Fahrrad- und E-Bike-Unfall
Geprüft von der Redaktion

- Nach einem Fahrrad- oder E-Bike-Unfall sicherst du zuerst die Stelle, versorgst Verletzte und rufst bei Bedarf den Rettungsdienst unter 112.
- Sichere Beweise: Fotos, Zeugen mit Kontakt, Daten des Unfallgegners. Unterschreibe kein Schuldeingeständnis.
- Geh auch bei scheinbar leichten Verletzungen zum Arzt, das dokumentiert deine Beschwerden für die Versicherung.
- Ein normales Pedelec bis 25 km/h gilt als Fahrrad, ohne Helmpflicht, ohne Versicherungskennzeichen. Das S-Pedelec bis 45 km/h ist ein Kleinkraftrad mit Kennzeichen, Führerschein und Helmpflicht.
- Kein Helm bedeutet für normale Radfahrer laut Bundesgerichtshof in der Regel keine Mitschuld und keine Kürzung des Schadenersatzes.
- Ab 1,6 Promille machst du dich auf dem Fahrrad strafbar, auf einem S-Pedelec gelten schon die strengeren Grenzen wie beim Auto.
Was ist nach einem Fahrrad- oder E-Bike-Unfall zu tun?
Nach einem Fahrrad- oder E-Bike-Unfall bringst du zuerst dich und andere aus der Gefahr, kümmerst dich um Verletzte und rufst bei Bedarf Hilfe. Erst danach kommen die Formalitäten. Diese Reihenfolge ist wichtig, weil Radfahrer bei einem Zusammenstoß oft härter getroffen werden als Autofahrer und ein zweiter Unfall an derselben Stelle schnell passiert. Ruhe bewahren und Schritt für Schritt vorgehen ist mehr wert als Hektik.
Der zweite Grundsatz: Sichere Beweise, solange die Lage frisch ist. Fotos vom Unfallort, von den Fahrzeugen und von der Endlage, dazu Namen und Kontakt von Zeugen und die Daten des Unfallgegners. Gerade bei Fahrradunfällen steht später oft Aussage gegen Aussage, und dann zählt, wer belegen kann, was passiert ist.
Sind Menschen verletzt, rufst du sofort den Rettungsdienst unter 112 und leistest Erste Hilfe. Auch ein Sturz ohne sichtbare Wunde kann innere Verletzungen oder eine Gehirnerschütterung verursachen. Sichere die Unfallstelle, damit niemand sonst zu Schaden kommt, und bewege Schwerverletzte nur, wenn akute Gefahr besteht.
- Unfallstelle sichern und dein Rad so abstellen, dass es niemanden gefährdet.
- Verletzte versorgen und bei Bedarf den Rettungsdienst unter 112 rufen.
- Bei größerem Schaden, Streit über den Hergang oder Verletzten die Polizei rufen (110).
- Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Gegners.
- Beweise sichern: Fotos, Zeugen mit Kontakt, Notizen zum Hergang.
- Zum Arzt gehen und die Verletzungen dokumentieren lassen, auch bei leichten Beschwerden.
Pedelec, E-Bike oder S-Pedelec, was gilt für dich?
Welche Regeln nach einem Unfall gelten, hängt zuerst davon ab, welches Rad du fährst, denn die drei Typen werden rechtlich sehr unterschiedlich behandelt. Das normale Pedelec, das dich nur beim Treten und nur bis 25 km/h unterstützt, gilt als Fahrrad. Du brauchst keinen Führerschein, kein Versicherungskennzeichen und keinen Helm. Die meisten Räder, die im Alltag E-Bike genannt werden, sind in Wahrheit solche Pedelecs.
Ganz anders das S-Pedelec, das bis 45 km/h unterstützt. Es gilt als Kleinkraftrad und braucht ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis, einen Führerschein mindestens der Klasse AM und einen Helm. Ein echtes E-Bike im engeren Sinn, das auch ohne Treten bis 25 km/h fährt, zählt als Mofa und braucht ebenfalls Kennzeichen und Betriebserlaubnis. Für dich ist wichtig: Je schneller und motorstärker dein Rad, desto strenger die Pflichten und desto eher greift bei einem Unfall das Kfz-Recht.
| Typ | Unterstützung | Pflichten |
|---|---|---|
| Pedelec | bis 25 km/h, nur beim Treten | gilt als Fahrrad, kein Kennzeichen, keine Helmpflicht, Privathaftpflicht |
| E-Bike (Mofa-Typ) | bis 25 km/h, auch ohne Treten | Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis, Mofa-Prüfbescheinigung |
| S-Pedelec | bis 45 km/h beim Treten | Kennzeichen, Betriebserlaubnis, Führerschein Klasse AM, Helmpflicht, Kfz-Haftpflicht |
Zählt ein fehlender Helm als Mitschuld?
