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Mobilität und Verkehr: nach Unfall, Bußgeld und Panne

Geprüft von der Redaktion

Symbolbild zum Thema Mobilität und Verkehr: nach Unfall, Bußgeld und Panne
Symbolbild zu Mobilität und Verkehr: nach Unfall, Bußgeld und Panne. KI-generiert.
  • Nach einem Unfall gilt: anhalten, absichern, Verletzten helfen. Wer wegfährt, riskiert eine Strafe wegen Unfallflucht (§ 142 StGB).
  • Ein Bußgeldbescheid wird nach zwei Wochen rechtskräftig. Innerhalb dieser Frist kannst du Einspruch einlegen.
  • Ab acht Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg ist die Fahrerlaubnis weg. Einen Punkt kannst du freiwillig abbauen.
  • Ein Fahrverbot dauert ein bis drei Monate, danach bekommst du den Führerschein automatisch zurück. Eine Entziehung ist dauerhaft.
  • Eine MPU wird ab 1,6 Promille, bei acht Punkten oder nach Drogen am Steuer verlangt. Ohne bestandene MPU gibt es die Fahrerlaubnis nicht zurück.
  • Ist das Auto kaputt und fehlt das Geld, kann das Jobcenter die Reparatur als Darlehen oder Eingliederungsleistung zahlen, wenn du den Wagen für die Arbeit brauchst.

Was tun, wenn im Straßenverkehr etwas schiefgeht

Halte zuerst inne und kläre, wie dringend die Lage ist. Ein liegengebliebenes Auto auf dem Standstreifen, ein Blitzerfoto im Briefkasten und eine Trunkenheitsfahrt sind drei sehr verschiedene Probleme mit sehr verschiedenen Fristen. Diese Seite ordnet die typischen Fälle nach ihrer Schwere und sagt dir bei jedem, was als Erstes zu tun ist und welche Frist läuft. Die Reihenfolge geht von der harmlosen Panne bis zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Der wichtigste Unterschied im deutschen Verkehrsrecht ist der zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat. Eine Ordnungswidrigkeit wird mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet, dazu kommen manchmal Punkte und ein Fahrverbot. Eine Straftat steht im Strafgesetzbuch, wird vom Strafgericht verhandelt und kann die Fahrerlaubnis auf Dauer kosten. Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer ab 1,1 Promille und das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind Straftaten. Zu schnell fahren, falsch parken oder ohne Gurt fahren sind Ordnungswidrigkeiten.

Ein Unfall verlangt sofortiges Handeln, nicht Papierkram

Nach einem Unfall musst du sofort anhalten, die Stelle absichern und Verletzten helfen. Das schreibt § 34 der Straßenverkehrsordnung vor, und es gilt auch bei kleinen Blechschäden. Absichern heißt: Warnblinkanlage an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, innerorts etwa 50 Meter hinter der Unfallstelle, außerorts 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 400 Meter. Gibt es Verletzte, rufst du den Rettungsdienst über die 112 und leistest Erste Hilfe, so gut du kannst. Untätig weiterzufahren ist unterlassene Hilfeleistung und selbst strafbar.

Erst danach kommt der Papierkram. Bei reinem Blechschaden tauscht ihr Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung aus, am besten mit dem Europäischen Unfallbericht, den viele im Handschuhfach haben. Fotografiere die Fahrzeuge, die Endstellung und die Umgebung, bevor etwas bewegt wird. Die Polizei über die 110 brauchst du bei Verletzten, bei Streit über die Schuld, bei hohem Schaden oder wenn der Unfallgegner verschwindet. Wer selbst den Unfallort verlässt, ohne die Feststellung der Personalien zu ermöglichen, begeht Unfallflucht nach § 142 StGB. Darauf stehen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, dazu meist Punkte und der Verlust des Führerscheins.

Gibt es Verletzte, ruf zuerst den Rettungsdienst unter der 112, dann kümmere dich um alles andere. Wenn dich ein Unfall, ein Fahrverbot oder eine drohende Anzeige seelisch stark belastet, ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr kostenlos unter 116 123 erreichbar.

