Blindengeld und Gehörlosengeld
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Blindengeld gleicht die Mehrkosten aus, die durch Blindheit entstehen. Es wird unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen gezahlt, sobald das Merkzeichen Bl feststeht.
- Die Höhe ist Ländersache und liegt weit auseinander. Nordrhein-Westfalen zahlt 913 Euro im Monat, Bayern seit dem 1. Juli 2025 776 Euro, andere Länder deutlich weniger.
- Wer ein niedriges Landesblindengeld bekommt, kann beim Sozialamt eine aufstockende Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII beantragen. Diese ist einkommensabhängig und beträgt 913,19 Euro im Monat.
- Gehörlosengeld gibt es nur in einigen Bundesländern. Es setzt in der Regel das Merkzeichen Gl voraus und fällt niedriger aus, in Sachsen 150 Euro, in Berlin bis 161 Euro im Monat.
- Für Taubblindheit mit dem Merkzeichen TBl zahlen die Länder die höchsten Beträge, in Bayern 1.552 Euro im Monat.
Was Blindengeld und Gehörlosengeld sind
Blindengeld und Gehörlosengeld sind Geldleistungen, die die typischen Mehrkosten einer Sinnesbehinderung ausgleichen sollen. Wer blind ist, gibt mehr für Vorlesehilfen, Assistenz, Fahrten und technische Geräte aus als ein sehender Mensch. Wer gehörlos ist, zahlt für Gebärdensprachdolmetschung, für Kommunikationstechnik und für Wege, die andere mit einem kurzen Anruf erledigen. Genau diesen behinderungsbedingten Mehraufwand deckt das Blindengeld, ohne dass du jede einzelne Ausgabe belegen musst. Du entscheidest selbst, wofür du das Geld einsetzt.
Der große Vorteil dieser Leistungen ist, dass sie beim Landesblindengeld einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt werden. Es zählt also nicht, ob du eine Rente beziehst, arbeitest oder Erspartes hast. Das unterscheidet das Blindengeld grundlegend von einer Sozialhilfeleistung. Es ist ein Nachteilsausgleich, kein Almosen, und wird nicht mit anderen Einkünften verrechnet. Grundlage ist das Landesblindengeldgesetz deines Bundeslandes. Weil es sechzehn solcher Gesetze gibt, unterscheiden sich Voraussetzungen und Beträge erheblich, je nachdem, wo du wohnst.
Wer als blind gilt und das Merkzeichen Bl braucht
Blindengeld bekommst du nicht schon bei einer starken Sehschwäche, sondern erst bei Blindheit im Sinne des Gesetzes. Blind ist, wem auf dem besseren Auge auch mit Brille oder Kontaktlinse nicht mehr als der fünfzigste Teil der normalen Sehschärfe bleibt, also ein Wert von 0,02 oder weniger. Gleichgestellt sind schwere Einschränkungen des Gesichtsfelds, etwa wenn nur noch ein winziger Ausschnitt der Umgebung wahrgenommen wird, selbst bei besserer Sehschärfe im verbliebenen Rest. Auch hirnbedingte Sehstörungen können dazuzählen.
Nachgewiesen wird die Blindheit über das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis. Dieses Merkzeichen stellt das Versorgungsamt fest, meist im selben Verfahren wie den Grad der Behinderung. Ohne das Merkzeichen Bl läuft beim Blindengeld nichts, deshalb ist der erste Schritt immer die Feststellung durch das Amt. Welche Merkzeichen und Nachteilsausgleiche sonst noch mit dem Ausweis verbunden sind, etwa die kostenlose Beförderung im Nahverkehr, kommt zum Blindengeld hinzu und schließt es nicht aus.