Für normale Radfahrer zählt ein fehlender Helm nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht als Mitschuld. In seinem Urteil vom Januar 2014 entschied der BGH, dass ein Radfahrer sich keine Teilschuld anrechnen lassen muss, nur weil er keinen Helm trug. Der Grund: Es gibt keine gesetzliche Helmpflicht für Fahrräder, und zum Unfallzeitpunkt trug nur ein kleiner Teil der Radfahrer freiwillig einen Helm. Wer also ohne Helm verunglückt, bekommt Schadenersatz und Schmerzensgeld ungekürzt.
Trotzdem: Diese Rechtslage schützt dich nicht vor der Verletzung selbst. Ein Helm kann bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern, und einige Gerichte haben bei besonders sportlichen oder schnellen Fahrten eine Mitschuld doch angenommen. Beim S-Pedelec ist der Helm ohnehin Pflicht. Der klügste Umgang mit dem Thema ist deshalb einfach: Trag einen Helm, aber wisse, dass sein Fehlen dir gegenüber der gegnerischen Versicherung normalerweise nicht schadet.
Wer zahlt den Schaden?
Wer zahlt, hängt davon ab, wer den Unfall verschuldet hat. Hat ein Autofahrer dich als Radfahrer verletzt, muss dessen Kfz-Haftpflicht deinen gesamten Schaden ersetzen, also Behandlungskosten, Verdienstausfall, dein beschädigtes Rad und ein Schmerzensgeld. Du darfst dabei einen eigenen Anwalt einschalten, dessen Kosten bei klarer Schuld die gegnerische Versicherung trägt. Wichtig ist die saubere Dokumentation deiner Verletzungen durch den Arzt.
Bist du selbst schuld und hast jemand anderen geschädigt, springt deine private Haftpflichtversicherung ein, sofern das Rad ein Pedelec oder ein normales Fahrrad ist. Für dein S-Pedelec brauchst du dagegen eine eigene Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen. Deine eigenen Behandlungskosten trägt deine Krankenkasse. Dein eigenes kaputtes Rad zahlt dir niemand, außer du hast eine spezielle Fahrradversicherung. Bei geteilter Schuld wird der Schaden nach Quoten aufgeteilt.
Alkohol auf dem Rad, was ist erlaubt?
Auf dem Fahrrad machst du dich ab 1,6 Promille strafbar, das ist die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit. Dann liegt eine Straftat vor, und die Fahrerlaubnisbehörde kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen, die deinen Autoführerschein gefährdet, selbst wenn du nur auf dem Rad saßst. Schon ab 0,3 Promille kannst du belangt werden, wenn du auffällig fährst oder einen Unfall baust.
Beim S-Pedelec sieht es strenger aus, weil es rechtlich ein Kraftfahrzeug ist. Dort gelten dieselben Grenzen wie beim Auto, also die 0,5-Promille-Grenze für ein Bußgeld und ab 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit als Straftat. Wer getrunken hat, lässt Rad und S-Pedelec besser stehen und geht zu Fuß oder nimmt den Bus.
Gilt Unfallflucht auch mit dem Fahrrad?
Ja, Unfallflucht gilt auch mit dem Fahrrad. Wer als Radfahrer einen Unfall verursacht, etwa einen geparkten Wagen zerkratzt oder einen Fußgänger anfährt, und einfach weiterfährt, macht sich genauso strafbar wie ein Autofahrer. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB kennt keine Ausnahme für Radfahrer. Auch du musst also anhalten, deine Personalien hinterlassen oder eine angemessene Zeit warten und im Zweifel die Polizei informieren.
Umgekehrt bist du als geschädigter Radfahrer im Vorteil, wenn du früh an die richtigen Beweise denkst. Wird dein abgestelltes Rad beschädigt oder fährt dich jemand an und flüchtet, notierst du dir alles, woran du dich erinnerst, und suchst nach Zeugen und Kameras. Ohne Nachweis bleibt der Schaden sonst an dir hängen.
Welche Beweise sind besonders wichtig?