Der Bußgeldbescheid und die Zwei-Wochen-Frist

Ein Bußgeldbescheid wird nach zwei Wochen rechtskräftig, und diese Frist ist die wichtigste im ganzen Verfahren. Sie beginnt mit der Zustellung des Bescheids, nicht mit dem früher zugeschickten Anhörungsbogen. Wer innerhalb der zwei Wochen keinen Einspruch einlegt, kann später nichts mehr ändern: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot stehen dann fest.

Meistens kommt zuerst ein Anhörungsbogen, in dem du zum Vorwurf Stellung nehmen kannst, dann Wochen später der eigentliche Bescheid. Bis zu einem Betrag von 55 Euro handelt es sich um ein Verwarnungsgeld. Ab 60 Euro spricht man von einem Bußgeld, und bei den im Bewertungssystem gelisteten Verstößen kommt ab dieser Höhe auch ein Punkt in Flensburg dazu. Die Behörde hat seit dem 1. Juli 2026 sechs Monate Zeit, den Bescheid zuzustellen, sonst ist die Tat verjährt. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Bei einem drohenden Fahrverbot oder bei Zweifeln an der Messung ist er oft sinnvoll, hier hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiter.

Punkte in Flensburg und die acht als Grenze

Punkte sammeln sich im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, und bei acht Punkten ist die Fahrerlaubnis weg. Das System reformierte man 2014 auf ein Modell mit maximal acht Punkten. Bis drei Punkte passiert nichts außer der Eintragung. Bei vier bis fünf Punkten kommt eine kostenpflichtige Ermahnung, bei sechs bis sieben eine kostenpflichtige Verwarnung, und bei acht entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis.

Jeder Punkt verfällt für sich, unabhängig von neuen Verstößen. Eine einfache Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt wird nach zweieinhalb Jahren gelöscht, eine grobe mit Fahrverbot und zwei Punkten nach fünf Jahren, eine Straftat mit drei Punkten nach zehn Jahren. Wer höchstens fünf Punkte hat, kann mit einem Fahreignungsseminar freiwillig einen Punkt abbauen, allerdings nur einmal in fünf Jahren. Deinen aktuellen Punktestand fragst du kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt ab.

Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug sind nicht dasselbe

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt, eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist es nicht. Beim Fahrverbot nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes gibst du den Führerschein für einen bis drei Monate ab und bekommst ihn danach ohne neuen Antrag zurück. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Ein Fahrverbot droht bei Geschwindigkeit innerorts ab 31 km/h zu viel, außerorts ab 41 km/h zu viel, außerdem bei Alkohol ab 0,5 Promille und bei Rotlichtverstößen mit Gefährdung.

Die Entziehung nach § 69 StGB beendet die Fahrerlaubnis dagegen ganz. Das Gericht setzt eine Sperrfrist fest, in der keine neue erteilt werden darf, mindestens sechs Monate, oft neun bis 24 Monate. Danach musst du die Fahrerlaubnis neu beantragen und je nach Anlass eine MPU bestehen. Ausgelöst wird die Entziehung typischerweise durch eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille, durch Drogen am Steuer oder durch acht Punkte.

Die MPU: was gefordert wird und was sie kostet

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, ist die Voraussetzung, um die Fahrerlaubnis in schweren Fällen zurückzubekommen. Angeordnet wird sie ab 1,6 Promille bei einer Alkoholfahrt, bei acht Punkten, nach Drogenfahrten und bei wiederholten Auffälligkeiten. Die reine Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Stelle wie TÜV oder DEKRA kostet je nach Anlass etwa 400 bis 800 Euro. Mit Abstinenznachweisen und Vorbereitung liegen die Gesamtkosten oft zwischen 1.500 und 5.000 Euro.

Ein Abstinenznachweis über sechs bis fünfzehn Monate ist nur in einem Teil der Fälle nötig, vor allem bei Alkoholabhängigkeit oder Drogen. Wer sich ernsthaft vorbereitet und sein Verhalten wirklich geändert hat, hat gute Chancen. Ohne Vorbereitung fällt rund ein Drittel der Teilnehmer durch. Wichtig ist, früh anzufangen, denn Abstinenznachweise brauchen Vorlauf.