Landesblindengeld: gleiche Idee, sehr verschiedene Beträge
Weil das Blindengeld über die Landesgesetze geregelt ist, hängt seine Höhe stark davon ab, in welchem Bundesland du lebst. Die Spanne ist groß. Am oberen Ende zahlt Nordrhein-Westfalen 913 Euro im Monat für blinde Menschen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Bayern zahlt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 776 Euro und koppelt seinen Satz an 85 Prozent der bundesweiten Blindenhilfe, sodass er mit ihr steigt. Andere Länder liegen deutlich niedriger, teils unter 500 Euro im Monat. Dieselbe Behinderung wird also in Düsseldorf anders ausgeglichen als in einem Land mit knapper Kasse.
| Leistung | Wovon abhängig | Beispielhöhe 2025 |
|---|---|---|
| Landesblindengeld | Bundesland, unabhängig von Einkommen und Vermögen | 776 Euro (Bayern), 913 Euro (NRW) |
| Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII | Bund, einkommens- und vermögensabhängig | 913,19 Euro für Erwachsene |
| Sehbehindertengeld | nur einzelne Länder, hochgradige Sehbehinderung | 232,80 Euro (Bayern) |
| Gehörlosengeld | nur einige Länder, meist Merkzeichen Gl | 150 Euro (Sachsen), bis 161 Euro (Berlin) |
| Taubblindengeld | Merkzeichen TBl | 1.552 Euro (Bayern) |
Die Beträge in der Tabelle sind Beispiele und ändern sich, wenn ein Land sein Gesetz anpasst oder die bundesweite Blindenhilfe steigt. Verlässlich ist nur der Blick in das Gesetz deines eigenen Landes. Weil das Landesblindengeld nicht auf Einkommen und Vermögen angerechnet wird, lohnt sich der Antrag auch dann, wenn du gut versorgt bist. Es ist kein Ersatz für eine Rente oder für Pflegeleistungen, sondern kommt zusätzlich obendrauf.
Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII als Aufstockung
Neben dem Landesblindengeld gibt es eine bundesweite Leistung, die Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und damit einkommens- und vermögensabhängig, also das Gegenstück zum einkommensunabhängigen Landesblindengeld. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt sie 913,19 Euro im Monat für Erwachsene und 457,38 Euro für blinde Kinder und Jugendliche. Anders als das Landesblindengeld steigt sie jedes Jahr automatisch mit der Rentenanpassung.
Wichtig ist das Zusammenspiel beider Leistungen. Das Landesblindengeld wird auf die Blindenhilfe angerechnet. Wenn dein Land also weniger zahlt als die Blindenhilfe und du deren einkommensabhängige Voraussetzungen erfüllst, kannst du beim Sozialamt eine aufstockende Blindenhilfe beantragen. In der Summe erreichst du dann die bundesweite Höhe. Für Menschen in Ländern mit niedrigem Blindengeld ist dieser Weg oft bares Geld wert und wird häufig übersehen. Bei häuslicher Pflege mindert ein bezogenes Pflegegeld die Blindenhilfe allerdings, bei Pflegegrad 2 um die Hälfte des Pflegegeldes, bei den Pflegegraden 3 bis 5 um 40 Prozent.
Sehbehindertengeld für hochgradige Sehbehinderung
Wer stark sehbehindert, aber nach dem Gesetz nicht blind ist, geht in vielen Ländern leer aus. Einige Länder haben aber ein Sehbehindertengeld eingeführt, das eine Stufe unterhalb der Blindheit greift. Voraussetzung ist eine hochgradige Sehbehinderung, meist definiert als eine Sehschärfe von nicht mehr als einem Zwanzigstel der Norm. Bayern zahlt dafür seit dem 1. Juli 2025 monatlich 232,80 Euro, also 30 Prozent seines Blindengeldes. Andere Länder kennen diese Leistung gar nicht.
Für dich heißt das: Auch wenn dir das volle Blindengeld nicht zusteht, lohnt der genaue Blick in dein Landesgesetz. Der Übergang zwischen hochgradiger Sehbehinderung und Blindheit ist fließend und wird über feste Grenzwerte der Sehschärfe und des Gesichtsfelds bestimmt. Lass diese Werte augenärztlich genau dokumentieren, denn schon eine kleine Verschlechterung kann den Sprung vom Sehbehindertengeld zum deutlich höheren Blindengeld bedeuten.
