Führerschein weg: was jetzt
Geprüft von der Redaktion

- Kläre zuerst, ob du nur die Fahrerlaubnis zeitweise verloren hast (Fahrverbot) oder ganz (Entziehung). Das entscheidet über alles Weitere.
- Ein Fahrverbot dauert ein bis drei Monate, danach bekommst du den Führerschein automatisch zurück.
- Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist dauerhaft. Du musst sie nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten neu beantragen, oft mit MPU.
- Fährst du trotz Verbot oder Entzug, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat (§ 21 StVG).
- Hast du nur die Plastikkarte verloren, beantragst du bei der Führerscheinstelle einfach ein neues Dokument.
- Sag deinem Arbeitgeber Bescheid, wenn du den Wagen für den Job brauchst, und kläre früh Alternativen für den Arbeitsweg.
Führerschein weg: erst klären, was genau passiert ist
Kläre als Erstes, um welche der drei Situationen es geht, denn sie haben völlig verschiedene Folgen. Erstens: Du hast nur die Plastikkarte verloren oder sie wurde gestohlen, deine Fahrerlaubnis besteht weiter. Zweitens: Du hast ein Fahrverbot bekommen, deine Fahrerlaubnis ruht für ein bis drei Monate. Drittens: Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sie ist ganz weg und muss neu beantragt werden. Nur um die zweite und dritte Situation geht es im Folgenden, denn nur dort darfst du nicht mehr fahren.
Die verlorene Karte ist der harmloseste Fall. Ist der Führerschein weg oder gestohlen, beantragst du bei der Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Kreises einen Ersatz. Du brauchst ein Passfoto und einen Ausweis, bei Diebstahl hilft eine Anzeige. Bis die neue Karte da ist, bekommst du auf Wunsch eine vorläufige Bescheinigung, mit der du weiterfahren darfst. Fahren darfst du in diesem Fall die ganze Zeit, weil deine Fahrerlaubnis ja nie weg war.
Fahrverbot oder Entziehung: der entscheidende Unterschied
Ein Fahrverbot ist eine Pause, eine Entziehung ist ein Schnitt. Beim Fahrverbot nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes gibst du den Führerschein für einen bis drei Monate in amtliche Verwahrung. Deine Fahrerlaubnis, also die staatliche Erlaubnis zum Fahren, bleibt die ganze Zeit bestehen. Nach Ablauf der Frist bekommst du das Dokument ohne neuen Antrag und ohne Prüfung zurück. Ein Fahrverbot droht zum Beispiel bei deutlich zu schnellem Fahren, bei Alkohol ab 0,5 Promille oder bei einem Rotlichtverstoß mit Gefährdung.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist etwas ganz anderes. Hier stellt der Staat fest, dass du zum Fahren im Moment nicht geeignet bist, und nimmt dir die Fahrerlaubnis weg. Ein Strafgericht ordnet sie nach § 69 des Strafgesetzbuchs an, meist bei einer Straftat wie einer Trunkenheitsfahrt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann sie außerdem selbst entziehen, etwa bei acht Punkten in Flensburg oder bei Drogenkonsum. In beiden Fällen ist die Fahrerlaubnis vollständig erloschen. Du bekommst sie nicht automatisch zurück, sondern musst sie neu beantragen.
Diese Gründe führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Zur Entziehung führt vor allem, wer sich als ungeeignet zum Fahren zeigt. Der häufigste Grund ist Alkohol am Steuer ab 1,1 Promille, denn ab diesem Wert gilt man als absolut fahruntüchtig, und die Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat nach § 316 StGB. Schon ab 0,3 Promille kann es strafbar werden, wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien dazukommen. Auch Fahren unter Drogen, eine Unfallflucht mit hohem Schaden und das Erreichen von acht Punkten führen zur Entziehung.
Oft wird der Führerschein schon direkt nach der Tat sichergestellt oder beschlagnahmt, lange bevor ein Urteil fällt. Das nennt sich vorläufige Entziehung und ist bei einer Trunkenheitsfahrt der Regelfall. Wehr dich dagegen nicht auf eigene Faust, sondern lass einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, ob der Vorwurf und die Messung halten. Bei einer drohenden Entziehung geht es um Monate ohne Auto, das rechtfertigt fast immer eine anwaltliche Verteidigung.
Die Sperrfrist und wie du die Fahrerlaubnis zurückbekommst
Nach einer Entziehung setzt das Gericht eine Sperrfrist fest, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre, in vielen Alkoholfällen liegt sie zwischen neun und zwölf Monaten. Diese Frist musst du abwarten, sie verkürzt sich nicht dadurch, dass du sie einfach aussitzt. In manchen Fällen kann eine Verkehrstherapie die Sperrfrist verkürzen.
Den Antrag auf Neuerteilung stellst du bei der Fahrerlaubnisbehörde, am besten schon etwa drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist, weil die Bearbeitung dauert. Je nach Anlass verlangt die Behörde eine MPU, die medizinisch-psychologische Untersuchung. Sie wird zum Beispiel ab 1,6 Promille, nach Drogen oder bei acht Punkten gefordert. Liegt der Entzug lange zurück, kann die Behörde außerdem eine neue theoretische und praktische Prüfung verlangen. Plane die Neuerteilung deshalb früh und rechne die Kosten für MPU und Gebühren ein.
Warum du auf keinen Fall trotzdem fahren darfst
Fahren trotz Fahrverbot oder Entzug ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt. Wer während eines Fahrverbots ans Steuer geht, verlängert es und riskiert weitere Strafen. Wer nach einer Entziehung ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, begeht Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Darauf stehen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, und die Sperrfrist beginnt praktisch von vorn. Auch die Versicherung zahlt bei einem Unfall dann oft nicht.