Panne oder kaputtes Auto ohne Geld für die Reparatur

Bleibst du liegen, sichere zuerst dich und das Fahrzeug, dann organisiere Hilfe. Auf der Autobahn ziehst du auf den Standstreifen, schaltest die Warnblinkanlage ein, verlässt das Auto zur Leitplanke hin und stellst das Warndreieck auf. Über die Notrufsäulen oder den Pannendienst deines Automobilclubs oder deiner Versicherung kommt Hilfe. Ein Abschleppdienst ist teurer, wenn er ohne Mitgliedschaft gerufen wird.

Ist der Schaden groß und fehlt das Geld, vergleiche zuerst die Reparaturkosten mit dem Restwert des Autos. Liegen die Kosten deutlich darüber, lohnt die Reparatur meist nicht. Beziehst du Bürgergeld und brauchst den Wagen nachweisbar für die Arbeit, kann das Jobcenter die Reparatur übernehmen, entweder als Darlehen oder als Eingliederungsleistung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III. Dafür brauchst du Belege wie Arbeitsvertrag, Schichtzeiten, die Entfernung zur Arbeit und einen Kostenvoranschlag der Werkstatt. Den Antrag stellst du am besten, bevor die Kosten entstehen.

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Von der harmlosen Panne bis zum Verlust der Fahrerlaubnis: die Fälle im Straßenverkehr nach steigender Schwere Bild: KI generiert.

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn ein Fahrverbot, ein Führerscheinentzug oder eine Anzeige droht, hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, und eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten. Alle Beträge und Regeln entsprechen dem Stand September 2026.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat im Straßenverkehr?

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wird mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet, dazu kommen manchmal Punkte und ein Fahrverbot. Eine Straftat wie Unfallflucht oder Trunkenheit ab 1,1 Promille steht im Strafgesetzbuch, wird vom Strafgericht verhandelt und kann eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe und den dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Wie schnell muss ich nach einem Verkehrsunfall reagieren?

Nach einem Verkehrsunfall musst du sofort anhalten und die Stelle absichern. Gibt es Verletzte, rufst du zuerst den Rettungsdienst unter der 112 und leistest Erste Hilfe. Erst danach kommt der Austausch der Personalien. Wer den Unfallort verlässt, ohne die Personalien zu ermöglichen, macht sich wegen Unfallflucht strafbar.

Wie viele Punkte in Flensburg darf ich haben, bevor der Führerschein weg ist?

Ab acht Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei vier bis fünf Punkten kommt eine Ermahnung, bei sechs bis sieben eine Verwarnung. Wer höchstens fünf Punkte hat, kann mit einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen, einmal in fünf Jahren.

Bekomme ich meinen Führerschein nach einem Fahrverbot automatisch zurück?

Ja, nach einem Fahrverbot bekommst du den Führerschein automatisch und ohne neuen Antrag zurück. Ein Fahrverbot dauert ein bis drei Monate, die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Das ist der Unterschied zur Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der du sie nach der Sperrfrist neu beantragen musst.

Zahlt das Jobcenter die Autoreparatur, wenn ich Bürgergeld bekomme?

Das Jobcenter zahlt eine Autoreparatur nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn du den Wagen nachweisbar für deine Arbeit oder eine konkrete Stelle brauchst und es keine zumutbare Alternative gibt. Grundlage ist § 16 SGB II mit § 44 SGB III. Du brauchst Belege wie Arbeitsvertrag, Arbeitsweg und einen Kostenvoranschlag und stellst den Antrag am besten vor der Reparatur.

Ab wann wird bei Alkohol am Steuer eine MPU verlangt?

Eine MPU wird bei einer Alkoholfahrt in der Regel ab 1,6 Promille verlangt, außerdem nach Drogen am Steuer, bei acht Punkten und bei wiederholten Alkoholfahrten. Ohne bestandene MPU erteilt die Behörde die Fahrerlaubnis in diesen Fällen nicht neu. Ein niedrigerer Wert kann bei Verdacht auf Abhängigkeit ebenfalls eine MPU auslösen.

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