt. Notiere zusätzlich das Land und die genaue Stelle. Für die Abwicklung nach der Rückkehr hilft dir der Zentralruf der Autoversicherer weiter, der den passenden Ansprechpartner für die gegnerische Versicherung nennt.
Diese Seite erklärt die üblichen Schritte und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Verletzten, strittiger Schuld oder drohender Anzeige hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiter. Die genannten Regeln entsprechen dem Stand September 2026.
Häufige Fragen
Muss ich nach jedem Verkehrsunfall die Polizei rufen?
Nein, bei einem kleinen Blechschaden mit klarer Schuld und Einigkeit musst du die Polizei nicht rufen. Nötig ist sie bei Verletzten, bei Streit über die Schuld, bei hohem Schaden, bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen und immer dann, wenn der Unfallgegner sich entfernt oder keine Versicherung hat.
Reicht ein Zettel mit meiner Telefonnummer an der Windschutzscheibe nach einem Parkrempler?
Nein, ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nach einem Parkrempler nicht aus und schützt nicht vor einer Strafe wegen Unfallflucht. Du musst eine angemessene Zeit warten und, wenn niemand kommt, den Schaden unverzüglich bei der Polizei melden. Erst dann hast du deine Pflicht nach § 142 StGB erfüllt.
Wie lange muss ich nach einem Unfall am Unfallort warten?
Nach einem Unfall musst du eine angemessene Zeit warten, damit deine Personalien festgestellt werden können. Wie lange das ist, hängt von Ort, Uhrzeit und Schadenshöhe ab, häufig sind es 30 bis 60 Minuten. Erscheint niemand, meldest du den Unfall danach sofort bei der nächsten Polizeidienststelle.
Wer zahlt den Schaden, wenn ich den Verkehrsunfall nicht verschuldet habe?
Den Schaden zahlt bei einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Sie übernimmt Reparatur, Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall und bei einem Schaden über rund 750 Euro auch die Kosten für einen eigenen unabhängigen Gutachter und meist für einen Anwalt.
Bis wann muss ich einen Verkehrsunfall meiner Versicherung melden?
Einen Verkehrsunfall meldest du deiner eigenen Kfz-Versicherung innerhalb einer Woche, auch wenn du nicht schuld bist. Wer die Meldung versäumt, riskiert Nachteile bei der Regulierung. Als Geschädigter wendest du dich mit deinem Schaden zusätzlich an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Sollte ich an der Unfallstelle die Schuld zugeben?
Nein, du solltest an der Unfallstelle die Schuld nicht zugeben, solange die Lage unklar ist. Ein vorschnelles Schuldeingeständnis kann später gegen dich verwendet werden. Beschränke dich auf die Fakten zum Hergang, denn die Bewertung der Schuldfrage übernehmen die Versicherungen und notfalls die Gerichte.
Verwandte Ratgeber aus Mobilität & Verkehr
Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.
- Auto an- und abmelden
- Auto kaputt und kein Geld
- Bußgeldbescheid im Straßenverkehr
- Die MPU vorbereiten und bestehen
- Fahren trotz Krankheit oder im Alter
- Fahrrad- und E-Bike-Unfall
- Fahrverbot: Ablauf und Folgen
- Führerschein weg: was jetzt
- Günstig fahren: Sozialticket und Deutschlandticket
- Mobil bleiben ohne Auto
- Mobilität und Verkehr: nach Unfall, Bußgeld und Panne
- Panne unterwegs: erste Schritte
- Punkte in Flensburg abbauen
- Streit mit der Kfz-Versicherung
- Unfallflucht: was jetzt zu tun ist
Verwandte Bereiche
Themen, die oft zusammenhängen und dir ebenfalls weiterhelfen können.