Die wichtigsten Beweise sind Fotos, Zeugen und ein zeitnaher Arztbericht. Fotografiere die Endlage der Fahrzeuge, den Schaden aus mehreren Blickwinkeln und die Umgebung mit Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen. Notiere dir Datum, Uhrzeit, Wetter und den genauen Ort. Zeugen sind bei Fahrradunfällen besonders wertvoll, weil oft Aussage gegen Aussage steht, also frag Umstehende nach Namen und Telefonnummer, bevor sie weitergehen.
Dieser Text erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bei Verletzungen und größeren Schäden lohnt sich früh ein Anwalt für Verkehrsrecht, dessen Kosten bei fremdem Verschulden die Gegenseite trägt. Melde den Unfall zeitnah deiner Versicherung und hebe alle Belege, Fotos und Arztberichte auf.
Häufige Fragen
Was muss ich sofort nach einem Fahrradunfall tun?
Nach einem Fahrradunfall sicherst du zuerst die Unfallstelle und versorgst Verletzte, bei Bedarf über den Rettungsdienst unter 112. Danach tauschst du die Daten mit dem Unfallgegner aus und sicherst Beweise mit Fotos und Zeugen. Geh auch bei leichten Beschwerden zum Arzt und melde den Unfall deiner Versicherung. Unterschreibe kein Schuldeingeständnis am Unfallort.
Brauche ich für mein E-Bike eine Versicherung?
Ein normales Pedelec bis 25 km/h gilt als Fahrrad und ist über deine private Haftpflichtversicherung abgedeckt, ein eigenes Kennzeichen brauchst du nicht. Ein S-Pedelec bis 45 km/h und ein echtes E-Bike vom Mofa-Typ brauchen dagegen eine eigene Versicherung mit Versicherungskennzeichen. Prüfe im Zweifel im Datenblatt, welche Bauart dein Rad hat.
Bekomme ich weniger Geld, wenn ich ohne Helm verunglückt bin?
Nein, als normaler Radfahrer bekommst du in der Regel kein geringeres Geld, wenn du ohne Helm verunglückt bist. Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass ohne gesetzliche Helmpflicht keine automatische Mitschuld vorliegt. Beim S-Pedelec ist der Helm dagegen Pflicht, und bei besonders sportlicher Fahrt haben einzelne Gerichte eine Mitschuld angenommen.
Wer zahlt, wenn ein Auto mich als Radfahrer verletzt?
Wenn ein Auto dich als Radfahrer verletzt und der Autofahrer schuld ist, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht deinen gesamten Schaden. Dazu gehören Behandlungskosten, Verdienstausfall, das beschädigte Rad und ein Schmerzensgeld. Du darfst einen eigenen Anwalt einschalten, dessen Kosten bei klarer Schuld die gegnerische Versicherung trägt.
Ab wie viel Promille ist Radfahren strafbar?
Auf dem Fahrrad machst du dich ab 1,6 Promille strafbar, das ist die absolute Fahruntüchtigkeit. Schon ab 0,3 Promille kannst du belangt werden, wenn du auffällig fährst oder einen Unfall verursachst. Ein Verfahren kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach sich ziehen, die auch deinen Autoführerschein gefährdet. Beim S-Pedelec gelten die strengeren Grenzen wie beim Auto.
Sollte ich auch bei leichten Verletzungen zum Arzt?
Ja, geh auch bei scheinbar leichten Verletzungen zum Arzt. Manche Folgen eines Sturzes, etwa eine Gehirnerschütterung oder innere Verletzungen, zeigen sich erst später. Der Arztbesuch dokumentiert außerdem deine Beschwerden für die Versicherung. Ohne diese Dokumentation ist ein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld schwer durchzusetzen.
Verwandte Ratgeber aus Mobilität & Verkehr
Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.
- Auto an- und abmelden
- Auto kaputt und kein Geld
- Bußgeldbescheid im Straßenverkehr
- Die MPU vorbereiten und bestehen
- Fahren trotz Krankheit oder im Alter
- Fahrverbot: Ablauf und Folgen
- Führerschein weg: was jetzt
- Günstig fahren: Sozialticket und Deutschlandticket
- Mobil bleiben ohne Auto
- Mobilität und Verkehr: nach Unfall, Bußgeld und Panne
- Nach einem Verkehrsunfall richtig handeln
- Panne unterwegs: erste Schritte
- Punkte in Flensburg abbauen
- Streit mit der Kfz-Versicherung
- Unfallflucht: was jetzt zu tun ist
Verwandte Bereiche
Themen, die oft zusammenhängen und dir ebenfalls weiterhelfen können.