Gehörlosengeld gibt es nur in einigen Ländern
Das Gehörlosengeld ist ungleich schwächer ausgebaut als das Blindengeld. Nur ein Teil der Bundesländer zahlt es überhaupt, und die Beträge sind niedrig. Voraussetzung ist in der Regel das Merkzeichen Gl für Gehörlosigkeit, teils zusätzlich ein hoher Grad der Behinderung. Gehörlosigkeit im Sinne dieser Gesetze meint eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren, häufig verbunden mit einer schweren Sprachstörung, wenn die Gehörlosigkeit von Geburt an oder in der frühen Kindheit bestand.
Sachsen zahlt ein Gehörlosengeld von 150 Euro im Monat und setzt dafür einen Grad der Behinderung von 100 voraus. In Sachsen lassen sich Blindengeld und Gehörlosengeld sogar gleichzeitig beziehen, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind. Berlin gewährt die Leistung über das Landespflegegeldgesetz mit einem Grad der Behinderung von mehr als 90 und zahlt bis zu 161,28 Euro im Monat. In den meisten übrigen Ländern gibt es kein eigenes Gehörlosengeld. Dort bleiben gehörlosen Menschen die bundesweiten Wege, etwa die Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschung über die zuständigen Träger und die Nachteilsausgleiche des Ausweises.
Taubblindheit und das Merkzeichen TBl
Menschen, die zugleich blind und gehörlos sind, leben mit einer besonders schweren Einschränkung, weil sich der Verlust der beiden Fernsinne nicht gegenseitig ausgleichen lässt. Dafür gibt es seit einigen Jahren das eigene Merkzeichen TBl für Taubblindheit. Es öffnet die höchsten Nachteilsausgleiche. Bayern zahlt ein Taubblindengeld von 1.552 Euro im Monat, Berlin bis zu 1.189 Euro. Auch beim steuerlichen Pauschbetrag zählt die Taubblindheit zur höchsten Stufe.
Weil die Kommunikation für taubblinde Menschen nur über Assistenz gelingt, ist neben dem Geld die persönliche Begleitung entscheidend. Hier greifen die Leistungen der Eingliederungshilfe, etwa eine Taubblindenassistenz, die Wege begleitet und Kommunikation vermittelt. Das Geld aus dem Taubblindengeld und die Assistenz aus der Eingliederungshilfe ergänzen sich und schließen sich nicht aus.
So beantragst du Blinden- oder Gehörlosengeld
Der Weg beginnt immer mit dem Merkzeichen. Steht das Merkzeichen Bl oder Gl noch nicht fest, beantragst du es zuerst beim Versorgungsamt, in vielen Ländern Landesamt für soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales genannt. Erst danach folgt der Antrag auf die Geldleistung selbst, je nach Land beim selben Amt oder beim kommunalen Sozialamt. Weil die Zuständigkeit von Land zu Land wechselt, hilft ein Anruf oder ein Blick auf die Seite deines Landesamts, um die richtige Stelle zu finden.
- Lass augenärztlich oder fachärztlich genau dokumentieren, wie stark deine Sehschärfe, dein Gesichtsfeld oder dein Gehör eingeschränkt sind.
- Beantrage beim Versorgungsamt das Merkzeichen Bl oder Gl, wenn möglich zusammen mit der Feststellung des Grades der Behinderung.
- Stelle nach der Feststellung den Antrag auf Landesblindengeld oder Gehörlosengeld bei der in deinem Land zuständigen Stelle.
- Prüfe, ob dein Landesblindengeld unter der bundesweiten Blindenhilfe liegt, und beantrage bei niedrigem Einkommen zusätzlich die aufstockende Blindenhilfe beim Sozialamt.