Nimm die Zeit ohne Auto deshalb als feste Größe und plane darum herum. Das ist ärgerlich, aber es ist billiger und kürzer als jede Abkürzung. Wer erwischt wird, verlängert seinen eigenen Weg zurück ans Steuer erheblich.
Job und Alltag ohne Auto überbrücken
Sprich früh mit deinem Arbeitgeber, wenn du den Wagen für den Job brauchst, statt es zu verheimlichen. Viele Arbeitgeber finden eine Übergangslösung, etwa Homeoffice, geänderte Schichten, eine Fahrgemeinschaft oder für Berufskraftfahrer eine andere Tätigkeit während der Sperre. Wer eine Fahrerlaubnis für den Beruf zwingend braucht, kann in seltenen Fällen und nur beim Fahrverbot mit dem Gericht über die Ausgestaltung reden, eine Garantie ist das nicht.
Für den Alltag helfen das Deutschlandticket für Bus und Bahn, ein Fahrrad oder E-Bike, Carsharing für einzelne Fahrten mit Beifahrer am Steuer und Mitfahrgelegenheiten. Rechne einmal durch, was dich diese Monate wirklich kosten, oft ist es weniger als gedacht. Und nutze die Zeit, um die Neuerteilung und, falls nötig, die MPU vorzubereiten, damit die Pause nicht länger wird als sie muss.
Die ersten Schritte, wenn der Führerschein weg ist
- Kläre anhand des Bescheids, ob es ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist.
- Notiere alle Fristen, vor allem die zwei Wochen für einen Einspruch und die Sperrfrist.
- Fahr ab sofort kein Auto mehr, denn Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
- Sprich mit deinem Arbeitgeber, wenn du den Wagen für den Job brauchst.
- Hol dir bei einer drohenden Entziehung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Diese fünf Punkte verschaffen dir in den ersten Tagen Klarheit und verhindern, dass du aus Unwissenheit einen Fehler machst, der die Sache verschlimmert. Der teuerste Fehler ist, trotz Verbot oder Entzug weiterzufahren.
Womit du bei der Neuerteilung rechnen musst
Die Neuerteilung nach einer Entziehung kostet Zeit und Geld, das solltest du früh einplanen. Neben der Sperrfrist von mindestens sechs Monaten fallen Gebühren bei der Fahrerlaubnisbehörde an, dazu je nach Anlass die Kosten für eine MPU, die mit Vorbereitung und Nachweisen schnell im vierstelligen Bereich liegen kann. Auch ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs können nötig sein.
Liegt der Entzug schon länger zurück, kann die Behörde außerdem eine neue theoretische und praktische Prüfung verlangen, dann kommen Fahrstunden und Prüfungsgebühren dazu. Stell den Antrag deshalb rund drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist und kläre gleich, welche Nachweise die Behörde in deinem Fall sehen will. So vermeidest du, dass sich die Rückkehr ans Steuer unnötig verzögert.
Diese Seite erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei einer drohenden Entziehung hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, eine Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die Kosten. Wenn dich der Verlust von Auto und Job stark belastet, ist die Telefonseelsorge kostenlos unter 116 123 erreichbar. Stand der Angaben: September 2026.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt: Du gibst den Führerschein für ein bis drei Monate ab und bekommst ihn danach automatisch zurück, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ist diese ganz weg und muss nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten neu beantragt werden, oft mit einer MPU.
Wie lange dauert die Sperrfrist nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis?
Die Sperrfrist nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Bei Alkoholfahrten liegt sie häufig zwischen neun und zwölf Monaten. Vor Ablauf der Sperrfrist darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Bekomme ich die Fahrerlaubnis nach der Sperrfrist automatisch zurück?
Nein, nach der Sperrfrist bekommst du die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück, sondern musst sie bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Je nach Anlass verlangt die Behörde eine MPU, und wenn der Entzug lange zurückliegt, auch eine neue theoretische und praktische Prüfung.
Darf ich während eines Fahrverbots wenigstens zur Arbeit fahren?
Nein, während eines Fahrverbots darfst du gar kein Auto fahren, auch nicht zur Arbeit. Wer trotz Fahrverbot fährt, macht sich strafbar und muss mit weiteren Strafen rechnen. Für den Arbeitsweg helfen das Deutschlandticket, eine Fahrgemeinschaft oder eine Absprache mit dem Arbeitgeber.
Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nur verloren habe?
Hast du nur die Plastikkarte verloren, besteht deine Fahrerlaubnis weiter. Du beantragst bei der Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Kreises einen Ersatz und brauchst dafür ein Passfoto und einen Ausweis. Bis die neue Karte da ist, bekommst du auf Wunsch eine vorläufige Bescheinigung zum Weiterfahren.
Ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG, keine Ordnungswidrigkeit. Darauf stehen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer nach einer Entziehung ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, verlängert außerdem seinen Weg zurück ans Steuer erheblich.
Verwandte Ratgeber aus Mobilität & Verkehr
Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.
- Auto an- und abmelden
- Auto kaputt und kein Geld
- Bußgeldbescheid im Straßenverkehr
- Die MPU vorbereiten und bestehen
- Fahren trotz Krankheit oder im Alter
- Fahrrad- und E-Bike-Unfall
- Fahrverbot: Ablauf und Folgen
- Günstig fahren: Sozialticket und Deutschlandticket
- Mobil bleiben ohne Auto
- Mobilität und Verkehr: nach Unfall, Bußgeld und Panne
- Nach einem Verkehrsunfall richtig handeln
- Panne unterwegs: erste Schritte
- Punkte in Flensburg abbauen
- Streit mit der Kfz-Versicherung
- Unfallflucht: was jetzt zu tun ist
Verwandte Bereiche
Themen, die oft zusammenhängen und dir ebenfalls weiterhelfen können.