- Lege bei einer Ablehnung innerhalb eines Monats Widerspruch ein und hol dir dafür Unterstützung bei einem Blinden- und Sehbehindertenverband oder einer Beratungsstelle.
Landesblindengeld und Blindenhilfe sind zwei Leistungen für denselben Zweck und werden gegeneinander verrechnet, damit niemand doppelt kassiert. Du bekommst also nicht beides in voller Höhe, sondern in der Summe höchstens den Bundesbetrag, wenn du die einkommensabhängige Blindenhilfe zusätzlich nutzt. Gehörlosengeld dagegen wird nicht auf das Blindengeld angerechnet, sondern kann in Sachsen sogar neben ihm bezogen werden. Wer unsicher ist, lässt sich vor dem Antrag bei der kostenlosen Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung die Zuordnung erklären.
Häufige Fragen
Ist das Landesblindengeld vom Einkommen abhängig?
Nein, das Landesblindengeld ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es wird als Nachteilsausgleich für die Mehrkosten der Blindheit gezahlt und nicht mit Rente, Lohn oder Erspartem verrechnet. Nur die einkommensabhängige Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII prüft dein Einkommen und Vermögen, weil sie eine Leistung der Sozialhilfe ist.
Wie hoch ist das Blindengeld 2025?
Die Höhe des Blindengeldes hängt vom Bundesland ab. Nordrhein-Westfalen zahlt 913 Euro im Monat für blinde Menschen bis 60 Jahre, Bayern seit dem 1. Juli 2025 monatlich 776 Euro. Andere Länder liegen teils deutlich unter 500 Euro. Die bundesweite Blindenhilfe beträgt 913,19 Euro und lässt sich bei niedrigem Landesblindengeld und geringem Einkommen ergänzend beantragen.
Welche Voraussetzung braucht das Blindengeld?
Für das Blindengeld musst du blind im Sinne des Gesetzes sein, nachgewiesen über das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis. Blind ist, wem auf dem besseren Auge nicht mehr als ein Fünfzigstel der normalen Sehschärfe bleibt, oder wer eine gleichzusetzende schwere Einschränkung des Gesichtsfelds hat. Das Merkzeichen stellt das Versorgungsamt fest.
In welchen Bundesländern gibt es Gehörlosengeld?
Gehörlosengeld zahlen nur einige Bundesländer, darunter Sachsen mit 150 Euro im Monat bei einem Grad der Behinderung von 100 und Berlin mit bis zu 161 Euro. In den meisten übrigen Ländern gibt es kein eigenes Gehörlosengeld. Ob und wie viel dir zusteht, richtet sich nach dem Landesgesetz deines Wohnorts und setzt in der Regel das Merkzeichen Gl voraus.
Kann ich Blindengeld und Pflegegeld gleichzeitig bekommen?
Ja, das einkommensunabhängige Landesblindengeld und das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung kannst du nebeneinander beziehen, weil sie verschiedene Zwecke haben. Nur bei der einkommensabhängigen Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII mindert ein bezogenes Pflegegeld die Leistung, bei Pflegegrad 2 um die Hälfte und bei den Pflegegraden 3 bis 5 um 40 Prozent des Pflegegeldes.
Was bekomme ich bei Taubblindheit?
Bei Taubblindheit mit dem Merkzeichen TBl zahlen die Länder die höchsten Beträge, in Bayern 1.552 Euro im Monat, in Berlin bis zu 1.189 Euro. Dazu kommt der höchste steuerliche Pauschbetrag. Neben dem Geld ist die Taubblindenassistenz aus der Eingliederungshilfe wichtig, die Kommunikation und Wege begleitet. Beide Leistungen ergänzen sich.
Quellen
- Paragraf 72 SGB XII, Blindenhilfe, Gesetzestext. gesetze-im-internet.de
- betanet: Blindenhilfe und Landesblindengeld im Überblick. betanet.de
- Zentrum Bayern Familie und Soziales: Bayerisches Blindengeld. zbfs.bayern.de
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